Wie viel Toleranz wird vom Blitzer-Ergebnis abgezogen?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie groß ist der Toleranzabzug bei Blitzer, Lasermessung & Co.?

Ertappt vom Blitzer? Wie viel Toleranz wird vom Messergebnis abgezogen?
Ertappt vom Blitzer? Wie viel Toleranz wird vom Messergebnis abgezogen?

Vermutlich jeder Kfz-Fahrer weiß, dass – sollte er geblitzt werden – eine Toleranz bei der Feststellung der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung von den Behörden zu berücksichtigen ist. Dabei werden von dem eigentlichen Messergebnis der Tempokontrolle ein paar km/h in Abzug gebracht.

Der Abzug dieser Toleranz soll beim Blitzer mögliche geringe Ungenauigkeiten bei der Messung berücksichtigen. Es ist dabei stets unerheblich, ob tatsächlich kleinere Ungenauigkeiten vorlagen.

Doch wie viel Toleranz wird beim Blitzer genau in Abzug gebracht? Werden immer 3 km/h abgezogen oder gibt es unterschiedliche Messtoleranzen – auch bei den einzelnen Verkehrsüberwachungssystemen?

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

Warum wird eine Toleranz beim Blitzer abgezogen?

Der Toleranzabzug erfolgt automatisch, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. So soll verhindert werden, dass es zu Fehlmessungen kommt.

Wie viel Toleranz wird bei Blitzer & Co. abgezogen?

Normalerweise werden bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h vom Messergebnis des Blitzers abgezogen. Bei einem Tempo über 100 km/h liegt der vorgeschriebene Abzug bei 3 Prozent.

Was gilt bei Videonachfahrsystemen?

Fand die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren statt, beträgt die Toleranz 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h). Unsere Grafik verschafft Ihnen einen Überblick über die jeweils anzuwendenden Toleranz.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Abzug von Toleranzwerten in unserem Video!

Wann kommt ein Toleranzabzug zum Tragen? Im Video klären wir auf.
Wann wird eine Toleranz abgezogen? Und wie hoch fällt diese aus? Im Video klären wir auf.

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsverstöße

Der folgende Bußgeldrechner kann die Toleranz bei Blitzer & Co. berücksichtigen. Geben Sie an, dass die Toleranz von der gefahrenen Geschwindigkeit noch in Abzug gebracht werden soll, so zieht der Rechner bei der Ergebnisfindung automatisch den entsprechenden Toleranzwert ab.

Lasermessgerät & Blitzer: Der Toleranzwert bleibt immer gleich!

Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.
Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.

Grundsätzlich gilt für so gut wie alle Geräte, die für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden, die gleiche Toleranz. Ob Blitzer auf der Autobahn oder innerorts, Lasermessgerät, Lichtschrankenmessung o. a.:

Die in Abzug zu bringende Messtoleranz liegt regelmäßig bei

  • 3 km/h bei gefahrenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h und
  • 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei mehr als 100 km/h.
Die Höhe der in Abzug zu bringenden Toleranz beim Blitzer richtet sich innerorts wie außerorts nach der gefahrenen Geschwindigkeit.
Die Höhe der in Abzug zu bringenden Toleranz beim Blitzer richtet sich innerorts wie außerorts nach der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wurden Sie also zum Beispiel innerorts in einer Tempo-30-Zone mit 53 km/h geblitzt, so wird von dem Ergebnis nach dem Blitzen eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Damit liegt die zu berücksichtigende Geschwindigkeitsüberschreitung bei 20 km/h innerorts.

Wenn Sie hingegen etwa auf der Autobahn statt der ggf. vorgegebenen 100 km/h mit 150 geblitzt wurden, so werden von der Gesamtgeschwindigkeit, die der Blitzer ermittelte, als Toleranz 3 Prozent abgezogen. Das entspräche hier einem Wert von 4,5 km/h, der aufgerundet wird. Damit werden von den 150 km/h 5 km/h als Toleranz nach dem Blitzen abgezogen, sodass sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h ergibt, die geahndet werden kann.

