Unfall ohne Versicherung: Wer zahlt die Reparaturen?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer zahlt bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?

Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn bei einem Autounfall keine Versicherung greift.
Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn bei einem Autounfall keine Versicherung greift.

Ein Unfall ist für alle Beteiligten ein schlimmes Erlebnis. Doch für manche Opfer endet der Schrecken nicht am Unfallort: Ist der Schuldige nicht wie gesetzlich vorgeschrieben versichert, bangen Betroffene um die Erstattung der Kosten.

Der Versicherungsschutz für Kfz erlischt schnell, wenn keine Beiträge mehr geleistet werden. Viele Autobesitzer versuchen in der Not, so zu sparen.

Gerade, wenn jemand verletzt wurde, steigen die Kosten sehr schnell in fünf- und sechstellige Bereiche. Viele können dies nicht aus eigener Tasche bezahlen. Doch wer, wenn nicht die gegnerische Versicherung, kümmert sich um die Schadensregulierung?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer für den Schaden aufkommt, wenn keine Versicherung zum Unfallzeitpunkt gültig ist. Die Risiken der Regelung eines Unfalls ohne Versicherung (private Klärung) werden hier ebenfalls erläutert.

FAQ: Unfall ohne Versicherungsschutz

Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war?

In so einem Fall, bleibt das Opfer nicht auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht selbst zahlen kann. In Deutschland springt dann die Verkehrsopferhilfe ein. Sie hilft auch bei Unfällen, die im Ausland ohne Versicherung geschehen sind.

Kann ich einen Unfall ohne die Versicherung regeln?

Ja, allerdings sollten Sie dann unbedingt eine Verzichtserklärung einholen, damit der Geschädigte sich später nicht doch noch an Ihre Versicherung wendet.

Was sollten Geschädigte beachten?

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf eine Schadensregulierung ohne Versicherung ein und bitten im Zweifel um Bedenkzeit. Schließlich können sich nicht sichtbare Schäden verstecken, was für Laien schwer abzuschätzen sit.

Des Verursachers Auto war nicht versichert? Bei einem Unfall kann die Verkehrsopferhilfe einspringen

Ist das Auto des schuldigen Fahrers bei einem Unfall nicht versichert, haftet er in der Regel persönlich für die entstandenen Schäden. Allerdings weist diese Regelung große Lücken auf: Was, wenn derjenige nicht über die Mittel verfügt, eine teure Rehabilitation und den zusätzlich entstehenden Ausfallschaden zu begleichen?

In diesem Fall kommt der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. ins Spiel. Um eine gewisse Gerechtigkeit für das Opfer zu gewährleisten zahlt er die entsprechenden Beträge. Finanziert wird der Verein hierzulande durch die deutschen Autoversicherer.

Die Verkehrsopferhilfe springt nicht nur in Deutschland ein. Geraten Sie innerhalb der Europäischen Union in einen Unfall mit einem Auto, das nicht versichert ist, hilft die Verkehrsopferhilfe ebenfalls.

Gerade im europäischen Ausland nehmen viele Kfz-Besitzer ohne Haftpflichtversicherung am Verkehr teil – etwa weil sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können.

Einen Unfall ohne Versicherung verursacht: Diese Strafen drohen

In Deutschland und der EU besteht eine gesetzliche Pflicht, sein Auto oder Kfz versichern zu lassen. Durch eine schnelle Kommunikation zwischen Versicherern und der Zulassungsstelle sind hierzulande nur sehr selten Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung unterwegs.


Doch gerade bei Erwerb und Verkauf eines Wagens kann eine „Pufferzone“ zwischen zwei Versicherungen entstehen. Dies ist allerdings höchst illegal:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.“ (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes)

Das bedeutet, dass sich auch ein Autoverkäufer strafbar macht, welcher den Käufer ohne Versicherungsschutz vom Hof fahren lässt.

Zudem können zusätzliche Strafen gemäß Bußgeldkatalog folgen: Etwa ein Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg.

Einen Unfall ohne Versicherung regeln: Risiken und Gefahren

Ist Ihr Kfz bei einem Autounfall nicht versichert, kann dies teuer werden.
Ist Ihr Kfz bei einem Autounfall nicht versichert, kann dies teuer werden.

Gerade bei Parkplatzunfällen entsteht oftmals nur ein kleiner Schaden am gegnerischen Auto.

Manch ein Unfallverursacher bietet in dieser Situation an, den Autounfall ohne Versicherung zu klären – sprich: Er möchte selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der Hintergrund ist: Viele Versicherungen stufen ihre Mitglieder hoch, wenn diese Unfälle verursachen.

Bei geringen Unfallschäden kommt es durchaus auch vor, dass der Versicherer selbst die Option der Schadensregulierung im privaten Rahmen anspricht.

Allerdings birgt dies gerade für Laien gewisse Gefahren.

Den Unfallschaden ohne Versicherung bezahlen: Die Verzichtserklärung

Es ist sinnvoll, als Verursacher eines Unfalls auf eine Verzichtserklärung und eine Quittung seitens des Geschädigten zu bestehen. So sichern Sie sich ab, dass keine zusätzlichen Forderungen auf Sie zu kommen.

Die Erklärung kann formlos sein, sollte aber Zeit und Ort des Unfalls sowie die Höhe der gezahlten Summe beinhalten. Mit seiner Unterschrift auf dem Papier verzichte der Geschädigte auf zukünftige Geldforderungen für diesen spezifischen Unfall.

Den Schaden durch einen Kfz-Unfall ohne Versicherung einschätzen

Es ist für Laien schwer, die Höhe der Reparaturkosten genau einzuschätzen. Ein harmlos aussehender Kratzer in der Stoßstange kann in einer Fachwerkstatt mehrere Hundert Euro Kosten verursachen – wenn etwa die komplette Stoßstange neu lackiert werden muss.

Es liegt im Ermessen des Geschädigten, auf das Angebot einer Regelung ohne Versicherung einzugehen, oder nicht. Sind Sie sich nicht sicher, können Sie sich nach einem Unfall auch vorsorglich die Versicherungsdaten des anderen Fahrers geben lassen und um kurze Bedenkzeit bitten.

Besonders dann, wenn es beim Unfall heftiger geruckt hat, sollten Sie auf eine Einschätzung durch einen Fachmann als Hilfe nicht verzichten. Auch, wenn der äußere Schaden minimal ist, kann sich die Karosserie verzogen haben.

Im Video: Fahren ohne Versicherung

In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.
In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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23 Kommentare

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  1. Blasch D.
    Am 27. Juli 2017 um 18:27

    Eine Frage dazu:

    Bei Klärung ohne Versicherung: Muss der Geschädigte dem Schadensverursacher nachweisen, dass er mit dem Geld den Schaden auch tatsächlich repariert hat?

    Vielen Dank im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:56

      Hallo Blasch,

      eine derartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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