Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?
Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025
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Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.
Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt „Fahren unter Drogeneinfluss“. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.
Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wiederholungstäter
Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.
Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.
Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.
Die Strafen für zu schnelles Fahren
Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).
Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.
Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen
Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:
Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.
Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.
Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.
| Substanz | Grenzwerte | |
|---|---|---|
| THC | 1 ng/ml | 0,001 mg/l |
| Morphin | 10 ng/ml | 0,01 mg/l |
| Cocain | 10 ng/ml | 0,01 mg/l |
| Benzoylecgonin | 75 ng/ml | 0,075 mg/l |
| Amfetamin | 25 ng/ml | 0,025 mg/l |
| MDA | 25 ng/ml | 0,025 mg/l |
| MDE | 25 ng/ml | 0,025 mg/l |
| MDMA | 25 ng/ml | 0,025 mg/l |
| Metamfetamin | 25 ng/ml | 0,025 mg/l |
Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.
Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.
Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.
MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko
Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.
| Grund | Bemerkung |
|---|---|
| Alkohol am Steuer |
|
| Drogenkonsum |
|
| Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten |
|
| Strafrechtliche Auffälligkeiten | Vom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers) |
| Behinderungen, Krankheiten | MPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung |

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.
Fazit
Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.
Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.



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Guten Tag, ich wurde vor 2 Monaten mit ca 22 km/h außerorts geblitzt, dann innerorts vor 3 wochen in der 30er Zone mit 50 km/h jetzt wurde ich heute innerorts statt mit 50 mit ca 65 km/h geblitzt. Droht mir jetzt ein Fahrverbot? Ich habe Angst weil ich meinen Führerschein als Impftagleitung wirklich brauche. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Hallo Zusammen,
ich musste im Dezember meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Bin 2 x über 26 km/h im letzten Jahr gefahren.
Nun ist mir das Missgeschick passiert und wurde gestern mit 29 km/h zu viel geblitz.
Ist der Führerschein jetzt wieder 1 Monat weg ??
Gruß
Hallo, ich bin bis Oktober noch in der Probezeit. Wurde jetzt in den letzten zwei Wochen geblitzt.
An einem Tag, zwei mal und 6 Tage später noch einmal.
Meine Frage jetzt, gelte ich als Wiederholungstäter &‘ könnte ich dadurch meinen Führerschein abgeben ? Alle drei Blitzer müssten unter 21 km/h sein.
Vielen Dank.
Hallo,
Ich wurde innerhalb eines Jahres mit Innerorts +29km/h und Ausserorts mit +39km/h erwischt
Musste zwischen diesen zwei Delikten auch einmal 1 Monat Führerschein abgeben wegen Roter Ampel Blitzer mit 1,09 sek.
Innerorts +29km/h und Roter Ampel sind schon abgeleistet
Ausserorts +39km/h ist Aktuell
Kann mir jemand dazu was sagen ?
Ich gehe davon aus das ich nochmal einen Monat abgeben.
Vielen Dank
Guten Tag. Ich wurde am 28.11.20 außerorts mit 26 km/h zuviel geblitzt. Neulich kam dazu bereits der Anhörungsbogen, aber eben noch keinen Bußgeldbescheid. Gestern (19.01.) wurde ich erneut außerorts geblitzt (ebenfalls wohl mehr als 25 km/h zu schnell, aber weniger als 40 km/h). Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Ich musste 2019 zwei mal pusten obwohl ich nicht gefahren bin sondern nur in der Nähe meines Fahrzeugs stand. Ergebnis jedesmal 0,52 Promille. Ich hatte gar nichts getrunken sondern habe ein Attest leider zu spät vorgelegt das ich gesundheitlich bedingt Amoniak im Atem haben kann und nur Blutwerte zählen. Leider hatte ich beide male nicht rechtzeitig reagiert auf die Schreiben. Anträge die nachträglich die Ungültigkeit der Alkoholkontrollen darlegte wurde immer wieder abgeschmettert. Was kann ich jetzt noch tun?
Hallo
Ich wurde 2 mall geblitz mit 40km zu schnell beide.. muss ich eine mpu machen oder einfach nur noch eine monat fahrverbot
Hallo Loro,
eine MPU droht in der Regel nur dann, wenn die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt. Diese Möglichkeit kann grundsätzlich bei wiederholten Verstößen drohen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin Gestern mit 0.8 Promille angehalten worden ist das erste Mahl also 1 Täter was Passiert wen ich jetzt geblitzt werde bin ich dann Volgetäter und wie lang dauert es bis ich wieder 1 Täter bin
Danke
Ich wurde vor 2 Monaten mit 29 km/h zu viel geblitzt (außerorts) und habe einen Punkt erhalten.
Nun wieder außerorts mit 43 km/h zu viel. Laut Bußgeldkatalog 1 Monat und 2 Punkte. Kann hier auf 2 Monate erhöht werden?
Vielen Dank
Hallo
Also in September 2020 bin ich mal geblitzt und war meine Geschwindigkeit 36 obwohl es 30 zone war .
In November bin ich wieder geblitzt mit 100 obwohl man nur 80 darf und dazu habe ich das Handy am Hand aber habe ich das Handy nicht benutzt.
In November auch bin wieder mit 90 obwohl man nur 60 darf.
Was wird dann bei mir passiert?
Guten Tag,
ich ( 32)habe eine Frage ich wurde erwisch mit Alkohol 1,19 promile. ( wurde mein führerschein entzogen und habe vor kürzem ( nach 10 Monate )zurückbekommen. ohne mpu ohne garnix. jetzt darf ich wieder fahren.. und trinke ich nur alkoholfreies Bier.. darf ich das? da die ALkoholfreies Bieren trotz ein bisschen alkohol haben? also darf ich alkoholfreies bier trinken oder muss ich 0,0 haben?
Vielen Dank
ich wurde heute auf der Autobahn A3 kurz vor Köln und leider direkt auf der A4 kurz nach Köln Richtung Aachen geblitzt. War die gleiche Fahrt ohne Pause also eine Strecke. Zeitabstand ca. 1 Stunde.
Waren beide Male weniger als 20kmh. Vielen Dank
Hi,
ein Freund hat verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt und dadurch andere behindert – gibt mit dem neuen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt oder??
Was würde passieren wenn er geblitzt werden würde und das ebenfalls zu einem Punkt führt. Gilt das in diesem Fall dann als Wiederholungstat?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo K.,
Wiederholungstaten beziehen sich auf gleichartige Verstöße (2 x Parkverstoß, 2 x Geschwindigkeitsverstoß usf.).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Team,
ich bin so verwirrt. Bitte helft mir weiter.
Am 29.05. wurde ich auf der Autobahn geblitzt mit ca. 25kmh zu viel. In der darauffolgenden Woche (ich bin mir nicht ganz sicher) wurde ich in einer dreißiger Zone mit 40kmh geblitzt.
Heute kam ein Blitzerfoto vom 27.05. mit 8kmh zu viel. Das habe ich nicht mal mitbekommen. Sonst habe ich mir dieses Jahr noch nichts zu schulden kommen lassen.
Ich bin im Aussendienst tätig und deshalb immer mit dem Auto unterwegs. Muss ich meinen Führerschein abgeben, weil ich zu oft innerhalb eines Monats geblitzt wurde?
Ich habe solche Angst meinen Job zu verlieren.
Danke und Grüße,
Lisa
Hallo 26.03.2020 Abstand 28.00m bei 125km/h. Am 29.03.2020 160km/h erlaubt 100km/h und am 12.04.2020 121km/h bei erlaubten 100km/h ?