Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt „Fahren unter Drogeneinfluss“. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin 25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Zusammengefasst: Alles über Wiederholungstäter und was ihnen droht

Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?
Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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140 Kommentare

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  1. Benni
    Am 23. April 2020 um 22:00

    Hallo liebes BGK Team,
    Mit 19 hatte ich meinen Führerschein wegen einer Autofahrt mit 1,9Promille abgeben müssen. Aber keine Punkte bekommen. Nach Abstinenz und MPU hatte ich meinen Führerschein zurück und seitdem nie mehr mit dem Auto alkoholisiert gefahren.
    Im Januar hatte ich einen Fahrradunfall unter Alkohol bei 2Promille. Jetzt soll ich vom Gericht aus 700Euro bezahlen und gerichtlich ist es abgeschlossen.
    Mir ist klar das eine MPU kommt, ist der Erstdelikt jetzt verjährt und muss ich mit einer Führerscheinsperre rechnen? Wenn ja wie lange?
    Danke Benni

  2. Diana
    Am 12. April 2020 um 23:35

    Hallo. Ich wurde 2007 mit 1,11 promille und 2013 mit 1,56 promille verurteilt. Wann verjährt die Tat von 2007 oder verjährt diese nicht? Vielen Dank

  3. Nurcan
    Am 25. März 2020 um 22:57

    Hallo,
    ich wurde im Sommer 2019 2x geblitzt musste ein Aufbauseminar machen (Probezeit +2 + 1. Monat Führerschein abgeben). Ich bin mir nicht Sicher ob ich heute auch geblitzt wurden bin. Es war eine 70 Zone bin eventuell höchsten zwischen 80- 90 kmh gefahren. Wird mein Führerschein entzogen??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2020 um 11:05

      Hallo Nurcan,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in der Probezeit ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Timo B.
    Am 15. März 2020 um 19:43

    Hallo ich wurde am 25.02.2019 geblitz und habe 1 Punkt bekommen und den Brief am 26.04 19 erhalten, jetzt wurde ich am 13.03.2020 wieder geblitzt mit 28 kmh zu viel außerorts. Nun die frage gelte ich noch als wiederholungstäter oder nicht mehr??

  5. Nico
    Am 12. März 2020 um 0:15

    Hallo,

    Ich wurde 2013 mit 1,8 Promille erwischt. Habe meinen Führerschein 10 Monate abgeben müssen und habe erfolgreich eine MPU absolviert. Wann verjährt eigentlich dieses Delikt?

    Danke

  6. Serkan
    Am 4. März 2020 um 14:36

    Hallo wurde letztens mit 1,22 Promille erwischt und das schon zum 3 mal
    1mal. 2014 1,58 Promille Kontrolliertes trinken MPU bestanden
    2mal. 2017 1,61 Promille 1jahr Absynent Nachweis 1,5 Sperre MPU bestanden
    3mal. 2019 1,22 Promille meine frage: Was würd auf mich zu kommen ? mit was muss ich rechnen ? hatte noch kein Gericht bin auch zum ersten mal bei der Suchtberatung hatte auch schon paar Termine und hab mich auch schon bei der MPU angemeldet und fang auch schon seit 2 Monaten mit meiner neuen Absynents an obwohl diese noch nicht angefodert wurde aber es wird auf diese hinaus gehen

  7. Jana
    Am 25. Februar 2020 um 21:59

    Ich habe vor knapp einem Jahr meinen Führerschein aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h auf der Autobahn für 1 Monat abgeben müssen. Nun wurde ich heute von einem Rotlicht Blitzer geblitzt. Dabei kann ich nicht 100% ausschließen, dass über der 1 Sekunden Regelung war.

    Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob mein erstes Fahrverbot schon über ein Jahr zurück liegt, da es ungefähr der gleiche Zeitraum war.

    Werden im schlechtesten Fall (,dass mir ein erneutes Fahrverbot droht und meine erste Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein ganzes Jahr zurückliegt) die beiden Vergehen als Wiederholungstat oder einzeln gewertet?

    Falls sie als Wiederholungstat zusammen gewertet werden, wie würde im schlechtesten Fall das Strafmaß aussehen?

    Liebe Grüße

  8. Klaus
    Am 22. Januar 2020 um 15:36

    Hallo,
    ich wurde innerhalb von 2 Monaten 3 mal geblitzt.
    1. 30km/h zu schnell (Autobahn)
    2. 27km/h zu schnell (außerorts)
    3. 25km/h zu schnell (Autobahn)
    Was habe ich zu erwarten? Wieviele Punkte, wie hoch wird das Bußgeld sein und wie lange Fahrverbot?