Es ist also grundsätzlich egal, ob Sie der Blitzer innerorts, außerorts, auf der Landstraße oder der Autobahn erwischt: Als Toleranz werden vom Blitzer-Messergebnis 3 km/h oder 3 Prozent von der Gesamtgeschwindigkeit abgezogen. Hier entscheidet lediglich die gefahrene Geschwindigkeit zwischen einer der beiden Varianten.

Besondere Informationen zum Abzug der Toleranz:

Toleranz Autobahn

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird vom Messergebnis ein bestimmter Toleranzwert abgezogen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Erfolgt aber überall derselbe Toleranzabzug? Gelten auf der Autobahn dieselben Toleranzwerte wie auf anderen Straßen? » Weiterlesen...

Ausnahme bei Videonachfahrsystemen!

Die Toleranzgrenze ist bei Blitzer, Laser & Co. zwar grundlegend gleich. Es gibt jedoch einen Sonderfall, für den eine höhere Messtoleranz als beim Blitzer angesetzt wird: die Videonachfahrsysteme. Bei dieser Methode messen die Polizisten aus einem fahrenden Auto heraus die Geschwindigkeit. Da diese Systeme insgesamt anfälliger sind, wird den möglichen Abweichungen Rechnung getragen, indem der Toleranzbereich gegenüber einem Blitzer erhöht wird.

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren liegt die Toleranz bei regelmäßig 5 Prozent. Zudem werden ermittelte Nachkommastellen vor dem Abzug der Toleranz getilgt.

Dabei ist jedoch vor allem zu beachten, dass bei dieser Messmethode die Geschwindigkeit durchgängig über mehrere hundert Meter gemessen wird. Aus der gefahrenen Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs über die Messstrecke hinweg ermittelt das System dann einen Durchschnittswert, sodass bereits sämtliche Spitzenwerte gelöscht werden.

Angenommen, Sie werden auf der Autobahn in einem 100-km/h-Bereich über 600 Meter hinweg gemessen: Ein Spitzenwert liegt bei 170 km/h, der jedoch nur über kurze Distanz erreicht wurde. Im Durchschnitt ermittelt das Videonachfahrsystem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 150,86 km/h. Von den nun anzusetzenden 150 km/h sind nun noch 5 Prozent Toleranz abzuziehen, was einem Wert von 7,5 km/h, aufgerundet 8 km/h entspricht. Die verfolgbare Überschreitung liegt mithin bei 42 km/h. Damit wäre in diesem Fall die in Abzug zu bringende Toleranz gegenüber dem Blitzer im vorangegangenen Beispiel um 3 km/h höher.

Toleranz vom Blitzer-Ergebnis nicht abgezogen = fehlerhafter Bußgeldbescheid?

Handelt es sich nun aber um einen Fehler der Behörden, wenn diese den Abzug der Toleranz vom Blitzer-Messergebnis nicht berücksichtigt haben? Grundsätzlich muss ein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassener Bußgeldbescheid neben der gemessenen Geschwindigkeit auch immer angeben, welche beim angewandten Blitzer berücksichtigte Toleranz bei der Bemessung des Verstoßes in Abzug gebracht wurde.

Hier sind also regelmäßig zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsmessergebnisse angegeben: zum einen das spezifische Messergebnis, zum anderen die Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz mit Angabe der im Einzelfall abgezogenen Werte.

Fehlt der Hinweis darauf, welche oder ob eine Toleranz von dem Blitzer-Ergebnis in Abzug gebracht wurde, so kann dies den Bußgeldbescheid fehlerhaft machen und ggf. einen Einspruch begründen.

Tachovoreilung: Nicht allein auf den eigenen Kfz-Tacho verlassen

Geblitzt auf der Autobahn? Nicht nur Blitzer weisen eine Toleranz auf, sondern auch der Fahrzeug-Tacho.
Geblitzt auf der Autobahn? Nicht nur Blitzer weisen eine Toleranz auf, sondern auch der Fahrzeug-Tacho.

Realisieren Temposünder, dass sie soeben geblitzt wurden, schauen die meisten instinktiiv auf den eigenen Tachometer, um zu schauen, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit in diesem Moment in etwa war. Dabei sollten sie sich auf die hier angezeigten Werte jedoch nicht absolut verlassen. Nicht nur bei einem Blitzer findet eine Toleranz Anwendung.

