Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Freiwillige Abgabe des Führerscheins

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die selbstbestimmte Zwangstat vom Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Häufig erfolgt ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nach Drogendelikten am Steuer.
Häufig erfolgt ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nach Drogendelikten am Steuer.

Der Mensch wird jeden Tag mit Geboten und Pflichten überschüttet. Da bleibt teilweise wenig Platz für selbstbestimmte Entscheidungen. Besonders tückisch sind dabei solcherlei Handlungen, die sich als selbstgewählt tarnen, in Wahrheit aber doch an Verantwortungsbereiche des Einzelnen geknüpft sind.

Solche Taten siedelte Aristoteles in seiner Lehre von der Freiwilligkeit und Unfreiwilligkeit in der Mitte beider Sphären an. Diese dritte Kategorie von Verhaltensweisen ordnet der Philosoph zwar der Freiwilligkeit zu, betont aber auch den aufgezwungenen Charakter, indem er hier von Taten spricht, die der Mensch unter normalen Umständen nicht tun würde.

Ähnlich verhält es sich mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Diese aus eigenem Antrieb durchzuführende Maßnahme findet zumeist in Verwaltungsverfahren statt, die sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis – also einer unliebsamen Sanktion – beschäftigen.

Wie eine Verzichtserklärung der Fahrerlaubnis aussehen kann und welche Vor- und Nachteile sie bewirkt, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnisverzicht und Fahrerlaubnisentzug?

Der Verzicht auf die Fahrerlaubnis geschieht immer freiwillig durch den Führerscheininhaber. Der Führerscheinentzug wird hingegen durch eine Behörde oder ein Gericht angeordnet, wenn die Fahreignung infrage gestellt wird.

Wann macht ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis Sinn?

Es macht Sinn, den Führerschein freiwillig abzugeben, wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.

Welchen Nachteil hat der Verzicht auf die Fahrerlaubnis?

Bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis bleiben vorhandene Eintragungen im Fahreignungsregister bestehen. Bei einem Führerscheinentzug werden hingegen alle Punkte gelöscht.

Entziehung vom Führerschein vs. Verzichtserklärung

Jeder Fahrerlaubnisinhaber hat das Recht, freiwillig Verzicht auf seine Fahrerlaubnis zu leisten. Tut er dies, muss er seinen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben und verliert damit die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu bedienen. Nun stellt sich die Frage, warum ein Verkehrsteilnehmer dies tun sollte. Abgesehen von sehr betagten Autofahrern, die sich aufgrund ihres Alters außerstande fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen, ist diese Maßnahme vor allem für Personen üblich, die mit Drogen am Steuer erwischt wurden.

Neben dem dabei verhängten Bußgeld gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und dem Fahrverbot kann nach einer Prüfung durch die Behörde auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis erwogen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass sich der Führerscheinbesitzer gemäß § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Insbesondere der Konsum von Amphetamin, Kokain oder Morphin führt in der Regel zu einer solchen Bewertung.

Kommt das Amt zu dem Ergebnis, steht es dem Betreffenden frei, selbst Verzicht auf seine Fahrerlaubnis zu leisten. Weigert er sich, selbst zu verzichten, wird ihm die Berechtigung behördlich entzogen.

verzicht-auf-fahrerlaubnis-muster

Verzichtserklärung vom Führerschein – Ein Muster

Hier finden Sie einen Vordruck, der Ihnen zeigt, wie Sie per offizieller Erklärung einen Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis formulieren können.

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument

Viele Betroffene fragen sich, ob Sie die Verzichtserklärung vom Führerschein unterschreiben müssen oder nicht, wenn Ihnen eine solche beispielsweise vom gegnerischen Anwalt vorgelegt wird. Ein derart nicht freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann Ihnen nicht abverlangt werden. Allerdings kommt dann unter Umständen zum gerichtlich angeordneten zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vor- und Nachteile vom Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug zieht Verwaltungsgebühren nach sich, die sich der Delinquent sparen kann, wenn er seinen Verzicht auf die Fahrerlaubnis erklärt.

Der Nachteil ist jedoch, dass die Behördenmaßnahme automatisch zur Löschung des Punktekontos führt. Diese Folge tritt beim Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht ein. Soll also später der Führerschein wiedererlangt werden, bestehen gegebenenfalls noch Altlasten in Form von Punkten.

