THC nachweisen: Cannabis in Blut, Speichel, Haar & Urin

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

THC: Lange Nachweisbarkeit für kurzen Rausch

Cannabis kann dank hoher THC-Nachweisbarkeit mehrere Wochen ermittelt werden.
Cannabis kann dank hoher THC-Nachweisbarkeit mehrere Wochen ermittelt werden.

Wenn ein Joint für zwei bis vier Stunden seinen entspannten Rauschteppich über den Konsumenten legt, sind Übelkeiten, Schmerzen und Krämpfe wie weggeblasen. Was jedoch länger anhält als die Wirkung von Cannabis ist dessen Wirkstoff THC.

Die Nachweisbarkeit von THC liegt nämlich über der Wirkungsdauer. Das heißt, dass der Drogenkonsum auch noch dann nachweisbar ist, wenn der Konsument glaubt, längst wieder seine Nüchternheit zurückerlangt zu haben.

Gerade im Straßenverkehr kann diese zeitliche Verzögerung gefährlich werden. Der folgende Ratgeber enthält alles Wissenswerte über Hanf bzw. THC und dessen Nachweisbarkeit und klärt unter anderem die Fragen, wie lange THC im Urin nachweisbar ist und wie sich Cannabis im Blut auswirkt.

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FAQ: THC

Was ist THC?

THC ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol. Dabei handelt es sich um eine psychoaktive Wirksubstanz der Cannabis-Pflanze.

Ist THC noch nachweisbar, wenn ich wieder nüchtern bin?

Ja. Auch wenn Sie das Gefühl haben, die Wirkung des THC sei verflogen, kann es noch in Speichel, Urin, Blut und Haaren nachgewiesen werden. Wie lange das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Wovon hängt es ab, wie lange THC nachgewiesen werden kann?

In erster Linie hängt das von der Häufigkeit Ihres Konsums ab. Auch wie viel Zeit zwischen dem Konsum und dem Drogentest liegt, ist ein beeinflussender Faktor. Wie schnell der Körper das THC abbaut, ist allerdings von Person zu Person verschieden.

Übersicht: Nachweisbarkeit von THC bzw. THC-COOH

Achtung! Die Nachweisbarkeitzszeiten von THC können variieren und sind nicht bei jedem Menschen gleich. Die Angaben in der folgenden Tabelle sind daher ohne Gewähr und können nur als Richtwert dienen.
Nach­weisbar­keit von THC bzw. THC-COOH in:ein­ma­liger Kon­sumge­le­gent­licher Kon­sumre­gel­mäßiger Kon­sum
Speichelwe­ni­ger als 24 Stun­denwe­ni­ger als 24 Stun­denwe­ni­ger als 24 Stun­den
Urin2 bis 3 Tage (THC-COOH)2 bis 4 Ta­ge (THC-COOH)5 bis 14 Ta­ge (THC-COOH); bei chro­ni­schem Miss­brauch auch 2 Wo­chen bis 3 Mo­na­te
Blut6 bis 24 Stun­den (THC)
2 bis 3 Ta­ge (THC-COOH)
mehr als 24 Stun­den (THC)meh­re­re Ta­ge (THC-COOH)
Haareab­hän­gig von der Haar­längeab­hän­gig von der Haar­längeabhängig von der Haar­länge

THC-Nachweisbarkeit: Langzeitnachweis vs. Kurzzeitwirkung

Die Nachweisbarkeit von THC im Blut ist abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums
Die Nachweisbarkeit von THC im Blut ist abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums

Beim Konsum von Cannabis muss man zwischen Wirkungsdauer der Droge und der THC-Nachweisbarkeit unterscheiden. Der Rausch ist in der Regel nach zwei bis vier Stunden verflogen, Cannabis ist im menschlichen Organismus deutlich länger nachweisbar.

Die Schlüsselposition sowohl für die Wirkung als auch für die Nachweisbarkeit von Cannabis ist der Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Im Körper entsteht dann durch den Stoffwechsel das unwirksame Abbauprodukt THC-Carbonsäure (THC-COOH).

Die Ursache dafür, dass THC eine ausgeprägte Nachweisbarkeit besitzt, liegt in der fettlöslichen Eigenschaft. THC lagert sich so an den Fettzellen an und wird im Körperfett gespeichert. Es löst sich nur schwer in wässrigen Flüssigkeiten wie dem Blut auf und wird daher nur allmählich ausgeschieden.

