Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt „Fahren unter Drogeneinfluss“. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin 25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Zusammengefasst: Alles über Wiederholungstäter und was ihnen droht

Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?
Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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140 Kommentare

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  1. Manuel
    Am 18. Februar 2025 um 20:30

    Ich bhabe innerhalb 4 Wochen das Verkehrszeichen 253 missachtet und wurde von Passanten gemeldet. Was erwartet mich für eine Strafe

  2. Achraf
    Am 26. August 2024 um 18:15

    Ich wurde vor ein Jahr erwischt ohne Fahrerlaubnis fahren , hab eine Strafe bekommen und ne Sperre, meine Strafe ist fertig, vor einer Woche. Würde nochmal diese Woche ohne Fahrerlaubnis kontrolliert Leider ( zum Info hab Marokkanische Führerschein) aber nach 7monate in Deutschland nicht mehr anerkannt. Weiß jemand was ich als nächstes erwarte ? Danke

  3. Chris
    Am 22. August 2023 um 13:40

    Kurze Frage. Ich bin in den letzten Jahren immer mal mit Geschwindigkeitüberschreitungen aufgefallen. Immer als Fahrer, nicht Halter. Das wurde dann auch so von mir angegeben, sodass ich und nicht der Halter dafür gerade stehen musste. So wie es sich gehört. Bußgelder bis 100 Euro (2mal) aber kein Fahrverbot.
    Jetzt wurde ich mit 47 zu schnell Ausserorts geblitzt. 1 Monat Fahrverbot, Punkte und, da wohl Wiederholungstäter, heftige 700 Euro. Hab Anwalt genommen und es kommt wohl bald Verhandlung vor Gericht.

    Nun wurde ich leider wieder geblitzt, inner Orts, 8 kmh zu schnell. Post kam zum Fahrzeughalter. Verwangeld von 30 Euro. Wenn ich jetzt mich als Fahrer angebe, welche Post habe ich zu erwarten, und wird diese Verwarngeld Sache durch das laufende Verfahren beeinflusst? Kann deswegen aus dem Verwarngeld wieder eine horrende Summe werden? Der Halter hat mir angeboten, in anbetracht meiner Situation, die 30 Euro zu bezahlen und die Sache auf sich zu nehmen. Bin mir nicht sicher, was ich machen soll.

  4. Fahrer0815
    Am 7. Juni 2023 um 12:16

    Frage aus Interesse:

    Ich habe aufgrund zweier Geschwindigkeitsverstöße über 27 km/h innerhalb 12 Monate meinen Führerschein bereits einen Monat abgeben müssen und bereits heute zurück erhalten, was würde nun passieren wenn ich in den nächsten Tage bzw. Monaten nochmal knapp über 27 km/h zu schnell geblitzt werden würde ? Erweitert sich die Regel oder beginnt diese aufgrund der bereits getilgten Strafe vom vorne ?

    • Angela
      Am 28. Oktober 2023 um 19:53

      Hallo und wie lautete die Antwort ? Hat es von vorne angefangen ? lg

  5. Ariana
    Am 29. Dezember 2022 um 12:20

    Ich wurde innerorts 2mal geblitzt einmal mit 40kmh und einmal mit 30 kmh.

    Was kommt auch mich zu

  6. Robert M
    Am 20. Mai 2022 um 17:26

    Hallo BGK-Team,
    ich bin schon mind. 15 Jahre nicht mehr geblitzt wurden, habe keinen Punkt, fahre sonst auch den verkehrsregeln entsprechend. Jetzt bin ich durch die Verkettung unglücklicher Umstände bzw. durch meine fehlende Aufmerksamkeit an EINEM Tag ZWEIMAL geblitzt wurden. Leider im hohen Bereich jeweils außerorts: 38 km/h zuviel (1 Punkt, 200€, 1 Monat Fahrverbot) und 43 km/h zuviel (1 Punkt, 320€, 1 Monat Fahrverbot). Ich weiß, wie kann einem das passieren… Bin ich hier auch sofort Wiederholungstäter? Es sind zwei verschiedene Institutionen, die geblitzt habe: Polizei und Landratsamt.

