Verwarnungsgeld: Niedrige Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Wann wird im Verkehrsrecht ein Verwarngeld verhängt?

Den meisten Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass im Rahmen verkehrsrechtlicher Verstöße Sanktionen auf sie warten, die sich aus dem Bußgeldkatalog ergeben.
Vielen nicht bekannt ist jedoch, dass es bei den Geldbußen zu unterscheiden gilt zwischen Bußgeld und Verwarngeld.
Doch worin genau liegt der Unterschied?
Wann kann die Behörde eine schriftliche Verwarnung mit erhobenem Verwarnungsgeld erteilen?
Können Betroffene hiergegen ebenso wie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verwarnungsgeld
Zahlen Sie das Knöllchen nicht, eröffnet die Behörde in der Regel ein Bußgeldverfahren. Im Rahmen dessen entstehen weitere Gebühren und Auslagen, die auf die verhängte Geldbuße aufgeschlagen werden.
Verwarnungen verjähren per se nicht. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht, so wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Sie erhalten anschließend einen Bußgeldbescheid, in dem zusätzliche Auslagen und Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Ein Verwarngeld liegt in der Regel bei maximal 55 Euro.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine vorherige Verwarnung. Die Behörden können bei Geldbußen bis 55 Euro zwar von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens absehen, müssen es aber nicht.
Worin liegt der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?
Sowohl Buß- als auch Verwarnungsgeld sind Formen der Geldbuße, die im Rahmen begangener Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann. Wie hoch diese gemeinhin ausfällt, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Ein Unterschied zwischen den beiden Geldbußen ergibt sich jedoch auf verschiedenen Ebenen:

- Höhe: Gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), genauer § 56 Absatz 1, kann eine Behörde im Rahmen geringfügiger Verstöße eine Verwarnung aussprechen und hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro aussprechen. Sie kann von dem Verwarngeld aber auch absehen. Sieht der Tatbestandskatalog mithin bereits eine höhere Geldbuße vor, so wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeld erhoben.
- Gebühren: Bei einer Verwarnung mit Zahlungsaufforderung werden – anders als im Bußgeldbescheid – keine weiteren Gebühren und Auslagen erhoben. Es bleibt allein bei der festgesetzten Summe.
- Zahlungsfrist: Für die Zahlung vom Verwarngeld steht den Betroffenen weniger Zeit zur Verfügung. Eine bei schriftlicher Verwarnung erfolgte Zahlungsaufforderung – etwa in Form eines Knöllchens am Scheibenwischer hinterlegt – muss innerhalb einer Woche gezahlt werden. Geschieht dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, der Betroffene erhält einen Bußgeldbescheid. Das Verwarngeld kann somit auch in ein Bußgeld übergehen. Für die Zahlung des Bußgeldbescheids hingegen stehen den Betroffenen mindestens vier Wochen nach Erhalt zur Verfügung.
- Einspruch: Gegen ein Verwarnungsgeld kann kein Einspruch erhoben werden. Möchte der Betroffene den Vorwurf nicht anerkennen und dagegen vorgehen, so muss er zunächst die Zahlungsfrist verstreichen lassen und auf den hiernach zugesandten Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen ist das Rechtsmittel des Einspruchs möglich. Ein Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld kann höchsten im Rahmen der Anhörung erfolgen. Folgt die Behörde diesem jedoch nicht, erhalten Sie ebenfalls einen Bußgeldbescheid, gegen den wirksam Einspruch eingelegt werden kann.
Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Ist eine Anhörung erforderlich?

