Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr 5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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126 Kommentare

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  1. Elke
    Am 21. Juli 2017 um 17:48

    Hallo,
    ich habe vor ca. 3 Monaten einen 10 Monate alten Opel Mokka bei einem Händler gekauft, nachdem ich den Wagen im Internet gesehen habe. Der Händler befindet sich ca.200 km von meinem Wohnort entfernt. Der Opel ist ein Reimport- Fahrzeug aus Spanien.
    Im Kaufvertrag steht, dass Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglicherweise durchgeführt wurden. Ich war der Meinung, das bezieht sich auf Steinschläge und kleine Lackschäden an den Seitentüren.
    Jetzt ist mir aufgefallen, dass an der Kunststoffstoßstange schwarzer Lack abblättert. Dieses grobe Kunststoffteil wird laut meiner hiesigen Opelwerkstatt gar nicht lackiert. Und es ist klar, dass sich durch Hitze und Nässe die Farbe schnell wieder ablöst.
    Ich bin entsetzt. Der Händler hat uns auch nicht darauf hingewiesen.
    Kann diese Nachbesserung wirklich unter “ Nachlackierung im Rahmender Aufbereitung“ fallen??
    LG
    Elke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:24

      Hallo Elke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Zur Einschätzung individueller Fälle empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Edgars
    Am 7. Juni 2017 um 12:22

    Hallo,

    habe nur kurze Frage – ist es so, dass man nur einmal die Wertminderung kriegen kann?
    Das Auto ist immer noch geleast, nach dem Unfall habe schon 300 euro von der Versicherung bekommen (als Wertminderung) …. aber, wenn noch was passiert und die Wertminderung soll zum Beispiel 1000 euro sein, dann kriege ich es nicht, weil einmal das Geld schon gekommen habe?

    Lg,
    Edgars

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 8:37

      Hallo Edgars,

      wenn die Schäden nahezu identisch sind (z. B. zweimal der Frontbereich) schließt dies eine erneute Wertminderung aus. Bei verschiedenen Schäden wäre dies gesondert zu prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. J.F.
    Am 29. Mai 2017 um 22:03

    Hallo,

    am Wochenende hat einer meine Fahrbahnseite gekreuzt und hat mir den Spiegel, die Fahrerscheibe und den Lack beschädigt! Das Auto ist Baujahr 2010 und hat ca 180.000 km auf den Tacho! Der Schaden wird auf ca +- 1500€ geschätzt! Ein Gutachter ist involviert!

    Kann man trotz der „Grenze“ der Wertminderung“ eine Wertminderung beantragen?

    Und muss ein Leihwagen immer den gleichen Antrieb (Diesel, Benzin, Gas) haben wie zuvor das eigene Auto? Und sollte das nicht der Fall sein, kann man dann die Benzinkosten anteilig beim unfallverursacher ebenfalls in Rechnung stellen?

    Da wir als Leihwagen einen Benziner bekommen haben und nun doppelt soviele Spritkosten haben, als zuvor!

    LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:59

      Hallo,

      es steht zu erwarten, dass Ihr Antrag auf Wertminderung abgelehnt wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hier eine genaue Einschätzung geben. Ihnen steht als Leihwagen ein vergleichbares Fahrzeug zu – dies gilt ebenfalls für die Kosten, die das Kfz verursacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Rene
    Am 3. Mai 2017 um 11:37

    Hallo,

    Wir haben bei einem Neuwagen einen Schaden links hinten Seitenwand (ca. 8.000 Euro), nun ist die Reparaturwerkstatt draufgekommen, dass das Fahrzeug (Vermutlich schon im Werk) an dieser Stelle repariert wurde.
    Das Fahrzeug hat eine Alukarosserie und die Seitenwand wurde geklebt und Genietet.

    Wir haben das Fahrzeug ohne Hinweis seitens des Herstellers auf eine Reparatur Fabrikneu gekauft.
    Da solche Vertuschungen in der Branche durchaus üblich sind und nur die wenigsten draufkommen, möchte ich wissen welche Wertminderung ich zu erwarten habe.

