Wie viel Toleranz wird vom Blitzer-Ergebnis abgezogen?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie groß ist der Toleranzabzug bei Blitzer, Lasermessung & Co.?

Vermutlich jeder Kfz-Fahrer weiß, dass – sollte er geblitzt werden – eine Toleranz bei der Feststellung der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung von den Behörden zu berücksichtigen ist. Dabei werden von dem eigentlichen Messergebnis der Tempokontrolle ein paar km/h in Abzug gebracht.
Der Abzug dieser Toleranz soll beim Blitzer mögliche geringe Ungenauigkeiten bei der Messung berücksichtigen. Es ist dabei stets unerheblich, ob tatsächlich kleinere Ungenauigkeiten vorlagen.
Doch wie viel Toleranz wird beim Blitzer genau in Abzug gebracht? Werden immer 3 km/h abgezogen oder gibt es unterschiedliche Messtoleranzen – auch bei den einzelnen Verkehrsüberwachungssystemen?
Kosten für Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Der Toleranzabzug erfolgt automatisch, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. So soll verhindert werden, dass es zu Fehlmessungen kommt.
Normalerweise werden bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h vom Messergebnis des Blitzers abgezogen. Bei einem Tempo über 100 km/h liegt der vorgeschriebene Abzug bei 3 Prozent.
Fand die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren statt, beträgt die Toleranz 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h). Unsere Grafik verschafft Ihnen einen Überblick über die jeweils anzuwendenden Toleranz.
Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Abzug von Toleranzwerten in unserem Video!
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsverstöße
Der folgende Bußgeldrechner kann die Toleranz bei Blitzer & Co. berücksichtigen. Geben Sie an, dass die Toleranz von der gefahrenen Geschwindigkeit noch in Abzug gebracht werden soll, so zieht der Rechner bei der Ergebnisfindung automatisch den entsprechenden Toleranzwert ab.
Lasermessgerät & Blitzer: Der Toleranzwert bleibt immer gleich!

Grundsätzlich gilt für so gut wie alle Geräte, die für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden, die gleiche Toleranz. Ob Blitzer auf der Autobahn oder innerorts, Lasermessgerät, Lichtschrankenmessung o. a.:
- 3 km/h bei gefahrenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h und
- 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei mehr als 100 km/h.

Wurden Sie also zum Beispiel innerorts in einer Tempo-30-Zone mit 53 km/h geblitzt, so wird von dem Ergebnis nach dem Blitzen eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Damit liegt die zu berücksichtigende Geschwindigkeitsüberschreitung bei 20 km/h innerorts.
Wenn Sie hingegen etwa auf der Autobahn statt der ggf. vorgegebenen 100 km/h mit 150 geblitzt wurden, so werden von der Gesamtgeschwindigkeit, die der Blitzer ermittelte, als Toleranz 3 Prozent abgezogen. Das entspräche hier einem Wert von 4,5 km/h, der aufgerundet wird. Damit werden von den 150 km/h 5 km/h als Toleranz nach dem Blitzen abgezogen, sodass sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h ergibt, die geahndet werden kann.
Es ist also grundsätzlich egal, ob Sie der Blitzer innerorts, außerorts, auf der Landstraße oder der Autobahn erwischt: Als Toleranz werden vom Blitzer-Messergebnis 3 km/h oder 3 Prozent von der Gesamtgeschwindigkeit abgezogen. Hier entscheidet lediglich die gefahrene Geschwindigkeit zwischen einer der beiden Varianten.
Besondere Informationen zum Abzug der Toleranz:

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird vom Messergebnis ein bestimmter Toleranzwert abgezogen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Erfolgt aber überall derselbe Toleranzabzug? Gelten auf der Autobahn dieselben Toleranzwerte wie auf anderen Straßen? » Weiterlesen...
Ausnahme bei Videonachfahrsystemen!
