Vorläufiger Führerschein: Kosten, Aufwand und Bewandtnis
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Wenn die vorläufige Fahrerlaubnis die Rettung ist

Wichtige Gegenstände zu verlieren oder gar gestohlen zu bekommen, das ist immer ein herber Schlag. Besonders schwer wiegt der Verlust, wenn es die eigene Tasche, den Rucksack oder ganz speziell das Portemonnaie betrifft. Denn neben Personalausweis und EC-Karte ist damit oft auch der Führerschein weg. Tritt dieser Fall ein, kann ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung dafür sorgen, dass deutsche Straßen auch weiterhin befahren werden können.
Was ein vorläufiger Führerschein genau bedeutet, verrät der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen ein provisorischer Führerausweis beantragt werden kann, welche Unterlagen dafür notwendig und welche Kosten zu erwarten sind.
Außerdem werden Sie darüber informiert, ob ein vorübergehender Führerschein auch im Ausland gültig ist und welche Strafen im Einzelfall bei Missachtung von entsprechenden Gesetzesvorgaben erfolgen können. Nicht zuletzt werden einige Alternativen zum vorläufigen Führerschein näher beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Vorläufiger Führerschein
Wenn Sie zwar eine Fahrerlaubnis besitzen, jedoch das Führerscheindokument abhanden gekommen ist und Sie auf die Ausstellung eines Ersatzführerscheins warten, kann für die Zwischenzeit ein vorläufiger Führerschein beantragt werden.
Er kostet etwa 10 Euro. Allerdings fallen für den späteren Ersatzführerschein rund 40 Euro an.
Er ist solange gültig, bis der Ersatzführerschein ausgestellt wird.
Das richtige Handeln bei Verlust des Führerscheins
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine vorübergehende Fahrerlaubnis gebraucht wird. Doch zwei Ursachen sind besonders häufig gegeben:
- Durch fehlende Umsichtigkeit kam es zum Verlust des wichtigen Dokuments. Der Verbleib des ursprünglichen Führerscheins ist unklar.
- Diebstahl führte dazu, dass die Fahrlizenz und möglicherweise auch weitere wichtige Karten abhandengekommen sind. Eigenständig kann das gestohlene Gut nicht aufgespürt werden.
In beiden Situationen gibt es gewisse Handlungsempfehlungen, die alle Betroffenen befolgen sollten. Vor allem dann, wenn Ihnen die komplette Brieftasche gestohlen wurde bzw. Sie diese verloren haben, hat Schadensbegrenzung oberste Priorität. Waren eine EC-Karte und ein moderner Personalausweis darin enthalten? Dann nutzen Sie die offiziellen Sperrnummern, um einen Missbrauch der Dokumente zu verhindern.
Eine gestohlene Fahrberechtigungskarte lässt zwar nicht viele missbräuchliche Taten zu, ein Ärgernis ist das Ereignis aber trotzdem. Und auch in diesem Fall sollten Sie nicht tatenlos bleiben. Begeben Sie sich unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle in Ihrer Nähe und geben Sie eine Diebstahlsanzeige auf.

