Verjährung in der Schweiz: Wann tritt diese beim Strafzettel ein?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Wettlauf mit der Zeit

Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.
Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.

Die Zeit ist das Paradebeispiel eines Perpetuum mobile. Sie ist ein sich ständig Bewegendes. Stillstand kennt sie nicht. Stattdessen schreitet sie beständig voran.

Heutzutage wird versucht, sie mehr und mehr zu beschleunigen, denn so manch einem verstreicht die Zeit nicht schnell genug. Doch sie kennt nur ihre eigenen Regeln und auch, wenn sich ein deutscher Verkehrssünder oftmals wünscht, für seinen Verkehrsverstoß sei die Verjährung in der Schweiz schon eingetreten, muss er geduldig warten, bis die gesetzlich festgeschriebene Verjärhungsfrist abgelaufen ist.

Hat dann der Strafzettel durch die Verjährung in der Schweiz seine Gültigkeit verloren, kann ein deutscher Verkehrssünder wieder in das Ausland nebenan einreisen, ohne das einstmals geforderte Geld bezahlen zu müssen.

Wie viele Jahre es dauert, bis eine Strafe laut Schweizer Bussgeldkatalog nicht mehr vollstreckt werden kann, weil bereits die Verjährung für das Bussgeld in der Schweiz eingetreten ist, erfahren Sie hier.

FAQ: Verjährung in der Schweiz

Wann verjährt die Verfolgung von Straftaten in der Schweiz?

Die Verjährungsfrist für Straftaten beträgt in der Schweiz zwischen 7 und 30 Jahren.

Wann erfolgt die Vollstreckungsverjährung von Straftaten in der Schweiz?

Diese Verjährungsfrist kann zwischen 5 und 30 Jahren betragen.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Schweiz?

Ordnungswidrigkeiten verlieren hier nach drei Jahren ihre Vollstreckbarkeit.

Wann setzt die Verjährung in der Schweiz ein?

Grundsätzlich gelten je nach Art des Verstoßes laut schweizerischem Recht unterschiedliche Verjährungsfristen.

Für Straftaten ist im Strafgesetzbuch der Schweiz gemäß Artikel 97 je nach Strafzumessung eine Frist für die Verfolgung vorgesehen. Demnach verjähren derartige Taten zwischen 7 (weniger als 3 Jahre Freiheits- oder andere Strafe) und 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Eine andere Verjährungsfrist gilt bei der Vollstreckung, welche die Durchsetzung von Strafen bzw. Maßnahmen bezeichnet, die im Zuge der erfolgreichen Verfolgung bestimmt wurden. Hier liegt die Mindestgrenze bei 5 Jahren (weniger als 1 Jahr Freiheits- oder andere Strafe). Höchstzulässig ist eine Frist von 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Davon zu unterscheiden ist die Verjährung für Verkehrsdelikte. Die Schweiz regelt diese unter der Kategorie der Übertretungen. Damit sind Taten gemeint, die mit einer Busse bedroht sind, wie es beispielweise bei Parkverstößen der Fall ist.

In Artikel 109 StGB ist sodann festgehalten, welche Verjährung in der Schweiz für derartige Delikte gilt. Laut Gesetzestext unterliegen Strafverfolgung und Strafe einer dreijährigen Tilgungsfrist.

Demnach ist ein bussgeldbedrohter Verkehrsverstoß auf einem Strafzettel in der Schweiz einer schnelleren Verjährung unterworfen als schwerwiegende Straftatbestände.

Wie wirkt sich die Verjährung in der Schweiz auf deutsche Verkehrssünder aus?

Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.
Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.

Gerade aufgrund der teilweise unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten erhalten Autofahrer aus Deutschland des Öfteren einen Strafzettel aus dem Ausland. Auch bei einem Trip in die Schweiz ist es schnell passiert, dass ein Urlauber mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät und einen Bussgeldbescheid bekommt.

Es stellt sich dann zumeist die Frage, ob ein solcher ausländischer Strafzettel bezahlt werden muss. Das hängt davon ab, ob zwischen Deutschland und dem anderen Land ein Vollstreckungsabkommen besteht. Dies ist bei allen EU-Staaten, und auch bei der Schweiz, der Fall.

Grundsätzlich können deutsche Behörden die Person zwar auffordern, das schweizerische Bussgeld ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken (bzw. 70 Euro) zu zahlen. Die Vollstreckungsgewalt liegt dann beim Bundesamt für Justiz. Entscheidet sich der Betreffende daher, das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann das sowohl in Deutschland Folgen haben und er kann bei der nächsten Einreise ins Nachbarland der dortigen Vollstreckungshoheit zum Opfer fallen.