Die Toleranzgrenze ist bei Blitzer, Laser & Co. zwar grundlegend gleich. Es gibt jedoch einen Sonderfall, für den eine höhere Messtoleranz als beim Blitzer angesetzt wird: die Videonachfahrsysteme. Bei dieser Methode messen die Polizisten aus einem fahrenden Auto heraus die Geschwindigkeit. Da diese Systeme insgesamt anfälliger sind, wird den möglichen Abweichungen Rechnung getragen, indem der Toleranzbereich gegenüber einem Blitzer erhöht wird.
Dabei ist jedoch vor allem zu beachten, dass bei dieser Messmethode die Geschwindigkeit durchgängig über mehrere hundert Meter gemessen wird. Aus der gefahrenen Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs über die Messstrecke hinweg ermittelt das System dann einen Durchschnittswert, sodass bereits sämtliche Spitzenwerte gelöscht werden.
Angenommen, Sie werden auf der Autobahn in einem 100-km/h-Bereich über 600 Meter hinweg gemessen: Ein Spitzenwert liegt bei 170 km/h, der jedoch nur über kurze Distanz erreicht wurde. Im Durchschnitt ermittelt das Videonachfahrsystem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 150,86 km/h. Von den nun anzusetzenden 150 km/h sind nun noch 5 Prozent Toleranz abzuziehen, was einem Wert von 7,5 km/h, aufgerundet 8 km/h entspricht. Die verfolgbare Überschreitung liegt mithin bei 42 km/h. Damit wäre in diesem Fall die in Abzug zu bringende Toleranz gegenüber dem Blitzer im vorangegangenen Beispiel um 3 km/h höher.
Toleranz vom Blitzer-Ergebnis nicht abgezogen = fehlerhafter Bußgeldbescheid?
Handelt es sich nun aber um einen Fehler der Behörden, wenn diese den Abzug der Toleranz vom Blitzer-Messergebnis nicht berücksichtigt haben? Grundsätzlich muss ein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassener Bußgeldbescheid neben der gemessenen Geschwindigkeit auch immer angeben, welche beim angewandten Blitzer berücksichtigte Toleranz bei der Bemessung des Verstoßes in Abzug gebracht wurde.
Hier sind also regelmäßig zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsmessergebnisse angegeben: zum einen das spezifische Messergebnis, zum anderen die Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz mit Angabe der im Einzelfall abgezogenen Werte.
Tachovoreilung: Nicht allein auf den eigenen Kfz-Tacho verlassen

Realisieren Temposünder, dass sie soeben geblitzt wurden, schauen die meisten instinktiiv auf den eigenen Tachometer, um zu schauen, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit in diesem Moment in etwa war. Dabei sollten sie sich auf die hier angezeigten Werte jedoch nicht absolut verlassen. Nicht nur bei einem Blitzer findet eine Toleranz Anwendung.
In der Regel gehen die Anzeigen auf dem Tacho vor und liegen im Schnitt 4 Prozent über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Bei einigen Fahrzeugen sind geringere Abweichungen möglich. Bei nach dem 01.01.1991 zugelassenen Fahrzeugen darf diese Tachovoreilung gemäß einer EU-Richtlinie maximal 10 Prozent (plus 4 km/h) betragen.
Das bedeutet also auch, dass die Ihnen angezeigte Geschwindigkeit auf Ihrem Tacho ebensowenig absolut verlässlich ist. Am Ende bedeutet das für Sie, dass die zunächst beim ersten Blick befürchtete Geschwindigkeitsüberschreitung geringer ausfällt.
Angenommen die bei Ihrem Tacho eingestellte Voreilung liegt bei dem Mittelwert von 4 Prozent: Als Sie geblitzt werden und instinktiv auf Ihren Tacho schauen, zeigt dieser ein Tempo von 156 km/h an. Abzüglich der 4 Prozent Voreilung – nämlich 6 km/h – läge die voraussichtlich gemessene Geschwindigkeit bei 150 km/h. Hinzu kommt dann noch der Abzug der Toleranz beim Blitzer – auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 Prozent – hier 5 km/h (aufgerundet). Am Ende steht dann eine anzurechnende Geschwindigkeit von 145 km/h.