Eine Diebstahlsanzeige signalisiert der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, dass der Raub wirklich stattgefunden hat. Somit wird der Verdacht aus dem Weg geräumt, dass Sie dies nur vorgeben und möglicherweise Dokumentenfälschung betreiben. In wenigen Städten wird auch noch eine eidesstattliche Erklärung verlangt. Das ist aber eher die Ausnahme.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst für den Verlust des Führerscheins verantwortlich sind. Dann ist die schriftliche Aussage an Eides statt nämlich verpflichtend. Dabei handelt es sich um ein formloses Schreiben, es kann also selbst verfasst werden.
In diesem Schreibens wird unter Nennung des eigenen Namens und der Wohnadresse bestätigt, dass der Verlust des Dokuments wirklich geschehen ist. Es wird dabei ausdrücklich versichert, dass weder eine Verpfändung noch eine Hinterlegung bei Dritten stattgefunden hat. Auch in diesem Fall wird der Behörde signalisiert, dass keine illegalen Tatbestände hinter der Verlustmeldung stecken.
Den vorläufigen Führerschein beantragen – So geht’s!
Wie bereits erwähnt, müssen Sie für den Antrag auf den Ersatzführerschein bzw. vorläufigen Führerschein die zuständige Behörde aufsuchen und zwar in leibhaftiger Person. Das bedeutet, Sie müssen persönlich vorsprechen und können nicht einfach einen Freund vorbeischicken. Das zuständige Amt ist in der Regel die örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Neben Ihrer eigenen Person müssen Sie auch einige Unterlagen für den ordnungsgemäßen Antrag mitbringen. Dazu zählen:
- Ein gültiger Lichtbildausweis, also beispielsweise der deutsche Personalausweis, alternativ ist aber auch ein Reisepass möglich.
- Ein aktuelles Lichtbild, welches den heutigen biometrischen Vorgaben entspricht. Beim Format ist die Größe 45×35 Millimeter maßgebend. Auf dem Bild muss das frontale Abbild zu sehen sein. Es darf keine Verdeckung von Kopf oder Augen vorhanden sein.
- Eine Karteikartenabschrift: Soll der Ersatzführerschein bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde erstellt werden, als es beim ursprünglichen Schein der Fall war, ist in jedem Fall eine Karteikartenabschrift vorzulegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in ein anderes Bundesland umgezogen sind. Der Antrag auf die Abschrift muss an die vorherige Behörde geschickt werden. Diese leitet dann alles in die Wege.
- Die eidesstattliche Erklärung: Haben Sie die Erklärung bis zur Antragsstellung noch nicht angefertigt, können Sie das auch direkt vor Ort erledigen. Alternativ ist es auch möglich, diese zusammen mit einem Notar anzufertigen. Nicht vergessen: Sie benötigen diese Erklärung bei selbstverschuldetem Verlust, bei einem Diebstahl reicht in der Regel die Anzeige bei der Polizei.

Die neu beantragte Führerscheinkarte wird nach Eingang des Auftrags in der zentralen Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Eine Bearbeitungszeit von vier Wochen ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. Sobald die begehrte Karte zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über den Postweg. Der neue Schein kann unter Erhalt einer Vollmacht inklusive Unterschrift auch von einer anderen Person abgeholt werden.
Geht es darum, dass ein Ersatzführerschein bzw. ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden soll, vergessen Sie nicht, dass Sie bei Fahrerlaubnisbehörden durchaus mit Wartezeiten rechnen müssen. In der Regel ist kein Termin nötig. Dadurch sind entsprechende Verzögerungen im Zeitablauf oft unausweichlich.
Sie haben aber generell die Wahl, sich zu den regulären Öffnungszeiten am Besucherschalter zu melden oder aber einen Termin zu buchen. Die Vereinbarung von letzterem kann klassisch via Telefon oder oft auch schon über das Internet erfolgen. Letzteres hat den Vorteil, dass Sie auch außerhalb der Regelzeiten einen freien Termin für sich reservieren können.
Kosten, die ein vorläufiger Führerschein nach sich ziehen kann
Was die anfallenden Kosten betrifft, die ein beantragter vorläufiger Führerschein und alles Drumherum verursacht, muss zwischen obligatorischen und optionalen Zahlungen unterschieden werden. Folgende Gebühren sind allgemein zu erwarten (Stand Januar 2017):
- Ein Ersatzführerschein: Etwa 40 Euro
- Ein vorläufiger Führerschein: Etwa 10 Euro
- Ein biometrisches Foto (falls nicht schon vorhanden): Sechs biometrische Passbilder kosten aktuell zwischen 5 bis 20 Euro. Dabei kommt die Kostendiskrepanz schon durch die verschiedenen möglichen Methoden der Anfertigung zustande. Soll es ein professioneller Fotograf sein, ein Passbild-Automat oder doch ein Programm im Internet? Wer sich gut auskennt, kann sogar mithilfe einer Digitalkamera selbst biometrische Bilder machen und so Geld sparen.
Die hier aufgeführten Kosten fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit an. Zusätzliche Zahlungen können entstehen, sind aber weitestgehend vermeidbar. Legen Sie beispielsweise Wert darauf, nicht 4 Wochen lang auf den Ersatzführerschein zu warten, können Sie auf eine Expressherstellung bestehen. Wählen Sie diese optionale Serviceleistung, zahlen Sie etwa 7 Euro obendrauf. Dafür wird die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden Ihre neue Karte erstellen.
Entscheiden Sie sich, zusätzlich noch etwa 5 Euro zu investieren, haben Sie Anspruch auf einen Direktversand. Das bedeutet, die neue Fahrberechtigung wird per Einschreiben direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Dafür muss nur der Name am Briefkasten mit Ihrem übereinstimmen.
Mögliche Strafen und Ordnungswidrigkeiten
Wird Ihnen kein provisorischer Führerschein ausgestellt bzw. verpassen Sie es, diesen zu beantragen, sollten Sie kein Kraftfahrzeug auf öffentlicher Straße nutzen. Tun Sie es trotzdem und werden bei einer Kontrolle angehalten, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Deutlich verheerender sind die Folgen, die Sie bei der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung erwarten. Denn in § 156 des Strafgesetzbuches (StGB) steht geschrieben:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hierbei handelt es sich also nicht um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, sondern um eine ernstzunehmende Straftat. Entsprechend droht jedem, der diese begeht, das oben zitierte Strafmaß. Auch wenn es wegen Fahrlässigkeit zu einer falschen eidesstattlichen Erklärung kommt, liegt ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch vor. Die mögliche Freiheitsstrafe wird in einem solchen Fall jedoch auf maximal ein Jahr begrenzt.