Um bei einem Verdacht auf Konsum von THC einen Nachweis zu erhalten, muss bei einer Analyse gezielt im Urin, Blut oder Schweiß nach dem Wirkstoff gesucht werden. Bei einer ärztlichen Routineuntersuchung wie einem Blutbild oder einem Urintest wird THC nicht automatisch mitbestimmt. Notwendig ist also ein gesonderter Drogentest.

Bei einem solchen Drogentest kann Cannabis im Blut in Form von aktivem THC zwölf bis 72 Stunden nachgewiesen werden. Betrachtet man THC-COOH besitzt Marihuana eine höhere Nachweisbarkeit im Blut. Sie reicht von maximal sieben Tagen bei einmaligem Konsum über eine Woche bei gelegentlicher Einnahme bis hin zu einem Monat bei regelmäßigem Konsum.

Das Abbauprodukt von THC ist im Urin ebenfalls nachweisbar. Hier erstreckt sich für Cannabis der Nachweis zwischen drei Tagen (Einmalkonsum) und zwölf Wochen (regelmäßige Cannabisaufnahme).

Allerdings können die Abbauzeiten individuell sehr stark variieren. Grundsätzlich bestimmen verschiedene Faktoren beim THC die Nachweisbarkeit. Sehen Sie hier, welche Kriterien die Dauer beeinflussen:

  • konsumierte Cannabismenge
  • Häufigkeit des Konsums
  • zeitlicher Abstand zwischen Aufnahme und Drogentest für THC
  • Nachweisgrenzen des Testverfahrens (Cut-off-Werte)
  • individueller THC-Abbau im Körper
  • allgemeine gesundheitliche Verfassung

Infos zur Nachweisbarkeit anderer Drogen

Wie lang ist THC im Blut nachweisbar?

Unterschiedliche Faktoren beeinflussen beim THC die Nachweisbarkeit.
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen beim THC die Nachweisbarkeit.

Abhängig davon, wie stark ein Joint dosiert ist, kann für THC die Nachweisbarkeit im Blut schwanken. Als Faustregel ist aber von sechs bis 24 Stunden auszugehen. Für Cannabis kann die Nachweisbarkeit in Ausnahmefällen aber auch 72 Stunden betragen, nämlich, wenn das Abbauprodukt THC-COOH im Blut untersucht wird.

Im Gegensatz zum THC besitzt THC-COOH eine größere Eliminationshalbwertszeit. Das bedeutet, dass das Stoffwechselprodukt langsamer aus dem Blut ausgeschieden wird als die Hauptsubstanz THC.

Das Stollwechselprodukt THC-COOH ist in der Regel zwei bis drei Tage im Blut vorhanden. Bei regelmäßigem Konsum erstreckt sich im Bluttest die Nachweisbarkeit der Carbonsäure auf drei bis sieben Tage. Ein regelmäßiger Marihuana- oder Haschischkonsum lässt sich mehrere Wochen im Blut ermitteln.

Hier zeigt sich, dass das Konsumverhalten die im Körper gespeicherte Menge von THC und dessen Nachweisbarkeit beeinflusst. Das lässt sich damit erklären, dass sich THC bei dauerhafter Einnahme im Blut anhäuft. Wenn also irgendwann eine gewisse Konzentration erreicht wurde, lässt sich diese auch bei Beendigung des Konsums länger nachweisen als eine einmalige Verabreichung.

Direkt nach dem Rauchen einer einzigen Haschischzigarette würde ein THC-Drogentest bereits positiv ausschlagen, da das THC im Blutplasma binnen weniger Minuten auf Werte zwischen 100 und 300 Nanogramm pro Milliliter ansteigt. Doch genauso schnell erfolgt auch der Sinkflug der Konzentration. In wenigen Stunden sind so meist nur noch 15 Nanogramm pro Milliliter nachweisbar.

Wie lang ist THC im Urin nachweisbar?

THC per Urintest zu ermitteln ist insbesondere bei Verkehrskontrollen eine praktische Methode. Denn so kann THC in diesem Schnelltest nachgewiesen oder auch ausgeschlossen werden. Eine Blutuntersuchung ist demgegenüber immer aufwändiger, da diesen invasiven Eingriff nur ein Arzt durchführen darf.

Im Prinzip ist THC im Urin nachweisbar, allerdings wird es hauptsächlich in Form von THC-COOH ausgeschieden, weshalb die Carbonsäure konsumierten Cannabis bei einem Urintest anzeigt.