Er muss dann die Busse zahlen und im Ernstfall sogar eine Haftstrafe antreten, wenn eine Ersatzfreiheitsstrafe bestimmt wurde. Aus diesem Grund machen sich einige die in der Schweiz geltende Verjährung zu Nutze. Ist eine Übertretung erst einmal verjährt, kann die Person nicht mehr belangt werden.

Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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77 Kommentare

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  1. Alibert G
    Am 17. Dezember 2024 um 0:04

    Hallo,
    im Februar 2024 wurde ich auf der A2 in der Schweiz mit 6km/h Geschwindigkeitsübertretung geblitzt und bekam den Bussgeldbescheid über CHF 60.- im Oktober. Wäre eigentlich gemäss CH-D – aktuellem Polizeivertrag nicht in Deutschland per Amtshilfeersuchen vollstreckbar. Aber die Behörde in St.Gallen hat aufgrund des nicht bezahlten Bussgeldbescheid daraus einen Strafbefehllaut mit zusätzlichen 180.- CHF gemacht. Das sind dann in Summe 240.- CHF. Der Betrag entspricht mehr als dem mir noch verfügbaren Geld das mir als Rentner monatlich nach Abzug von Miete und Krankenversicherung bleibt, und Weihnachten mit Wünschen der Nichten und Neffen steht vor der Tür.
    Muss denn das BfJ einem Vollstreckungsersuchen der Schweizer Behörde nachkommen? Dann wird das ganze vermutlich noch wesentlich teurer.
    Oder ist der ursprüngliche Bussgeldbetrag über die Entscheidung zur Amtshilfe wesentlich?
    Grüsse, A.G.

  2. Raphael
    Am 20. Juli 2024 um 18:20

    Guten Tag!

    mir wurde 2005 der Führerschein entzogen weil ich zugab ein Problem mit dem Alkohol zu haben. (Schweiz BE)

    ich bekam einen Brief wo stand ich müsse die Mpu machen um den Führerschein zurück zu bekommen.

    Es ist jetzt 19 Jahre her & wollte fragen ob ich noch eine Mpu machen muss???

    ,denn es heisst im Internet etwas von 15 Jahren danach sei eine Mpu nicht mehr notwendig.

    Ich hatte auch keine Straftaten oder,dass ich der Polizei aufgefallen wäre.

    Ps:Ich hoffe ich bekomme eine Antwort,denn ich weiss nicht wen ich fragen könnte.

    LG

  3. Anonym
    Am 21. April 2024 um 23:28

    Hallo,

    ich bin im Jahr 2018 mit ungefähr 260km/h auf der Schweizer Autobahn von der Polizei rausgezogen worden.
    Ein Anwalt hat mich durchgedribbelt, sodass mein Fahrzeug (Firmenwagen) nicht beschlagnahmt wurde und ich durfte bis zur Grenze weiterfahren und raus.

    Ich habe mehrere Briefe bekommen mit einer Gesamtforderung von knapp 26.000CHF.
    Das habe ich selbstverständlich NICHT bezahlt!

    Meine Frage jetzt ist, könnte ich heute nach ca. 6 Jahren bedenkenlos wieder in die Schweiz?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen!

    Vielen Dank!

  4. Strafzettel
    Am 20. Mai 2023 um 16:40

    Hallo ich habe 2017 einen Strafzettel aus der Schweiz bekommen der über 1200 Euro hoch war. Diesen konnte ich nicht zahlen und Ratenvereinbarung wurde nicht anerkannt. Nun meine Frage darf ich jetzt wieder in die Schweiz einreisen nach 6 Jahren??? Oder können sie mir immer noch den Betrag in Rechnung stellen.

  5. Mietwagen
    Am 23. Februar 2023 um 14:28

    Hallo *,

    ich habe offenbar in 2021 mit einem Mietwagen in der Schweiz eine Geschwindigkeitsübertretung mit 157km/h auf der Autobahn (120km/h Höchstgeschwindigkeit) begangen. Nun nach 1,5Jahren kam die deutsche Polizei bei mir vorbei, um diesen Sachverhalt zu klären.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Was kann auf mich zukommen?

    Vielen Dank und beste Grüße
    der Mietwagenfahrer

  6. Opel2.0
    Am 18. November 2021 um 23:59

    Hallo eine Frage ich wurde in der schweiz mit 37 km/h auf der Autobahn geblitzt wenn ich den Bußgeld Bescheid bekomme und ihn nicht zahlen sollte können die aus der Schweiz da recht viel machen im Sinne mich grenzübergreifend einsperren ins Gefängnis oder sonst was oder müssen die den sauren drop lutschen und ich einfach nicht mehr in die Schweiz gehen?

