Unfall ohne Führerschein: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahren ohne Führerschein: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Hierfür drohen dem Fahrer strafrechtliche Folgen.
Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Hierfür drohen dem Fahrer strafrechtliche Folgen.

Der Volksmund spricht vom „Fahren ohne Führerschein“, korrekt wäre allerdings „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist kein Kavaliersdelikt. Mehrere zehntausend Personen werden jährlich von der Polizei kontrolliert und können dann keine Fahrerlaubnis vorweisen.

Zwei Szenarien führen dazu, dass sich Betroffene ohne Führerschein hinters Steuer setzen. Entweder wurde der Führerschein wegen eines schweren Vergehens entzogen oder die Fahrerlaubnis wurde nie erworben. In beiden Fällen werden die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, weswegen die Strafen für das Fahren ohne Führerschein hoch ausfallen.

Doch mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn Verkehrsteilnehmer einen Unfall bauen und ohne Führerschein gefahren sind? Zahlt in einem solchen Fall die Versicherung? Auf diese und weitere Fragen gehen wir im Folgenden ein.

FAQ: Unfall ohne Führerschein

Welche Strafe droht mir, wenn ich einen Unfall verursache, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird. Wurde der Unfall durch einen weiteren Verkehrsverstoß verursacht (Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer etc.), fallen für diesen zusätzliche Sanktionen an.

Zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers für den Schaden?

Ja, die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, nimmt den Versicherten anschließend allerdings in Regress.

Macht es einen Unterschied, ob mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ob ich nie eine besessen habe?

Nein, beides gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist auch der Fall, wenn gegen Sie lediglich ein Fahrverbot verhängt wurde und Sie trotzdem währenddessen ein Kfz führen.

Wann das Fahren ohne Führerschein strafbar ist

Wer ohne Führerschein Auto fährt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat, sofern ihm nicht nur das Dokument, sondern auch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis fehlt. Das Strafmaß hängt davon ab, ob eine Fahrlässigkeit vorlag oder nicht.

Sofern dies der Fall ist, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. In allen anderen Fällen fällt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an.

Auch dem Halter des Fahrzeugs droht eine Strafe, wenn er zulässt, dass jemand sein Fahrzeug fährt, dieser aber nicht die nötige Fahrerlaubnis vorweisen kann. Es ist ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe zurechnen.

Ohne Führerschein unterwegs und Unfall gebaut: Die Strafen

Wer nun einen Unfall baut und ohne Führerschein Auto gefahren ist, muss mit weiteren Strafen rechnen. Zum einen fallen Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis an, darüber hinaus müssen Betroffene für die Folgen des Unfalls aufkommen.

Fahren Sie betrunken und ohne Führerschein, haben Sie zwei Straftaten begangen. Zum einen sind Sie nach §21 StVG ohne Fahrerlaubnis gefahren und zum anderen haben Sie sich einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) schuldig gemacht. Für beide Straftaten drohen jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Der Betroffene muss das Fahrzeug des Geschädigten wieder in den vorherigen Zustand bringen und eventuell Schadenersatz zahlen. Kommt es zu Verletzungen kann es noch dicker kommen: Der Unfallverursacher muss für weitere Kosten, wie beispielsweise Arztbehandlungen und Fahrtkosten, aufkommen.

Unfall ohne Führerschein: Zahlt die Versicherung?

Unfall ohne Führerschein: Die Strafe entscheidet ein Richter. Es steht eine Freiheits- oder Geldstrafe im Raum.
Unfall ohne Führerschein: Die Strafe entscheidet ein Richter. Es steht eine Freiheits- oder Geldstrafe im Raum.

Wer nun hofft, dass seine Versicherung den Schaden übernimmt, kann sich nur im ersten Moment freuen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird zwar den Schaden regulieren, allerdings den Betroffenen in Regress nehmen. Ein Unfall ohne Führerschein kann demnach richtig teuer werden.

Dies ist völlig rechtens, denn nach Obliegenheitsverletzungen kann die Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.

Nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie alkoholisiert und ohne Führerschein Auto fahren.

Die 5.000 Euro beziehen sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche. In strafrechtlicher Hinsicht kann weiteres auf den Unfallverursacher zukommen. In diesem Fall entscheidet der Richter in einem Gerichtsprozess die Strafe. Laut § 21 StVG ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.

Nach einem Unfall: Fahrerflucht und keine Fahrerlaubnis

Wer einen Unfall verursacht, Fahrerflucht begeht und ohne Führerschein unterwegs war, macht sich zwei Obliegenheitsverletzungen schuldig. Der Versicherer wird aller Wahrscheinlichkeit nach den Versicherungsschutz versagen.

Diese wird den Betroffenen in Regress nehmen und kann dann mehr als 5.000 Euro verlangen, da eben zwei Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Strafrechtlich drohen nach § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Außerdem kommt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe hinzu.