In der Regel gehen die Anzeigen auf dem Tacho vor und liegen im Schnitt 4 Prozent über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Bei einigen Fahrzeugen sind geringere Abweichungen möglich. Bei nach dem 01.01.1991 zugelassenen Fahrzeugen darf diese Tachovoreilung gemäß einer EU-Richtlinie maximal 10 Prozent (plus 4 km/h) betragen.

Das bedeutet also auch, dass die Ihnen angezeigte Geschwindigkeit auf Ihrem Tacho ebensowenig absolut verlässlich ist. Am Ende bedeutet das für Sie, dass die zunächst beim ersten Blick befürchtete Geschwindigkeitsüberschreitung geringer ausfällt.

Angenommen die bei Ihrem Tacho eingestellte Voreilung liegt bei dem Mittelwert von 4 Prozent: Als Sie geblitzt werden und instinktiv auf Ihren Tacho schauen, zeigt dieser ein Tempo von 156 km/h an. Abzüglich der 4 Prozent Voreilung – nämlich 6 km/h – läge die voraussichtlich gemessene Geschwindigkeit bei 150 km/h. Hinzu kommt dann noch der Abzug der Toleranz beim Blitzer – auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 Prozent – hier 5 km/h (aufgerundet). Am Ende steht dann eine anzurechnende Geschwindigkeit von 145 km/h.

Am Ende läge die Differenz zwischen Tachoanzeige und relevantem Ergebnis also hier aufgrund der Tachovoreilung und der beim Blitzer abzuziehenden Toleranz von 11 km/h.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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37 Kommentare

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  1. S. C.
    Am 20. Juni 2018 um 17:20

    Wurde letztens geblitzt. Der „Beamte“ war aber gerade dabei, über die Straße zu flitzen und die Hütchen vom Auf- oder Abbau einzusammeln. Kann es sein, dass der Blitzer dadurch ungültig wird, weil der Beamte nicht im Fahrzeug saß? Es heißt in den Bußgeldbescheiden ja immer Zeuge: Beamter xy… Ist er nicht im Fahrzeug, kann er ja nichts bezeugen, oder?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:32

      Hallo,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Frank G.
    Am 20. April 2018 um 12:07

    Gilt der Toleranzabzug der Messgeräte für alle Fahrzeuge, also auch LKW über 7,5t ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 16:19

      Hallo Frank G.,

      der Toleranzabzug erfolgt normalerweise immer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mike
    Am 14. April 2018 um 0:56

    Hallo, ich fahre beruflich sehr viel. Fünf Jahre Glück gehabt. Aber im Augenblick stehen sie überall. Zum drittem Mal habe ich jetzt einen Anhörbogen bekommen, wie bei den beiden Fahrten zuvor 21 km/h außerhalb netto. Ärgerlich, weil bei 20 gäbe es keinen Punkt. Der Abzug bezieht sich ja immer auf den Regelfall. Gibt es da Ausnahmen? Ich habe mal „irgendwo“ gelesen/gehört, dass es zahlreiche Ausnahmen gibt, wo mehr abgezogen werden müsste. Danke für Eure Antwort, viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:03

      Hallo Mike,

      Regelungen dieser Art sind uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Shahin
    Am 6. April 2018 um 21:12

    Hallo,

    Ich wurde auch auf der Autobahn in der Baustelle (60 km/h ) vor ein paar Tagen geblitzt(mit Firmen Fahrzeug). D.h. es wird einige Wochen dauern bis die Firma den Brief erhält. Ich habe wohl früh 05:30 Uhr drauf nicht geachtet dass ich schnell fahre und bin auch beruflich ziemlich viel unterwegs.
    Die Frage ist jetzt , Was es mir kosten wird ?
    Spielt es eine Rolle wie schnell man auf der Autobahn in der Baustelle fährt? Denn nach meiner Recherche habe ich es auf der Bußgeldkatalog in der Liste gelesen dass man mit 100 € aber dafür kein Punkt ( ab 01.2018 ) in Flensburg statt 70 € + 1 Punkt rechnen muss.
    Und sagen wir mal 80 km /h gewesen. 80- ca. 3km/h (Tacho) – 3 % * 80 = 75 km/h ca . Habe es richtig verstanden?
    Vielen Dank

