Den Unfallschaden auszahlen lassen: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Als Geschädigter den Kfz-Schaden auszahlen lassen: So geht’s!

Hat es auf der Straße zwischen zwei Autos gekracht, steht dem Unfallopfer in der Regel ein gewisser Schadensersatz zu.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.
Doch was ist, wenn der Geschädigte seinen Kfz-Unfallschaden gar nicht reparieren lassen möchte? Kann er sich dennoch den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? Welches Recht muss dafür eingehalten werden?
In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Auszahlung eines Unfallschadens, obwohl keine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen werden soll.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen
Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.
Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.
Reparatur unerwünscht? Den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen
Wenn nur eine kleine Beule oder ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, ist eine Reparatur nicht zwingend notwendig. Viele Autofahrer entschließen sich in diesem Fall dazu, den Unfallschaden nicht zu beheben.
Dennoch steht ihnen ein gewisser Schadensersatz zu. Im rechtlichen Jargon ist in diesem Fall von einer „fiktiven Abrechnung“ die Rede. Hierbei werden aber bestimmte Abstriche im Vergleich zu einer Übernahme der Werkstattkosten fällig.
Einen Gutachter einschalten

Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadensgutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.
Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen: Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.
Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.
Den Unfallschaden selbst reparieren
Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.
Bevor Sie sich einen Kfz-Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.
Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.
Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!
Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadenssumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.
Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung“. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.
Die gesetzliche Basis

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Das bedeutet, dass Ihnen die Mehrwertsteuer laut Recht nur dann zusteht, wenn Sie sich den Schaden am Auto nicht auszahlen lassen. Denn nur im Falle einer Reparatur durch eine Werkstatt wird eine Umsatzsteuer tatsächlich fällig.
Von einer Kasko-Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen?
Obige Ausführungen betreffen Schäden, die infolge eines unverschuldeten Unfalls entstanden sind. Diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen. Anders sieht die Regelung jedoch aus, wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen.
In diesem Fall ist es nämlich nicht immer möglich, den Schaden am Auto auszahlen zu lassen. Bestimmte Versicherungen schließen diese Option vertraglich aus.


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Hallo,
meine Nachbarin hat mir beim Sperrmüll herausbringen einen Kratzer in den Lack gehauen. Der Schaden beträgt über 800€. Ich finde es lohnt sich nicht den Lackkratzer auszubessern, da an anderen Stellen ebenfalls Lack fehlt. Der Kratzer ist nicht so tief das es Rosten könnte. Die Versicherung hat mir nun vorhin geschrieben das die die Reparatur übernehmen. Kann ich mir den Betrag nun auch auszahlen lassen? Und wenn ja wie mach ich das?
Liebe Grüße
Hallo Maren,
grundsätzlich sollte dies durch eine Antragstellung möglich sein – wie die betroffene Versicherer dies handhabt, gilt es zu klären. Insofern sollten Sie sich noch einmal mit der jeweiligen Versicherung auseinandersetzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Auto wurde über Nacht auf dem Parkplatz angefahren, es handelt sich nur um einen Lackkratzer, der Verursacher steht fest und möchte den Schaden ohne Versicherung bereinigen.
Ein paar tage später wurde mein Auto an der gleichen wieder stelle angefahren und noch stärker beschädigt.
Der 2. schuldige steht nicht fest. Mein Anspruch auf Schadensersatz von dem ersten Verursacher bleibt aber unabhängig davon bestehen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen Thorben
Hallo Thorben,
ja, in der Regel wird Ihr Anspruch dadurch nicht gemindert. Solche weiteren Schäden sollten stets bei der Versicherung angegeben werden, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hätte einen kfz unfall , sprich mir ist Jemand parkend rein gefahren . Ich habe eine Lackiererei beauftragt für einen Kostenvoranschlag.Die Versicherung hat jetzt nach 2 Monaten dann nochmal die Dekra eingeschaltet . Schaden Regulierung Unterschied 50€ . Nach 1 weiteren Monat und nach 100 Telefonaten ist nun endlich das Geld von 900 € eingegangen ( fiktive Abrechnung ) . Nur den Kosten Voranschlag von 120€ wollen Sie nicht zahlen , mit der Begründung : dann könnte ich ja doppelt abrechnen . Der Kostenvoranschlag würde ja bei Reparatur verrechnet werden bei der Werkstatt . Wie kann ich jetzt vorgehen ? Anwalt nehmen ? Habe keine Schuld am Unfall , müsste daher auch der Gegner dann noch die Anwalts kosten tragen ? Oder gibts da ein Paragraphen worauf man sich beziehen kann . Besten Dank schonmal
Hallo Brocks,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten. Grundsätzlich gilt, dass der alleinige Unfallverursacher auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. In Ihrem Fall läuft die Schadenregulierung allerdings schon, was unter Umständen zu Problemen führen könnte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben einen Kostenvoranschlag für unser Auto machen lassen.
