Tankbetrug – Welche Strafe gibt es dafür?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie wird Tankbetrug definiert?

Ein Tankbetrug benötigt einen Vorsatz.
Ein Tankbetrug benötigt einen Vorsatz.

Unter Tankbetrug wird gewöhnlich das Tanken ohne zu bezahlen verstanden – so einfach ist es allerdings nur auf den ersten Blick. Tatsächlich ist die Rechtssprechung komplizierter. Um einen Betrug an der Tankstelle handelt es sich laut dem Recht in Deutschland, wenn der Täter bereits mit dem Vorsatz dorthin kommt, nicht zu zahlen. Denn dann täuscht er dem Tankstellenbesitzer vor, er wolle für das Benzin den entsprechenden Geldbetrag entrichten. Fällt jemand den Entschluss, nicht zu zahlen, jedoch erst nach dem Zapfen des Kraftstoffes, liegt kein Betrug vor. In diesem Fall handelt es sich entweder um eine Unterschlagung oder um einen Benzindiebstahl.

Anhand dieser Definition lässt sich erkennen, dass es im Einzelfall sehr schwierig sein kann, zwischen Tankbetrug, Tankdiebstahl und Unterschlagung zu unterscheiden. Im Folgenden soll es um die im Recht vorgesehenen verschiedenen Strafen gehen, die für die jeweiligen Delikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, was passiert, wenn ein Fahrer einfach vergisst, für das Tanken zu bezahlen.

FAQ: Tankbetrug

Wann liegt ein Tankbetrug vor?

Tankbetrug liegt nur dann vor, wenn die Tankstelle bereits mit dem Vorsatz befahren wird, die Tankgebühr nicht zu zahlen. Lag der Vorsatz nicht vor, kommen eine Unterschlagung oder ein Diebstahl infrage.

Was passiert nach einem Tankbetrug?

Tanken Sie und fahren weg, ohne zu bezahlen, kann der Besitzer der Tankstelle einen Strafantrag stellen (bei Tanken von Kraftstoff im Wert von weniger als 50 Euro) oder eine Anzeige erstatten (bei mehr als 50 Euro).

Was droht bei Tankbetrug?

Bei Tankbetrug handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.

Die Folgen von Tankbetrug gemäß dem Strafrecht

Was ist für das Tanken ohne zu bezahlen laut Strafrecht zu erwarten? Wenn es als Unterschlagung gewertet wird, beträgt das maximale Strafmaß laut dem Strafgesetzbuch (StGB Paragraph 246, Absatz 1) drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe. Wird von einem Tankbetrug laut StGB ausgegangen, also von einer Vorspiegelung falscher Tatsachen bei gleichzeitigem Vorsatz, liegt das maximale Strafmaß bei fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Dabei folgt die Strafe für Tankstellenbetrug der im StGB (Paragraph 263) festgelegten Strafe für Betrug.

Benzindiebstahl wird im Strafrecht ebenfalls mit dem Höchstmaß von fünf Jahren Freiheitsentzug bzw. einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Diebstahl an der Tankstelle kann also dasselbe Strafmaß nach sich ziehen wie ein Tankbetrug.

Gibt es einen Tankbetrug aus Versehen?

Ein Betrug an der Tankstelle kann mit Freiheitsentzug bestraft werden.
Ein Betrug an der Tankstelle kann mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Manchmal kommt es vor, dass ein Fahrer die Tankrechnung nicht bezahlt, weil er sie einfach vergisst. Es ist durchaus möglich, dass jemand mit den Gedanken woanders ist und die Tankstelle deshalb verlässt, ohne zu zahlen. Gerade zu später Stunde nach einem langen Arbeitstag lässt die Konzentration nach. Auch in der Urlaubszeit bei einer langen stressigen Fahrt zum Urlaubsort mit den Kindern ist es nicht unwahrscheinlich, dass der ein oder andere etwas vergisst. In solch einem Fall liegt theoretisch kein Tankbetrug vor – wobei schwer zu beweisen sein dürfte, dass die Tankrechnung lediglich vergessen worden ist. Auch wenn ein „Wegfahrer“ an der Tankstelle keine Straftat begehen wollte, kann er natürlich trotzdem angezeigt werden.

Wie ist das Verfahren bei Tankbetrug?

Viele Tankstellenbesitzer versuchen, sich mithilfe von Überwachungkameras vor den Folgen von Tankbetrug zu schützen. Fährt nun jemand weg, ohne zu bezahlen, stehen dem Besitzer zwei Wege offen, um mit Rechtsmitteln gegen den Diebstahl vorzugehen.

