Den Unfallschaden auszahlen lassen: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Als Geschädigter den Kfz-Schaden auszahlen lassen: So geht’s!

Hat es auf der Straße zwischen zwei Autos gekracht, steht dem Unfallopfer in der Regel ein gewisser Schadensersatz zu.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.
Doch was ist, wenn der Geschädigte seinen Kfz-Unfallschaden gar nicht reparieren lassen möchte? Kann er sich dennoch den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? Welches Recht muss dafür eingehalten werden?
In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Auszahlung eines Unfallschadens, obwohl keine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen werden soll.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen
Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.
Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.
Reparatur unerwünscht? Den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen
Wenn nur eine kleine Beule oder ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, ist eine Reparatur nicht zwingend notwendig. Viele Autofahrer entschließen sich in diesem Fall dazu, den Unfallschaden nicht zu beheben.
Dennoch steht ihnen ein gewisser Schadensersatz zu. Im rechtlichen Jargon ist in diesem Fall von einer „fiktiven Abrechnung“ die Rede. Hierbei werden aber bestimmte Abstriche im Vergleich zu einer Übernahme der Werkstattkosten fällig.
Einen Gutachter einschalten

Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadensgutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.
Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen: Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.
Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.
Den Unfallschaden selbst reparieren
Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.
Bevor Sie sich einen Kfz-Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.
Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.
Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!
Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadenssumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.
Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung“. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.
Die gesetzliche Basis

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Das bedeutet, dass Ihnen die Mehrwertsteuer laut Recht nur dann zusteht, wenn Sie sich den Schaden am Auto nicht auszahlen lassen. Denn nur im Falle einer Reparatur durch eine Werkstatt wird eine Umsatzsteuer tatsächlich fällig.
Von einer Kasko-Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen?
Obige Ausführungen betreffen Schäden, die infolge eines unverschuldeten Unfalls entstanden sind. Diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen. Anders sieht die Regelung jedoch aus, wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen.
In diesem Fall ist es nämlich nicht immer möglich, den Schaden am Auto auszahlen zu lassen. Bestimmte Versicherungen schließen diese Option vertraglich aus.


(284 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Hallo,
An meinem Auto würde ein Wertverluste seitens des Gutachters von der gegnerischen Versicherung ermittelt. Wenn ich mir jetzt den Schaden am Auto netto auszahlen lasse, erhalte ich auch mein Wertverluste oder erhalte ich mein Wertverlust nur wenn es repariert wird?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Hallo,
auch bei einer fiktiven Abrechnung können Sie die Wertminderung mit einbeziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo uns ist ein Radfahrer in unsere stehendes Auto gefahren an einer kreuzung gefahren. Ein leichter Kratzer am tankdeckel und eine minimale beule waren das ergebnis. Haben zwar die Kontaktdaten möchten aber den schaden nicht reparieren lassen da wir uns schon unabhängig davon am selben tag für ein neues auto entschieden haben. Lohnt es sich den schaden zu melden bzw. Wie wäre die Abwicklung.
Hallo Manuela,
grundsätzlich empfiehlt es sich, den Vorfall bei Ihrer Versicherung zu melden, falls der Radfahrer Forderungen an Sie stellen möchte. Die gilt auch, wenn Sie Ihrerseits auf eventuelle Forderungen ihm gegenüber verzichten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
an meinem parkenden Fahrzeug ist ein Schaden verursacht worden, der Unfallgegner hat die Polizei verständigt, sodass ich Name,Versicherung etc. habe. Soweit so gut.
Ich bin mit dem Schaden zu einem unabhänigen Gutachtern gegangen, der einen Schadenswert ermittelt hat.
Jetzt will die Versicherung eine Gegenüberstellung sowie einen eigenen Gutachter engagieren.
Kann ich mich dagegen wehren und auf das bereits vorhande Gutachten beziehen?
Hallo Dennis,
in der Regel hat die gegnerische Versicherung das Recht dazu, ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen. Ein Anwalt kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe heute ein Schreiben von der Versicherung erhalten , ob ich eine Abrechung auf Grundlage des Gutachten möchte.
Bei Zusammenfassung der Reparaturkosten ergab sich ein Betrag in Höhe von 4514,69 Euro inskl. Mehrwertsteuer von 720,83 Euro
Meine Frage wieviel zahlt mir die Versicherung aus, b.z.w was wird abgezogen vom Betrag.
Werde auf jeden Fall den Schaben reparieren lassen und mir dies vom Gutachter bestättigen .