    Vielen Dank.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:17

      Hallo Rene,

      dazu können wir leider keine verlässliche Aussage machen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen geeigneten Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Markus
    Am 28. März 2017 um 14:48

    Mein Ford Kuga ist 2,5 Jahre alt. Ich habe ihn als Jahreswagen für 21000,- gekauft. Jetzt ist mir wer reingefahren.
    Schaden 7.300 Euro (Türe, Kotflügel, Lenkung, Spurstange müssen erneuert werden.)
    Was kann ich an Wertminderung von der gegnerischen Versicherung verlangen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:46

      Hallo Markus,

      in diesem Text finden Sie eine Berechnungsmethode und auch ein Beispiel, wie Sie die Wertminderung ermitteln können. An dieser können Sie in Ihrem Fall orientieren. Letztendlich ist aber das Gutachten des Sachverständigen entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Susanne
    Am 1. Januar 2017 um 19:50

    Hallo, wir haben uns vor 6 Wochen einen Neuwagen gekauft (37.000 €) .
    Vor zwei Wochen ist uns ein Traktor beim rückwärts fahren in die Seite gefahren.
    Der uns reingefahren ist, ist selber Kfz Mechaniker er meinte das kostet zwischen 6000-7000€ . Zwei Türen werden ausgetauscht hinten was ausgebäult und verzinkt und die komplette Seite neu lackiert.
    Bekommt man auch eine Entschädigung wegen Wertverlust ? Mit wie viel kann man da rechnen ?
    Danke für die Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 9:38

      Hallo Susanne,

      in der Regel bedeutet ein Unfall eine Wertminderung für ein Fahrzeug, wie hoch diese ausfällt, hängt vom Schaden ab. Ob eine Entschädigung möglich ist, muss üblicherweise je nach Einzelfall beurteilt werden, sodass wir hierzu keine Aussagen treffen können. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Volker Z.
    Am 22. Dezember 2016 um 15:55

    Hallo, ich bin seit ca. 6 Mon. Besitzer eines VW-Transporter Bauj. 2012 mit 11900km. Bei einem Räder wechsel von Sommer auf Winter, hatte wohl ein Praktikant mein Fahrzeug in den Händen. Dieser hat die Hebebühne hinten an den Schwellern angesetzt und beidseitig so eingedrückt, das sich die Seitenteile weit nach außen gebogen haben. Schaden laut VAG 4800€. Geht die Feststellung des Wertverlustes nur über einen Gutachter und wo muss ich den Anspruch geltend machen. Wird die gegnerische Versicherung dieses Übernehmen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:09

      Hallo Volker Z.,

      in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die Vorgehensweise bezüglich der Feststellung und eines Gutachters abzuklären. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, ist es uns nicht möglich, hierzu eine Aussage zu treffen. Eventuelle ist hier auch der Rat eines Anwalts empfehlenswert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Rauschi
    Am 3. Dezember 2016 um 18:20

    Mein Audi stand bei meiner Fachwerkstatt ( Audi ) auf dem Hof, da würde mir ein schan zugefügt (Linker Kortflügel ) würde neu ersetzt. Ist das eine Wertminderung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:45

      Hallo Rauschi,

      Schäden an Fahrzeugen bewirken in der Regel eine Wertminderung. Das Fahrzeug befindet sich nach dem Schaden nicht mehr im Originalzustand. Fragen diesbezüglich sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Michsem
    Am 5. November 2016 um 18:47

    Guten Tag,
    Und zwar hatte ich vor 1 Monat ein Unfall. Schaden betrug 5.600 € welcher von meiner Versicherung gezahlt wurde. Mein Fahrzeug ist allerdings Baujahr 2010 und somit schon 6 jahre alt , er hat allerdings nur 69.000 km gelaufen. Steht mir trotzdem ein Schadensersatz zu oder nicht ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:13

      Hallo Michsem,

      diesen Sachverhalt sollten Sie mit einem Abwalt und der Versicherung klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher keine Aussagen zu Ihrem konkreten Fall machen. Ein Anwalt kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Saka
    Am 19. Oktober 2016 um 10:33

    Hallo,

    habe oben gelesen das ich bei Verkauf eines Unfallfahrzeuges die Reparaturrechnungen mitgeben muss.
    Wie ist das wenn ich gar keine Rechnungen habe. Der Vorbesitzer hat es selber repariert.
    was muss ich beim verkauf beachten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:41

      Hallo Saka,

      wenn es keine Rechnung gibt, können Sie diese natürlich nicht mitgeben. Sie sollten aber dennoch offen mit dieser Reparatur umgehen. Am besten halten Sie schriftlich fest, dass es einen bestimmten Schaden gab, welcher in Eigenregie vom Vorbesitzer repariert worden ist. Die Kenntnisnahme durch den Käufer sollten Sie sich quittieren lassen. Ein Verschweigen ihrerseits könnte als arglistige Täuschung interpretiert werden, was Schadensersatzansprüche rechtfertigen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nanina
    Am 26. September 2016 um 23:04