  • Ist das betrügerisch angeeignete Benzin weniger wert als 50 Euro, muss er einen so genannten Strafantrag stellen.
  • Ist der Preis für den entwendeten Kraftstoff höher als 50 Euro, reicht eine Anzeige aus, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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31 Kommentare

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  1. Mina
    Am 30. Oktober 2020 um 14:30

    Hallo,
    ich arbeite bei einer Tankstelle. Vor Kurzem hat jemand bei mir für 70 Euro getankt und ist ohne zu bezahlen weggefahren. Ich habe das Kennzeichen notiert und an die Polizei weitergegeben. Es stellte sich heraus, dass die Kennzeichen geklaut sind.
    Nun kam ein Schreiben von der Polizei, dass das Verfahren eingestellt wurde, da der Täter nicht ermittelt werden kann.
    Meine Chefin hat mich nun aufgefordert den Schaden in Höhe von 70 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen. Ist das rechtens? Ich kann ja überhaupt nichts dafür.

    • Stuhr
      Am 13. März 2022 um 12:57

      Hallo!
      Mir ist selbiges passiert, als ich mal an einer Shell Tankstelle gearbeitet habe.
      Es war ein Feiertag und die Tankstelle war brechend voll und jemand tankte für ca.100€ und fuhr weg!
      Die Chefin hatte den Betrag von meinem Lohn abgezogen.
      Ich hatte einen Anwalt eingeschaltet und das Geld zurück bekommen, aber die Stelle war ich los!!
      Aber es ist nicht rechtens, das Geld vom Gehalt abzuziehen!!!

  2. andi
    Am 1. September 2020 um 10:33

    Hallo,

    Habe für 53€ getankt, nach dem Tankvorgang per Karte bezahlt, der Kassierer wünscht mir einen guten Tag. Im Auto, dass noch an der Zapfsäule stand habe ich etwas am Handy gelesen. Es sind 5-10minuten vergangen bevor ich von der Tankstelle/Zapfsäule weggefahren bin. Danach bin ich in den Urlaub und nach einer Woche bekomme ich den Anruf der Polizei ich habe Tankbetrug begangen. Als Beweis dient hier ein Bild der Videoaufnahme und der Beleg, auf dem zwar steht das der Betrag passend gegeben wurde, jedoch im zweiten Beleg der Hinweis (Limit erreicht) steht.

    Da ich vor dem Urlaub viel Bargeld abgehoben hatte, prüfte ich am gleichen Tag noch ob mein Kontostand auch ausreichend ist für die Bezahlung des Tankvorgangs.

    Da ich den Beleg selbst leider nicht mitgenommen habe, frage ich mich wie ich vorgehen soll.
    Zunächst den Betrag ausgleichen per Eilüberweisung, Quittung verlangen und dann?

    Sollte ich zunächst meine Akte einsehen lassen durch einen Anwalt oder direkt auf eine Schuldanerkennung verzichten, da ich nicht vorsätzlich gehandelt habe und den Betrag ausgeglichen habe?

  3. Tilo
    Am 7. Juli 2020 um 19:29

    Hallo,
    der Kassierer einer Jet-Tankstelle ignorierte mich einfach, als ich tagsüber am Nachtschalter bezahlen wollte ( weil ohne Maske). Als ich daraufhin in die Tankstelle rein bin, wollte er immer noch kein Geld (weil ohne Maske). Dieses ganze Theater wurde mir nach 10 Minuten Diskussion zu blöd. Als er dann sagte, er hätte alles auf Video und würde Strafanzeige stellen, bin ich wieder ins Auto eingestiegen und weggefahren.
    Was soll ich machen, wenn jemand von mir kein Geld haben möchte?

  4. Rolf
    Am 16. Mai 2020 um 15:37

    Hallo,

    wie ist die Rechtslage, wenn der Kassierer die falsche Zapfsäule eintippt und abrechnet,
    und ich z.B. anstatt 100 nur 30 Euro mit Karte bezahle und gehe.

    Muß ich den Differenzbetrag zahlen, wenn jetzt eine Forderung mit einem Foto kommt, das Foto allerdings ohne Datum und Uhrzeit ?

    VG Rolf

  5. Siegfried
    Am 29. März 2020 um 12:28

    Ich konnte nicht – wie beabsichtigt – mit EC Karte bezahlen. Habe – weil ich zu wenig Bargeld dabei hatte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und versprochen, am nächsten Tag zu zahlen. Habe dies leider vergessen. Erhielt sodann lediglich eine SMS, dass Strafanzeige erstattet werden würde, was auch geschah. Eigentlich hatte ich eine Mahnung erwartet mit Angabe einer Kontoverbindung. Laut telefonischer Auskunft erhielt ich diese nicht, weil wegen Zuordnungsproblemen der FA Esso keine Kontoverbindung der Tankstelle bestehen würde. Im Endergebnis wurde ich wegen Betrug (für ca 85 € getankt) zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 70 € = 2.800 € verurteilt, weil ich das Einstellungsangebot gegen 100 € Zahlung an eine gemeinnützige Institution nicht akzeptiert hatte. Rechtsmittel dagegen läuft noch. Für mich ist das klare Rechtsbeugung und ich werde notfalls bis zur höchsten Instanz klagen lassen. Offensichtlich wollte die Richterin noch eine alte Rechnung (frühere Dienstaufsichtsbeschwerde in einer anderen Sache) begleichen.

