Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mangelhaftes Auto: Kann der Kaufvertrag widerrufen werden?

Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.
Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

Das richtige Auto zu finden – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – kann sehr anstrengend sein und jede Menge Zeit fressen. Sie durchforsten das Internet, klappern diverse Händler ab, müssen sich um das Finanzielle kümmern und dabei noch stets die Augen nach dem besten Preis aufhalten. Viele geben irgendwann entnervt auf und gehen dann beim Kauf ungeliebte Kompromisse ein.

Was geschieht jedoch, wenn Sie kurze Zeit nach dem Kauf doch noch über Ihren Traumwagen stolpern? Die Rückgabe sollte problemlos möglich sein, schließlich gibt es doch das vierzehntägige Widerrufsrecht beim Autokauf, oder?

Im folgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, ob Sie tatsächlich den Kaufvertrag für ein Auto ohne weiteres widerrufen dürfen und wie Sie dabei vorgehen müssen. Des Weiteren finden Sie ein Muster für den Widerruf, welches Sie kostenlos herunterladen und als Vorlage nutzen können.

FAQ: Widerruf beim Autokauf

Stimmt es, dass ich meinen Autokauf innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann?

Nein. Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.

Wann kann ich denn dann einen Autokauf widerrufen?

Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Orientieren Sie sich hierbei gern an unserer kostenlosen Vorlage.

Sind Widerruf und Rücktritt dasselbe?

Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der gekaufte Wagen mangelhaft ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor Ort oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?

Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft, profitieren Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Was genau ist nun aber ein solches Fernabsatzgeschäft?

Um ein solches handelt es sich, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Geschäftsraumes, sondern über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen zählen die folgenden Formen:

  • Kataloge
  • E-Mail und Internet
  • Telefon und Fax

Damit Sie vom Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen können, muss der Verkäufer außerdem ein gewerblicher Händler sein. Dieser ist des Weiteren dazu verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu belehren.

Auch wenn der Vertrag beispielsweise auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen ausgestellt werden, zustande kommt und Sie zur Unterzeichnung nicht in einen Geschäftsraum gehen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.

Wie unterscheiden sich Widerruf und Rücktritt vom Autokauf voneinander?

Wie bereits erwähnt, haben Kunden nur dann ein Widerrufsrecht beim Autokauf, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Und auch der Rücktritt vom Vertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Sie können von Ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn erhebliche Mängel zu beanstanden sind. Der Verkäufer muss dann ausreichend Zeit bekommen, um diese zu beheben. Weigert sich dieser oder schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

So können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokaufvertrag nutzen

Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.
Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.

Nur wenn der Fahrzeugkauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, können Sie vom Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkauf profitieren.

Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und diesen an den Verkäufer senden. Eine Begründung ist übrigens nicht nötig.

Es gilt eine vierzehntägige Frist, die beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet oder wenn das Auto übergeben wird. Findet keine Belehrung statt, verlängert sich das Widerrufsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Sie können unser Muster nutzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese sollte immer gründlich geprüft und an Ihre Situation angepasst werden.

Widerruf beim Autokauf: Muster

 

Widerruf beim Autokauf: Muster zum kostenlosen Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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76 Kommentare

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  1. Mary
    Am 2. April 2019 um 16:29

