Tagfahrlicht – Ist dieses in Deutschland schon Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Was genau ist das Tagfahrlicht?

Im Straßenverkehr ist es besonders wichtig, gesehen zu werden. Auch bei guten Sichtverhältnissen unterschätzen zahlreiche Fahrer, dass ihr Auto nicht immer gleich erkannt wird. Die zusätzlich bei idealen Umständen eingeschalteten Tagfahrleuchten erhöhen die Sichtbarkeit und können so am Ende auch Unfälle vermeiden.
In zahlreichen europäischen Ländern ist es bereits Pflicht auch bei guten Sichtverhältnissen das Tagfahrlicht oder alternativ das Abblendlicht einzuschalten. Doch gilt das auch schon in Deutschland? Und was ist eigentlich, wenn sich an Ihrem Fahrzeug noch kein Tagfahrlicht befindet? Können Sie dieses dann nachrüsten?
Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Tagfahrlicht, wo es Pflicht ist und welche Kfz-Leuchten Sie ersatzweise nutzen dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tagfahrlicht
Tagfahrlicht dient der Beleuchtung eines Fahrzeugs bei guten Sichtbedingungen am Tage. Bei neueren Fahrzeugen schaltet sich dieses automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung (Abblendlicht oder Fernlicht) aktiviert wird.
Nein, derzeit besteht für Fahrzeuge noch keine Pflicht, mit Tagfahrlicht als Beleuchtung am Tage zu fahren. Neufahrzeuge müssen allerdings mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
Sie können Abblendlicht als Tagfahrlicht verwenden, Nebelscheinwerfer hingegen nicht. Abblendlicht verbraucht allerdings wesentlich mehr Energie und Standlicht besitzt weniger Leuchtstärke als das Tagfahrlicht.
Spezifische Ratgeber zum Thema Tagfahrlicht:
Bußgeldrechner zur Beleuchtung am Kfz
Ist das Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?

Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab. In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.
In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.
Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.
Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.
Auf dem Motorrad ist das Tagfahrlicht oder alternativ das Einschalten der Abblendscheinwerfer also Pflicht.
Warum ist diese Empfehlung sinnvoll?
Gute Sichtverhältnisse bedeuten nicht in jedem Fall auch sofortige Sichtbarkeit. Schattige Alleen, Dämmerung, tiefstehende Sonne, dunkle Straßenbeläge und optisch angepasste Fahrzeuge machen es für den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer einfach, ein Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen.
Die Tagfahrleuchten sollen diesem Defizit Abhilfe schaffen. Durch die vordere Beleuchtung wird es für andere Fahrer leichter, ein anderes Auto schnell zu erkennen und als solches zu identifizieren – auch am Tage.
Eine Studie des niederländischen Instituts für Straßenverkehrssicherheitsforschung (Institute for Road Safety Research), die von der EU in Auftrag gegeben wurde, hat ergeben, dass die Unfallzahlen sich um 5 bis 15 % verringern könnten, wenn das Tagfahrlicht regelmäßig von allen Autofahrern genutzt wird. Das entspräche etwa 5.000 Verkehrstoten weniger in Europa.
Aber auch die Autofahrer selbst haben ein höheres Sicherheitsempfinden durch das Fahren mit Licht auch bei Tage und guter Sicht. Die AXA-Versicherung hat gemeinsam mit dem Leuchtenhersteller Hella in einer Umfrage entsprechende Ergebnisse gewonnen: Demnach sprachen sich ganze 84 % der Befragten für eine ganzjährige Tagfahrlicht-Pflicht aus. 27 % schalteten bereits täglich auch tagsüber das Licht am Auto ein.
Aufgrund der erhöhten Sichtbarkeit und der verringerten Unfallgefahr gewähren einige Kfz-Versicherer sogar Rabatte für Fahrzeuge, die bereits mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sind.
Tagfahrlicht – Standlicht – Abblendlicht: Zur Unterscheidung der Leuchten

An Fahrzeugen gibt es zahlreiche Beleuchtungseinrichtungen. Dabei ist Scheinwerfer nicht gleich Scheinwerfer. Die vordere Beleuchtung der Fahrzeuge integriert meist mehrere Leuchtenarten in ein einziges Bauteil. Maßgeblich hierbei sind das Tagfahrlicht, das Standlicht und das Abblendlicht.
