Was bedeutet die Überliegefrist für die Punkte in Flensburg?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

In Flensburg Punkte zu bekommen, ist wirklich ärgerlich. Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und der Autofahrer hat eine Überschreitung der Geschwindigkeit begangen. Schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, der neben einem Bußgeld auch oft einen bis maximal drei Flensburger Punkte mit sich bringt. Nach dem neuen Punktesystem von 2014 sind es nun nur noch 8 Punkte, die ein Fahrer ansammeln muss, bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Doch soweit muss es nicht erst kommen. Neben der Möglichkeit, die Punkte in Flensburg durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wieder abzubauen, erfolgt die Löschung von Punkten innerhalb der sogenannten Überliegefrist in Flensburg.
Punkte für Verstöße im Straßenverkehr
Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Überliegefrist
Die Überliegefrist folgt auf den Punkteverfall nach Ablauf der Tilgungsfrist. Punkte bleiben nach der Tilgung weiterhin gespeichert, bis die Überliegefrist verstrichen ist.
Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Nach der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.
Sie dienen dazu, rückblickend eine genaue Berechnung der Punkte zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zu ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Die Tilgung der Punkte in Flensburg
Die Überliegefrist lässt den Punktestand in Flensburg schmelzen. Doch zunächst muss die sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden. Die Tilgungsfristen der Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) für Verstöße gegen das Verkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) reglementiert. Jeder Punkt auf dem Punktekonto besitzt aber seine eigene Tilgungsfrist, also je nachdem, wann er in das Konto eingetragen wurde.
Früher, laut altem Punktesystem, erhielten alle Flensburger Punkte-Eintragungen zusammen eine Verlängerung der zu einer einzigen Tilgungsfrist, wenn ein neuer Punkt dazukam. Dies hat sich im neuen System aber gewandelt, sodass jeder Punkt individuell getilgt wird. Zudem wurden vor der Punktereform Eintragungen nicht gelöscht, wenn während der Tilgungsfrist noch weitere Verstöße begangen wurden. Das ist jetzt anders, da jeder Punkt für sich steht.
Die Tilgungsfristen sehen aktuell 2026 laut § 29 StVG wie folgt aus:
| Tilgungsfrist | Art des Verkehrsverstoß laut Bußgeldkatalog |
|---|---|
| 2 Jahre und 6 Monate | Bei Punkten wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Überholverbot, Handy am Steuer) |
| 5 Jahre | Bei Punkten wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen (z. B. 0,5 Promille-Grenze nicht eingehalten, Höchstgeschwindigkeit überschritten, Pkw-Rennen) |
| 10 Jahre | Bei Straftaten, die mit einem Fahrerlaubnisentzug geahndet werden (z. B. Nötigung, Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht) |

Nach Ablauf der Punkte mittels der Tilgungsfrist im VZR, die mit dem Rechtskraftdatum beginnen, werden diese aus dem Register getilgt, nicht jedoch gelöscht. Denn direkt im Anschluss beginnt die Überliegefrist mit einer Dauer von einem Jahr. Dass in Flensburg die Punkte keine Löschung nach der Tilgungsfrist erfahren, hat seinen Grund. So sollen innerhalb der Überliegefrist diese Punkte ein weiteres Jahr im Verkehrszentralregister und im Fahreignungsregister gespeichert bleiben, um Missbrauch vorzubeugen.
Was hat die Überliegefrist zum Ziel?
Die Frage ist nun allerdings, ob denn die Punkte laut Flensburger Punktesystem während der Überliegefrist doch noch weiterzählen und gar nicht gelöscht sind?
Ja und nein, die Punkte in Flensburg erhöhen den Punktestand in der Regel nur bis zum Ablauf der Tilgungsfrist. Die Eintragungen der alten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in dem Register für die Überliegefrist von einem Jahr hat jedoch zum Ziel, eine rückblickend genaue Nachberechnung sicherzustellen. Während die Altpunkte in der Zeit der Überliegefrist gespeichert sind, erhöhen sie das Punktekonto jedoch nicht zwingend. Es gibt aber Ausnahmen.
Die Überliegefrist wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil Rechtsanwälte mit diversen Verzögerungstaktiken dafür sorgten, dass sich die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides so nach hinten schob, dass die Frist zur Tilgung der alten Punkte ablief und der Verkehrssünder so mit keiner Straferhöhung rechnen musste. Zudem benötigen die Behörden einige Zeit zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, weshalb diese Taktik oft aufging.