    Hallo,
    ich habe vor drei Tagen ein Auto beim Händler gekauft und im Händlerraum den Kaufvertrag unterzeichnet. Voraussetzung für den Kauf war, dass es ohne weiteres möglich ist, eine Anhängerkupplung anbauen zu lassen. Der Verkäufer sicherte mir zu, es sei schon eine Vorbereitung am Auto verbaut, es wäre also ohne größeren Aufwand möglich. Da es aber bei Ihm sehr teuer kommen würde und anderswo billiger sei, solle ich es wo anders in Auftrag geben. Hierfür gab er mir die Fahrgestell-Nr. mit (ich wohne 250 km entfernt). Zuhause angekommen ging ich zur Vertragswerkstatt meines Vertrauens. Hier wurde mir nun mitgeteilt, dass keine Vorbereitung verbaut ist und es erheblich teurer werden wird. Aufgrund dieses und noch weiteren kleineren Fehlinformationen wollte ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer teilte mir mit, dass das nicht geht. Was kann ich jetzt tun? (Im Kaufvertrag steht nichts von Widerrufsrecht, nur ein Hinweis, dass der Vertrag verbindlich ist nach Bestätigung seitens des Verkäufers – die Bestätigung ging noch am selben Tag bei mir per E-Mail ein – und im Falle eines Rücktritts des Käufers eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig ist).
    Vielen Dank!

  2. Nathalie
    Am 30. März 2019 um 15:29

    Ich hab gestern einen Wagen gekauft und im Kaufvertrag steht dass ein neuer TÜV gemacht wird. Jetzt kam der Wagen nicht über den TÜV
    Kann ich zurück treten?

  3. Enrico
    Am 12. Januar 2019 um 18:54

    Guten Tag.
    Habe ich als privater Autoverkäufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten,der gestern stattgefunden hat !Gibt es ein Rücktrittsrecht und Fristen für mich als privater Autoanbieter ?
    Der Händler,der dieses Fahrzeug erwerben will droht mir jetzt mit Firmenanwalt und Gerichtskosten , wenn ich den online stattgefundenen Vertrag nicht einhalte .
    Danke für ihre Antwort.

  4. Fehr
    Am 9. Januar 2019 um 12:44

    Meine Tochter hat ein neues Auto gekauft. Lieferzeit ca. 8 Wochen. Kann sie, wenn sie auf die 14 Tage Widerrufsrecht verzichtet, das Auto unter Umständen früher bekommen.

  5. Akgül
    Am 30. Dezember 2018 um 0:12

    Hallo,
    Ich habe vor drei Tage ein gebrauchtes Auto vom Autohändler gekauft,beim Kaufvertrag steht,dass das Auto ist TSI ist.Aber ich habe naher geprüft,dass das Auto ist kein TSI ist.
    Ich möchte jetzt wissen,dass ich widerrufen darf?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:36

      Hallo Akgül,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Simone
    Am 3. Dezember 2018 um 16:10

    Hallo,
    ich habe vor 2 Tagen in Aschaffenburg privat ein Auto gekauft. Einen US-Reimport mit reparierten Frontschaden. Es sah auch alles gut aus, deshalb war das für mich ok. Allerdings habe ich auf der Heimfahrt ( 350 km ) einen Ölgeruch im Fahrzeug bemerkt.
    Ich habe den Verkäufer angerufen und er sagte mir, die Dichtung der Ölwanne sei vor ca. 3 Monaten gewechselt worden. Davon steht nichts im Kaufvertrag. Aber ich war stutzig geworden und habe im Netzt recherchiert. Ich habe eine US Anfrage über die Fahrgestellnummer gemacht. Da stellte sich heraus, das das Fahrzeug ein „ total loss vehicle“, also ein Fahrzeug mit Totalschaden, was nicht mehr fahren darf. Es wurde dann nach Litauen verschifft.
    Somit habe ich ein Fahrzeug gekauft, was eigentlich gar nicht mehr auf den Straßen zu finden sein dürfte.
    Der Vorbesitzer sagt, er weiß nichts davon.
    Habe ich eine Möglichkeit mein Geld zurück und eventuell Schadenersatz zu fordern?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:02

      Hallo Simone,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dietmar
    Am 7. September 2018 um 10:46

    Habe vor 4 Tagen ein gebrauchtes Motorrad bei einem Händler in dessen Geschäftsräumen gekauft. Nach 2 Tagen wollte ich den Vertrag stornieren/ Wiederrufen. Nun teilt mir den Händler mit, dass gemäß AGB,s eine Stornierungsgebühr von 20% fällig ist, falls ich das Fahrzeug nicht abnehme. Ist das rechtens? Die AGB,s wurden mir nicht ausgehändigt, jedoch steht auf dem Kaufvertrag, dass diese in den Geschäftsräumen aushängen, hatte ich erst im Nachhinein gelesen. Komme ich aus dem Kaufvertrag wieder raus? Wenn ja was muss ich tun?

