Wertminderung des Kfz nach einem Unfall
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.
Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wertminderung
Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.
Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.
So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen
Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.
| Zulassungsjahr | Prozentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert | ||
|---|---|---|---|
| 10 - 30% | 30 - 60% | 60 - 90% | |
| 1. Jahr | 5% | 6% | 7% |
| 2. Jahr | 4% | 5% | 6% |
| 3./4. Jahr | 3% | 4% | 5% |
Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:
- Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
- Reparaturkosten = 2.000 €
→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts
- Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr
→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)
- Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
- 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €
→ Wertminderung = 880 €.
Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.
Was ist die technische Wertminderung?
Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).
Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.
Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.
Problematik der Berechnung der Wertminderung
Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.
In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.
Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.
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Wenn mein Fahrzeug ein 3,5 Tonnen Koffer neben einer brennenden Halle stand und Schäden durch den Brand erlitten hat in Form von Verschmelzungen an Kleinteilen und Brandschäden am Koffer. Kann ich eine Wertminderung gelten machen auch wenn alle Teile ersetz werden?
Mit freundlichen Grüßen
H.Beyer
Hallo,
ich habe vom Händler einen Renalt Kangoo gekauft. Anschaffungspreis 13.440 Euro. BJ 2018. Bei Lieferung wies das Fahrzeug einen Delle von 3 x 1 cm und darunter ein Lackschaden von 4cm Länge auf. Diese wurden offensichtlich beim Transport zugeführt.
Mit wie viel Wertminderung kann ich bei einen solchen Schaden rechnene.
Vielen Dank im Vorraus.
Manila A
eine Kleine Kind hat meine Auto verkarzt . zwei teile beschädigt bzw. verkrazt
Gutachter hat beurteilt und hat nur 80€ Bewertet
hat gesagt weil mein Auto schon Nachlakiert . Ist Das Normal bei Ford fiwsta 2010 Km 105.000
soll ich eine Klage erheben , macht das sinn _??
Hallo Max,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder die Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hatten an meinem Golf (Erstzulassung 11/2014 und 99 000 km) einen Haftpflichtschaden von 7 377,- €. Meinen Anspruch auf Wertminderung hat die Versicherung abgelehnt, da das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Kann ich dagegen vorgehen, da das Fahrzeug durch den hohen Schaden beim Verkauf weniger erlöst, was für mich völlig klar ist. Ich würde für ein Unfallfahrzeug auch weniger bezahlen oder überhaupt nicht kaufen.
Vielen Dank
Hallo Peter M.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
habe einen neuen kia picanti x-line vor 2 monaten gekauft, nun ist mir ein kleiner bagger hinten raufgefahren….
kann ich einen neuen wagen bekommen, ich möchte kein unfallauto, schaden könnte bis ca.3000,- euro liegen
vielen dank für eine antwort
Hallo Rosemarie,
Sie sollten sich diesbezüglich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe mein Auto (VW Polo, BJ: 2020) zur Werkstatt gebracht. In der Werkstatt wurde meine Tür beschädigt, die jetzt ausgetauscht werden muss. Handelt es sich hierbei dann um ein Unfallfahrzeug? Kommt es zu einem Wertverlust des Fahrzeugs?
Hallo,
Wie lange kann man denn eine Wertminderung einfordern? Also wann ist der Anspruch auf die Auszahlung verjährt?
Vielen Dank
Guten Morgen,
wir haben vor 1 1/2 Jahren beim Händler einen Audi A3 Diesel gekauft.
Auf ausdrückliche Nachfrage, ob dieses Fahrzeug einen Unfall hatte wurde dieses mit nein beantwortet.
Jetzt nach einer Reparatur an der Rückleuchte wurde uns geraten das Fahrzeug beim adac zu begutachten.
Vom adac wurde festgestellt, dass das Auto einen Heckschaden hatte.
Habe ich jetzt noch Anspruch auf einen Schadenersatz? (habe vom Händler 2 Jahre Garantie).
Viele Grüsse b.Graff
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hat im März ein VW TIGUAN II Highline Allspace Bestellt. Wir wollten aus Wolfsburg abholen im Oktober, vorherige Tag wollten wir abholen Kfz Nummer schildern ! Aber unsere Berater hat gesagt unsere Fabrikneue Auto im Werk beschädigt ! Seit über eine Woche passiert nicht .