Das Abblendlicht soll vor allem bei Dämmerung und Dunkelheit die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausleuchten und dem Fahrer eine bessere Sicht ermöglichen.
Das Standlicht besitzt nur etwa einen Prozent der Leuchtstärke des Abblendlichts und soll vor allem Fahrzeuge kenntlich machen, die an dunklen oder unübersichtlichen Orten abgestellt sind.
Das Tagfahrlicht bestehen häufig aus LED-Lampen, die am unteren Rand des Scheinwerfers angebracht sind und sich bei neueren Fahrzeugen automatisch mit der Zündung einschalten. Das LED-Tagfahrlicht ist nicht auf die Fahrbahn gerichtet, sondern auf den Gegenverkehr.
Es erfüllt damit einen anderen Zweck als das Abblendlicht und soll die Sichtbarkeit des Vehikels selbst erhöhen, nicht aber maßgeblich die Sicht für den Fahrer verbessern. Entsprechend gibt es auch kein Tagfahrlicht, das nach hinten wirkt.
Ihr Fahrzeug ist nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet? Alternativen
Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Seit 2012 gilt dies auch für Lkw. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass Fahrer alle älteren Fahrzeuge ohne entsprechende Einrichtungen auch mit Tagfahrlicht nachrüsten müssen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch alternative Beleuchtungseinrichtungen beim Auto am Tage zu nutzen, um die eigene Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Nicht jede davon ist jedoch auch zulässig:
Dürfen Sie das Standlicht als Tagfahrlicht nutzen?
Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 StVO ist es nicht zulässig, allein das Standlicht bei der Fahrt eingeschaltet zu haben. Das bedeutet auch, dass es nicht als Ersatz für das Tagfahrlicht eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu den Begrenzungsleuchten (wie das Standlicht offiziell genannt wird) muss dann das Abblendlicht eingeschaltet sein. Zudem ist das Tagfahrlicht wesentlich heller als das Standlicht.
Dürfen Sie das Abblendlicht als Tagfahrlicht nutzen?
Grundsätzlich ist das erlaubt. Das hat jedoch mitunter wesentliche Nachteile. Zum einen ist das Abblendlicht, wie bereits oben beschrieben, auf die Fahrbahn gerichtet und nicht wie das Tagfahrlicht auf den Gegenverkehr. Es dient eigentlich dem Zweck, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auszuleuchten und nicht die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen. Am Tage absorbiert die Fahrbahn jedoch das meiste Licht, sodass das Abblendlicht nur zum Teil ein guter Ersatz für die Tagfahrleuchten darstellt.
Zum anderen erhöht das Einschalten des Abblendlichts auch bei Tage den Kraftstoffverbrauch. Da Tagfahrleuchten meist aus LED-Lampen besteht, benötigen diese weniger Energie und beeinflussen den Verbrauch des Fahrzeugs deshalb nur geringfügig (nur etwa 10 % des Verbrauchs durch das eingeschaltete Abblendlicht).
Ist die Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt?

Anders als die bisher behandelten Beleuchtungseinrichtungen erfüllen die Nebelscheinwerfer einen ganz besonderen Zweck: Sie sollen bei extrem schlechten Sichtverhältnissen die Sichtbarkeit des Fahrzeuges und die Ausleuchtung der Strecke vor dem Auto verbessern.
Entsprechend ist die Leuchtkraft der Nebelscheinwerfer mit zugleich eingeschaltetem Abblendlicht höher und die Streuung des Lichts weitläufiger.
Dürfen Sie diese Scheinwerfer aber auch einsetzen, wenn die Sicht gut ist? Hier ist ebenfalls wieder § 17 StVO heranzuführen, denn nach diesem gilt:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ (§ 17 Absatz 3 StVO)
Im Übrigen ist es darüber hinaus auch nicht zulässig, den Nebelscheinwerfer mit dem Tagfahrlicht allein zusammenzuschalten. Die Nebelschlussleuchten dürfen Sie darüber hinaus nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern einschalten.
Können Sie das LED-Tagfahrlicht nachrüsten?
