Was bedeutet die Überliegefrist für die Punkte in Flensburg?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr
Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr

In Flensburg Punkte zu bekommen, ist wirklich ärgerlich. Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und der Autofahrer hat eine Überschreitung der Geschwindigkeit begangen. Schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, der neben einem Bußgeld auch oft einen bis maximal drei Flensburger Punkte mit sich bringt. Nach dem neuen Punktesystem von 2014 sind es nun nur noch 8 Punkte, die ein Fahrer ansammeln muss, bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Doch soweit muss es nicht erst kommen. Neben der Möglichkeit, die Punkte in Flensburg durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wieder abzubauen, erfolgt die Löschung von Punkten innerhalb der sogenannten Überliegefrist in Flensburg.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

FAQ: Überliegefrist

Was ist die Überliegefrist?

Die Überliegefrist folgt auf den Punkteverfall nach Ablauf der Tilgungsfrist. Punkte bleiben nach der Tilgung weiterhin gespeichert, bis die Überliegefrist verstrichen ist.

Wie lange dauert die Überliegefrist?

Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Nach der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.

Was ist das Ziel der Überliegefrist?

Sie dienen dazu, rückblickend eine genaue Berechnung der Punkte zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zu ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Die Tilgung der Punkte in Flensburg

Die Überliegefrist lässt den Punktestand in Flensburg schmelzen. Doch zunächst muss die sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden. Die Tilgungsfristen der Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) für Verstöße gegen das Verkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) reglementiert. Jeder Punkt auf dem Punktekonto besitzt aber seine eigene Tilgungsfrist, also je nachdem, wann er in das Konto eingetragen wurde.

Früher, laut altem Punktesystem, erhielten alle Flensburger Punkte-Eintragungen zusammen eine Verlängerung der zu einer einzigen Tilgungsfrist, wenn ein neuer Punkt dazukam. Dies hat sich im neuen System aber gewandelt, sodass jeder Punkt individuell getilgt wird. Zudem wurden vor der Punktereform Eintragungen nicht gelöscht, wenn während der Tilgungsfrist noch weitere Verstöße begangen wurden. Das ist jetzt anders, da jeder Punkt für sich steht.

Die Tilgungsfristen sehen aktuell 2026 laut § 29 StVG wie folgt aus:

Til­gungs­fristArt des Ver­kehrs­ver­stoß laut Buß­geld­ka­ta­log
2 Ja­hre und 6 Mo­nateBei Punkten wegen verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten (z. B. geringe Geschwindigkeits­überschreitungen, Abstands­verstöße, Überhol­verbot, Handy am Steuer)
5 Ja­hreBei Punkten wegen besonders verkehrssicherheits­beeinträchtigenden Ordnungs­widrigkeiten und Straftaten, die keine Entzieh­ung der Fahrer­laubnis nach sich ziehen (z. B. 0,5 Promille-Grenze nicht einge­halten, Höchstge­schwindigkeit über­schritten, Pkw-Rennen)
10 Ja­hreBei Straftaten, die mit einem Fahrerlaub­nisentzug geahndet werden (z. B. Nöti­gung, Alkohol am Steuer, fahrläs­sige Körper­verletzung oder Tö­tung, Unfall­flucht)
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist
Die endgültige Löschung von Punkten erfolgt erst nach Ablauf der Überliegefrist

Nach Ablauf der Punkte mittels der Tilgungsfrist im VZR, die mit dem Rechtskraftdatum beginnen, werden diese aus dem Register getilgt, nicht jedoch gelöscht. Denn direkt im Anschluss beginnt die Überliegefrist mit einer Dauer von einem Jahr. Dass in Flensburg die Punkte keine Löschung nach der Tilgungsfrist erfahren, hat seinen Grund. So sollen innerhalb der Überliegefrist diese Punkte ein weiteres Jahr im Verkehrszentralregister und im Fahreignungsregister gespeichert bleiben, um Missbrauch vorzubeugen.

Was hat die Überliegefrist zum Ziel?

Die Frage ist nun allerdings, ob denn die Punkte laut Flensburger Punktesystem während der Überliegefrist doch noch weiterzählen und gar nicht gelöscht sind?

Ja und nein, die Punkte in Flensburg erhöhen den Punktestand in der Regel nur bis zum Ablauf der Tilgungsfrist. Die Eintragungen der alten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in dem Register für die Überliegefrist von einem Jahr hat jedoch zum Ziel, eine rückblickend genaue Nachberechnung sicherzustellen. Während die Altpunkte in der Zeit der Überliegefrist gespeichert sind, erhöhen sie das Punktekonto jedoch nicht zwingend. Es gibt aber Ausnahmen.