  8. Viktor
    Am 28. August 2018 um 18:27

    Hallo, ich habe vor 11 Tage beim Händler Auto gekauft (BMW 120d, 12.2007Bj, 177 PS, 233 000 km). Probefahrt so wie Heimweg sind gut gelaufen. Händler hat gesagt, dass gibt’s keine Garantie und Gewehrleistung mit Kilometerstandab 200 000 km. Nach ca. 300 km Auto hat Leistung verlloren (max. 120 kmh) und Motor-Lampe ist gekommen. Und gleichzeitig beim starten springt Drehzahl und Motor schaltet sich ab. Habe ich vierzehntägige Widerrufsrecht oder was soll ich tun?
    Danke im Voraus

  9. Helga
    Am 24. August 2018 um 14:34

    Hallo, mein Partner wurde vor kurzem im Internet fündig bei der Suche nach einem Gebrauchtwagen. Letzten Mittwoch kam nach telefonischem Kontakt mit dem Händler ein Besichtigungstermin zustande. Wir waren pünktlich vor Ort. Der Händler gab uns die Schlüssel mit den Worten, wir könnten uns das Auto ansehen, er wäre gleich wieder da. Nach 2,5 Std. kam er endlich. Nach einer Probefahrt und der Zusicherung des Händlers, am folgenden Tag den TÜV und evtl. Reparaturen zu veranlassen, kam ein Kaufvertrag zustande. Nachdem der Händler sich nicht an die Absprache gehalten hat möchte mein Partner nun von diesem Vertrag zurücktreten. Heute am Freitag kam der Anruf der tüv wäre gemacht, das Auto in der Werkstatt. Der Händler fordert aufgrund des Rücktritts 15 % vom Kaufpreis. Wir sind weder auf die AGB hingewiesen worden, noch steht diesbezüglich etwas im Kaufvertrag.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:38

      Hallo Helga,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. K. Weinerth
    Am 21. August 2018 um 19:34

    Habe heute ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler abgeholt. Den Kaufvertrag hatte ich letzte Woche unterschrieben (in dem Büro des Autohändlers also kein Fernabsatzgeschäft). Habe das Auto nach Hause gefahren und direkt fiel meiner Frau auf, das von innen die Frontscheibe einen Schlag bekommen hat und gerissen ist. Kann ich das noch reklamieren oder ist es zu spät dafür?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:05

      Hallo K.,

      das ist möglich. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass der Schaden erst nach der Übergabe entstand. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Wladimir
    Am 12. August 2018 um 14:39

    Ich habe vor 2 Tagen ein Auto gekauft, welches als „Unfallfrei“ deklariert war.
    Gestern habe ich es abgeholt. Zuhause angekommen, wollte ich es beladen.
    An der Heckklappe ist mir dann aber aufgefallen, dass gespachtelt und lackiert war.
    Im schmutzigen Zustand nicht direkt erkennbar.
    Also hatte das Fahrzeug sehr wohl einen größeren Schaden.
    Kann ich in so einem Fall vom Kaufvertrag zurück treten?
    Wie sieht es mit entstandenen Kosten aus?
    Ich habe 100 € für das Überführungskennzeichen bezahlt.
    Der Anteil für die Versicherung würde mir ja bei Zulassung von meiner Versicherung angerechnet werden.
    Kann ich da auf Schadensersatz bestehen?