Ein weiterer Unterschied, der oben noch nicht explizit angesprochen wurde, betrifft die Anhörung. Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, so erhalten die Betroffenen in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, in dem sie sich zu dem Tatvorwurf äußern können. Erst hiernach bzw. nach Ablauf der Rücksendefrist, wird der Bußgeldbescheid ausgestellt und versandt.
Bußgeld und Verwarnungsgeld sind aber – wie bereits angemerkt – voneinander zu trennen. Das gilt auch für die Verfahren. Bei einer Verwarnung ist eine vorherige Anhörung nicht zwingend erforderlich, da es sich lediglich um eine Kulanzentscheidung handelt und somit kein vorgegebener Verfahrensablauf einzuhalten ist.
Wenn das Ordnungsamt etwa Knöllchen an Falschparker verteilt und somit Verwarnungen ausspricht, bedarf es keiner gesonderten Anhörung des Falschparkers, bevor der Bescheid über das Verwarnungsgeld ausgestellt werden kann. Dies gilt auch für die Polizei, die bei einer Verkehrskontrolle etwa das Fehlen des Warndreiecks ahndet.
Vielmehr ist der Verwarnungsgeldbescheid zugleich auch Anhörungsbogen. Wenn Sie sich nicht äußern oder die Frist ohne Zahlung verstreichen lassen, muss auch bei Eröffnung eines Bußgeldverfahrens mithin kein erneuter Anhörungsbogen versandt werden. Der Erlass eines Bußgeldbescheids ist auch ohne weitere Anhörung zulässig.
Es bedarf bei der Verhängung von einem Verwarnungsgeld einer entsprechenden Belehrung. In dieser muss enthalten sein, welche Konsequenzen es hat, das Verwarngeld nicht zu zahlen sowie wann, wie und wo die Geldbuße entrichtet werden kann.
Können Sie das Verwarnungsgeld bar zahlen?
Früher bestand die Möglichkeit, dass ein im Rahmen einer Verkehrskontrolle erhobenes Verwarnungsgeld auch per Barzahlung noch vor Ort beglichen wurde. Dies ist jedoch flächendeckend nicht mehr zulässig. Seither kann nur von Betroffenen eine Barzahlung verlangt werden, wenn diese keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen.
Wurde Ihnen mithin ein Verwarnungsgeld auferlegt, so müssen Sie dies an die zuständige Behörde überweisen. Vereinzelt besteht auch die Möglichkeit, es direkt in der Behörde zu entrichten (etwa per Kartenzahlung).
Wie sieht eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld aus? Ein Muster zur Veranschaulichung
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, anhand derer Sie erkennen können, wie eine solche Verwarnung aussehen kann, die den betroffenen postalisch zugestellt wird. Zu unterscheiden ist diese jedoch von den üblichen Knöllchen, die Parksünder an ihren Fahrzeugen finden.
Stadt [XYZ]
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
[Anschrift]
[Anschrift Betroffener]
Auskunft gibt Ihnen:
[Ansprechpartner]
Aktenzeichen:
[XYZ]
Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
Sehr geehrter Herr/Frau [Name],
Ihnen wird zur Last gelegt, am [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort] als Fahrer des Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen [XYZ] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Tatvorwurf
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h [zutreffende Paragraphen und Tatbestandsnummer].
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 66 km/h
Bemerkungen/Hinweise
[Zeugen, Beweismittel usf.]
Sie werden hiermit unter Erhebung von einem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro verwarnt.
[Belehrung]
Dieses Schreiben wurde automatisiert erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Name des Erstellers]

Beispiel einer Verwarnung mit Erhebung von Verwarnungsgeld zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Beispielhafte Vorlage
Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?