Die Überliegefrist wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil Rechtsanwälte mit diversen Verzögerungstaktiken dafür sorgten, dass sich die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides so nach hinten schob, dass die Frist zur Tilgung der alten Punkte ablief und der Verkehrssünder so mit keiner Straferhöhung rechnen musste. Zudem benötigen die Behörden einige Zeit zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, weshalb diese Taktik oft aufging.

Der eigentliche Zweck der Überliegefrist liegt aufgrund dessen darin, dass diese gespeicherten Eintragungen in bestimmten Situationen wieder aufleben. So bestehen mehrere Möglichkeiten, die zu einem Wiederaufleben der Punkte in der Überliegefrist führen. Ob sie das tun, liegt allerdings stets im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Eintragungen, die sich in der Überliegefrist befinden, sind lediglich vom Punktebesitzer und seinem Rechtsanwalt einzusehen. Für Behörden und Ämter hingegen sind diese im Grunde nicht mehr verfügbar, um sie zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.

Endgültig werden die Punkte in Flensburg nach der Überliegefrist gelöscht. Die Überliegefrist war Bestandteil des alten Punktesystems und ist im neuen Flensburg-Punktesystem in ihrer Durchführung gleich geblieben.

Beispiel Tilgungsfrist und Überliegefrist

Autofahrer X beging eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die einen Punkt in Flensburg nach sich zog. Der dazugehörige Bußgeldbescheid wurde am 15. Juli 2012 rechtskräftig (14 Tage nach Erhalt). Ab diesem Tag begann die Tilgungsfrist, die in diesem Fall zwei Jahre beträgt. Der Punkt sollte also am 15. Juli 2014 getilgt werden (für Bescheide die nach ab Mai 2014 rechtskrätig wurde, gilt eine Frist von zwei Jahren und sechs Monaten).

Mit dem 15. Juli 2014 begann nun aber die Überliegefrist, in der die Punkte noch ein Jahr gespeichert werden. Diese endet in unserem Beispiel für Autofahrer X am 14. Juli 2015 um 0:00 Uhr. Nun erhält das Kraftfahrtbundesamt die Information darüber, dass Autofahrer X eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Punkte nach sich ziehen.

Beispiel: Rechtskraft oder Tatzeitpunkt – Wann wird der Punkt in der Überliegefrist wieder wirksam?
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann
Während der Überliegefrist bleiben die Punkte gespeichert, sodass es in besonderen Situationen trotzdem noch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann

Wichtig zu wissen ist, dass im deutschen Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt und nicht, wann der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft erhält. Oft erfolgt ein Rückgriff auf die Punkte in der Überliegefrist, wenn der Fahrer bereits einen hohen Punktestand angesammelt hat und vor der kritischen Acht-Punkte-Marke steht. So könnten folgende Situationen zu einer Hinzuziehung der Überliegefrist-Punkte führen:

  1. Der Verstoß von Autofahrer X wurde vor Ablauf der regulären Tilgungsfrist, also zum Beispiel am 10. Juli 2014 begangen, sodass seine Rechtskraft erst nach Ablauf der Frist, jedoch während der Überliegefrist eintritt. Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, können hier unter Umständen die Punkte in der Überliegefrist wieder aufleben und eine Erhöhung der Strafe bewirken.
  2. Zum anderen können Punkte wieder wirksam werden, wenn ein weiterer Punkt innerhalb der Überliegefrist gesammelt wird. Das kann auch passieren, wenn Autofahrer X den Verkehrsverstoß zum Beispiel am 12. Juli 2015 begeht, sodass dieser auf jeden Fall erst nach Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig wird. Hatte Autofahrer X beispielsweise bereits sieben Punkte und einer befindet sich in der Überliegefrist, so hat er also nun sechs plus einen Überliegefrist-Punkt. Dann kann es durchaus sein, dass dieser eine Punkt wieder wirksam wird. Somit wird Autofahrer X höchstwahrscheinlich trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl sich der eine entscheidende Punkt in der Überliegefrist befindet.