Nun haben wir die Reparatur rechnung bei der Versicherung eingereicht, die
etwas niedriger war wie der kostenvoranschlag. Jetzt verlangt die Versicherung die Differenz zurück.
Ist das rechtlich richtig ?
Hallo Sven,
bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von konkreten Sachverhalten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung geben dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eine Dame ist mir, rückwärts von ihrem Grundstück kommend , mitten in mein Auto gefahren.
Der unabhängige Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Vor dem Unfall hatte mein Wagen noch einen Wert von 10600 €. Die Notwendigen Reparaturkosten wurden mit 9700 € incl. der Mehrwertsteuer beziffert. Habe ich die Möglichkeit nach dem fiktiven Wert der Reparaturkosten abzurechnen oder muss ich mit den angebotenen Wert lt. Gutachten von 4500 € zufrieden sein.
Hallo Marlies,
lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall am besten von einem Anwalt beraten, da wir hier keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und bin als Beteiligter 01 geführt (also Verursacher). Ich war Vollkasko versichert und bin nicht Vorab-steuerberechtigt. Die Schadensumme wurde an den anderen Beteiligten ausgezahlt und an mir nur die Nettosumme des geschätzten Autowerts. Die Steuer zur Bruttosumme wird mir, laut der Versicherung, nur ausgezahlt, wenn ich mir ein neues Auto zulege.
Wie lange gilt das? Ich möchte mir in nächster Zeit kein neues Auto zulegen, aber dann würden mir die Summe der Steuererleichterung, beim Kauf eines Neuwagens flöten gehen.
Hallo Niklas,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag
Mir ist während ich im Urlaub war jemand in mein parkendes Auto gefahren. Meine Eltern waren zu Hause, sodass die Polizei ihnen den Polizeibericht geben konnte. Zwei Leute haben den Unfall verschuldet beim Spurwechsel, jedoch gibt keiner der beiden zu verantwortlich zu sein und haben sich beide einen Anwalt genommen. Auch die Polizei konnte den Schuldigen von den zwei nicht ermitteln.
Das Auto habe ich erstmal zum Gutachter geschickt. Laut Gutachter ein Schaden von über 8000 inklusive MwSt, ohne MwSt ca 6700. Meine Frage nun: Wenn irgendwann der Schuldige von den beiden feststeht, kann ich mir die 6700 auszahlen lassen und das Auto im Nachhinnein versuchen selbst zu verkaufen? Ich meine das würde gehen. Das Auto ist ja immer noch mein Eigentum.
Nur der Typ vom Gutachten sagte: Man würde mir nur die 6700 auszahlen und das Auto könnte ich nicht noch verkaufen. Das heißt ich würde, wenn ich mich entscheide das Auto nicht reparieren zu lassen, 6700€ ausgezahlt bekommen und das Auto würde ich sozusagen nicht mehr sehen.
Im Gutachten wird doch nur der Schaden festgestellt. Es handelt sich hier nicht um einen Totalschaden. Man könnte ja auch nicht sagen, wenn nur ein Seitenspiegel zu schaden gekommen ist und einen Schaden von 200€ entsteht, nur 200€ bekommen und das Auto würde man nicht mehr sehen. Oder sehe ich da was falsch?
Bitte um eine Rückmeldung. Danke im Voraus.
Hallo Daniel,
in der Regel werden Auszahlungen nur gemacht, wenn der Wagen weiter verwendet wird. Es ist bei der Frage nach Reparaturen und Auszahlungen jedoch stets empfehlenswert, einen Anwalt um Rat zu fragen, der Sie bezüglich Ihrer individuellen Situation beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe folgendes Anliegen und zwar ist mir ein Transportfahrer in meinen parkenden bmw reingefahren. Polizei etc. wurde verständigt, sprich versicherungs Daten liegen vor.
Nun war ich bei bmw und die komplette Tür (Fahrer Seite) muss ausgetauscht werden + Spiegel. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 3000€ (wovon bmw 10% sprich 300€ schon als Honorar nimmt, falls ich doch eine andere Werkstatt aufsuchen sollte).
Meine frage ist jz wie ich am besten vorgehen soll, ist es schon getan wenn ich diese Rechnung von bmw jz an die Versicherung des Gegners schicke, sprich zahlt mir diese dann direkt die 3000€ auf mein Konto ein?
Oder zahlt sie dies direkt an die bmw Werkstatt?
Oder kann verlangt werden das ich eine andere billigere Werkstatt aufsuche?
Wie ich auch schon in den Beiträgen davor gelesen habe, kann ich auch eine „fiktive Abrechnung” Verlagen richtig? Dann würde mir in jedem Fall (3000€ – 19% (570€) = 2430€) zustehen wovor sich die Versicherung auch nicht drücken kann?