Was kann ich verlangen und wie geht’s weiter ?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Iller
Hallo,
Ich habe mir einen Wagen für 18000.- gekauft. Er ist bereits 18 Jahre alt. Im Kaufvertrag wurde unfallfrei angekreuzt. Bei der Durchsicht der Historie ist ein Gutachten dabei das ein Unfall für 3500.- vorlag.
Das Seitenteil wurde gespachtelt und lackiert.
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt?
Ich möchte eigentlich den Wagen nicht mehr zurück geben.
Kann ich eine Wertminderung verlangen da der Sammlerwert in Zukunft verringert?
Vielen Dank im Voraus
2018 habe ich einen 1 Jahre alten Renault Clio für 8.000€ gekauft, Erstzulassung 2016. Jetzt wurde mir auf einem Parkplatz ein Schaden zugefügt, Reparaturkoste insgesamt 5.072E. Die Versicherung zahlt mir jetzt 150€ Wertminderung. Ist das angemessen?
Bin beim Rückwärtsfahren auf ein Schild gefahren, Schaden ca. 3500€ (Stoßstange hinten Riss und Delle Heckklappe) BMW X3, 3 Jahre alt, 45000km.
Vollkaskoversicherung, kann ich auch eine Wertminderung bei meiner Versicherung geltend machen.
Mfg. Berni
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben gestern einen Kaufvertrag für einen unfallfreien Gebrauchtwagen (07/2015) abgeschlossen. Geldfluss und Übergabe sind noch nicht erfolgt. Heute erhielten wir den Anruf, dass es wohl doch einen Unfall mit dem Wagen gegeben hatte (Wildschaden), was der Verkäufer zu dem Zeitpunkt nicht wusste. (Kühlergrill und ein Teil dahinter wurden ausgetauscht) Es soll aber nichts verzogen sein. Das Angebot des Verkäufers war nun 100,- EUR Nachlass auf den Kaufpreis (10.250,- EUR). Der Schaden ist wohl noch im ersten Jahr des Wagens passiert und durch den Verkäufer (Autohaus mit Werkstatt) durchgeführt worden. Ich denke, dass die Wertminderung durch den Unfall höher ausfallen müsste. Können Sie mir sagen, ob 100,- EUR hier wirklich realistisch sind, oder ob die Wertminderung nicht höher sein müsste?
Vielen Dank vorab und Gruß
Frank
Guten Tag.
Ich habe mir im Juli 2019 einen Opel Insignia Bj 12/2015 gekauft. Der Wagen wurde ohne Mängel verkauft. Trotzdem bin ich bei einer Autowerkstatt auf die Bühne gefahren um es kontrollieren zu lassen.
Und es wurden mehrere Mängel festgestellt. Auch das falsche Reifen montiert waren. Dann meinte der Händler wo ich das Auto gekauft habe, das der Vorbesitzer einen Kotflügelschaden verursacht hätte,von dem war vorher nie die Rede. Unten drunter waren Bleche verzogen und kabel angerissen. Ich gab ihm die Chance der Ausbesserung. Leider wurde nur ein Teil davon behoben, obwohl er versprach sich um die Schäden zu kümmern.
Das Auto war 10 Tage beim Händler in der Reparatur. Und angesprochen das er den Unfallschaden verschwiegen hat, das wir uns ja dann finanziell einigen können, kam heute als Antwort, das er es gesagt hätte das das Auto ein Unfallfahrzeug ist (in der Verkaufsanzeige stand, das es in einem guten Zustand ist). Und vor Zeugen hieß es das das Auto keine Mängel hat. Und im Kaufvertrag steht es auch nicht.
Was habe ich für Chancen?
Mit freundlichen Grüßen
S.
Mir ist ein 7,5 t rückwärts in mein Parkendes Auto gefahren, der Schaden ist erheblich und beträgt zwischen 1000 und 1300€, ich habe es Reparieren lassen, weil ich auf Grund meiner Behinderung für mich, sehr gut zu fahren ist. Das Auto Opel ist Baujahr 1999 und hat über 200000 km auf dem Tacho. Es hat fast neuer Tüv, 4 Neue Reifen und steht da wie aus dem Laden. Die Versicherung bot mir 77€ Euro Entschädigung an. Für 77€ Euro bekomme ich nichts und ich möchte mein Auto behalten. Jetzt habe ich Angst, das ich auf den kosten sitzen bleibe, durch meine Krebskrankheiten bin ich in der Erwerbsminderung. Ich bin auch auf das Auto angewiesen, es erleichtert meinen täglichen Ablauf, Einkaufen , Bank usw.