  7. Sosi
    Am 21. August 2020 um 13:50

    Hallo,
    war in der Ausnüchterungszelle in Zürich ZAB und soll für 6 Stunden 600CHF bezahlen wann läuft die verjährung ab?
    LG
    Sosi

  8. Tarik
    Am 18. Mai 2020 um 21:33

    Hallo und zwar habe ich da eine Frage,
    Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
    Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
    1- Drei Monate Fahrverbot
    2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
    3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF

    Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
    Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
    Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
    Ich habe paar Fragen:
    Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
    1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
    2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
    3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.

    Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

  9. Tarik
    Am 17. Mai 2020 um 15:19

    Hallo und zwar habe ich da eine Frage,
    Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
    Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
    1- Drei Monate Fahrverbot
    2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
    3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF

    Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
    Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
    Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
    Ich habe paar Fragen:
    Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
    1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
    2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
    3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.

    Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

    • Rom
      Am 8. Februar 2025 um 10:45

      habe fast gleiche Geschichte mit dem kleinen Unterschied, geschah im letzten Sommer und 400+500CHF.
      Ja und die Tagesätze sind jetzt 50€.
      Seit 1.05.24 läuft extra Polizeivertrag zwischen Deutschland und Schweiz, beidseitige Hilfe bei der Vollstreckung, meine Polizei hat mich geholt, mit mir ein Protokoll geschrieben und in die Schweiz geschickt,
      Und das war’s schon von der Seite der deutschen Polizei, bei Verkehrsdelikten, auch schweren.

      Da sich bei uns beiden um schwere Straftat im Verkehr handelt und eine Bewährung (Probezeit), kann keiner was machen wenn wir nicht bezahlen, musst dafür aber nächsten sieben Jahre auf das schöne Alpenland verzichten.

      Gruß Rom

  10. B. Swer
    Am 15. Februar 2020 um 12:16

    Hallo,
    ich habe von der Schweiz eine Busse in Höhe von 350,00 CHF inkl. Staatsgebühr für eine Verkehrsübertretung auferlegt bekommen. Nach einem erfolglosen Schriftverkehr mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz erhalte ich nun eine letzte Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis „Sofern die Forderung nicht fristgerecht bezahlt wird, werden wir den geschuldeteten Betrag ohne weitere Zahlungsaufforderung auf dem Rechtsweg geltend machen.“ Was ist mit dieser Androhung gemeint, wenn ich gemäß Ihren Darlegungen voraussetze, dass der Bussbetrag in Deutschland nicht vollstreckt werden kann?
    MfG B. Swer

  11. Michael K.
    Am 19. Januar 2020 um 21:27

    Guten Abend, ich habe 2006 in Zürich eine rote Ampel (1,7 s rot) missachtet. Die Busse habe ich nicht bezahlt. In der letzten Mahnung von 2007 stand dann sinngemäß, dass bei Nichtbezahlung Betreibung, evtl. Umwandlung der Busse in Haft zur Folge hätte (Art. 49 Ziff. 3 StGB).
    Nun, so dürfte die Verjährung von drei Jahren gelten. Da sich aber das Kfz- Kennzeichen nicht geändert hat, könnte man mich noch zur Überprüfung des Tatbestandes festhalten, oder? Freundliche Grüße M.K.

  12. Ramona F.
    Am 19. Oktober 2019 um 21:55

    Ich Bin im November 2015 über eine rote Ampel in Zürich Gefahren, sollte glaube ich zweihundert Franken bezahlen. Habe die Rechnung verloren und nie wieder eine erneute Rechnung erhalten. Ist die Verkehrswidrigkeit nun verjährt?

  13. Thomas
    Am 1. Oktober 2019 um 21:13

    Es hilft Alles nichts. Wir sollten einfach alle nicht mehr in die Schweiz fahren. Die Strafen sind drastisch, Diskussion nicht möglich, Administrationsgebühren sind so hoch wie die Strafe, eine Gerichtsverfahren und der schweizer Anwalt kosten ein Vielfaches.
    Z.B. Geschwindgkeitsübertretung innerorts von 18 km/h bedeuten 500 CHF, Verwalltungskosten 480 CHF in Winterthur, Gerichtsverfahren mit allem ca. 10.000 CHF !

  14. Dieter
    Am 15. Juli 2019 um 14:21

    Hallo, bin am 21.04.14 um 10 km/h zu schnell gewesen und habe einen Strafbefehl über 120 Franken bekommen und nicht bezahlt. Dieser ist verjährt, wie ist es mit den Gebühren von 120 Franken, welche zusätzlich zur Busse von 120 Franken erhoben wurden? Strafbefehl betrug damit 240 Franken ersatzweise 2 Tage Haft.

  15. orkun
    Am 10. Juni 2019 um 13:46

    Hallo, war vor kurzem n der Schweiz und bin in einer 50 er Zone innerorts mit 26 kmh Überschreitung geblitzt worden, was als rasen eingestuft wird. Es folgt wohl eine Anzeige, meine Frage ist, wenn ich diese nicht zahle, wie lange braucht es zur Verjährung ??

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