Kommt es zu einem Unfall – ob ohne oder mit Fahrerlaubnis – so begehen Sie in keinem Fall Unfallflucht, denn so bürden Sie sich weitere Strafen auf. Verbleiben Sie am Unfallort und leisten, wenn nötig, Erste-Hilfe. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie zudem vor Gericht vertreten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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46 Kommentare

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  1. Ibrahim
    Am 21. Juni 2019 um 17:02

    Hallo,
    Wir haben gestern einen Unfall gebaut mit einer Praktikaner hat mein Auto gefahren und unfall gemacht der Kollegen hatte keine führerschein das unfall passiert ziweign geparkt auto natürlich haben wir größte und große Fehler !!
    Was erwarten wir eine strafe für uns?
    Ich danke Ihnen für vorraus
    Ibrahim

  2. Ibrahim s.
    Am 21. Juni 2019 um 4:43

    Hallo,
    Wir haben gestern einen Unfall gebaut mit einer Praktikaner hat mein Auto gefahren und unfall gemacht der Kollegen hatte keine führerschein das unfall passiert ziweign geparkt auto natürlich haben wir größte und große Fehler !!
    Was erwarten wir eine strafe für uns?
    Ich danke Ihnen für einen Info
    Ibrahim

  3. linus
    Am 20. März 2019 um 22:18

    Hey,
    Hätte da mal ne kleine Frage.
    Bin vor ein paar tagen mit dem Auto von meiner Mutter zum Supermarkt gefahren und habe beim einparken das vor mir stehende Auto ganz leicht angestupst weil ich am Berg in einer ziemlich kleinen Lücke panisch eingeparkt habe als die Polizei 20 meter vor mir um die Kurve gelaufen kam und die mich kennen… ( Einer von denen hat mal auf unser Haus aufgepasst) Als die Besitzerin ein paar Minuten später auftauchte und den Versicherungskram regeln wollte, habe ich ihr meine Daten gegeben ( beim Führerschein Feld hat sie meine Personalausweisnummer angegeben) und sie hat den Unfallbogen ausgefüllt aber hat anscheinend auf meinem Personalausweis nicht gesehen das ich erst 16 Jahre alt bin. Wollte jetzt wissen was alles auf mich zukommen wird und ob ich meinen 125-ccm Motorradführerschein verlieren werde/meinen Autoführerschein erst später machen darf.
    Danke schonmal im vorraus,
    Linus

  4. Alex
    Am 19. Februar 2019 um 14:44

    Hallo ,
    meiner Freundin wurde das Portmonai mit Samt Führerschein gestohlen. Sie hat die Bescheinigung darüber von der Polizei. bis sie einen neuen bekommt vergeht aber eine Weile. Ist es fahren ohne Führerschein in diesem Fall?

  5. ralf
    Am 8. Februar 2019 um 11:55

    hallo, der sohn meiner freundin hat folgendes verbockt

    ist ohne führerschein und unter alkohol und drogen mit dem auto seiner bekannten gefahren und hat unfall gebaut. die bekannte und sein kumpel sind leicht verletzt ins krankenhaus gekommen und der unfallgegner ebenfalls
    er selbst hatte damals schonmal unter alkohol und drogen einen pkw unfall und bekam eine bewährungsstrafe. gegen diese verstieß er, weil er unter alkohol und drogen it einem mofa erwischt wurde. dafür ging er 9 monate ins gefängnis
    was blüht ihm denn diesmal?
    er hatte nie einen führerschein und keine ausbildung

  6. Gabriel
    Am 6. Januar 2019 um 14:11

    Ich hatte gestern einen Unfall , ich hatte keine Führerschein und hatte 2 Mitfahrer wir sind von der Straße abgekommen gegen einen Baum und dann mehrmals überschlagen, der eine mit Fahrer hat sich einen Wirbel gebrochen und der 2 den Arm zertrümmert das Auto ist vollkommen hin was erwartet mich ca?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:43

      Hallo Gabriel,

      das lässt sich pauschal nicht genau beantworten, da dies vom Einzelfall abhängig ist. Es droht in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tobias
    Am 3. November 2018 um 20:38

    Hallo ich habe vor kurzen einen Autounfall gehabt (ohne Fahrerlaubnis) und habe Fahrerflucht begonnen nach 200 m habe ich abgebrochen und bin stehen geblieben. Ich konnte mich mit dem beteildigten drauf einigen zusagen das der unfall hier passiert ist und so zu tun als wenn nicht ich sondern ein kollege (mit Fahrerlaubnis) gefahren ist. Wir haben den Beamten eine andere geschichte erzählt. Eine zeugin sagte aus und erzählte was wirklich geschah. Alles kamm raus. Was für folgen hat das jz für mich und für meinen kollegen ?

  8. Anna
    Am 16. Oktober 2018 um 23:43

    Hallo,
    ein 16 Jähriger ohne Fahrerlaubnis fuhr mit dem Auto seiner Mutter (ohne ihr wissen) und als er auf einem Parkplatz rückwärts fuhr, ist er in ein Auto gefahren. Das Auto, in welches er Gefahren ist, bekam dadurch einen kleinen Lackschaden/Kratzer. Er stieg aus dem Auto, sah sich den Schaden an und jemand aus einem Balkon eines Wohnhauses hat höchst wahrscheinlich eine Foto- oder Videoaufnahme gemacht und gesagt, dass er die Polizei anrufen würde. Daraufhin stieg der 16 Jährige Junge Mann wieder ins Auto und fuhr weg, also beging Fahrerflucht. Die Polizei wurde von dem Mann aus dem Balkon kontaktiert, woraufhin die Mutter des Jungen angerufen wurde (da das Auto auf ihren Namen eingetragen ist). Mit was für Strafen ist nun am wahrscheinlichsten zu rechnen?