Als Überliegefrist wird also grundsätzlich die Speicherung der durch das Ablaufen der Tilgungsfrist getilgten Flensburger Punkte bezeichnet. Sie dient dem Hinzuziehen dieser in besonderen Fällen. Ist die einjährige Überliegefrist beendet, so erfolgt die endgültige Löschung von Punkten.

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg und welchen Einfluss hat die Überliegefrist?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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118 Kommentare

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  1. K.B.
    Am 16. Oktober 2024 um 12:26

    Hallo zusammen,

    ich habe aktuell einen Punkt dessen Tilgungsfrist am 22.3.25 beginnt. Ein anderer Punkt befindet sich in Überliegefrist und wird am 2.3.25 gelöscht. Kann ich trotz dieser Punkte begleitetes fahren machen? Unter unverbindlichen Gesamtpunktestand steht ein Punkt. Vielen Dank für die Antworten

  2. Dieter R
    Am 8. Oktober 2023 um 12:25

    Hallo, irgendwie hab ich das Gefühl, die Überliegefrist wird nicht korrekt angewendet…
    Ich bin am 22.06.2017 geblitzt worden. Das Urteil wurde am 26.03.2018 rechtskräftig und die beiden Punkte in Flensburg eingetragen.
    Am 27.03.2023 wurden die beiden Punkte gelöscht – d.h. 5 Jahre und 9 Monate nach dem Tatzeitpunkt. Also werde ich dafür, dass die Gerichte überlastet sind, mit zusätzlicher Bewährungszeit bestraft. Ich meine, dass es dem Sinn der Überliegefrist entsprechen würde, wenn diese sich zusammen mit der Eintragungszeit auf den Tatzeitpunkt berechnen würde – oder?
    In überschaubarer Zeit ist auch die Überliegefrist für mich abgelaufen, trotzdem würden mich mal andere Auffassungen interessieren.
    viele Grüße
    Dieter

  3. Sven
    Am 8. März 2023 um 15:23

    Hallo ich hab da auch mal eine frage
    Muss ich bei einem Vorstellungsgespräch
    Meine getilgten Punkte mit vorzeigen
    oder nur den einen aktuellen Punkt

    Der Arbeitgeber möchte ein aktuellen punktestand sehen
    Aber die getilgten Punkte stehen auch mit drin

  4. Ari
    Am 12. Oktober 2022 um 19:31

    Hallo Zusammen,

    aktuell habe ich 7 Punkte und ein weiterer Punkt ist gerade auf dem Weg (Handy am Steuer). Die Letzten beiden waren auch wegen Handy am Steuer. Die Gerichtsverhandlung ist im Januar 2023. Am 24.09.2022 ist die Tilgungsfrist für 1 Punkt zu ende gegangen. Ich habe also noch 6 Punkte und 1 Punkt in der Überliegefrist bis 24.09.2023.

    Ich habe lediglich eine Ermahnung erhalten. Hab ich also nochmal Glück gehabt?

    LG

  5. Lukas
    Am 26. März 2022 um 15:57

    Hallo,

    Ich hab da mal eine Frage und zwar wie ist das mit dem Tilgungdatum ich kenne jemanden der hat bei sich stehen tilgungdatum am 26.7.2034 Sperrfrist ist schon seid bald 2 Jahre vorbei könnte er jetzt ohne weiteres ein Führerscheine beantragen?.

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Walter
    Am 24. Dezember 2021 um 2:53

    ich habe bereits 7 Punkten im Flensburg und werde demnächst nach Litauen umziehen.
    Dort bleibe ich mehr als 185 Tagen im Jahr aus persönlichen und beruflichen Gründen.
    wenn ich meine deutsche Führerschein dort umtauschen werde und im Deutschland wieder Punkten wegen Verstöße bekommen sollte, so dass ich 8 oder mehr punkten hätte, wie wird es dann für mich ausgehen?

    Oder durch den Umtausch zählen die Punkten nicht mehr und ich bekomme dann nur ein Fahrverbot und Geldstrafe?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    Walter

  7. Marc R
    Am 13. August 2021 um 16:01

    Ich habe mal folgende Frage. Ich habe heute eine Verwarnung erhalten, weil ich (angeblich) 6 Punkte gesammelt habe. Der älteste Punkt ist als Tattag der 10.01.2018 und die Rechtskraft setzte am 14.12.2018 ein. Wieso wird dieser Punkt noch aufgeführt? Ist das die Überliegefrist und ich muss jetzt nochmal ein halbes Jahr warten, bis dieser endgültig getilgt ist?

