Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?
Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Mangelhaftes Auto: Kann der Kaufvertrag widerrufen werden?

Das richtige Auto zu finden – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – kann sehr anstrengend sein und jede Menge Zeit fressen. Sie durchforsten das Internet, klappern diverse Händler ab, müssen sich um das Finanzielle kümmern und dabei noch stets die Augen nach dem besten Preis aufhalten. Viele geben irgendwann entnervt auf und gehen dann beim Kauf ungeliebte Kompromisse ein.
Was geschieht jedoch, wenn Sie kurze Zeit nach dem Kauf doch noch über Ihren Traumwagen stolpern? Die Rückgabe sollte problemlos möglich sein, schließlich gibt es doch das vierzehntägige Widerrufsrecht beim Autokauf, oder?
Im folgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, ob Sie tatsächlich den Kaufvertrag für ein Auto ohne weiteres widerrufen dürfen und wie Sie dabei vorgehen müssen. Des Weiteren finden Sie ein Muster für den Widerruf, welches Sie kostenlos herunterladen und als Vorlage nutzen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Widerruf beim Autokauf
Nein. Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.
Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Orientieren Sie sich hierbei gern an unserer kostenlosen Vorlage.
Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der gekaufte Wagen mangelhaft ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor Ort oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.
Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?
Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft, profitieren Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Was genau ist nun aber ein solches Fernabsatzgeschäft?
Um ein solches handelt es sich, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Geschäftsraumes, sondern über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen zählen die folgenden Formen:
- Kataloge
- E-Mail und Internet
- Telefon und Fax
Damit Sie vom Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen können, muss der Verkäufer außerdem ein gewerblicher Händler sein. Dieser ist des Weiteren dazu verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu belehren.
Wie unterscheiden sich Widerruf und Rücktritt vom Autokauf voneinander?
Wie bereits erwähnt, haben Kunden nur dann ein Widerrufsrecht beim Autokauf, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Und auch der Rücktritt vom Vertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Sie können von Ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn erhebliche Mängel zu beanstanden sind. Der Verkäufer muss dann ausreichend Zeit bekommen, um diese zu beheben. Weigert sich dieser oder schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
So können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokaufvertrag nutzen

Nur wenn der Fahrzeugkauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, können Sie vom Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkauf profitieren.
Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und diesen an den Verkäufer senden. Eine Begründung ist übrigens nicht nötig.
Es gilt eine vierzehntägige Frist, die beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet oder wenn das Auto übergeben wird. Findet keine Belehrung statt, verlängert sich das Widerrufsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.
Sie können unser Muster nutzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese sollte immer gründlich geprüft und an Ihre Situation angepasst werden.

Widerruf beim Autokauf: Muster zum kostenlosen Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als Word-Dokument und PDF
- Vor Gebrauch überprüfen lassen


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Hallo,
ich habe ein Auto bei [Angabe von der Redaktion entfernt] gesehen und mir einen Kaufvertrag zusenden lassen. Grund: Es handelte sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung, dh ich hielt eine Besichtigung nicht für nötig.
Der Vertrag wurde unterschrieben, die Papiere zugeschickt und der Wagen auf meinen Namen zugelassen. Die Abholung wurde kurz nach der Zulassung terminiert.
Am Tage der Abholung (6 Stunden Zugfahrt) schreibt mir der Händler 1 Stunde vor Ankunft, dass der Wagen einen Lackschaden auf der Motorhaube habe. Verursacht scheinbar vor wenigen Tagen durch Vogelkot. Er bot mir an, den Wagen mitzunehmen, zuhause lackieren zu lassen und das Autohaus würde die Kosten übernehmen. Das lehnte ich logischerweise ab, da es sich dann nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt (Lackdichte kann man ja leicht nachweisen).
Jetzt prüft der Händler, ob man die Motorhaube gegen ein baugleiches Fahrzeug austauschen kann.
Frage:
Ich möchte den Kauf widerrufen. Was ich nach Fernabsatzgesetz darf…aber wer trägt die Kosten der Anmeldung bzw. den entstandenen Wertverlust??