Die THC-Nachweisbarkeit im Urin findet über die Ermittlung der THC-COOH-Konzentration statt.

Bei einmaligem Konsum zeigt ein THC-Teststreifen nach drei bis fünf Tagen ein positives Ergebnis an. Greift der Betreffende gewohnheitsmäßig zum Joint, kann eine Urinprobe für THC einen Drogenkonsum bis zu zwölf Wochen nachweisen.

Ein Urintest für Cannabis ist nicht dazu geeignet, aktuellen Drogeneinfluss nachzuweisen. Er dient nur der THC-Nachweisbarkeit für die vergangenen Tage und Wochen. Nur ein Bluttest kann Auskunft darüber geben, ob der Proband im Moment der Probeentnahme unter einer berauschenden Wirkung steht.

Die Bedeutung der THC-Nachweisbarkeit im Verkehrswesen

Beim THC ist die Nachweisbarkeit laut Bundesverfassungsgericht auf eine Mindestgrenze beschränkt.
Beim THC ist die Nachweisbarkeit laut Bundesverfassungsgericht auf eine Mindestgrenze beschränkt.

Gerade im Verkehrswesen spielen THC und seine Nachweisbarkeit eine wichtige Rolle. Während Hanf durchaus als Arzneimittel Anwendung findet, werden Drogenfahrten streng geahndet und ziehen üblicherweise hohe Geldbußen, oftmals Fahrverbote und manchmal die Forderung zur Teilnahme an einer MPU nach sich.

Während es für Alkohol am Steuer feste Grenzwerte für die Sanktionierung gibt (0,5 Promille), existieren solche Grenzen im Bereich von Drogen nicht. Die Rechtsprechung lehnt hier eine Festlegung ab.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung 2004 darauf verwiesen, dass ein gewisser Wirkstoffnachweis erforderlich ist, um als Fahrer unter einer Wirkung des Betäubungsmittels zu stehen und so eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu begehen.

Dieses Urteil bezog sich auf eine Fahrt unter Einfluss von THC. Dessen Nachweisbarkeit soll sich nun an den Werten orientieren, die die Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise der einzelnen Substanzen aufgestellt hat. Danach soll THC erst ab 1 ng/ml im Blut eine sanktionierbare Wirkung entfalten.

Um 1 ng/ml THC aus dem Körper auszuscheiden, bedarf es ca. zwei bis zehn Tage Cannabisabstinenz.

Bei Polizeikontrollen sind Drogenschnelltests üblich, um das Vorhandensein von Betäubungsmitteln im Organismus des Betreffenden nachzuweisen. Diese schlagen bis zu zwölf Stunden nach dem letzten Konsum positiv aus.

Die Mitwirkung an einem solchen Cannabistest im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist nicht verpflichtend. Einer Blutabnahme zur Drogenermittlung kann sich der Betreffende nicht entziehen.

Ist ein Verkehrsteilnehmer bereits einmal unter Drogeneinfluss erwischt worden, findet zumeist eine Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle statt. Dafür müssen mehrere Monate Tests absolviert werden, die den Probanden auf THC prüfen. Die Kosten dafür trägt die Testperson selbst.

Da THC eine hohe Nachweisbarkeit besitzt, sollte der Betreffende in diesem Zeitraum gänzlich auf Cannabis und jegliche Produkte mit Hanf verzichten, um eine totale Drogenabstinenz zu erreichen und nicht Gefahr zu laufen, bei einem Negativgutachten seinen Führerschein zu verlieren.

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THC-Grenzwerte: Informationen im Video zusammengefasst

In unserem Video klären wir Sie über die THC-Grenzwerte am Steuer auf.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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185 Kommentare

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  1. knut
    Am 3. Juli 2017 um 14:55

    Hallo, ich wurde zu Fuß von der Polizei kontrolliert.
    Diese haben ca. O,5 g cannabis gefunden.
    Es wurden keinerlei Tests durchgeführt; weder urintest noch blutprobe.
    welche Konsequenzen kann dieses auf den Führerschein haben?
    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:09

      Hallo Knut,

      bei 0,5 Gramm wird vermutlich nichts weiter passieren. In der Regel werden solche Mengen nicht zur Anzeige gebracht. Folglich gibt es keine Verurteilung und die Führerscheinbehörde hat keine Grundlage, eine Maßnahme zu verhängen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Knut
        Am 11. Juli 2017 um 18:53

        Vielen dank für die Antwort.