  9. Patrick
    Am 9. Oktober 2018 um 14:04

    Guten Tag,

    ich hatte einen Unfall, mir ist jemand mit dem Motorrad in mein Motorrad rein gefahren und dann nach dem er sich aufgerafft hat weg gefahren (War ein bekannter..) ich lag am Boden, Motorrad Totalschaden seins nicht.

    – Er hat keinen Motorrad führerschein
    – hat sich unerlaubt vom Unfallort ohne sich nach mir zuerkundigen entfernt aus Angst
    – Hat sich abends auf anraten eines Gemeinsamen Freundes gestellt,aber die Aussage verweigert.
    – Selbstverständlich habe ich Strafanzeige zusätzlich gestellt.
    – Sein Zweit Motorrad hat er wissentlich einer Person gegeben die Nur den A2 hat aber das Motorrad A benötigt. (Weiß die Obrigkeit noch nicht)

    Was droht ihm denn ?Würd ich gern mal wissen.

  10. Matze
    Am 8. September 2018 um 16:25

    Hallo mir wurde im Oktober letzten Jahres der Führerschein bei einer nächtliche Kontrolle eingezogen da ich einen Alkoholwert von 1.1 Promille und mir wurde Amphetamin im Blut nachgewiesen.dann bin ich heute ohne Fahrerlaubnis gefahren und hatte einen leichten Verkehrsunfall.Alkohol und BTM hatte ich Negativ nach Kontrolle.was erwartet mich?

  11. Hartmann
    Am 5. September 2018 um 11:09

    Guten Tag ich habe eine Frage.Sachverhalt : Freund bekommt Auto geschenkt meldet das Fahrzeug an als Halter des PKWs ohne Besitz von Fahrerlaubnis .Ich gebe meine Haftpflichtversicherung um das Fahrzeug anzumelden.In Police stehe ich und mehrere Fahrer die das Fahrzeug bewegen dürfen.Freund gibt mir die Schlüssel und ich leben Außerhalb .Da der Freund dieses Fahrzeug hat soll ich es bewegen um in zu Ärzten und Einkäufen zu bringen.Er selber ist zwar Halter aber hat keinen Führerschein.Zweitschlüssel hat er extra zu liegen da es ja sein Eigentum ist. Jetzt kommt das Problem er hat hinter meinen Rücken als Halter das Fahrzeug selbst bewegt ohne ein Ton zu sagen baute Unfall mit Fahrerflucht.Meine Versicherung bezahlte Schaden und verlangt jetzt 5000 Euro von mir weil ich es wusste das Freund kein Führerschein hat. Fact ist es ist sein Eigentum und ich kann nicht 24 Std über das Fahrzeug wachen da ich ja außerhalb wohne.Bin ich der nichts wusste jetzt verpflichtet als Nichtkfzhalter diese Summe zu bezahlen? Mfg Hartmann

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:07

      Hallo Hartmann,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nancy
    Am 22. August 2018 um 21:47

    Also mich würde mal interessieren welche Strafe auf den Fahrer zukommt : Einen Unfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (ca120oder 130 bei erlaubten 70 km/h) ,keine Fahrerlaubnis, Fahrzeug nicht versichert und die Beifahrerin ist noch an der Unfallstelle verstorben

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 13:50

      Hallo Nancy,

      das ist ein strafrechtlicher Fall, der vor Gericht verhandelt werden würde. Das Strafmaß kann dementsprechend nicht vorhergesagt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Matthias K.
    Am 15. August 2018 um 9:25

    Hallo
    Meine Tochter (19)in der Ausbildung ist ohne Fahrerlaubnis gefahren .
    Als sie an einem Bus vorbei gefahren ist der an einer Haltestelle stand ist dieser los gefahren und somit ist der Bus Fahrer der Unfall Verursacher
    Und ihr in das KFZ eines Freundes gefahren durch den Schock und die Angst ist sie weiter gefahren es kam zu keinen Personen Schaden
    Sie hat sich ca. 60 min später selbst bei der Polizei gestellt
    Jetzt meine Frage was kommt auf sie strafrechtlich zu

  14. Sandro
    Am 8. August 2018 um 22:35

    Guten Tag,

    Ich hatte einen Autounfall ohne Führerschein und musste operiert werden .. werden die arztkosten plus Transport von meiner Versicherung übernommen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:19

      Hallo Sandro,

      das können wir nicht beurteilen, da wir nicht genug Details zu dem Geschehen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Daniel
    Am 30. Juli 2018 um 9:53

    Ich habe gefahren ohne Führerschein und in eine links Kurve in leitblangpe gefahren was kommt of mich

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 11:34

      Hallo Daniel,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir die genauen Umstände Ihres Unfalls nicht kennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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