  6. Gerry
    Am 16. März 2020 um 17:13

    Lieber andreas
    auf keinen Fall hat dich der Tankstellenpächter betrogen!
    Die Preisumstellung an den Zapfsäulen und der Preistafel, werden zentral von den Mineralölgesellschaften gesteuert.
    Da kommt an der Kasse nur ein Zettel mit der Ankündigung der Erhöhung oder Senkung raus und just einige Minuten spatter stellt sich alles automatisch um.
    Normalerweise sollte es so sein das wenn sich der Preis erhöt der Preismast erst umgestellt wird und dann die Zapfsäulen. Umgekehrt bei einer Preissenkung.
    Befindet sich dein Tankvorgang während der Umstellung, bist du von der Änderung ausgenommen. Beispiel:
    Du hast den Zapfhan in dein Auto und der Preis ist laut Zapfsäule 1,34, lat Preistransparent 1,38. Dann wirst du auch nach 1,34 abkassiert.
    Ausschalaggebend ist IMMER der Preis, der an der Zapfsäule angezeigt wird.
    Sollte das tatsächlich mal nicht so sein, must du dich an die entsprechende Mineralölgesellschaft wenden und reklamieren. Adresse und Rufnummern findest du sicher im Internet oder Frag den Pächter, an when du dich wenden kannst.
    Der findet das übrigens auch nicht Lustig und kann aber auf keinen Fall etwas dafür.
    Gruß Gerry

  7. andreas
    Am 4. Januar 2020 um 17:03

    Was sollen wir machen wenn der Pächter macht Betrug. Ich habe am 04.01.2020 bei Agip Tankstelle getankt. Ist das normal, während tanken war Diesel 1,28 € und am Ende hat die Besitzerin auf 1,34 € der Preis erhöht. Habe ich ca. 4€ mehr bezahlt.

  8. Stefan
    Am 26. Oktober 2019 um 18:10

    Hallo, ich habe vorhin vergessen an der Tankstelle zu zahlen -waren 18,22 Euro für Motorradbetankung. Mir wäre das auch fast gar nicht aufgefallen, nur nachher hatte ich keine Erinnerung an die Kassiererin/Kassierer und auch keinen Beleg bzw. die Frage danach. Also rief ich bei der Tankstelle an und fragte dort nach -es stand halt der genannte Betrag offen und ich machte mich sofort auf den Weg diese Schulden zu begleichen.

    Mir ist so was (39 Jahre!) noch nie passiert und kann nur jedem empfehlen es mir gleich zu tun!

  9. Roidl
    Am 12. August 2019 um 11:11

    40 Euro getankt und vergessen zu zahlen. obwohl ich viele Rechnungsbelege von dieser Tankstelle habe.
    Ermittlungskosten Detektei / KBA 157,00 Euro ist das erlaubt? Gibt es hier keine

  10. Ronnie
    Am 31. Mai 2019 um 20:04

    Um die Geschichte kurz zu machen

    Ich arbeitete für eine Firma, fand mich sehr wenig Treibstoff laufen, legte 10,01 € Kraftstoff in Auto, dann fand ich, ich hatte kein Geld auf mir, keine Karten, so. Ich habe meine persönlichen Daten, Reisepass etc. angegeben.

    Völlig vergaß die Situation, in dieser Zeit war ich auch Umzug Haus, als nächstes weiß ich 1200 bekommen, keine Briefe keine Details, pfändung Angriff gegen mein Bankkonto.

    DANKE SO MUCH ZOLLAMT GIEßEN HESSEN.

  11. Frank
    Am 12. Dezember 2018 um 16:46

    Hallo.
    Eine Tankstelle behautet, ich hätte dort getankt ohne zu bezahlen.
    Ich bin mir dessen nicht sicher, meine bar gezahlt zu haben. Habe um eine eine eindeutige Zuordnung des Tankvorganges zu mir gebeten, da die Menge Treibstoff zudem kaum in meinen Tank passt. Den Beweis will die Tankstelle nicht führen, beruft sich auf Videoaufnahmen. Die ich per cd kaufen kann.

    Frage.: Ich habe dort getankt,ja. Aber muss mir die blosse Aussage des Klägers genügen, oder muss dieser kostenfrei den Beweis meiner Zahlungsschuld erbringen?

    Mit freundlichen Grüßen Frank B.

    • koptztan
      Am 17. Februar 2019 um 16:55

      Das nennt man Nötigung. Zeig den Tankstellenbesitzer an

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