An Ihrem Fahrzeug ist noch kein Tagfahrlicht eingebaut, aber Sie wollen der Empfehlung, auch am Tage mit Licht zu fahren, gerne nachkommen? Dabei wollen Sie aber den zusätzlichen Kraftstoffverbrauch so gering wie möglich halten?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Tagfahrlicht noch nachträglich einbauen zu lassen. Der Markt bietet dabei unterschiedlichste Alternativen: Es gibt Einzelleuchten, Leisten, mit Xenon-Strahlern, LED-Tagfahrlicht, das flexibel ist und sich an die Form des jeweiligen Fahrzeugs anpassen kann, oder auch als Tagfahrlicht-Modul, das mehrere kleine LEDs bereits miteinander verbindet.

Dabei können alle genannten Varianten zulässig sein. Sie müssen jedoch die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für das Tagfahrlicht geltenden Vorschriften beachten. Wollen Sie Tagfahrleuchten nachrüsten müssen die Bauteile der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen und mit dem dazugehörigen E-Prüfzeichen versehen sein. Einige Beispiele für die, wenn Sie das Tagfahrlicht nachrüsten wollen, geltenden Vorschriften:
- Die Leuchten müssen mindestens 400 cd und dürfen maximal 1.200 cd abstrahlen. Das Kürzel cd steht für die physikalische Einheit Candela, die die Lichtstärke beschreibt.
- Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht manipulierbar sein.
- Die Fläche der Einrichtung muss mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² einnehmen.
Das abgestrahlte Licht muss weiß sein. Das entspricht auch den Bestimmungen in § 49a StVZO, nach denen nach vorne gerichtete Leuchten nur weißes Licht abstrahlen dürfen.
Achtung: Ist das Bauteil nicht mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen und damit auch nicht zugelassen, dürfen Sie es auch nicht an Ihrem Fahrzeug verbauen. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erlöschen.
Folgen Sie, wenn Sie das Tagfahrlicht nachrüsten, unbedingt die Anleitung, die dem jeweiligen Bauteil hinzugefügt ist. Je nach Ausführung – ob Einzelleuchte oder Modul – unterscheidet sich das Vorgehen. Im folgenden Video finden Sie eine beispielhafte Anleitung für den Einbau von LED-Leisten inklusive Steuermodul:
Beleuchtung bei Tag fürs Motorrad Pflicht!
Anders als bei Autos und Lkw müssen auch am Tage entweder Abblendlicht oder Tagfahrleuchten am Motorrad eingeschaltet sein (§ 17 Absatz 2a StVO). Auch hier jedoch besteht für Kraftradhalter keine Pflicht, die bestimmt, dass sie das Tagfahrlicht am Motorrad nachrüsten müssen. Alternativ ist auch durch die StVO die Nutzung vom Abblendlicht zugelassen.
Da das LED-Tagfahrlicht auch beim Motorrad mit einem geringeren Kraftstoffverbrauch einhergeht als die täglich eingeschalteten Abblendleuchten, ist die Nachrüstung sinnvoll. Auch hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass sie nur Bauteile verbauen, die auch für Ihr Fahrzeug zugelassen sind. Andernfalls kann die Betriebszulassung des gesamten Kraftrades erlöschen. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umbau deshalb in einer geeigneten Werkstatt vornehmen lassen.
Tagfahrlicht in Europa – Wo gilt die Pflicht zur Nutzung?

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch bei den verkehrsrechtlichen Bestimmungen zum Tagfahrlicht bei Auto, Lkw und Co. Nicht alle Länder innerhalb der EU sind sich hinsichtlich der Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen, einig.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht zur Verfügung, anhand derer sich ablesen lässt
- in welchem Land das Fahren bei Licht auch am Tage Pflicht ist,
- für welchen Zeitraum diese Pflicht gilt,
- wo nur eine Empfehlung angedacht ist,
- welche Bußgelder im Falle eines Verstoßes drohen.