    MfG

  7. Dionysios D
    Am 9. Mai 2022 um 13:14

    Ich wurde vor 6 monate mit 20 Kmh zu viel geblitzt und jezt nach 6 monate wieder in einer 30er zone mi 45 Kmh bekomme ich wieder 1 punkt und Geldstrafe ? oder nur eine Geldstrafe ?

  8. Robert
    Am 20. April 2022 um 19:46

    Hallo
    Wurde 3x mit mindestens 26kmh geblitzt und das letzte mal 36kmh zu viel was droht mir? Alles war außerorts

  9. Stefan
    Am 3. Februar 2022 um 20:49

    Hallo, ich wurde innerhalb einer Stunde einmal mit 14 km/h und einmal mit 19 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und einen Monat später mit ca. 12 km/h nochmal außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (der dritte ist noch nicht da). Was kann ich für Strafen erwarten.

  10. Max M
    Am 20. Dezember 2021 um 13:17

    Hallo,
    ich wurde 2x am 18.12.21 innerorts geblitzt mit 10km/h zu schnell und 1x am 19.12.21. alles der selbe , mobile Blitzer.
    Was drohen mit für Strafen ?

  11. Thorsten W
    Am 27. August 2021 um 21:40

    Hallo!
    Ich bin innerhalb eines Monats zweimal geblitzt worden.
    Einmal innerorts mit 9km/h zu schnell (15 €) und drei Wochen später außerorts nochmal mit ca. 10km/h zu schnell.

    Gelte ich jetzt als Wiederholungstäter??

    Ich bitte um Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 12:33

      Hallo Thorsten W.,

      Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Peter
    Am 8. August 2021 um 13:48

    Ich bin LKW Fahrer und wurde innerhalb von 4 Monaten 2 mal wegen Nutzung elektronischer Kommunikation (Navi und Handy in der Hand) gestoppt. Ich gelte wohl als Wiederholungstäter und dürfte meinen Führerschein vermutlich abgegeben müssen. Muss ich dies sofort tun oder habe ich ein recht auf die „4-Monate-Frist“

  13. Roberto K
    Am 4. Juli 2021 um 20:26

    Guten Tag,

    Kurze Frage: Ich hatte dieses Jahr ein Fahrverbot wegen zu schnell außerorts 50 zu schnell ( Lärmschutz Schild übersehen )

    Jz kam ein Brief 13 zu schnell innerorts – 25 € Strafe, frage wäre : habe ich mit einem Fahrverbot oder anderen Konsequenzen zu rechnen ?

  14. M Hans
    Am 25. Juni 2021 um 9:37

    Ich bin 7 Mal in einer Nacht geblitzt worden (jeweils unter 20km/h drüber und das auf der Stadtautobahn von 3 verschiedenen Ortschaften). Ich musste einen sehr Nachtflug erwischen.

    Was für Strafen drohen mir?

    Vielen Dank im Voraus.

  15. Daniel
    Am 15. Juni 2021 um 0:44

    Hallo Bußgeldkatalog.org Team,

    Ich wurde Januar 2019 außerorts min 31 km/h zu viel geblitzt. Hatte ein 70 Schild übersehen.
    Jetzt wurde ich Mai 2021 wieder außerorts geblitzt mit 32 km/h zu viel leider wieder der selbe Fehler 70 Schild auf der Landstraße übersehen nach einem Überholmanöver.

    Warum gelte ich hier bei fast 2 1/2 Jahren als Wiederholungstäter? Lohnt sich ein Widerspruch möglicherweise?

    Schuld habe ich eingestanden.

    2 Frage Punkte werden doch nach 2 Jahren gelöscht oder nicht?

    Ansonsten habe ich keine Eintragungen. Mal ein Parkverstoss und 2020 8 km/h zu schnell innerorts.

    Danke für eure Antwort

    Gruß Daniel

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