Der eigentliche Zweck der Überliegefrist liegt aufgrund dessen darin, dass diese gespeicherten Eintragungen in bestimmten Situationen wieder aufleben. So bestehen mehrere Möglichkeiten, die zu einem Wiederaufleben der Punkte in der Überliegefrist führen. Ob sie das tun, liegt allerdings stets im Ermessen der zuständigen Behörde.
Die Eintragungen, die sich in der Überliegefrist befinden, sind lediglich vom Punktebesitzer und seinem Rechtsanwalt einzusehen. Für Behörden und Ämter hingegen sind diese im Grunde nicht mehr verfügbar, um sie zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.
Endgültig werden die Punkte in Flensburg nach der Überliegefrist gelöscht. Die Überliegefrist war Bestandteil des alten Punktesystems und ist im neuen Flensburg-Punktesystem in ihrer Durchführung gleich geblieben.
Beispiel Tilgungsfrist und Überliegefrist
Autofahrer X beging eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die einen Punkt in Flensburg nach sich zog. Der dazugehörige Bußgeldbescheid wurde am 15. Juli 2012 rechtskräftig (14 Tage nach Erhalt). Ab diesem Tag begann die Tilgungsfrist, die in diesem Fall zwei Jahre beträgt. Der Punkt sollte also am 15. Juli 2014 getilgt werden (für Bescheide die nach ab Mai 2014 rechtskrätig wurde, gilt eine Frist von zwei Jahren und sechs Monaten).
Mit dem 15. Juli 2014 begann nun aber die Überliegefrist, in der die Punkte noch ein Jahr gespeichert werden. Diese endet in unserem Beispiel für Autofahrer X am 14. Juli 2015 um 0:00 Uhr. Nun erhält das Kraftfahrtbundesamt die Information darüber, dass Autofahrer X eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Punkte nach sich ziehen.
Beispiel: Rechtskraft oder Tatzeitpunkt – Wann wird der Punkt in der Überliegefrist wieder wirksam?

Wichtig zu wissen ist, dass im deutschen Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt und nicht, wann der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft erhält. Oft erfolgt ein Rückgriff auf die Punkte in der Überliegefrist, wenn der Fahrer bereits einen hohen Punktestand angesammelt hat und vor der kritischen Acht-Punkte-Marke steht. So könnten folgende Situationen zu einer Hinzuziehung der Überliegefrist-Punkte führen:
- Der Verstoß von Autofahrer X wurde vor Ablauf der regulären Tilgungsfrist, also zum Beispiel am 10. Juli 2014 begangen, sodass seine Rechtskraft erst nach Ablauf der Frist, jedoch während der Überliegefrist eintritt. Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, können hier unter Umständen die Punkte in der Überliegefrist wieder aufleben und eine Erhöhung der Strafe bewirken.
- Zum anderen können Punkte wieder wirksam werden, wenn ein weiterer Punkt innerhalb der Überliegefrist gesammelt wird. Das kann auch passieren, wenn Autofahrer X den Verkehrsverstoß zum Beispiel am 12. Juli 2015 begeht, sodass dieser auf jeden Fall erst nach Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig wird. Hatte Autofahrer X beispielsweise bereits sieben Punkte und einer befindet sich in der Überliegefrist, so hat er also nun sechs plus einen Überliegefrist-Punkt. Dann kann es durchaus sein, dass dieser eine Punkt wieder wirksam wird. Somit wird Autofahrer X höchstwahrscheinlich trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl sich der eine entscheidende Punkt in der Überliegefrist befindet.
Als Überliegefrist wird also grundsätzlich die Speicherung der durch das Ablaufen der Tilgungsfrist getilgten Flensburger Punkte bezeichnet. Sie dient dem Hinzuziehen dieser in besonderen Fällen. Ist die einjährige Überliegefrist beendet, so erfolgt die endgültige Löschung von Punkten.



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Eine Frage habe ich,was ist wenn ich in an einem Jahr 3 punkte bekommen habe jedes mal wegen geschwingkeitsüberschreitung jedes mal 1 Punkt werden alle 3 nach 2.5 Jahre in die überliegefrist eingegangen.
Und ab wann ist der Überliegefrist nicht gut ?