Beachten Sie außerdem: Nach einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist die Wiedererlangung an gewisse Hürden gebunden. Wie auch bei der Entziehung erfolgt bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis die Neuerteilung nur, wenn der Betreffende alle Zweifel an seiner Fahreignung aus dem Weg räumen kann. Teilweise sind Arztgutachten vorzulegen. Unter Umständen muss auch eine erneute praktische und theoretische Prüfung abgelegt werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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56 Kommentare

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  1. André
    Am 29. Juni 2020 um 20:57

    Guten Tag,
    ich wurde letztens auf dem Fahrrad (auf dem Bürgersteig) mit 1,68 Promille kontrolliert.
    Strafe zahle musste ich nicht, aber eine MPU muss nachgewiesen werden.
    Diese kann ich mir derzeit nicht leisten. Nun wurde mir eine freiwillige Abgabe des Führerscheins, da ich „sozial Benachteiligt“ bin, nahegelegt.
    Ich habe keinerlei Vorstrafen (Punkte etc.). Ist mein Führerschein dann für immer weg ?

  2. Don
    Am 30. Mai 2020 um 16:34

    Hi ich habe probleme in meinem job mit einem kollegen kann die kolone aber nicht wechseln da ich BE habe und er kein führerschein hat, ist es möglich nur den Anhänger führerschein abzugeben ? Narürlich freiwillig. In meiner freizeit brauche ich kein anhänger führerschein da ich noch T habe

  3. Katja
    Am 7. April 2020 um 20:44

    Wenn man den Führerschein abgibt, weil man einfach keine Lust mehr auf Verwaltung und die ständigen Kosten hat, die Autofahren mit sich bringt, kriegt man dann Vergünstigungen für z.B. den ÖPNV? In einem Land mit einer „Klimakanzlerin“ an der Spitze wäre das doch nur logisch.

    Falls mich jemand für diese Frage einliefern lassen will, das BKH Mindelheim ist von meinem Wohnort aus das nächste…

  4. Karl
    Am 8. Januar 2020 um 17:44

    Hallo ich musste mein Führerschein abgeben weil ich Rückstände von THC im Blut hatte.
    ich habe nachträglich auf mein Führerschein verzichtet.
    meine frage ist kann ich jetzt trotzdem den Antrag stellen auf wieder Erteilung ?

  5. stefan
    Am 13. Dezember 2019 um 13:16

    Hallo,
    mein Sohn ist in der Probezeit mit seinem Leichtkraftrad zu schnell gefahren und musste seinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Zusätzlich gab es die Auflage auf 4 Stunden Nachschulung. Er hatte 1 von 4 Stunden verpasst und musste sich für 4 Stunden neu anmelden.
    Zwischenzeitlich wurde mein Sohn auf die Führerscheinstelle geladen, dort wurde sein Führerschein entwertet.
    Nach 8 Wochen bekam er einen neuen Führerschein, durfte in der Zwischenzeit seinen PKW Füherschein nicht machen und kann auch erst in zwei Jahren seinen Motorradführerschein machen.
    Klar er hat Fehler gemacht ( zu schnell gefahren und 1 Stunde bei der Nachschulung verpasst), trotzdem finde ich die Maßnahme und die daraus resultierenden Kosten überzogen.
    Wäre es in diesem Fall besser gewesen einen Anwalt einzuschalten ?
    Beste Grüße
    Stefan

  6. Andresa
    Am 8. November 2019 um 12:26

    Ist es richtig, dass wenn mir der Führerschein entzogen wird, die aufgelaufenen Punkte in Felnsburg gestrichen werden, oder geschieht dies nur, wenn ich den Fürerschein freiwillig abgebe?

  7. Axel
    Am 17. August 2019 um 11:22

    Ich habe momentan 7 Punkte auf meinen Konto in Flensburg und gehe davon aus das ich in wenigen Wochen ein weiterer Punkt aktiv wird,
    Was bedeutet es wenn ich jetzt freiwillig auf meinen Führerschein verzichte und in drei Jahren einen neuen Führerschein beantrage?

    – sind die alten Punkte dann noch vollständig erhalten oder sind Sie mit der üblichen Zweieinhalbjährigen Verfallsfrist gelöscht?
    – muss ich für die Neuerteilung mit einer MPU Rechnen ?

  8. Alex
    Am 6. August 2019 um 9:16

    Hallo,

    ich wurde in der verlängerten Probezeit auf der Autobahn das ERSTE mal geblitzt.
    Erlaubt waren 120 km/h. Mit Abzug hatte ich 143 km/h und somit 23 km/h zuviel.
    Mir wurde eine Prüfung der Fahrerlaubnis erteilt (MPU) und ich werde nun aufgefordert eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.
    Den Führerschein habe ich bereits abgegeben und eine Bestätigung über den Erhalt bekommen.
    Nun bin ich mir unsicher ob es notwendig ist, die freiwillige Verzichtserklärung zu unterschreiben oder ob dies eventuell sogar von Nachteil sein könnte.

    Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Führerschein schnellstmöglichst wieder zu erlangen, da ich auch beruflich darauf angewiesen bin und ist es sinnvoll die Verzichtserklärung zu unterzeichnen?