    Viele Grüße

  12. Xabi
    Am 10. August 2018 um 21:19

    Guten Tag,
    ich habe am nach 2 Telefonaten und einen Autohausbesuch einen Vito Neuwagen bestellt. Konfiguaration fand in Autohaus statt. Den Vertrag sollte ich beim anderen Kollegen unterschreiben, da der Verkäfer anderen Kunden hatte.
    Es war zu hektisch. Es kam niemand, Bin nach Hause.
    Vertrag kam per Email. Habe ihn unterschrieben und fotografiert und hin gemailt.
    Weder im Vertragstext noch in der Auftragsbestätigung (Kam per Post) war was Widerufsmöglichkeit oder Belehrung zu lesen.

    hatte keinen Grund zu stonieren. Aber Motor OM 651 wurde von KBA wegen Abgasdetails beanstandet. Nach meiner Anfrage kam die Antwort. AUSLIERFERUNGSTOP. Nun nach 2,5 Wochen wieder angerufen, VK meint Auslieferungsstop aufgehoben. Es gibt nur 2-3 Wochen Lieferverzögerung. Noch im Rahmen alles.

    Ich habe Angst, daß das Auto doch nicht das Richtige für mich ist.

    Kann ich wegen fehlender Widerufsbelehrung stonieren? Bestellung per Email hin gegangen. Original habe ich nicht mehr hingeschickt.
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus
    Grüsse aus Hamburg

  13. Demir
    Am 16. Juli 2018 um 15:35

    Ich habe am 7.7. einen Kaufvertag für ein Gebrauchtwagen unterschrieben. Heute am 16.7. möchte ich diesen Fahrzeug aber nicht mehr abnehmen. Das Fahrzeug wurde aufbereitet, untersucht und schon auf meinen Namen zugelassen. Steht mit meinen Wunschkennzeichen beim Autohändler. Wartet abgeholt zu werden. Nun wenn ich das Auto innerhalb der gesetzlichen Widerrufsrecht nicht abhole bzw. von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache, verlangt der Autohändler 10% Schadensersatz. Ist das rechtens? Oder brauche ich die 10% nicht zahlen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:08

      Hallo Demir,

      das kommt darauf an, was Sie in Ihrem Kaufvertrag vereinbart haben und ob dieser rechtskräftig ist. Schadensersatzforderungen bei Stornierungen sind üblich bei derlei Verkäufen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich noch einmal an Ihren Händler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Oesinghaus, M.
    Am 10. Juli 2018 um 16:21

    Hallo,

    meine Frau hat ein Auto gekauft und seitdem haben wir nur Ärger. Der Händler hat sich an Gesprächszusagen nicht gehalten und den Zustand nach Reparaturversuchen eher verschlimmbessert.
    Was uns nachher auffiel, der Verkäufer hat meine Frau im Kaufvertrag nicht die Widerrufsklausel unterschreiben lassen und uns auch nicht belehrt.
    Auch habe ich nicht unterschrieben und war nur als Zeuge anwesend.
    Was können wir nun tun ?
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das Auto ist der reinste Horror.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 16:35

      Hallo Oesinghaus, M.,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von diesem beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Marc
    Am 27. Juni 2018 um 19:45

    Hallo, ich habe von dem Autoverkäufer gesagt bekommen, dass ich einen Kaufvertrag unterschreiben könnte, der aber nicht bindend sei, sondern nur damit das Auto nicht verkauft wird und es mir dann noch ein paar Tage überlegen. Ich habe es dann doch mit der Angst bekommen und dem Herren gesagt, dass ich von dem Vertrag zurückzutreten möchte, woraufhin er meinte, dass das in Ordnung sei und den Vertrag gelöscht habe. Eine Woche später bekomme ich von dem Autohaus einen Anruf, dass ich das Auto gekauft hätte und davon nicht zurücktreten kann. Kann ich den Kauf anfechten, weil der Verkäufer mir zugesichert hat, dass ich es mir noch überlegen können?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:48

      Hallo Marc,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Wir dürfen hier leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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