Hallo Mika,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe am Dienstag mir ein Auto angeschaut privat und den verkäufer noch gefragt ob alles io ist er sagte das auto ist tip top in Ordnung und es gehe am nächsten Tag noch einmal in die Werkstatt. Am Mittwoch kam ein Kollege Bekannter vom Verkäufer vorbei brachte mir die Papiere und ich unterschrieb den Vertrag vor meiner Haustür auf der Motorhaube. Am Donnerstag holte ich das auto ab hab es erst angemeldet. Jetzt ist zum Vorschein gekommen das das Auto ein Unfallwagen ist und noch viel mehr kaputt ist . Kann ich den Vertrag widerrufen ? LG yvonne
Hallo Yvonne,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe am 11.4.2018 eine kaufvertrag bzw. Bestellung Vertrag Unterschriben, Farzeug ist am Platz der Hautohaus ( EU Import ) mit der muntliche zusage am Freitag den 13.04.2018 konne Ich der Wagen abholen, Hauthaus übernahm die Zullassung, ich habe am selber Tag meine e VB Numer mitgeteil und meine Personalausweis zu Anmeldung da gelassen. heute habe der Autohaus Tel. Kontaktiert ob ich das Auto abholen kann, Der Ihnaber der Autohaus entschuldigt sich und Teilt mit das Sie der Wagen nicht anmelden konnten weil die Originale Papiere nicht voranden sind ( Sie haben nur Kopie ). Ich habe nach der zusage das diese Auto am Freitag bekomme naturlich alle meine Andere Kauf Optizionen mit Autohäser abgesagt.
Ich möchte aus diese Vertrag zurück treten, ist das Möglich? Habe dass Recht dazu? Danke, freuntlichen Grüßen
Hallo Gaetano,
um dies zu beurteilen, ist in der Regel ein Blick in die Vertragsunterlagen nötig. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie detailliert beraten.
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habe ein auto gekauft , für 1200 euro, der händler fertigte einen kaufvertrag aus mit den notizen, es sei ein bastlerauto und ich hätte esgesehen und wäre damit einverstanden, was so nicht der wahrheit entspricht, denn er wollte mir nicht einmal den kaufvertrag mitgeben; da der händler ausländer ist konnte ich seine schrift auch gar nicht richtig lesen und er machte uns auch nicht auf den zusatz bastlerauto aufmerksam, leider unterschrieb ich den vertrag blauäugig und nachdem er fragte ob ich einen kaufvertrag brauche hat er diesen kopiert, was meine frau dann las , habe ich eingangs beschrieben, bastlerauto, kann ich mein geld zurückverlangen???
Hallo Uwe W.,
bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie dann beraten kann, wie Sie am besten vorgehen sollen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich habe mir letztes Jahr ein Auto finanziert. (5.000 Anzahlung mein altes Auto) Nun 1 Jahr fahr ich dieses Auto und bin leider etwas Enttäuscht von diesem Auto. Ich wollte mir eigentlich ein Auto anschauen und Probefahren aber da es Mein erstes *neues Auto ist hab ich mich doch gleich für den Kauf entschieden.
Ich finde immer bessere Konditionen und Qualitativ hochwertigere Autos.
Jetzt Meine Frage ist es Möglich aus diesem Vertrag rauszukommen. Im Internet finde ich zum Beispiel das hier:
Der Widerrufsjoker bietet Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile. Zunächst einmal dürfen Sie das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und sind nicht mehr verpflichtet, die Darlehensraten zu zahlen. Folglich werden Sie durch den Widerruf von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von XXX € befreit.Darüber hinaus erhalten Sie einen erheblichen Teil der eingezahlten Raten zurück. Für Fahrzeuge, die nach dem 13.06.2014 erworben wurden, kommen zwei Berechnungsmethoden in Betracht.
Ist dies Möglich ? Oder ist das Unfug ?
Vielen Dank
Johnluca
Hallo JohnLuca,
in unserem Ratgeber können Sie nachlesen, wann Sie den Autokauf widerrufen können (wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist) und wann es möglich ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten (bei erheblichen Mängeln). Eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen hingegen nicht anbieten. Zu diesem Zweck können Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend über Ihre Rechte aufklären kann.
