Tatmehrheit gemäß § 20 OWiG: Wann liegt sie vor?
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2025
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Die Tatmehrheit im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Verstoß beim Abbiegen kann schnell passieren. Auch eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptuntersuchung kann einmal vergessen werden.
Ungünstig ist es nur, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig begangen und erkannt werden, denn dann kommt die Tatmehrheit zum Tragen und die kann für den Betreffenden teuer werden.
Wenn dann der Bußgeldbescheid eintrifft, muss der Fahrer nämlich für jeden Verstoß einzeln ins Portemonnaie greifen. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wann Tatmehrheit im Gegensatz zur Tateinheit vorliegt und welche Konsequenzen das für den Fahrer hat.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tatmehrheit
Tatmehrheit liegt vor, wenn der Betroffene zwar mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten zur gleichen Zeit begeht, die eigentlichen Handlungen einander allerdings nicht überschneiden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er sich gleichzeitig einen Begehungs- und einen Unterlassungsverstoß leistet oder mehrere Unterlassungsverstöße zur gleichen Zeit begeht.
Ist ein Kraftfahrer beispielsweise mit abgefahrenen Reifen unterwegs und hat sich gleichzeitig nicht darum gekümmert, den Termin zur Hauptuntersuchung für sein Kfz wahrzunehmen, handelt es sich um Tatmehrheit. Das Gleiche gilt, wenn er kontinuierlich zu schnell unterwegs ist, die Tempoverstöße allerdings auf unterschiedlichen Straßen stattfinden.
§ 20 OWiG besagt, dass jede Handlung gesondert zu ahnden ist, sofern Tatmehrheit vorliegt. Die Bußgelder werden also im Gegensatz zu Tateinheit addiert, ebenso die Punkte in Flensburg. Fahrverbote werden jedoch nicht zusammengerechnet, vielmehr wird nur eines verhängt.
Tatmehrheitliche Verletzung verschiedener Gesetze
Im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 1. Januar 2019 mehr als elf Millionen Personen registriert. All diese Verkehrssünder hatten Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit Punkten geahndet wurden.
Während manche Personen im Laufe eines Jahres wiederholt wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten abgeurteilt werden, kann es manchmal passieren, dass eine Person mehrere verbotene Taten gleichzeitig begeht. In einem solchen Fall kann die sogenannte Tatmehrheit vorliegen.
Erfüllt ein Täter verschiedene Tatbestände des Ordnungswidrigkeitengesetzes durch mehrere Handlungen, die allerdings nicht in direktem Zusammenhang zueinander stehen, liegt eine Tatmehrheit vor. Zerfällt eine Handlung also in mehrere selbstständige, voneinander unabhängige Taten, dann ist eine Handlungs- bzw. Tatmehrheit gegeben. Zu unterscheiden ist dabei die Tatmehrheit bei gleichzeitig sich verwirklichenden oder aufeinander folgenden Verstößen. Auch das Strafrecht kennt laut § 53 Strafgesetzbuch (StGB) für Straftaten eine Tatmehrheit.
Tatmehrheit bei gleichzeitig stattfindenden Handlungen

Bei dieser Begehungsform werden diverse Tatbestände erfüllt, ohne dass sich die Ausführungen überschneiden. Ein typischer Fall, in dem diese Variante vorliegt, ist das parallele Verwirklichen eines Begehungs- und eines Unterlassungsdeliktes. Möglich ist die Tatmehrheit aber auch beim zeitgleichen Vorliegen mehrerer Unterlassungsverstöße.
Sehen Sie hier einige Beispiele, die verdeutlichen, wann eine solche Handlungsmehrheit zu bejahen ist:
- Ein Lkw-Fahrer unterlässt die Vornahme der verpflichtenden Eintragungen in das Schaublatt seines Fahrtenschreibers und begeht während der Fahrt Überholverstöße.
- Ein Kraftfahrer ist mit mangelhaften Reifen unterwegs und hat es zudem unterlassen, sein Fahrzeug rechtzeitig bei der Hauptuntersuchung („TÜV“) vorzuführen.
Tatmehrheit bei nacheinander stattfindenden Handlungen
Mit diesem Fall wird ein Geschehen erfasst, in dem zwischen den ordnungswidrigen Akten ein Intervall der tatbestandslosen Handlung liegt oder wenn sich die verkehrsrechtlichen Umstände derart ändern, dass ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen ist.
Exemplarische Situationen aus der Praxis sind unter anderem diese:
- Dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung wird mehrfach überschritten, wobei der Kraftfahrer das Tempo freiwillig und nicht nur verkehrsbedingt (beispielsweise durch Stau) auf das zulässige Limit oder sogar noch weiter reduziert.
- Auf unterschiedlichen Straßen wird eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt.
§ 20 OWiG: Wie wird Tatmehrheit geahndet?

Die entscheidende Frage für viele Verkehrssünder ist nun, wie die Strafe für eine solche Tatmehrheit aussieht. Gibt es eine Gesamtstrafe oder ergeht für jeden Verstoß ein eigener Bußgeldbescheid?