Hallo Khalil,
ja, im Regelfall geht jeder Punkt in die Überliegefrist. Diese dauert ein Jahr an, danach sind die Punkte vollständig gelöscht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen , ich habe aktuell 5 punkte und habe jetzt leider noch einen wegen nicht eingetragenen Felgen bekommen meine frage ist jetzt was bei 6 Punkten passiert muss ich meinen Führerschein abgeben oder ein Pflichtseminar besuchen ? Vielen dank im Vorraus
Hallo Gökay,
bei sechs Punkten werden Sie kostenpflichtig verwarnt. Zudem erhalten Sie einen Hinweis zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Deutsche Bürokratie! In Flensburg braucht man ja Beschäftigung. Verstöße, Tilgung, Löschung, Überliegefrist, Nachberechnung, gelöscht und doch nicht gelöscht… laber, laber Erdbeerquark!
Habe mit LKW Mindestabstand unterschritten, womit muss ich rechnen?
Hallo Bruno,
in der Regel erhalten Sie einen Punkt und, je nach Umständen, 80 oder 120 Euro Bußgeld. Mehr erfahren Sie hier: https://staging.bussgeldkatalog.org/lkw-abstand/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe bis Juli 2017 3 Punkte in Flensburg gehabt.Im August 2017 einen Unfall auf der Autobahn wegen unangepasster und überhöhter Geschwindigkeit verursacht,mit Totalschaden meines Autos und Leitplankenbeschädigung.Regebnis 5 Punkte ,bis April 2018 Fs Entzug, 2000€ Strafe.Frage werden die 8 Punkte gelöscht odre behalten sie ihre Gültigkeit und wie lang und inwelchen Rahmen erfolgt der Punkteabbau?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Det,
mit Erreichen der 8-Punkte-Grenze wird die Fahrerlaubnis normalerweise komplett eingezogen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich möchte gern meinen aktuellen Punktestand erfahren, wird das Amt aktiv wenn es dabei Unregelmäßigkeiten erkennt?(Z.B. hoher Punktestand)
Mit freundlichen Grüßen
Dieter
Hallo Dieter,
Ihren Punktestand müssen Sie in Flensburg erfragen. Ab 8 Punkten müssen Sie den Führerschein abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
am 26.10.2014 wurde ich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 27 km/h zuviel geblitzt. Wegen eines im gleichen Jahr liegenden Verstoßes wurde mir die Fahrererlaubnis damals für vier Wochen entzogen. Ich zahlte ein Bußgeld, bekam 1 Punkt mit Rechtskraft 01.12.2014. Lt Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamt beträgt mein Punktestand 0 und dieser Punkt wurde am 01.06.2017 getilgt, liegt aber noch in der Überliegefrist, also 01.06.2018. Am 27.12.2017 wurde bei mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung (außertorts) von 21 km/h festgestellt. Muß ich jetzt mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen, oder bekomme ich lediglich ein Bußgeld und 1 Punkt?
Hallo Martin S.,
die Überliegefrist ist hauptsächlich für Behörden da: Auf diese Art kann der Punktestand zum Tattag nachvollzogen werden, sollte die Bearbeitungszeit nach der direkten Tilgung eines Punktes liegen. Da Ihr alter Punkt offiziell schon verjährt war, sollten Sie lediglich die „normale“ Sanktion erhalten – mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Sie müssen wohl leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Mann (Kraftfahrer) hat derzeit 4 Punkte in Flensburg und 3 in der Überliegefrist. Am Donnerstag ist Verhandlung über einen weiteren Punkt. Zum Tatzeitpunkt waren die 3 Punkte noch nicht in der Überliegefrist. Muss er jetzt um seinen Führerschein bangen?
Hallo Chrissi,
acht Punkte haben die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. In gewissen Fällen können auch Punkte in der Überliegefrist dazu führen, dass es so weit kommt. Dies ist je nach Einzelfall zu beurteilen, weshalb wir keine pauschalen Angaben machen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Am 17.mai.2017 habe ich einen Punkt bekommen, wegen überholen in der gestrichelten Linie.
Am 15 November. 2017 war ich 31 km zu schnell und habe einen Punkt bekommen.
Am 7.Januar.2018 habe ich einen Punkt bekommen, weil ich 26km zu schnell war.
