Verjährung in der Schweiz: Wann tritt diese beim Strafzettel ein?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Wettlauf mit der Zeit

Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.
Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.

Die Zeit ist das Paradebeispiel eines Perpetuum mobile. Sie ist ein sich ständig Bewegendes. Stillstand kennt sie nicht. Stattdessen schreitet sie beständig voran.

Heutzutage wird versucht, sie mehr und mehr zu beschleunigen, denn so manch einem verstreicht die Zeit nicht schnell genug. Doch sie kennt nur ihre eigenen Regeln und auch, wenn sich ein deutscher Verkehrssünder oftmals wünscht, für seinen Verkehrsverstoß sei die Verjährung in der Schweiz schon eingetreten, muss er geduldig warten, bis die gesetzlich festgeschriebene Verjärhungsfrist abgelaufen ist.

Hat dann der Strafzettel durch die Verjährung in der Schweiz seine Gültigkeit verloren, kann ein deutscher Verkehrssünder wieder in das Ausland nebenan einreisen, ohne das einstmals geforderte Geld bezahlen zu müssen.

Wie viele Jahre es dauert, bis eine Strafe laut Schweizer Bussgeldkatalog nicht mehr vollstreckt werden kann, weil bereits die Verjährung für das Bussgeld in der Schweiz eingetreten ist, erfahren Sie hier.

FAQ: Verjährung in der Schweiz

Wann verjährt die Verfolgung von Straftaten in der Schweiz?

Die Verjährungsfrist für Straftaten beträgt in der Schweiz zwischen 7 und 30 Jahren.

Wann erfolgt die Vollstreckungsverjährung von Straftaten in der Schweiz?

Diese Verjährungsfrist kann zwischen 5 und 30 Jahren betragen.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Schweiz?

Ordnungswidrigkeiten verlieren hier nach drei Jahren ihre Vollstreckbarkeit.

Wann setzt die Verjährung in der Schweiz ein?

Grundsätzlich gelten je nach Art des Verstoßes laut schweizerischem Recht unterschiedliche Verjährungsfristen.

Für Straftaten ist im Strafgesetzbuch der Schweiz gemäß Artikel 97 je nach Strafzumessung eine Frist für die Verfolgung vorgesehen. Demnach verjähren derartige Taten zwischen 7 (weniger als 3 Jahre Freiheits- oder andere Strafe) und 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Eine andere Verjährungsfrist gilt bei der Vollstreckung, welche die Durchsetzung von Strafen bzw. Maßnahmen bezeichnet, die im Zuge der erfolgreichen Verfolgung bestimmt wurden. Hier liegt die Mindestgrenze bei 5 Jahren (weniger als 1 Jahr Freiheits- oder andere Strafe). Höchstzulässig ist eine Frist von 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Davon zu unterscheiden ist die Verjährung für Verkehrsdelikte. Die Schweiz regelt diese unter der Kategorie der Übertretungen. Damit sind Taten gemeint, die mit einer Busse bedroht sind, wie es beispielweise bei Parkverstößen der Fall ist.

In Artikel 109 StGB ist sodann festgehalten, welche Verjährung in der Schweiz für derartige Delikte gilt. Laut Gesetzestext unterliegen Strafverfolgung und Strafe einer dreijährigen Tilgungsfrist.

Demnach ist ein bussgeldbedrohter Verkehrsverstoß auf einem Strafzettel in der Schweiz einer schnelleren Verjährung unterworfen als schwerwiegende Straftatbestände.

Wie wirkt sich die Verjährung in der Schweiz auf deutsche Verkehrssünder aus?

Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.
Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.

Gerade aufgrund der teilweise unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten erhalten Autofahrer aus Deutschland des Öfteren einen Strafzettel aus dem Ausland. Auch bei einem Trip in die Schweiz ist es schnell passiert, dass ein Urlauber mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät und einen Bussgeldbescheid bekommt.

Es stellt sich dann zumeist die Frage, ob ein solcher ausländischer Strafzettel bezahlt werden muss. Das hängt davon ab, ob zwischen Deutschland und dem anderen Land ein Vollstreckungsabkommen besteht. Dies ist bei allen EU-Staaten, und auch bei der Schweiz, der Fall.

Grundsätzlich können deutsche Behörden die Person zwar auffordern, das schweizerische Bussgeld ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken (bzw. 70 Euro) zu zahlen. Die Vollstreckungsgewalt liegt dann beim Bundesamt für Justiz. Entscheidet sich der Betreffende daher, das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann das sowohl in Deutschland Folgen haben und er kann bei der nächsten Einreise ins Nachbarland der dortigen Vollstreckungshoheit zum Opfer fallen.

Er muss dann die Busse zahlen und im Ernstfall sogar eine Haftstrafe antreten, wenn eine Ersatzfreiheitsstrafe bestimmt wurde. Aus diesem Grund machen sich einige die in der Schweiz geltende Verjährung zu Nutze. Ist eine Übertretung erst einmal verjährt, kann die Person nicht mehr belangt werden.

Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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77 Kommentare

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  1. artmat
    Am 20. November 2016 um 15:28

    Wann beginnt die Verjährungsfrist? Direkt mit der Verkehrsübertretung, mit der Ausstellung des Strafmandats ode gar erst nach der letzten Mahnung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 10:26

      Hallo artmat,

      die Verjährung eines Bußgeldes in der Schweiz beginnt in der Regel mit dem Tattag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. wilhelm
    Am 15. November 2016 um 14:19

    ich fahre sehr wenig in derschweiz.habe ein protokoll für 19km autobahn von 171.43 euro bekommen.wielange dauert die verjährung.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 10:55

      Hallo wilhelm,

      die Frist beträgt drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. wilhelm
    Am 15. November 2016 um 14:12

    bin auf der heimfahrt vom comer see auf der autonahn a2 verzweigung augst mit 123 kmgemessen worden 4km abzug 119km 19km zuviel und soll 171,43 euro bezahlen.da ich sehr selten in der schweiz bin ,soll ich bezahlen moder die verjährungsflicht abwarten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 11:01

      Hallo wilhelm,

      ob Sie das Bußgeld bezahlen oder nicht, können wir nicht für Sie entscheiden. Generell empfiehlt es sich aber, auch ausländische Bußgelder zu begleichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Amir B.
        Am 4. Februar 2018 um 0:09

        Hallo
        ich wurde am 20.08.2012 mit 34km Geschwindigkeit Überschreitung geblitzt. Dann habe ich am 02.05.2013 ein Straff Befehl bekommen 699 CHV.
        Danach habe ich eine Freiheitsstrafe (am 30.11.2013)wegen nich bezahle Strafe bekommen. Wie lange ist die Verjährungsfrist in diesem Fall. Gruß

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 28. Februar 2018 um 15:07

          Hallo Amir B.,

          wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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