| Land | Tagfahr- / Abblendlicht vorgeschrieben? | Zeitraum & Ort | Bußgeld in € (zirka) |
|---|---|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 15 |
| Bulgarien | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 25 |
| Dänemark | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 70 |
| Deutschland | empfohlen | ganzjährig inner- & außerorts | - |
| Estland | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | bis 190 |
| Finnland | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 50 |
| Frankreich | empfohlen | ganzjährig inner- & außerorts | - |
| Island | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 35 |
| Italien | ✓ | ganzjährig auf Autobahnen & außerorts | 40 |
| Kroatien | ✓ nur Abblendlicht | letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März inner- & außerorts | 40 |
| Lettland | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 10 |
| Litauen | ✓ Tagfahrlicht geduldet | ganzjährig inner- & außerorts | 15 |
| Moldawien | ✓ | von November bis März inner- & außerorts | 30 |
| Montenegro | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | bis 60 |
| Republik Nordmazedonien | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 35 |
| Norwegen | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | bis 265 |
| Österreich | seit 2008 Pflicht wieder aufgehoben | ganzjährig inner- & außerorts | - |
| Polen | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 60 |
| Portugal | ✓ | ganzjährig, aber nur streckenweise | bis 60 |
| Rumänien | ✓ | ganzjährig auf Autobahnen & außerorts | 20 |
| Russland | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | bis 200 |
| Schweden | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 45 |
| Schweiz | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 35 |
| Serbien | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 30 |
| Slowakei | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | bis 60 |
| Slowenien | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | ab 40 |
| Tschechien | ✓ | ganzjährig inner- & außerorts | 70 |
| Ungarn | ✓ | ganzjährig auf Autobahnen & außerorts | 30 |



(52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
An meinem Mercedes B200 war eine TFL ausgefallen. Irrtümlich ging ich davon aus, dass es mit einem Austausch der Birne getan sei – weit gefehlt.. Die komplette Einheit musste erneuert werden. Hat mal eben 210 € gekotet1
Deshalb haben wir bei unserem den Krempel deaktiviert ;-) Hat Eur 15 beim Kodierer gekostet und jetzt ist es aus :-) (einfach menüpunkt im Menue adden und dann den Haken per Klick entfernen. Die andere Seite fegt dann ja auch noch kaputt!
ab einem bestimmten Baujahr gehört das Tagfahrlicht zur Ausstattung des Fahrzeuges – Teil der ABE, d.h. Manipulationen daran und die ABE ist erloschen. Die Versicherungen sind mittlerer weile cleverer als wir alle denken – ob Unfallrelevant oder nicht ohne ABE kein Geld.
Das gilt z.B. auch für den Ersatz von nicht zugelassen Glühlampen – mit höherer Leistung oder völlig anderer Technik. Die Diskussion mit dem TÜV Mann ist mir wohl bekannt.
Das Tagfahrlicht hat keinen Einfluss darauf, dass der Fahrer rechtzeitig das normale Fahrlicht einzuschalten hat, damit am Tag zu fahren ist auch nicht verboten. Unfälle weil ein Fahrzeug besser erkennbar ist ……. ?
Eine interessante Diskussion wäre doch, die einzelnen Leuchten wieder sauberer zu trennen für eine bessere Erkennbarkeit bei ungünstigen Lichtverhältnissen, oder das Abdunkeln der Stopplichter (3!) und hinteren Blinklichter bei Dunkelheit – das tut manchmal richtig weh.
Das größte Problem des Tagfahrlicht ist, die meisten nehmen selbst am Tag nur noch Bewegungen wahr welche irgendwie Funkel. Da muß man sagen ° Arme Fußgänger rüstet auf, auf Taglauflicht“. Ganz zu schweigen davon das den Motorradfahrern ihr Sicherheitsplus im Straßenverkehr genommen wurde, da ja alles funkelt. Meiner Meinung nach gehört es wieder abgeschaft und die Fahrzeugführer dafür sensibilisiert, das wenn sie im Auto fahren das AUTOFAHREN mit allen Sinnen das wichtigste ist (dazu gehört ständig den Verkehr zu beobachten) und nicht irgend ein digitaler Sch…. während der Fahrt. Autofahren nebenher funktioniert nicht und endet daher oft tötlich.
GoMo,
ich war grad auf’m Heimweg vom Dienst. Morgendämmerung und Nebelfelder. Die Hälfte der Fahrzeuge ohne Heckbeleuchtung!
Unsere drei Familienautos haben auch diese Tagfahrlichtfunktion, sind aber unnütz wie ’n Kropf. Vorn brennt eine LED in Leuchtstärke einer Grabkerze und hinten fahr ich ohne Licht durch Dämmerung und Nebel auf Autobahn, durch Wald und Stadt.