Liebe Grüße
Hallo Maeggi,
die Versicherung zahlt entweder die genauen Reparaturkosten nach Vorlage einer Rechnung oder – im Falle einer fiktiven Abrechnung – den ermittelten Bruttowert (ohne Mehrwertsteuer).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,wir haben von der Versicherung des Unfallverursachers Geld zur Reparatur überwiesen bekommen. Dies ist deutlich weniger als der Kostenvoranschlag.Nun meine Frage:Müssen wir das Auto trotzdem reparieren lassen?Muss noch dazu sagen das unser Auto schon einen wirtschaftlichen Totalschaden hat durch Hagel.
Hallo Nicole,
es scheint sich hierbei um eine fiktive Abrechnung zu handeln. Bei dieser Art der Schadenregulierung erhalten Sie jedoch entsprechend
§ 249 BGB nur die ausgewiesenen Nettobeträge, die aus dem Kostenvoranschlag hervorgehen, ohne Mehrwertsteuer. Ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden, bleibt Ihnen überlassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, uns ist jemand in unser parkendes Auto gefahren. Es ist ein geringer Schaden entstanden so dass wir uns das Geld von der Versicherung gerne auszuzahlen lassen möchten. Die Versicherung möchte gerne einen Kostenvoranschlag haben der 90 Euro kosten soll. Meine Frage ist nun….
Bekommen wir diese 90 Euro von der Versicherung wieder?
Im voraus vielen Dank für die Antwort
Liebe Grüße
Hallo Kirsten,
in der Regel sollten Sie alle Kosten erstattet bekommen, welche im Zusammenhang des Unfalls für Sie entstanden sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo eine Werkstatt hat unseren Peugeot Boxer falsch aufgebockt jetzt sind alle Schweller eingedrückt .Der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Kann ich mir die SchadensSumme bzw.die Reparaturkosten ausbezahlt lassen und den Bus noch fahren bis der TÜV uns scheidet.
Danke schon mal
Hallo Claudia,
liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, ersetzt die Versicherung in einem solchen Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent, lassen Sie die Arbeiten fachmännisch durchführen und behalten Sie das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang, muss die Versicherung die Reparaturkosten zahlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hatte einen Unfall und hab einen gutachter beauftragt die Reparaturkosten betragen 2850,00€ einschließlich mwst(450€). Die gegnerische Versicherung hat mir einen Scheck von 1250,00€ geschickt das scheint mir zu wenig.
was meint ihr??
Hallo kosovalegend,
viele Versicherungen kürzen die Ansprüche – oft zu Unrecht. Am besten ist es, schon frühzeitig einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Bei Ihnen ist die Schadensregulierung leider schon abgeschlossen. Trotzdem kann es sich lohnen, wenn Sie sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin ein wenig verwirrt…
Wir nehmen an, ein kleiner Auffahrunfall, kostenvoranschlag beläuft sich auf 500€ netto +95€ MwSt.
Kann ich nun
a.) Voll per Kostenvoranschlag abrechnen und erhalte 500€ netto von der Versicherung (ohne Reparatur des Autos)
b.) Per Kostenvoranschlag abrechnen und das Auto teilweise reparieren lassen. Habe ich dann Anspruch auf die MwSt der Reparatur?
Vielen Dank!
Hallo Jana,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
gestern Abend wurde mein Auto angefahren. Es stand auf einem öffentlichen Parkplatz.
Laut Aussage der Polizei war meine Heckscheibe zerstört und zwei weitere Fahrzeuge beschädigt. Der Fahrer hat selbst die Polizei gerufen und den Schaden gemeldet.
Von weiteren Schäden wurde mir nichts mitgeteilt, aber eine Heckscheibe zerspringt ja nicht ohne eine entsprechende Kraft beim Aufprall.
Zum Schutz meiner persönlichen Wertgegenstände wurde mein Auto abgeschleppt, da ich weder telefonisch noch Zuhause zu erreichen war.
Meine Fragen:
1. Muss ich nun die Abschleppkosten übernehmen?
2. Ich habe das Gefühl, dass da wirklich nur die zerstörte Heckscheibe als Schaden angegeben wird. Wie kann ich da sichergehen, dass ich nicht mit weiteren Schäden zu rechnen habe, die so nicht erkennbar sind?
3. Falls nun im Auto selbst viele Glassplitter sein sollten, kann man eine Innenraumreinigung durchführen lassen, um zumindest das Glas loszuwerden, ohne sich selbst die Hände verletzen zu müssen und diese der Versicherung des Fahrers in Rechnung stellen?
4. Was würde in dem Fall passieren, dass der Schaden den Wert des Autos übersteigen sollte? Es handelt sich um ein älteres, aber gepflegtes Auto (A-Klasse) mit wenig Kilometern.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Sven,
eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hatte einen Wildunfall. Die Versicherung hat darauf hin einen Gutachter eingesetzt.