  9. Thomas
    Am 12. Juli 2019 um 18:23

    Hallo, ich wurde bei einer Verkehrskontrolle befragt ob ich Drogen oder Medikamente konsumiert habe. Da ich zwei Wochen vorher eine Wirbelsäulen OP hatte, sagte ich ehrlich das ich bis vor einer Woche ein Schmerzmittel eingenommen habe. Daraufhin wurde vor Ort ein Urintest gemacht, der negativ verlief. Jetzt bekam ich dennoch Post zwecks Eignung und soll ein Gutachten in Auftrag geben. Ist dies rechtens!? Schließlich verlief der Urintest negativ und ich hatte dieses Mittel ja auch seit einer Woche nicht eingenommen!

  10. Tim
    Am 22. Juni 2019 um 15:25

    Hallo, ich habe durch bei der medizinischen psychologischen mpu nicht bestanden und nun soll ich bis zum 28.6 ein neues abgeben aber ich habe dafür keine Zeit. Wenn ich meinen Führerschein freiwillig abgebe, habe ich dann mehr Zeit zur Verfügung?
    Muss ich später dann eine große mpu machen oder bleibt es bei einer kleinen ?
    Wie verhält sich das mit dem Antrag auf wiederbekommen ?

  11. Alex
    Am 24. Mai 2019 um 18:38

    Hallo,

    Habe 2000 meinen Schein verloren, wegen Amphetamin , habe ihn nach erfolgreicher Mpu, 2005 wiederbekommen, bzw. Neu erteilt worden, habe ihn erneut freiwillig abgegeben , 25.03.2017 sonst wäre er mir entzogen worden. War auf Therapie etc. Und Mpu Termin steht an, alles erfüllt dafür, muss ich die Mpu von vor über 14 Jahren bei der andren mpustelle erwähnen? Danke für eure Antwort

  12. Stefan
    Am 7. April 2019 um 12:23

    Ich habe 2001 nach einem schweren Motorradunfall (2 Jahre krank) meinen Führerschein freiwillig abgegeben, weil ich nicht mehr fahren wollte. Danach habe ich Jahre im Ausland gearbeitet und brauchte keinen Führerschein. Jetzt bin ich zurück in Deutschland und brauche für meinen neuen Job eine Fahrerlaubnis. Wo und zu welchen Bedingungen kann ich ihn beantragen? Danke für eine Antwort. LG Stefan

  13. Steffen
    Am 16. Februar 2019 um 1:28

    Habe meinen Führerschein, wegen eines Auffahrunfall, am 15.01.019 abgeben müssen – habe aber keine Sperrfrist, soll aber zum Fahreignungstest zur Dekra, nochmal ! Kann ich mich dann nicht noch mal Fahrschule machen? Wie ist das Rechtlich ? Mfg: Steffen !

  14. Klaas
    Am 6. Februar 2019 um 0:26

    Hallo BGK-Team,

    mir wurde auferlegt, innerhalb von vier Monaten ein ärztliches Gutachten bzgl. meiner Führerscheineignung einzureichen, da ansonsten ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet wird; Weil ich mich aber bald aus beruflichen Gründen längere Zeit im Nicht-EU-Ausland aufhalten müsste, würde ich diese Angelegenheit daher gerne zeitnah zu einem Abschluss bringen.

    Verstehe ich es nun richtig, dass ich besagter Frist und damit einem zeitintensiveren Verfahren zuvorkommen könnte, indem ich innerhalb dieser vier Monate freiwillig auf meinen Führerschein verzichte? Kämen dann nach meiner Rückkehr beim Stellen eines Antrags zur Wiedererteilung (bzw. Neuerteilung) weitere Hürden auf mich zu oder würde dann maximal erneut um das geforderte Gutachten gebeten? Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass die Dauer meiner Abwesenheit keinen Grund für eine erneute Führerscheinprüfung darstellt.

    Vielen Dank für eure Antwort und euren Service,
    Klaas

  15. Klaas
    Am 4. Februar 2019 um 0:04

    Hallo Team,

    ich muss innerhalb der nächsten vier Monate ein ärztliches Gutachten bzgl. meiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs vorlegen, sonst wird der Führerschein entzogen.
    Könnte ich also alternativ freiwillig auf meinen Führerschein verzichten? Ich werde demnächst längere Zeit im Nicht-EU-Ausland verbringen und stehe daher etwas unter Zeitdruck, diese Angelegenheit zu regeln.
    Müsste dies dann also ggf. lediglich dies bei der Wiedererteilung nachholen, um meinen Führerschein wiederzuerlangen?

    Vielen Dank für die Hilfe und den super Service.

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