Das Strafmaß, das bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung angewandt wird, kann durchaus gemildert werden, wenn rechtzeitig eine Berichtigung erfolgt. § 158 StGB gibt vor, dass dies im Ermessen des zuständigen Gerichts liegt.
Die Berichtigung gilt folglich auch als nicht mehr rechtzeitig, wenn diese im Verfahren nicht mehr verwertet werden kann, Nachteile für Andere aufgetreten sind oder schon entsprechende Untersuchungen gegen den Täter begonnen haben.
Sollten Sie also in die Situation kommen, in der ein vorläufiger Führerschein bzw. ein Ersatzführerschein wegen Verlust des alten Scheins beantragt werden soll, achten Sie darauf, eine ordnungsgemäße Erklärung abzugeben.
Sie sind in jedem Fall dafür verantwortlich, dass der Inhalt wahrheitsgemäß ist!
Zusätzliche Infos: Fahrschule, Fahren im Ausland und mehr
Im Folgenden sind noch einige weitere Fragen zum Thema „vorläufiger Führerschein“ aufgelistet, die in besonderen Situationen auftreten können:
- Was passiert, wenn nach erfolgter Verlustmeldung der alte Führerschein wiedergefunden wird? Der alte Schein muss in diesem Fall unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Diese sorgt für seine Vernichtung. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
- Ist ein vorläufiger Führerschein im Ausland gültig? Auch in anderen EU-Ländern besteht immer das Risiko, dass ein vorläufiger Schein nicht anerkannt wird. Denn nicht alle Länder der Europäischen Union nutzen diese Führerscheinart. Aus diesem Grund gibt es dafür keine allumfassende EU-Regel.
- Kann ein vorläufiger Führerschein ablaufen? Verlängern müssen Sie diesen in der Regel nicht, da er solange gültig ist, bis Sie den Ersatzschein erhalten. Sollte jedoch ein direktes Ablaufdatum festgelegt sein, müssen Sie darauf achten, die Bescheinigung auch nur bis zum Stichtag zu nutzen.


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Ich besitze Klasse B, würde gerne aber die BE machen. Wenn ich die Prüfung bestanden habe müsste es ja theoretisch so sein, dass ich „große“ Anhänger ziehen darf. In der Realität müsste ich aber wahrscheinlich auf den neu ausgestellten BE warten oder? Wenn ja, kann man sich für die Zeit zwischen bestandener Prüfung und Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ein solches Übergangsdokument besorgen?
Hallo Robin,
ohne ein entsprechendes Dokument, welches belegt, dass Sie die Prüfung bestanden haben, dürfen Sie nicht fahren. Inwiefern eine Übergangslösung möglich ist, ist mit der zuständigen Führerscheinstelle zu besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Diese Aussage kann in die Irre leiten da sie den unglücklichen Trugschluss zulässt das eine „Bescheinigung über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung“ zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen kann. Das wäre definitiv falsch und kann im schlimmsten Falle zum Entzug des Führerschein führen (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!