Die meisten Fahrer werden aufgrund der beleuchteten Armatur ned wissen das sie ohne gutes Licht unterwegs sind.
Da könnte das Bundesverkehrsministerium mal positiv punkten.
mir, 67J. stellen sich hier die Haare hoch! Bei tief stehender Sonne entgegen der Fahrtrichtung sind dunkel farbige Fahrzeuge nur sehr spät zu erkennen!
Des weiteren wird ein Fahrzeug ohne jegliches Licht in einer Kolonne mit beleuchteten Fahrzeugen auch viel schwerer erkannt, besonders gefährlich bei Überholmanövern.
Die Leute, die vom Tagfahrlicht wahnsinnig werden(„alleine schon visuell“, als ob man Licht auch hören könnte?) oder sich in ihrer Freiheit beschnitten sehen, die sollten Ihren Hausarzt zu diesem Problem aufsuchen oder sich einem MPU Test unterziehen.
Jeder der hier mit dem Wort Schwachsinn argumentiert……auch!
Ich halte das Tagfahrlicht ebenfalls für Schwachsinn. Für mich gibt es keinen plausiblen Grund im Sommer bei strahlendem Sonnenschein
und am helllichten Tag mit Licht zu fahren. Wie bekannt ist hat Österreich nach einem Probelauf von mehreren Jahren das TFL wieder
abgeschafft, da es keinen Erfolg ( Verringerung der Unfallzahlen ) brachte. Ich fahre jetzt einen BMW, bei diesem Fahrzeug lässt sich
das TFL nicht mehr deaktivieren. Bei meinen Vorgängerfahrzeugen war dies über den Bordcomputer leicht möglich.
In der ECE-Regelung Nr. 87 steht u.a. es muss möglich sein die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von
Werkzeug ein -und auszuschalten.“
Es besteht zwar seit 2011 eine Ausrüstungspflicht, jedoch keine Betriebspflicht. Man wird von den Autoherstellern genötigt.
Ich finde das anmaßend und als Frechheit. Habe an BMW geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten.
Ich empfinde es ebenfalls als Schwachsinn bei strahlendem Sonnenschein und helllichten Tag im Sommer mit Tagfahrlicht zu fahren.
Ich wollte das TFL deaktivieren lassen, was ich bei meinen beiden früheren Fahrzeugen selbst machen konnte, aber die Vertrags-
Werkstätten weigern sich mit den Hinweis , dass es Pflicht wäre- was offensichtlich nicht stimmt. Wie das Beispiel Österreich beweist ,
gab es keine Verringerung des Unfallzahlen und es wurde daher wieder abgeschafft. Die Zahl der Verkehrstoten hat sich sogar erhöht.
Nur schade, dass man nicht weiß welche Idioten ( Politiker oder Autobauer ) das Ganze initiiert haben.
Kann mir jemand sagen, ob man das TFL trotzdem über ein Steuergerät abschalten kann ?
Moin,
ich wollte mich gerne erkundigen, ob prinzipiell auch das Abblendlicht bzw. die Lichtanlage davon als Tagfahrlicht genutzt werden kann?
Gegebenenfalls mit Eingriffen wie einer extra Dimmung.
Gilt das dann nur für Fahrzeuge vor 2011, mit der Einführung des Tagfahrlichtes in der EU, oder auch für Fahrzeuge danach?
freundliche Grüße
Wertes Team,
das Tagfahrlicht ist zur Gefahr geworden, denn einige Fahrzeugführer haben zwar Tagfahrlicht an, aber vergessen, das die Heckbeleuchtung nicht
an ist. Das ist bei schlechter Sicht eine hohe Gefahrenquelle. Man sollte doch Überlegungen anstellen, das die Heckbeleuchtung mit zugeschalten
wird.
