Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr 5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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126 Kommentare

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  1. m.simon
    Am 11. August 2019 um 20:45

    Hallo ich hatte mir im Februar 2019 einen 4Jahre alten BMW X5, 306PS Benziner vom Autohaus als unfallfrei gekauft. vor einen monat musste ich zur BMW Werkstatt wegen dem Motorhaubenschloss was bei hoher Geschwindigkeit nicht richtig die Motorhaube fixierte, da wurde mir mitgeteilt das keine Kulanz mehr in Frage käme, weil der Bmw in den USA einen erheblichen Unfall hatte ! Darauf hin setze ich nich mit dem Autohaus (freies) welches mir den BMW verkauft hatte in Verbindung, Sie sagten mir das der X5 Unfallfrei von einen Aotohaus (VW) angekauft wurde ! Was kann ich jetzt machen wegen Schadenersatz oder Wertminderung ? PS. ich will den BMW gern behalten nur muss ich ja jetzt angeben das er einen unfall hatte bei Wiederverkauf

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. August 2019 um 10:24

      Hallo Simon,

      wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Sabine A.
    Am 9. August 2019 um 18:40

    Hallo!
    Ich hatte im Abstand von mehreren Jahren zwei unverschuldete Unfälle am selben Auto, an verschiedenen Stellen. Nach dem zweiten Unfall teilte mir die gegnerische Versicherung mit, dass diesmal ein Wertverlust nicht ausbezahlt wird, da dieser nach dem ersten Unfall schon bezahlt wurde. Ist das korrekt?
    Vielen Dank im Voraus!

  3. Janus
    Am 10. Juli 2019 um 15:08

    Wie verhält es sich im nachfolgenden Fall mit der Versicherungsleistung?
    Fahrzeug bei wir kaufen dein Auto.de (Privatanzeige) gefunden. Über wir kaufen dein Auto de wurden wir über den Zustand des Fahrzeuges informiert. Besichtigungstermin vereinbart und los ging es. Kaufpreis war 2700 EUR. Das Fahrzeug war beim Verkäufer zwischenzeitlich abgemeldet und hatte kurz vor Abmeldung einen Hagelschaden erlitten. Dieser Schaden war in den 2700 EUR nicht einkalkuliert. Schaden wurde seiner Versicherung gemeldet und wir hatten vereinbart, das Fahrzeug für den Verkaufspreis zu erwerben unter Berücksichtigung der Regulierung durch die Versicherung. Zwischenzeitlich ist das Fahrzeug in meinem Besitz.
    Gestern war die Schadensbegutachtung. Wiederbeschaffungswert bei 3200 EUR, Restwert 1000 EUR, Reparaturkosten 1800 EUR. Der Verkäufer entschied sich für Auszahlung des Nettobetrages. Wem steht diese Versicherungsleistung jetzt rechtlich zu?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  4. Uwe W.
    Am 2. Juli 2019 um 12:23

    Hallo
    Habe mir einen Golf 6 Gti gebraucht Bj.2011 gekauft mit 63000 km.
    Zur Fahrertür hat es leicht reingeregnet,als ich die Verkleidung abnahm,musste ich feststellen,dass eine neue Tür verbaut wurde.Die Historie ergab,Motorhaube lackiert,Türe erneuert und Unterholm gerichtet(Schweller).
    Fahrzeug wurde mit dem Vermerk(Nachlackierungen möglich u.es sind keine Unfallschäden bekannt)verkauft.
    Kein Gutachten da,da der Vorbesitzer bei VW arbeitet,den Schaden gerichtet hat.
    Hab den Verkäufer kontaktiert u.wir haben uns auf 500€ Wertminderung,die er mir erstattet hat,geeinigt.
    Denke das ist rechtens?!?!
    Mfg
    Uwe