    Wenn ich dann wieder 5 Punkte habe, kann ich einen über ein entsprechendes Seminar wieder abbauen?

  8. Heike
    Am 25. Juni 2021 um 16:06

    Hallo,

    in meinem FAER steht
    Speicherdatum: 03.09.2018
    Tilgungsdatum: 17.02.2021
    Löschdatum: 17.02.2022
    Datum Rechtskraft: 17.08.2018

    Tattag war aber der 19.05.2018!

    Wenn ich Sie weiter oben richtig verstanden habe, dann müssten die Fristen auf den Tattag zurück gerechnet werden und der 19.11.2020 müsste das Tilgungsdatum sein und der 19.11.2021 die Löschung aus der Überliegefrist, oder rechne ich falsch?

    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

  9. Stefan
    Am 20. September 2020 um 14:58

    Wenn ich die MPU umgehen möchte muss ich da nur die 15jahre abwarten oder auch noch das eine Jahr überliegefrist bis einen Führerschein machen kann. (Erst führerschein) Meine Tilgungsfrist endet am18. 05.2021

  10. Ismail
    Am 16. September 2020 um 11:19

    Hallo,
    ich habe zwei Punkte, einen mit Überliegefrist bis 06.01.2021 der anderen mit Tilgungsdatum 03.11.2020.

    Meine Kinder werden voraussichtlich Ihren Führerschein mit 17 Jahren am 10.02.2021. Kann ich als Begleitperson fungieren.
    Vielen Dank im Voraus.

  11. Wang
    Am 27. August 2020 um 10:50

    Hallo,
    ich habe heute einen Ermahnung Brief von der Stadt bekommen, das ist so:
    1. Tattag 31.05.2017 Rechtskraft 04.08.2017 (1 Punkt)
    2. im Jahr 2019 noch 3 mal 1 Punkt
    3. Letzter Tattag 24.09.2019 Rechtskraft 04.03.2020
    Diese Tilgungsfristen beginnen aber mit dem Datum der Rechtskraft. Der Tattag hat hierfür also keine Bedeutung.
    Meine erste Punkt soll verfallen wird, dann habe ich nur 3 Punkte. Aber warum bekomme ich Ermahnung?
    Ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Danke und Liebe Grüße

  12. susi
    Am 5. Juli 2020 um 15:52

    Hallo,
    habe einen Punkt in der Überliegefrist . Wird dieser bei der Begleitpersonprüfung für begleitetes Fahren relevant?

    Viele Grüße

  13. Frank
    Am 30. April 2020 um 11:07

    Hallo;
    ich habe folgenden Sachverhalt:
    1 Punkt Tilgungsdatum: 15.06.2019 / Löschungsdatum: 15.06.2020
    1 Punkt Tilgungsdatum: 23.08.2020 / Löschungsdatum: 23.08.2021
    Gestern, den 29.04. bin ich geblitzt worden und wahrscheinlich werde ich einen Punkt dazu bekommen.
    Ich möchte ab dem Oktober meinen Sohn als Begleiteter Fahrer unterstützen und ich weis das ich maximal einen Punkt haben darf. Die Fahrerlaubnisbehörde, mit der ich heute telefoniert habe sagte mir, dass sie den Punkt in der Überliegefrist nicht sieht. sodass das eigentlich klappen müsste. Wenn Ich jetzt aber den Punkt zusätzlich dabei bekomme, hätte ich insgesamt zwei Punkte
    Jetzt meine Fragen:
    1. Wird der Punkt mit dem Löschungsdatum 15.06.2020 wieder aktiv? (Überliegefrist)
    2. Geht der Punkt mit dem Tilgungsdatum 23.08.2020 normal in die Überliegefrist?
    3. Oder wird das irgendwie wieder alles zusammengerechnet?

    Danke schon mal und liebe Grüße

  14. Sebastian
    Am 5. März 2020 um 11:19

    Hallo
    Ich habe vom kba ein Eintrag, wegen unanfechtbarer entzug der Fahrerlaubnis wegen Neigung zur Drogensucht. Der Eintrag ist von 2005 .habe nun Bescheid das die Tilgung am 8.juni 2020 ist.kann ich nach diesem Datum mein führerschein neu machen ohne Mpu oder kann es sein das die mich zum drogentest schicke ,der natürlich negativ ausfallen wird.
    Liebe Grüße

  15. Selman S.
    Am 4. März 2020 um 19:42

    *Löschungsdatum (26.2.2021)

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