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Hallo und guten Tag,
Ich bin auf der Autobahn geblitz worden. In dem Bussgeldbescheid steht lediglich, dass ich nach Abzug der Toleranz
97 km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren bin. Muss nicht die Toleranz in km/h angegeben sein. Laut Bussgeldstelle Landkreis Harburg
muss dies nicht angegeben werden. Sonst wären ja alle Bescheide fehlerhaft. Das war die Auskunft, die ich von dort bekommen habe
Mit freundlichen Grüßen
Uwe H
Hallo,
ich bin vor kurzem um 17:58 Uhr mit ca. 52 h/km geblitzt worden. Die Straße ist tagsüber bis 18 Uhr eine 30er Zone. Gibt es für für die Zeitschaltuhr des Blitzers auch eine Toleranz – ähnlich zur Geschwindigkeit? Oder lohnt sich hier ein Widerspruch zum kommenden Bescheid bezgl. der Uhrzeit?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Pascal,
eine Toleranz für die Zeitschaltuhr eines Blitzers ist uns nicht bekannt. Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich wurde von der Polizei auf der Autobahn Südosttangente Österreich angehalten laut Polizeitacho sind sie nachgefahren. Die haben mir mündlich gesagt das ich in 100 Zone mit 151km gefahren bin und zum schluss haben die ein Foto von vordere Kennzeichen gemacht und Alkoholtest 0.00 promile ich war ein bisschen Spät mit der Zeit zur Arbeit gefahren So ich möchte wissen was auf mich zukommen würde. Ich Danke im Voraus
Hallo,
gibt es irgendwo die Möglichkeit zum Beispiel beim Provida 2000 Video Meßsystem nachzuschlagen, welche Faktoren hier im 5% Toleranzabzug enthalten sind? Zu einer Rechtssicheren Messung gehört meiner Meinung nach auch dazu, festzustellen ob man unter Umständen eine erweiterte Toleranz annehmen kann/muss wenn z.B. der Reifendruck des Messfahrzeugs nicht korrekt ist. Dafür muss man aber wissen welche möglichen Fehlerquellen in diesen 5% bereits berücksichtigt werden.
Hallo,
Bin mit buss Linien geblitzt auf 30 mit 41 auch mit Fahrgäste wollte wiesen gibt es dtoleranz ich meine werden 3kmh abziehen danke
Ich wurde während eines Sturmes von einem PoliScan Speed FM1 PS-… geblitzt
ausserhalb geschlossener Ortschaft
130 erlaubt
158 (nach Toleranzabzug)
Gibt es eine Chance auf eine erhöhte Toleranzabzug?
Hallo würde in 50 zohne innerorts geblitzt mit ca 80kmh. Habe keine probezeit mehr keine Punkte. Was passiert
Wenn man innerorts bei einer 50 Zone 85 fährt
Was kommt auf ein zu ?
Wie weit muss der Abstand für einen Blitzer sein,wenn ich von Tempo 100 auf 70 fahre und geblitzt wurde ?
Was ist zu erwarten wenn ich nachts in einem Autobahntunnel bei erlaubten 80 mit Tempomat 120 gefahren bin?
Mein Auto ist ein Dacia Duster?
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsbegrenzug auf 60 km/h (vierspurige Schnellstrasse, München. Mittlerer Ring, Olympiastadion ostwärts) wurden mit PoliScanSpeed 84 km/h gemessen. Unsere eigene satellitengenaue Messung (mit Dokumentation, APRS-Tracker) ergab 83 km/h am Messpunkt. Sie wissen ja um den Unterschied bzw. dessen Bedeutung. Welche Chancen bestehen bei einem Einspruch, kann es sein, dass das Poliscanspeed ungenau ist, werden die Geschwindigkeiten mit Kommastelle gemessen bzw. kann die Verkehrsbehörde nach eigenem Ermessen auf- oder abrunden? Lassen sich die genauen Messwerte (Kommastelle) überhaupt noch nachvollziehen?
Ich bin auf Probezeit
Würde geblitzt dürfte 50 km fahren
Mein Tacho hat 64 gezeigt was kann mir passieren?
Hallo !