Im Gegensatz zur Tateinheit bzw. Handlungseinheit hat die Tatmehrheit zur Folge, dass sich die Bußgelder aller Delikte, die verletzt wurden, addieren.
Im Gesetz, genauer gesagt in § 20 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), liest sich diese Regelung für das Vorliegen mehrerer Delikte wie folgt:
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
Das heißt, alle Bußgeldverwirklichungen werden in einem Bußgeldbescheid geahndet, dabei allerdings nicht zusammengezogen, sondern getrennt ausgewiesen. Diese Handhabe der gesonderten Festsetzung wird als Kumulationsprinzip bezeichnet. Es handelt sich nicht um eine Gesamtstrafe, wie sie bei der Tateinheit üblich ist.
Mehrere Fahrverbote bei Tatmehrheit: Wird auch hier addiert?
Während die Geldsummen und auch die Punkte bei Tatmehrheit nebeneinander existieren, gibt es im Falle des Fahrverbots eine Ausnahme für den Täter.
Ziehen mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot nach sich, werden zwar die dazugehörigen Geldbußen addiert, aber es kommt nur zur Anordnung eines Fahrverbots. Beim Fahrverbot kommt also mehr oder weniger das Prinzip der Gesamtstrafe zum Tragen.
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Hallo, mein Mann wurde innerhalb 4 Minuten zweimal privat geblitzt. Einmal 27 und einmal 31 zu schnell. Vergangenes Jahr im August auch schon mit 26 und einem Punkt. Könnt ihr mir sagen mit was er rechnen muss? Er ist Fahrer bei einem Fahrdienst und ist auf seinen Führerschein angewiesen ?
Er weiß, dass es scheiße ist.
Hallo,
ich hoffe, dass mir zu meiner Situation geholfen werden.
Ich bin mit meinem Auto gefahren und habe den Fehler gemacht das Handy am Steuer zu benutzen und wurde dabei erwischt. Hinzu kommt, dass ich nicht angeschnallt war. Als ich dann von der Polizei rausgezogen wurde um meine Personalien aufzunehmen, meinte ein Polizist, dass ich nur für die Strafe, Handy am Steuer, bezahlen muss. Jedoch steht nun auf meinem Bußgeldbescheid, dass ich für beide Taten bezahlen muss, weshalb ich mich nun Frage, ob ich nur die Strafe des Handys bezahle, da der Polizist dies zu mir gesagt hat.
Hallo,
Ich hoffe hier eine Antwort zum Thema Tatmehrheit erhalten.
Ich wurde beim Fahren meines KRad durch eine zivile Streife aufgehalten. Diese haben festgestellt, daß mein Klappenauspuff geöffnet war. Ich hatte die 1. Tour mit meinem Umbau unternommen und wusste nicht, ob der neue Auspuff 100% geschlossen ist oder nicht und habe dies auch nicht weiter kontrolliert (nicht vom Fach).
Die Beamten teilten mir mit, das das Fahrem mit geöffneter Klappe alles in allem 340€ + Bußgeldauslagen kosten soll.
Meine Frage, in wie fern kommt hier diese Summe zusammen? Also, ich bin weder mit zu hoher Drehzahl gefahren, noch habe ich „aufheulen“ lassen, noch bin ich sinnlos hin und her gefahren.
Auf den Bescheid warte ich noch.
Hallo,
ich habe mir leider was zu schulden kommen lassen.
Auf der Autobahn habe ich wohl den Abstand (4/10) nicht eingehalten und in Folge dessen dann diesen rechts überholt.
Nun werden mir diese beiden Sachen im Bußgeldbescheid vorgeworfen.
Handelt es sich hierbei um Tateinheit oder Tatmehrheit?
Des Weiteren wird in dem Bescheid nicht von Punkten gesprochen. Lediglich die Geldstrafe wird erwähnt.
Problem dabei ist, dass ich den Führerschein abgeben muss, sollte ich beide Punkte bekommen.
Ich bitte um Hilfe/ Erläuterung.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Phil
Moin,
Wenn ich in eine Straße einfahre in die ich nicht einfahren darf (Verkehrszeichen 250) und dann in dieser Straße parke, habe ich dann tateinheitlich oder tatmehrheitlich die Verstöße begangen?
Gruß Paul
im auszug von flensburg zu den punkten werden 2x für genau das selbe vergehen am gleichen datum und das selbe aktenzeichen 2x angegeben 2x 3 punkte gegeben ein anruf in flensburg zur klärung wurde mit gleicher punktezahl und wieder 2x gleiches vergehen angegeben. was ist da los mir ist es unverständlich die einzige änderung im neuen schreiben war statt 5 vorgäne 4 vorgäne aber keinerlei sonstige veränderung
Hallo ich hätte eine Frage,
ich habe auf einem Gehweg geparkt da ich Handwerker bin und mein Werkzeug im KFZ hatte, ich habe dann einen Strafzettel von der Polizei erhalten mit 30€. Eine Stunde drauf habe ich einen Weiteren Strafzettel vom KVR-München für das selbe vergehen erhalten, wieder mit 30€. Ist das rechtens? Da hier so ein kurzer Zeitraum ist und auch das selbe vergehen vorliegt.
Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Tobias B
Hallo,
ich bin gestern leider deutlich zu schnell (ca. 30 km innerorts) über eine gelbe Ampel gefahren und wurde dabei 2 x geblitzt.
Nun gehe ich davon aus, dass ich nicht nur zu schnell war sondern die Ampel auch noch im letzten Moment auf Rot umgesprungen ist.
Und es ein Kombiblitzer war.
Ist das auch eine Tatmehrheit = Geschwindigkeitsüberschreitung + Rotfahrt?
Bedeutet das die jeweils entsprechenden Bußgelder + die jeweiligen Punkte?
Geschwindigkeitsüberschreitung: 100,00 Euro + 1 Punkt
Rotfahrt: 200,00 Euro (320,00) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Insgesamt: 300,00 (420,00) + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
?♀️
Hallo Zusammen,
habe vor zwei Jahren 2 Punkte für Abstand bekommen … bin heute auf Abstand geblitzt worden (5/10 des halben Tachostandes, über 80, keine 100 km/h). Bekommt man nach dieser Zeit eine verschärfte Maßnahme wegen der geleichen Deliktform (Abstand)?
Danke Ihnen für die Einschätzung.
Gruss aus Dortmund,
Olaf T
Hallo! Ich glaube auch das ich zwei Ortnungswidrigkeiten begangen habe .Ich bin an ein stehendes Auto zu dicht ran gefahren Habe mit dem Handy zu tuhn gehabt da ich im Auto mein Handy geladen hatte und der Kabel sich um die Gangschaltung gelegt hat ,und ich den probiert hatte davon weg zu machen ,deswegen bin ich zu dicht aufgefahren auf das stehende Auto .Das Auto stand an einnem Fahrrad überweg wo Fahrrad Fahrer die Straße überqueren dürfen . Wollte Mal fragen was jetzt auf mich zu kommt ,ob mir da einer weiter helfen kann .
Hallo
Mir wurde zu schnelles Fahren außerorts auf einer zweispurigen Ortsumgehung (114 bei 70 km/h) und zusätzlich rechts Überholen vorgeworfen, da ich nach der Ampel mich rechts einsortiert habe und dann im beschleunigen schneller war als der linke PKW.
Ist das nun Tateinheit oder Tatmehrheit?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Beisammen
Würde eben von der Polizei angehalten habe jemanden mit ca. 120 laut tacho rechts überholt bei erlaubten 100 km/h . Ca 15 min später würde ich von festen blitzer auf der Autobahn mit 110 statt 80 geblitzt. Was kommt auf mich jetzt zu und wie wir es jetzt geandet.
Letztes mal geblitzt im Juli innerorts mit 10 km/ h zu schnell
Aktueller punktestand 0
Mit Besten Grüßen
Hallo Zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Seit rund vier Wochen ist eine Ortsstraße im Nachbarort wegen Bauarbeiten gesperrt. Umleitung ist ausgeschildert.
Aufgrund zeitlicher Umstände, nahm ich diese Umleitung in den letzten Wochen nicht wahr und habe eine Abkürzung über einen Fuß- und Radweg genommen. Das dies nicht erlaubt ist, ist mir bewusst.
Nun lagen drei Bescheide mit Ordnungsgeld am selben Tag im Briefkasten. Alle drei am selben Tag (12.11) ausgestellt.
1. Ein Bescheid, mit Tatbestand-Nummer XY (ich vermute Fahrtrichtung von B nach A) erfasst am 26.10.
2. Ein Bescheid, mit Tatbestand-Nummer XX (ich vermute Fahrtrichtung von A nach B) erfasst am 28.10,
und 3. ein Bescheid, mit der selben Tatbestand-Nummer XX wie oben genannt, erfasst am 29.10.
Erster und zweiter Bescheid ist für mich klar zu zahlen.
Meine Frage, ist der dritte Bescheid mit dem selben Tatbestand ebenfalls zu bezahlen?
Aus meiner Sicht, wäre ich umgehend auf mein Fehlverhalten hingewiesen worden, hätte es spätestens den dritten Bescheid gar nicht mehr gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Ich habe im Oktober 19 einen Bescheid wegen fehlendem Abstand erhalten 1 Punkt, kein Fahrverbot und jetzt den Zeugenfragebogen für August (1 Punkt und 4 Wochen Fahrverbot) und September (1 Punkt, kein Fahrverbot) zwei. Wie wird das geahndet. Addiert oder einzeln?
Vielen Dank.
Guten Abend,
Ich wurde mit dem Handy in der Hand geblitzt und auf meinem Bußgeldbescheid werden beide Vergehen zusammengerechnet ist das richtig oder kann ich nur für eins der Vergehen belangt werden?
Vielen Dank und liebe Grüße