    Wie läuft das in der Regel? Kümmert sich die Werkstatt da mit drum oder muss ich mich an die Versicherung wenden, mit Anwalt? Schriftlich? Ich bin da etwas unwissend und würde gerne wissen wie ich da vorgehen sollte. Vielen lieben Dank schon einmal für die vorherige Antwort.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 8:39

      Hallo Nanina,

      generell ist es wichtig, dass Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Diese führt die Absprache mit der Versicherung der Gegenseite. Am besten kontaktieren Sie diese telefonisch und fragen nach den folgenden Schritten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nanina S.
    Am 22. September 2016 um 17:51

    Hallo, mir ist vor ca. 8 Wochen jemand in die Beifahrerseite gefahren, bin dann mit den versicherungsdaten des verursachers zu meinem Autohaus gefahren und haben den Schaden aufnehmen lassen, der Schaden beträgt 2500 Euro. Der Wagen ist seit dieser Woche in der Werkstatt und dich habe einen Leihwagen. Alles okay soweit. Kann ich denn jetzt auch noch eine Wertminderung geltend machen? Achso der Wagen ist keine 5 Jahre alt, hat noch Garantie und ist keine 45.000km gefahren.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 8:56

      Hallo Nanina,
      in diesem Fall sollte eine Wertminderung möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sabine
    Am 17. August 2016 um 18:58

    Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Mein parkendes Fahrzeug wurde seitlich, rechts hinten beschädigt. Der Reparaturwert ohne MWST beträgt 3.300,- €. Der Wiederbeschaffungswert meines 3 Jahre alten Fahrzeugs mit 30.000 km wird vom Gutachter mit 9.100,- € bewertet. Die Wertminderung wurde allerdings nur mit 250,- € bewertet. Dies erscheint mir nach den oben beschriebenen Rechnungsmodellen zu wenig oder ? Rechnet sich dies auf den Nettowert der Reparatur oder auf den Bruttowert inkl. Mwst. ? Habe ich das Recht den Gutachter um eine neue Einschätzung der Wertminderung zu bitten ?

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 8:46

      Hallo Sabine,

      einen weiteren Gutachter müssten Sie gegebenenfalls selbst finanzieren. Diesbezüglich sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, damit diese eine Absprache mit der Gegenseite treffen kann und dies regelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Alberto
    Am 15. Juli 2016 um 15:10

    Hallo,

    ich habe ein unverschuldeter Unfall letztens gehabt, jemand ist vom Hinten auf uns gestoßen. Alles ist klar, seine Versicherung weiss bescheid und der Schaden würde im Autohaus begutachtet.

    Jetzt haben wir ein neues Auto gekauft und wollten unseres in Zahlung geben. Der Prozess bzw. die ganze sache mit dem gegnerisch Versicherung ist noch am laufen. Kann ich das Auto trotzdem in Zahlung geben bzw. verkaufen? Habe ich weiterhin noch der Recht auf entschädigung.

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 9:25

      Hallo Alberto,

      Sie können das Auto nur zum ermittelten Restwert verkaufen, welcher von einem Gutachter bestimmt wird. In jedem Fall sollten Sie Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren, um mit diesem die Sache abzusprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Wolfgang
    Am 13. Juli 2016 um 9:34

    Hallo,
    ich habe ein Vorführfahrzeug (3 Monate alt) gekauft. Verträge alle unterschrieben. „Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglich..“ steht im Vertrag. Jetzt meldet der Verkäufer einen leichten Auffahrschaden. Ohne Auffüllen / Spachteln lässt sich der Schaden nicht beheben. Der Verkäufer stellt es so dar, dass ich im Rahmen der Aufbereitung das eh akzeptieren müsste, sie aber aus Kulanz einen neuen Stossfänger montieren würden. Nach meinem Verständnis ist dann aber das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei.
    Frage 1: Kann ich eine Kaufpreisminderung nachträglich fordern
    Frage 2: Kann ich ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 8:34

      Hallo Wolfgang,

      vermutlich wird es eher schwierig vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Kaufpreisminderung wäre wahrscheinlicher. diesbezüglich sollten Sie allerdings eine genau Absprache mit dem Verkäufer halten und den Vertrag prüfen. Wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht unfallfrei ist, können Sie dies von einem Gutachter überprüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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