Ich wurde auf der BAB 13 auf in FR AS Duben geblitzt ! Lt. Anhörungsbogen war die zulässige GEschwindikeit 100 km/h.
Die festgestellte Geschwindigkeit lt. Anhörungsbogen soll bei 121 km/h liegen ( NACH Toleranzabzug ! ).
Meiner Meinung nach und wenn ich nach dem Bußgeldkatalog 2018 ( https://staging.bussgeldkatalog.org/toleranz-blitzer/) gehe, wird dort bei Autobahn, da u.a. auch außerorts und wie hier Tempolimit 100 km/h dann 3 % – und nicht 3 km/H – von der festgestellten Geschwindigkeit 124 km/h – abgezogen ! Macht dann bei mir 124 km/h abzüglich 3 % ( 3,72 km/h, es wird aufgerundet was 4 km/h entspricht ),also 120 km/h und nicht 121 km/h wie auf dem Anhörungsbogen aufgeführt.
Liege ich da richtig ?
Hallo bavaria in berlin,
ja, die von Ihnen beschriebene Rechnung ist zwar üblich; dennoch handelt es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsweise. Im Einzelfall kann also stets anders entschieden werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hatte eine Frage: (zur Info: ich bin kurz vor Ende der Probezeit 2-3Wochen und mit dem Auto, das über meine Mutter angemeldet ist gefahren ) und zwar bin ich außversehen jemandem beim Abbiegen hinterher gefahren, der allerdings falsch gefahren ist und bin daher auf einer Straße gefahren, auf der nur Straßenbahnen fahren dürfen. Als ich das gemerkt habe, unmittelbar nachdem ich in der Straße war,bin ich vorsichtig und langsam dem anderen Auto kurz hinterhergefahren und bin dann sobald es ging wieder auf eine Ordnungsgemäße Straße abgebogen. Allerdings wurden wir beide von einem Streifenwagen der Polizei gesehen, die uns neben der Straßenbahnfahrbahn (von einem Zaun getrennt) gesehen hat. Ein Zeichen dass ich anhalten soll oder andere Anweisungen habe ich nicht bemerkt (Frage 1: welche wären das gewesen?) das Auto vor mir hat dann noch einen Verstoß gemacht und ist erneut falsch abgebogen und die Polizei hat ihn dann angehalten. Ich bin allerdings dann weitergefahren. (2. Frage: habe ich mich strafbar gemacht indem ich einfach weiter gefahren bin?) (3. Frage: sollten sie sich mein Kennzeichen notiert haben können die mir alleine dadurch dann etwas nachweisen/ mich dadurch zurückverfolgen und mir Verstöße vorwerfen ?)
(4. Frage: sollten mir irgendwelche Verstöße zulasten gelegt werden, gelten diese Verstöße als noch in der Probezeit begangen oder durch den langem Schriftverkehr etc. den es vermutlich geben wird sollte etwas kommen als nicht mehr in der Probezeit?
Wäre super wenn ihr mir bei meinen Frage weiterhelfen könntet
LG Franz
Hallo Franz,
zu Ihren Fragen:
1. Wenn Sie von den Beamten sprechen, dann hätten sich diese im Regelfall durch Benutzung des Blaulichts oder einen Anhaltestab auf sich aufmerksam gemacht
2. Das kommt auf die genauen Umstände an und kann von uns nicht abschließend beantwortet werden
3. Ja, das ist nicht ausgeschlossen. In diesem Fall würden die Polizisten als Zeugen gelten
4. Grundlegend gilt das Tattagsprinzip – Sie werden, unabhänging von den Bearbeitungszeiten, nach den Umständen des Tattages beurteilt. D. h. für Sie, Probezeit
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin etwa 10m vor dem Ortsendeschild von einem automatischen Blitzer erfasst worden. gleich danach war auf 60km/h beschränkt. Mein Tacho zeigte ca. 73km/h . Noch ist keine Post da. Habe ich gute Chancen ohne Punkt davonzukommen?
Hallo Edith,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies von Ort und bearbeitender Stelle abhängt. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org