Mit freundlichen Grüßen
D.Hauptmann
Ich habe nicht verstanden, wozu mein Auto Tagfahrlicht braucht? Wenn ich Licht anhaben will, mache ich Licht an. Was noch? Durch die Einführung von Tagfahrlicht hat sich die Verkehrssicherheit deutlich verschlechtert: Zum einen sind viele dieser ja extra auf den Gegenverkehr ausgerichteten TFL so hell, dass ich geblendet werde und die Situation schlechter wahrnehmen kann. Auch im Rückspiegel ist oft nur noch gleißendes Licht wahrnehmbar, sodass dieses Hilfsmittel unbrauchbar wird. Zum anderen sind seitdem Autos im Nebel an hellen Tagen nicht mehr wahrnehmbar, weil sie hinten kein Licht mehr haben.
Ob das die Unfallzahlen senkt?
Wäre es nicht ein guter Gedanke, wieder einfache, schnickschnackfreie Fahrzeuge zu bauen, die nur noch 60% des heutigen Fahrzeuggewichtes haben, um damit mehr Sprit einzusparen als durch Beleuchtungseinrichtungen, die zusätzlich montiert werden, um geringfügig(st) Energie zu sparen; auf Kosten der Sicherheit? Man wäre dann ja auch wieder mit 120PS sportlich unterwegs statt mit 280PS immer noch lahm.
Das wär mal was!
Erstmal sollten die Leute lernen mit der Leuchtweitenregulierung umzugehen. Das bekommen sehr viele nicht hin, und blenden den Gegenverkehr so stark, als hätten sie das Fernlicht an.
Desweiteren sollte die Höhe der Leuchten genormt werden, und nicht von bis. Als PKW-Fahrer werde ich von hinter mir fahrenden Transporter und LKW über die Spiegel geblendet.
Und erst dann kann man über TFL diskutieren.
Jo, die Dämmerungsfahrer sind die Schlimsten. Selbst das Abblendlicht hat ja ein Automatikmodus – Schrecklich, Nicht zu vergessen die Nicht Blinker!!! Bin Bj. 70. Die Lichtanlage Vorne UND Hinten soll meiner meinung nach auch KOMPLETT mit Starten des Motors angehen, scheiß was auf die 10% mehrverbrauch, Sicherheit ist A & O !!!
TFL ist eine Neuzeitliche, aber „Sinnvolle“ Erkennbarkeits Einrichtung. Ich bin davon sehr Ùberzeugt. Durch den immer dichteren Verkehr, ist es Notwendig, Erkennbar zu werden (bleiben). Einzig den Hersteller Wahn, „Exotischer Lichtgestaltung“ (Formgestaltung), sei Irrtum vorgehalten. Also; Guter Gedanke, Umsetzung ….? !.
Ok, und was ist dann, wenn in 10 Jahren rauskommt, dass trotz Tagfahrlicht die Unfallzahlen immer noch ungefähr genauso hoch sind? Wird dann eine Huppflicht eingeführt, d.h. jedes Auto muss mindestens alle 5 Sekunden Hupen, damit es auch auffällt? Und was wenn in weiteren 10 Jahren dann die Unfallzahlen immer noch etwa genauso hoch sind? Sirenen und rotierende Lichter wie bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Notarzt und Feuerwehr auf jedes Auto? Und wenn dann immer noch die Unfallzahlen nicht sinken, merkt man vielleicht endlich, dass es gar nicht an den Autos liegt, sondern daran, dass die Leute mittlerweile einfach zu doof sind, zu schauen, weil sie lieber auf ihr Handy schauen, Kopfhörerstöpsel im Ohr, statt auf den Verkehr zu achten, und in der Verkehrserziehung nicht aufgepasst haben, als es hieß links, rechts, links schauen, bevor man über die Straße geht. Die Leute sind mittlerweile einfach alle so verrückt gemacht und von den Medien zugeballert, dass etwas, was nicht stinkt und kracht und blitzt und Lärm macht, einfach nicht mehr wahrgenommen wird. Das ist das Problem, nicht das Tagfahrlicht.
Mich würde mal interressieren warum am Motorrad das TFL abgeschaltet sein muss wenn der Hauptscheinwerfer brennt. Es geht doch hierbei rein ums „Gesehen“ werden . Hätte gerne gewusst, wem diese typische deutsche Idi..envorschrift eingefallen ist.
Mier ist das wurscht – ich werde auf jedenfall das TFL nicht abschalten. Es geht mir um meine Sicher – und Gesundheit und nicht um diese idiotische Vorschrift.