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Hallo,
Ich habe vor 6 Tagen einen Gebrauchtwagen Privat gekauft (kein Händler). Gestern bin ich mit diesem liegen geblieben und es sind anscheinend mehrere Sachen kaputt. Saugrohrklappe, Turbosensor etc…
Wie kann ich nun am besten Vorgehen!? Gibt es eine Möglichkeit für mich, aus der Misere noch etwas rauszuholen!?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo Ehrhardt,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
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Hallo, meine Freundin hat ihren Wagen über Whats App durch „ok“ einer Kaufbestätigung an einen Händler verkauft. Das war am Freitag und am Sonntag haben wir diese Kaufbestätigung widerrufen, ebenfalls per Whats App und heute noch mal schriftlich per Post. Da wir in diesem Sinne als Verkäufer privat und der Händler als gewerbliche Person auftreten, gilt da das gleiche Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäftes ???
Gruß Patrik
Hallo Patrik,
ob ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, entscheidet sich nicht nur daran, dass der Händler gewerblich tätig ist. Für eine ausführliche Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe vor 10 Tagen ein Auto bei einem Händler gekauft. Das Geld habe ich ihm 3, 4 Tage vorher überwiesen und den Vertrag ein mal als Fax zugesendet und dann noch mal in seinem Büro am Tag der Abholung unterschrieben. Der Händler würde Inspektion und Tüv übernehmen. Ein Tag vor der Abholung rief er mich an und sagte das sie auf ein Ersatzteil warten würden und ich sollte es ein Tag später abholen.
Also ein Tag später bin ich mit einem Freund hingefahren um es abzuholen.
Auf meine Frage was sie für ein Ersatzteil gewechselt hatten, konnte er sich ein Tag später angeblich nicht dran erinnern.
Bevor ich losgefahren bin hat er mich aber drauf hingewiesen das sie nicht genug Zeit zur Entlüftung der Kupplung hatten und ich müsste eventuell unterwegs ein bisschen die Kupplung pumpen und das es nach einer Weile ok sein würde.
20 Minuten später ging die Kupplung überhaupt nicht mehr. Ich habe sofort den Händler angerufen und er sagte ich sollte bis zur nächsten Werkstatt fahren und es entlüften lassen und sie würden die Kosten von 20-30€ übernehmen. Ich habe es abschleppen lassen, und wie vorgewiesen bei einer Werkstatt, entlüften lassen. Einige Minuten später hatte ich das gleiche Problem[…]
[…] Der Schaden beträgt um die 2500€.
Frage ist: Habe ich in diesem Fall ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht?
Der Händler sagte mir anfangs dass ich zu ihm (um die 230km) mit dem defekten Auto hinfahren sollte und er es reparieren würde. Das Vertrauen zu ihm habe ich ja natürlich verloren. Was kann ich jetzt machen?
Hallo George,
das kommt auf die genauen Umstände des Autokaufs an. Wie Sie dem Ratgeber entnehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Widerruf geltend zu machen. Ihren Beschreibungen nach könnte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, bei welchem ein Recht auf Widerruf bestehen könnte. Insofern Sie nicht über ein solches belehrt wurden, gilt in der Regel eine Frist von maximal zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Setzen Sie sich bitte noch einmal mit dem Händler auseinander und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Ich habe vor 3 Tagen einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto in den Händlerräumen unterschrieben. Jetzt, nach 3 Tagen sehe ich, das eine deutliche Preissenkung im Hause stattgefunden hat und bin natürlich etwas traurig, dass ich nicht 3 Tage später unterschrieben habe. Gibt es eine Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Hallo Heiko,
ein vierzehntägiges Widerrufsrecht besteht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
Der Widerruf ist jedoch bei Verträgen über die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
1. Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt sind:
• die Ware ist nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt, dass diese im Falle
der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die
besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten
Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann;
oder
• der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ beträgt mehr als 5% des
Warenwertes.
Ich habe ein Gebrauchtwagen beim VW Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde bei VW Gebrauchtwagen Online Anbieter bestellt. Ich habe den Vertrag in den VW Händlerräumen unterzeichnet, ohne das Fahrzeug vorher in Natura gesehen zu haben. Gilt für den Kauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ?
LG K. Palo
Hallo Karina,
das vierzehntägige Widerrufsrecht gilt nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da Sie den Vertrag persönlich in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben haben, sollte es sich nicht um ein solches handeln. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org