  5. Tok
    Am 30. April 2019 um 9:27

    Hallo,
    Ich habe am 12.2018 eine 2017er Unfallfreies Golf7 Sportsvan als jahreswagen finanziertfür 15400€ bei einem VW händler durch umweltprämie mit 3750€ rabatt gegen alte diesel verschrottung. Bis letzte woche lief alles perfekt aber während der reifenwechsel haben wir gemerkt dass Fahrzeug nachlackiert worden ist. Danach haben wir mit meßgerät gemessen und festgestellt dass linke hintere tür bis stoßstange und bis zum dach gespachtelt und nachlackiert worden ist. Durch telefonat haben die mir gesagt das Fahrzeug unfallschaden hat aber in system nicht gespeichert ist. Ist der Fall eine Arglistige täuschung? Was kann ich dagegen machen? Bitte um ihre hilfe
    Danke

  6. B
    Am 23. April 2019 um 20:10

    Hallo,
    ich fuhr in das Auto meiner Freundin eine Beule- ihr Ex-Partner, der doch noch der Besitzer des Autos war (was ich nicht wusste) verlangt nun (mit Anwaltsdrohung), dass ich ihm die per Gutachter errechneten 1800€ Reparaturkosten für die von mir verursachte Beule pauschal gebe, zusätzlich die 500€ Gutachterkosten und bemängelt, die 400€ die ich ihm anbot auf der Grundlage des konkreten Kostenvoranschlag einer Werkstatt das ich erhalten hatte, seien eine Wertminderung seines Fahrzeuges (also lediglich das Entfernen der Beule und nicht der Austausch der gesamten Ersatzteile). Das Fahrzeug ist ein VW Multivan T5 Diesel Erstzulassung 2008. Es weist neben meiner Beule 15 weitere Schäden auf, wurde in der Vergangenheit auch schon ausgebeult und lackiert und hat den TÜV nicht erhalten. Das Auto soll nicht repariert werden sondern verkauft werden samt der Schäden.
    Handelt es sich bei der Ausbesserung von Blechschäden bei einem 11 Jahre alten Auto um eine Wertminderung?

    Vielen Dank!
    B

  7. Stephanie
    Am 2. April 2019 um 15:53

    Hallo,
    mir ist vor ein paar Wochen eine Kollegin beim Ausparken ins Auto gefahren. (BJ 2017 knapp 22000 km). Der Schaden wurde bereits repariert und alles anstandslos von ihrer Versicherung übernommen. Mein Autohaus hat das ganze an FleetKonzepte für die Abwicklung abgegeben. Werde ich automatisch noch informiert ob ein Schadensausgleich erfolgen wird oder muss ich mich selbst darum kümmern?

  8. Khan
    Am 2. März 2019 um 16:04

    Neue Frage zum gleichen Thema:
    3 Wochen altes Leasingfahrzeug, Parkplatzrempler mit Fahrerflucht. Neue Tür mit neuen Zierleisten, alles Originalteile vom OEM, keine Schweißarbeiten, kein Ausbeulen und Spachteln, keine sichtbare Veränderung. Kaufpreis 65.200 Euro, Reparaturkosten 2.500 Euro.
    Gilt die Tabelle auch für solche Situation und was kann ich eventuell tun (Gutachter etc …)?

  9. Petra
    Am 2. März 2019 um 1:10

    Vor 1 1/2 Jahren hat ein LKw meinem Fahrzeug einen Schaden zugefügt. Die fachmännische Reparatur wurde von dessen Versicherung bezahlt. Eine Wertminderung habe ich nicht bekommen. Kann ich diese noch einfordern? Zur Not mit meiner Rechtschutz Versicherung. Das Fahrzeug war zum unfallzeitpunkt 3 Jahre und 3 Monate alt.
    Gruß

  10. Gökay
    Am 24. Januar 2019 um 19:13

    Hallo,
    Ich habe mir vor 4 Monaten einen 1 Jahr alten Mercedes für 60.000€ gekauft. Eine Woche später ist mir einer hinten reingefahren und laut gutachten beträgt der Schaden 3000€. Das finde ich nicht so schlimm, aber der Wertverlust soll amgeblich nur bei 600€ liegen für einen Wagen, den ich 1 Woche zuvor für 60.000€ gekauft habe. Kann das stimmen?