    Ein schönes Wochenende

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 11:45

      Hallo Shahin,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Die Zahlen, welche wir aufführen, sind Richtwerte aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. Eine Baustelle ist eine Gefahrenquelle, Fahrer sind angehalten, hier besonders umsichtig zu fahren – insofern spielt Ihre Geschwindigkeit durchaus eine Rolle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Katha
    Am 23. März 2018 um 13:28

    Hallo zusammen,
    Ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen. Ich bin wenige Tage vor Ende meiner Probezeit innerorts geblitzt worden. Der Bescheid sagt nun, dass ich nach Toleranzabzug 21km/h drüber war, also 71km/h.
    70km/h hatte ich mir vorstellen können, aber drüber war ich ziemlich sicher nicht. Trotzdem soll ich ja, da die Toleranz schon abgezogen wurde, 74kmh gefahren sein.
    Jetzt frage ich mich natürlich ob ich das Ganze nicht anfechten kann, denn angenommen die Messung war nur um einen km/h falsch, hätte ich nur 20kmh zu viel und müsste kein Aufbauseminar besuchen, das mich 400€ kostet.
    Bei 1km/h zu viel müsste ja nur ein Kommawert falsch gerundet worden sein und da lohnt sich doch ein Einsatz oder?
    Vielen Dank für jegliche Antworten!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:17

      Hallo Katha,

      eins vorweg: Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Das bedeutet, dass wir Ihnen nicht zu einem Einspruch raten oder davon abraten dürfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ines
    Am 20. Dezember 2017 um 15:47

    Also wird neben dem Toleranzabzug auch noch die Tachoanzeige berücksichtigt?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 13:34

      Hallo Ines,

      die Toleranz bezieht sich auf die Ungenauigkeit des Blitzergerätes. Bei dem gemessenen Wert werden in der Regel 3 km/h abgezogen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. jaqueline
    Am 29. November 2017 um 11:07

    hallo ich wurde gestern geblitzt auf der linken seite stande er ich bin noch in der Probezeit und das war das erste mal das sie mich erwischt haben allerdings war das in der ortschaft wo mann dan dazu verneigt ist noch ronnter rollen zu lassen weil es berg abwerts geht ich weis nicht mehr so genau wie viel ich auf dem tacho hatte mehr wie 80 auf jedenfall nicht ich denke so zwischen 75 und 80 allerdings wawr das in der ortschaft kurz vor ende der ortschaft habe ich dann beschleunigen wollen und bumm haben sie mich erwisch ich habe jetzt so angst vor einer nachschulung ich fahre einen vw lupo 1.0

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 17:38

      Hallo jaqueline,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um beispielsweise 25 hm/h müssen Sie mit Folgendem rechnen: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Wulf
    Am 21. Oktober 2017 um 16:54

    Anwendung von Rundungsregeln: Toleranzabzüge von 101 bis einschließlich 116 km/h tatsächlich gemessener Geschwindigkeit?
    Nach der mathematischen Rundungsregel würde in diesem Bereich der jeweilige Toleranzwert auf 3 km/h ab(!)-gerundet und erst ab 117 km/h auf 4 km/aufgerundet. Wie wird tatsächlich verfahren?
    MfG u. allzeit sichere Fahrt!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:20

      Hallo Wulf,

      unserem Kenntnisstand nach wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jürgen S.
    Am 31. August 2017 um 11:38

    Hallo,
    beruflich bedingt hatte ich leider diverse Bescheide wegen erhöhter Geschwindigkeit. Die Mehrzahl derer war so ausgeführt, dass ich nur die Geschwindigkeit „abzüglich Toleranz“ mitgeteilt bekam. Ich habe also nie feststellen können, was ich tatsächlich gefahren bin und ob der Toleranabzug tatsächlich den Gegebenheiten entsprach. Z.B.: „Sie fuhren abzüglich der Toleranz 107 kmh bei erlaubten 80 kmh“ auf AB … km…“.
    Sind solche Bescheide anfechtbar?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 11:14

      Hallo Jürgen,

      gemäß § 66 OWiG muss ein Bußgeldbescheid die folgenden Inhalte enthalten: die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter, den Namen und die Anschrift des Verteidigers, die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel, die Geldbuße und die Nebenfolgen. Angaben zur Geschwindigkeitsangabe sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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