        Zudem habe ich mir auch ein Test in der Apotheke gekauft und dieser ist negativ ausgefallen, da ich damit nichts mehr zu tuhn haben möchte und jeglichen Konsum eingestellt habe und dies auch nicht nochmal probieren werde

        mit freundlichen Grüßen.

  2. jack
    Am 28. Juni 2017 um 21:58

    Führerscheinneuerteilung beantragt Anfang Juni 2017 nach Alkoholfahrt Juni 2015 mit 9 Monate Sperrfrist . Wert 1,79 — Verbindung von Restalkohol mit Neuem, plus mögl. Medikamentenwechselwirkung(Antidepressiva hochdosiert, Ibuprofen hochdosiert, ASS) sowie körperliche Aspekte inform von geringer Größe/Gewicht(154cm/52kg)
    Muß natürlich zur MPU, warte auf Termin, bin seit 8 Monaten abstinent. Frage: MPU Anfang 2013 erfolgt nach THC Konsum August 2011, Führerschein wurde wieder erteilt— muß ich nun damit rechnen, dass bei dieser anstehenden MPU auch ein Abstinenznachweis für Drogen/THC verlangt wird? Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 16:44

      Hallo Jack,

      das ist im Rahmen des möglichen. Sie sollten Sie darauf einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Fritz R.
    Am 26. Juni 2017 um 12:07

    Guten Tag,

    wird mir der Führerschein aufgrund eines positiven Ergebnisses auf das Abbauprodukt von THC oder aufgrund eines positiven Ergebnisses auf den aktiven Wert auf THC entzogen?
    Wenn mir also nur der passive THC Wert (Abbauprodukt) nachgewiesen wird, aber nicht der aktive, dann wird mir der Führerschein nicht entzogen? Können deswegen trotzdem Kosten auf mich zu kommen?
    Also welcher THC Wert ist relevant, um mir den Führerschein zu entziehen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:14

      Hallo Fritz,

      beide Werte können zum Führerscheinentzug führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Fritz
        Am 29. Juni 2017 um 19:55

        Das heißt also, wenn ich zuerst einen Urintest mache und der positiv auf das Abbauprodukt von THC ist und danach zu einem Bluttest gezwungen werde, der negativ auf den aktiven THC Wert ist, wird mir der Führerschein trotzdem entzogen?

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 3. Juli 2017 um 10:32

          Hallo Fritz,

          so ist es.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. JB
    Am 24. Juni 2017 um 3:45

    Habe mal eine Frage und zwar kam ich Mitte März in eine Verkehrskontrolle musste eine Urinprobe abgeben diese war positiv und daraufhin musste ich Blut abnehmen lassen. Es wurde auch was in meinem Auto gefunden waren ungefähr 0.3 Gramm Marihuana. Warte seit dem Tag auf meine Blutwerte bzw auf eine generelle Antwort wie es weitergeht. Bin dauerkonsument gewesen bis zu diesem Tag. Frage mich ob es alles schlimmer gemacht hat weil etwas bei mir gefunden wurde oder ob das nichts zur Sache tut? Kann es sein das es vielleicht nur ein halbes Jahr Fahrverbot gibt oder direkt ein ganzes Jahr mit mpu?

    Danke im voraus. Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 10:06

      Hallo JB,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 14. Juni 2017 um 10:16

    Hallo Daniel,

    wenn Ihnen Drogenkonsum nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, den Führerschein zu entziehen. Wenn Sie aber seit dem Urlaub nicht mehr konsumieren und vorher nicht regelmäßig Cannabis geraucht haben, sollte dies je nach Ihrer körperlichen Verfassung bald nicht mehr nachweisbar sein.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 7. Juni 2017 um 11:28

    Hallo Tamara,

    da hierbei viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, lässt sich die Frage nach dem Wert nur schwer beantworten. Beim ersten Drogenverstoß in Deutschland drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 7. Juni 2017 um 9:11

    Hallo Enes,

    wie lange sich die entsprechenden Stoffe im Körper nachweisen lassen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Aus diesem Grund können wir keine pauschale Antwort liefern.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 24. Mai 2017 um 10:22

    Hallo Kalle,

    THC ist im Urin bis zu zwölf Wochen lang nachweisbar.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 24. Mai 2017 um 10:15

    Hallo Sandra,

    im Blut kann THC in der Regel zwölf bis 24 Stunden nachgewiesen werden. Das Abbauprodukt THC-COOH ist bei einmaligem Konsum etwa sieben Tage nachweisbar.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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