Also habe ich dann 3 Punkte.
Wird jedes Punkt nach 2.5 Jahre fallen?
Danke
Hallo Ali,
ja, einzelne Punkte, die nach Ordnugnswidrigkeiten vergeben werden, verfallen nach 2,5 Jahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe 2 Punkte und 4 Wochen Führerscheinentzug wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit erhalten.Wie lange haben die Punkte bestand ?
Hallo Jan,
in Ihrem Fall beträgt die Tilgungsfrist in der Regel 10 Jahre.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Ich habe derzeit 4 Punkte plus 3 in der Überliegefrist befindliche. Würde mir, bei einem weiteren Punkt, meine Fahrerlaubnis entzogen?
Hallo Karl-Heinz,
bei einem weiteren Punkt hätten Sie 5 Punkte (plus 3 in der Überliegefrist). Nur, wenn die drei Punkte zum Zeitpunkt des Verstoßes, welcher zu einem weiteren Punkt führt, noch nicht in der Überliegefrist waren, droht Ihnen der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Im August 2014 wurde mir wegen zu schnellen fahren (außerhalb um 34km/h) 4 Wochen der Führerschein entzogen.
am 21.09 14 bekam ich ihn zurück.
Laut Auskunft Flensburg habe ich keine Punkte aber dieser Vorfall steht in der Überliegefrist. Was bedeutet das?
Grüße aus BW
Hallo Peter,
in der Überliegefrist befinden sich Vorfälle, welche bereits verjährt sind, damit die Behörden eventuelle Überschneidungen ausschließen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hab ein Anliegen. bin heute gerblitz worden und weiß das ein Punkt auf mich zu kommt.
Zuletzt war mein Punktestand im Jahr 2015 bei 7 Punkten letzter Verstoß war wegen Handy glaub 2015 oder 2014
hab damals einen Auszug beantragt. weiß nicht wie es jetzt aussieht da ich heute erst beantrage.
Aber gehen wir mal davon aus es wäre Punkt 8 und ich habe defintiv keine Ermahnung oder kostenpflichtige Verwarnung bekommen.
Kann mir der FS entzogen werden oder is dies aufkeinenfall möglich?
Dazu ist noch zu sagen das dort Punkte aus Roller vergehen drin waren die vor meinem Autoführerschein passiert sind.
Viele Grüße
Hallo Michael,
grundsätzlich spielt es keine Rolle, mit welchem Fahrzeug Sie Punkte sammeln, das Punktekonto ist dasselbe. In der Zwischenzeit könnten einzelne Punkte bereits verjährt sein. Die kostenpflichtige Verwarnung sollten Sie aber ab einem bestimmten Punktestand aber schon erhalten. Im Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine frage ich habe zur Zeit nur noch 1 Punkt, jedoch habe 2 Tilgungsfristen laufen. 15.10.2017 und einmal 23.04.2017 mit einer Überliegefrist.(letzteres über 21km/h innerorts)
Was heißt das für mich wenn ich wieder geblitzt (über 21km/h innerorts) wurde und theoretisch 1 neuen Punkt bekomme ?
Hallo Felix,
da die Verkehrsverstöße bereits über ein Jahr her zu sein scheinen, würden Sie vermutlich die übliche Buße erhalten. Dies hätte also keine besonderen Auswirkungen. Die Überliegefrist wird erst interessant, wenn es um den Fahrerlaubnisentzug bei acht Punkten geht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hätte eine Frage und zwar habe ich zurzeit 6 Punkte davon liegt einer in der Überliegefrist bis zum 29.12.17 allerdings hat mir die Zulassungsstelle ein Schreiben geschickt mit den Aktuellen Punktestand von 7 Punkten wieso? Und kann ich ein Abbauseminar auch machen wenn ich noch 5 Punkte in der Tilgungsfrist befinden und einer in der ÜberliegefrisT
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Khalid,
ein Aufbauseminar ist möglich, wenn Sie nicht mehr als 5 aktuelle Punkte haben – die Überliegefrist spielt hierbei keine Rolle. Leider können wir nicht einschätzen, weshalb die Führerscheinstelle Ihren aktuellen Punktestand falsch angegeben hat. Es empfiehlt sich, eine Abfrage beim Kraftfahrt Bundesamt durchzuführen. So erhalten Sie eine genaue Auflistung Ihrer Punkte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org