Aus der Belehrung, die Sie mit dem Schreiben erhalten, geht auch hervor, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Sie das Verwarngeld nicht rechtzeitig in voller Höhe entrichten. Maßgeblich bedeutet eine Zahlungsverweigerung und zugleich fehlende Einwände im Rahmen der Anhörung, dass ein Bußgeldverfahren eröffnet wird.
Da der Verwarnungsgeldbescheid bereits auch zugleich als Anhörungsbogen diente, kann die Behörde unverzüglich einen Bußgeldbescheid erlassen, ohne eine neuerliche Anhörung zu gewährleisten. Mit dem Bußgeldbescheid kommen neben dem ursprünglichen Verwarngeld auch weitere Kosten hinzu – mindestens 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen.
Sie können nunmehr zwar gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, bedenken Sie dabei aber auch, dass dadurch zusätzlich noch Prozesskosten entstehen können. Die Kosten können am Ende also explodieren, wenn Ihrem Einspruch nicht stattgegeben wird. Sie sollten sich deshalb rechtzeitig an einen Anwalt wenden, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Vorgehen gegen den Verwarnungsgeldbescheid sinnvoll erscheint, um unnötige Mühen und Kosten zu sparen.
Haben Sie das Verwarnungsgeld hingegen innerhalb der vorgegebenen Frist vollständig entrichtet, so ist die Angelegenheit erledigt. Es folgen keine weiteren Sanktionen und Kosten für den Vorgang. Die Ordnungswidrigkeit wird nicht weiter verfolgt.


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Ich bekam letzter Zeit einige Verwarnungen wegen geschwindkeitsüberschreitungen aber so das es kein Punkt gab. Meine Frage ist wie oft darf mann den geblitz werden ohne einen Punkte sich zu einzufangen. Von Januar bis März wurd 6 mal schon geblitz.
Ich bekam eine Verwarnung ( € 30) wg Verletzung der Gurtanlegepflicht. soweit ok.
Aber ich wurde nicht darauf hingewiesen, was passiert wenn ich Widerspruch einlege oder das entsprechende Busgeldverfahren – und im Verwarnungs-Beleg fehlt die Tatbestandskonkretisierung !
Ist das ein Formfehler, gegen den vorgegangen werden könnte- auch wenn sich der Aufwand bei € 30 nicht wirklich lohnt???
Guten Tag,
falls mein Einspruch gegen das Bußgeldverfahren bewirkt, dass ich die Strafe nicht zahln muss, entfällt dann auch die erhobene Verwaltungsgebühr, oder ist diese in jedem Fall zu zahlen?
Vielen Dank
Hallo Marburger2019,
in der Regel wird der Bußgeldbescheid insgesamt aufgehoben, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Meine Tochter wird bald 10 Jahre und ist sie 153 cm und 57 kg .
Soll sie noch im Auto in einem kinderstuhl sitzen?
Danke.
Sehr geerhte damen und Herren,
Ich habe ein Fahrverbot. Ich weiß, ich sollte nicht, aber ich fuhr mit dem Auto. Ich habe die Geschwindigkeit überschritten (Polizei haltet mir, „5 zum 10 km/h“). Bekommte ich Verwarnungszettel dann aber die haben nicht bemerkt, dass ich ein Verbot hatte. Ich breche das Verbot nicht mehr (ich hatte genug Angst, eine Warnung von Gott is genug). Welche rechtlichen Konsequenzen kann ich erwarten? Wo dieses Warnung vermerkt ist? Wird das Polizei amtlich uber Warnungsstrafe informiert? MFG AR
Sehr geerhte damen und Herren,
Mir wird durch den Streifenpolizisten Reichel (Aachen) ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis unterstellt. Hierdurch wurde durch den Verwaltungsbeamten Croonenbroeck der Staatsanwaltschaft Aachen Anklge erhoben. Es wird hingewiesen, dass die Voraussetzungen zur Sperre einer Fahrerlaubnis gem. § 69a StGB fehlen. Lediglich auf jahrzehntelange Schikane und disziplinierungsmaßnahmen durch Streifenpolizisten aus Aachen werde ich Diskriminiert sowie genötigt.
Wird ein Verwarnungsgeld über 35 Euro nach meiner Bezahlung auch an Flensburg gemeldet?
Wird ein Beamter, bevor er ein Verwarnungsgeld versendet, zuerst in Flensburg nachfragen,
ob schon Voreinträge bestehen?