  11. Birgit
    Am 4. Januar 2019 um 11:29

    Hallo,
    beim zurücksetzen eines Autos ist mein parkendes Auto hinten rechts beschädigt worden. Der Schaden beläuft sich auf Euro 1.330,00. Obwohl mich die gegnerische Versicherung erst auf die Wertminderung meines Autos aufmerksam machte, wurde diese dann doch verweigert mit der Aussage, es würde sich ausschließlich um die Erneuerung von schraubbaren Teilen handeln. Die Reparatur umfaßt den Austausch des Stossfängers, Lackierung und den Austausch von aerodynamischen Teilen/Zubehörs.
    Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt erst 9 Monate alt / KM-Stand ca. 5000. Liegt hier eine Wertminderung des Autos vor?

    Grüße und ein frohes neues Jahr

  12. Alex
    Am 29. Dezember 2018 um 23:34

    Hallo Sarah, ich rate dir einen unabhängigen Kfz sachverständigen zu beauftragen. Die sachverständigen von der Versicherung sind nicht unabhängig weil sie Aufträge von der Versicherung bekommen. In welcher Stadt wohnst du?

  13. Sarah
    Am 25. November 2018 um 18:10

    Schönen guten tag
    Am 17.10.2018 hatte ich einen unfall der andere ist schuld er hat einen punkt bekommen usw. Am nächsten tag zur Werkstatt mit meinen wagen Reparaturkosten über 3000euro. Habe dann drauf gewartet das seine Versicherung sich meldet fehlanzeige. Ich habe dann durch kennzeichen raus bekommen welche er hat und ich habe statt er den unfall angemeldet. Da ich die reperatur selber mache möchte wollte ich die summe ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen(2600€) mir würde sie am telefon auf zu gesprochen. Tagelang nichts auf dem konto. Jede woche 2 mal angerufen jeder erzählte mir was anderes. Dann am 15.11.2018 ein brief das sie jemanden gefunden haben der 480 euro für meinen golf 4 combi von 2006 kaufen will und ich es machen soll. Ich habe erst mal da angerufen und gefragt was das soll und da ich meinen wagen behalten will. Am Telefon die dame hat so sie wüsste nicht davon und schickte von sich einen Gutachter raus der hat jetzt jemanden der den für 1100euro (24.11.2018)kaufen will und es verbindlich wäre. Was kann ich da machen?
    Ich will meinen wagen behalten aber für 1400euro die die nur noch jetzt zahlen statt 2600euro bekomme ich grade mal die ersatzteile aber lackierung nicht mehr. Neuanschaffungswert 2200euro. Ich kann ich selber noch mal ein Gutachter beauftragen auf deren kosten oder zinsen verlagen für die lange Bearbeitungdauer? Blad 6wochen
    Mfg
    Sarah

  14. Ricardo
    Am 4. November 2018 um 14:21

    Guten Tag ich wurde gestern leider Opfer eines nicht verschuldeten Unfalls da mein Auto noch ziemlich neu ist und ich es noch abbezahle ist jetzt meine Frage wie das mit der Wertminderung ist? Da es sich ja jetzt um ein Unfallwagen handelt. Wird der Wertverlust dann berechnet und abgezogen von dem Gesamtpreis des Autos also eine verkürzung der Dauer der Ratenzahlung? Lg Ricardo

  15. Oli
    Am 5. September 2018 um 16:27

    Hallo

    Wir fahren einen VW Passat Alltrack er ist Bj.2016 und ist finanziert über die VW Bank.

    Heute ist mir leider ein kleiner Unfall beim einfahren in die Garage passiert.
    Die Stoßstange und die seitlichen Schweller sowie die Leiste unter der Stoßstange sind zerkratzt. Es handelt sich nur um Kunststoff Teile.
    Er ist Vollkaosko versichert.
    Muss ich den Schaden VW mitteilen ist es ein Unfallwagen und wird mir eine Preisminderung beim zurückgeben an den Händler berechnet? Würde diese dann von der Vollkaosko übernommen werden? Muß ich den Schaden bei VW reparieren lassen?

    Grüße Oli. …

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:20

      Hallo Oli,

      wie Sie vorgehen müssen, hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Sie sollten die entsprechenden Informationen in den Vertragsunterlagen finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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