Für eine schnelle und kompetente Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, da es mein erster Unfall ist.
Hallo Jürgen,
nähere Informationen rund um die Schadenregulierung finden Sie unter https://staging.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/. Sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen ist für Laien sehr mühsam. Sie sollten sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie hinsichtlich des Vorgehens am besten beraten. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, wenn Sie keine (Teil-)Schuld tragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
bei einem Sturm am 05.10 ist mein Auto durch eine Glasscheibe die von einem Gebäude gelöst wurde auf dem Boden aufgeprallt und hat mehrere Teile meines Fahrzeuges am Lack und Scheiben beschädigt.
Das ganze wird jetzt über die Teilkasko beglichen.
Morgen kommt ein Sachverständiger und schätzt den Schaden ein. Das Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von schätzungsweise 3000 Euro. Betroffen sind wie gesagt mehrere Fahrzeigteile, so dass ich mir Gedanken mache, dass der entstandene Schaden in Richtung Wiederbeschaffungswert geht, wenn man davon ausgeht, dass die Teile neu lackiert werden sollen.
Ich würde mir den Schaden dann gerne fiktiv abrechnen und die betroffenen Teile selbst in Ordnung bringen.
Wie würde so etwas denn dann ablaufen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo Thomas,
dies müssen Sie mit der Versicherung individuell regeln. Es ist sinnvoll, sich dabei von einem Anwalt beraten zu lassen, da die Versicherung sich gegen eine fiktive Abrechnung wehren könnte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nach einem unverschuldeten Unfall möchte ich mein Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern die Reparaturkosten auszahlen lassen. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt hat Reparaturkosten von 1200 € ermittelt. Die Werkstatt berechnet für den Kostenvoranschlag 10% Gebühren der nicht durchgeführten Reparatur. Muss die Versicherung die Gebühr für den Kostenvoranschlag erstatten ?
Hallo Joachim,
die Kosten für einen Gutachter werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Dies gilt jedoch nicht unbedingt für den Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Anwalt im Detail beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Auto wurde angefahren und ich habe mir die Kosten für die Reparatur auszahlen lassen. Die Versicherung übernimmt jedoch die Kosten für den Kostenvorschlag nicht. Ist das rechtens?
Hallo Sabine,
alle Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/kostenvoranschlag-versicherung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir ist vor einiger Zeit jemand ins Auto gefahren. Ich habe 965 Euro für die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erhalten. Ich habe nun eine Werkstatt gefunden, die mir den Schaden für 685 Euro reparieren würde.
Die MwSt sowie das Geld für den Nutzungsausfall (ich verzichte auf einen Leihwagen) bekomme ich von der Versicherung ja nur erstattet, wenn ich die Werkstattrechnung einreiche. Da die Kosten nun deutlich unter Summe liegen als der Betrag, den ich erhalten habe, sollte ich lieber keine Rechnung einreichen? Könnte es sein, dass ich die Differenz sonst zurück überweisen muss? Habe ich in diesem Fall überhaupt noch Anspruch auf die MwSt?
Vielen Dank & viele Grüße
Hallo Stefanie,
eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung auszusprechen.
In der Regel müssen Versicherungen nur die tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen, außer es handelt sich um eine fiktive Abrechnung. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Sie die Differenz nicht behalten dürften. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hatte vor kurzem Unfall, bei dem mir jemand die Vorfahrt genommen hat. Ich habe der Versicherung einen Kostenvoranschlag geschickt und ihnen mitgeteilt, dass ich die Summe ausbezahlt bekommen möchte. Daraufhin bekam ich die Nachricht, dass von den Kosten die MwSt. abgezogen wird. Was eigentlich ja auch plausibel ist. Allerdings werden die Kosten für die Lackierung ebenso abgezogen, sodass dieser Betrag sich nochmlas um 300 Euro verringert.
Meine Frage wäre nun, ob das überhaupt rechtens ist die Lackierkosten zusätzlich abzuziehen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Stefanie,
es ist gängige Praxis bei Versicherungen, dass diese bestimmte Beträge abziehen, um Kosten zu sparen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Es geht um einen Autounfall und Gutachten hat darüber Reparaturkosten zusammengefasst und es beträgt 2118,58 €.
Der Bruttoendbetrag der Rechnung bertägt 499,00 €. Und ich habe keine Gewerbe also bin nicht privat. Muss ich den betrag von 499.00 € bezahlen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Iltimas,
ich kann Ihre Frage leider nicht ganz nachvollziehen. Wenden Sie sich doch an die Versicherung, diese kann Ihnen sicher weiterhelfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe eine Reparaturkostenfreigabe von einer Haftpflichtversicherung vorliegen. Wie lange gilt so eine Zusage?
Hallo Dieter,
dies ist bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org