Mit folgendem Ergebnis – Wiederbeschaffungswert 4.000,- € / Restwert 2.500,- € / Reparatkosten 3.500,- €.
Die Versicherung hat mir angeboten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert auszuzahlen – also 1.500,- €.
Kann ich auf eine „fiktive Abrechnung“ bestehen?
Vielen Dank
mit freundlichen Gruß
Markus
Hallo Markus,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Wir haben folgendes Anliegen. Wir haben zwei Kratzer auf dem Auto gefunden (Schlüsselkratzer). Laut dem Kostenvoranschlag beläuft sich der Schaden auf 600 Euro. (VollKasko – Selbstbeteiligung 300 Euro. )
Nun haben wir einen Bekannten der den Schaden übernehmen würde (er hat eine eigene Werkstatt) jedoch ohne Rechnung. Nun möchte die Versicherung das Geld nur dann auszahlen wenn es mir einer Rechnung gemacht wird. Sprich die Versicherung möchte nachvollziehen, dass eine Reparatur am Auto vollzogen wurde.
Ist das richtig? Kann die Versicherung nicht das Geld einfach auszahlen? Dabei werden wir ja so oder so hochgestuft. Und wenn ja mit welcher Regelung wird das festgesetzt?
Ich bedanke mich mehrmals im Voraus!!!
Schöne Grüße
Elena
Hallo Elena,
in der Regel können Sie auch eine Auszahlung in Anspruch nehmen. Meist wird in einem solchen Fall jedoch ein geringerer Betrag angesetzt. Viele Versicherungen wehren sich jedoch insgesamt gegen diese Praxis. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, wenn Ihnen die Versicherung nicht entgegen kommen möchte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe nach einem Unfall ein Gutachten anfertigen lassen und den Wagen in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Die Rechnung der Werkstatt verweist auf die auszuführenden Arbeiten, die im Gutachten aufgeführt sind. Die Leistungen sind in der Rechnung nicht einzeln aufgeführt. Lediglich die Kosten für Instandsetzung, Vorbereitung und Lackieren, Materialkosten sind in drei Positionen aufgeführt. Die Versicherung weist die Rechnung als nicht prüfbar zurück.
Zu recht?
Hallo Hans,
grundsätzlich sollte die Versicherung nachvollziehen können, was genau an Ihrem Fahrzeug repariert wurde, um dies entsprechend abrechnen zu können. Ggf. können Sie sich von der Werkstatt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Im Zweifel ist natürlich immer der gang zum Anwalt ratsam.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir ist vor kurzem eine Dame ins Auto gefahren. Meine Frage ist nun, da ich den Schaden nicht reparieren lassen möchte, welche Kosten ausser der MwSt. werden noch rausgerechnet.
Werden die Lohnkosten rausgerechnet?
Danke für die Antwort
Nils
Hallo Nils,
grundsätzlich sollten Sie bei einer fiktiven Abrechnung den Nettobetrag erhalten, welcher der Gutachter für die Reparatur angesetzt hat. Die Mehrwertsteuer würde nur im Falle einer tatsächlichen Reparatur anfallen, weshalb die Versicherung diese abziehen darf.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir ist Anfang Februar eine Nachbarin beim Rausfahren aus der Garage in mein Auto gefahren. Es passierte soweit unbeobachtet und sie hat es abgestritten, aber die Polizei hat ermittelt und frische Spuren auch an ihrem Auto gefunden. Nun läuft eine Strafanzeigen gegen die Nachbarin, die nun behauptet, dass sie es nicht gemerkt hat, obwohl der Schaden wirklich extrem ist…… Die Unfallverursacherin möchte den Schaden privat ausgleichen, der private Kostenvoranschlag beläuft sich auf 1540 €. Mir wurde gesagt, dass ein Kostenvoranschlag für die Versicherung deutlich höher ausfällt, da andere Sätze abgerechnet werden. Bei einer Auszahlung der Summe ohne Reparatur wird von der Versicherung ja auf jeden Fall die Mehrwertsteuer abgezogen, wie sieht das aus, wenn das privat geregelt wird, wird da auch die Mehrwertsteuer abgezogen? Und steh ich dann nicht schlechter da, als wenn das über die Versicherung läuft? Ich möchte nur das bekommen, was mir zusteht, nicht mehr, aber auch nicht weniger, bin jetzt aber total verunsichert. Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
wenn Sie sich dazu entschließen, einen Unfallschaden ohne Versicherung zu regeln, sollten Sie die weitere Vorgehensweise in einem Einigungsprotokoll festhalten. Welche Vorgehensweise für Sie die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, da viele Faktoren dabei zu beachten sind. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dahingehend kompetent beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org