  9. Stefan
    Am 10. Januar 2020 um 23:57

    Hallo,

    ich wurde letztens dabei „erwischt“, als ich vertieft ins Laufen eine rote Fußgängerampel nicht beachtete.
    Jetzt habe ich von der Bußgeldstelle eine Verwarnung bekommen mit einem vervierfachten Verwarngeld, weil ich angeblich mit Vorsatz und als Wiederholungstäter gehandelt habe.
    Als Vorsatz hat mir der Beamte vorgeworfen, er habe mich schließlich gesehen, also muss ich sein Auto auch gesehen haben und da findet er es besonders dreist, trotzdem weiter zu laufen. Mein Dementi, auf der leeren Kreuzung überhaupt kein Fahrzeug gesehen zu haben, ließ er nicht gelten.
    Die Widerholungstat wird damit begründet, dass es ja zwei Ampeln waren, weil die Richtungsfahrbahnen getrennt sind.
    Aus der Richtung, aus der ich kam, überquerte ich zunächst die rechts abbiegende Spur also etwa 3m Fahrbahnbreite, bevor der kleine Mittelstreifen kommt un danach die zwei anderen Fahrspuren.
    Bei meinem normalen Tempo von knapp über 12km/h brauche ich also für die 3m zwischen der ersten und der zweiten Ampel weniger als EINE Sekunde, wenn es 4m sind, wären es 1,2 Sekunden.
    Definitiv wäre das weniger als 12 Monate Abstand, aber kann man bei einem Abstand von rund 1 Sekunde tatsächlich von zwei getrennten Vergehen ausgehen? Ich finde dazu leider keine Definition.

  10. Alex
    Am 22. Dezember 2019 um 23:01

    Habe 2014 eine Straftat begangen(kein Alkohol!) seit 2016 den Führerschein wieder. September 2018 mit 0.9 Promille erwischt worden und jetzt-im Dezember 2019 mit 0.79. Bin ich Wiederholungstäter, muss ich die MPU machen????

  11. Easy
    Am 13. November 2019 um 14:38

    Hallo,
    ich musste 2017 ein Aufbauseminar machen, demensprechend bin ich stand jetzt noch in der Probezeit, danach ist nie wieder etwas passiert.
    Nun wurde ich inerorts mit 30 zu viel geblitzt. Was für Konsequenzen könne auf mich zukommen? Danke.

  12. Xy
    Am 12. November 2019 um 22:36

    Hallo,

    Wenn man geblitzt wird mit mehr als 21 km/h zu schnell (durch Schwarzlicht Blitzer, also so das man gar nicht mitbekommen hat das man geblitzt wurde) und ca. 3 Wochen danach nochmal geblitzt worden ist mit 21 km/h zu schnell, der Bescheid vom ersten vergehen aber erst nach dem zweitem Vergehen eingetroffen ist gilt dies dann auch als Wiederholungstat? (Vorallem wenn man sich in der Probezeit befindet)

    Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus

  13. Simon
    Am 8. November 2019 um 14:29

    Hallo,

    wann beginnt das Jahr in dem man als Wiederholungstäter gilt? Beginnt das Jahr mit dem Verstoß oder mit z.B. mit Eingang des Bußgeldbescheids.

    Wurde im letzten Jahr am 26.10.2018 mit 32 km/h außerorts zu viel geblitzt (120€/1Punkt). Bescheid wurde Anfang Januar erlassen. Jetzt wurde ich am 05.11 wahrscheinlich nochmal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt. Bin ich dann noch Wiederholungstäter, der Verstoß lag mehr als ein Jahr zurück, der Busgeldbescheid allerdings nicht.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  14. Daniela
    Am 5. November 2019 um 11:14

    Eine Bekannte wurde innerhalb von 3 Wochen zweimal positiv auf Gras getestet mit anschliessender Blutentnahme.Beim zweitenmal Wert trotz Abstinenz. Fahrverbot von 48 Std nach der ersten Kontrolle hat sie eingehalten.Blutergebnisse stehen noch aus.Was kann ihr drohen?

  15. C.B.
    Am 30. Oktober 2019 um 22:51

    Hallo, am gleichen Tag 2x knapp unter 30 km/h außerorts zu schnell auf einer Fahrt mit mehreren Kilometern Abstand in 2 verschiedenen Landkreisen (Autobahn). Ich bin kein Fahranfänger und hatte vor „diesem“ Tag 0 Punkte. Der erste Bescheid zum 2ten (mobilen) Blitzer kam 4 Wochen später und ist bereits rechtskräftig. Der zweite Bescheid zum ersten (festen) Blitzer kommt demnächst. Da beide Blitzer am gleichen Tag, und der erste Bescheid nun erst rechtskräftig ist, ist

    (a): das als Wiederholungstat zu werten? (Von mind. einem Blitzer hatte ich keine Ahnung…..)
    (b): hier nur der höhere (erste) Geschwindigkeitsverstoß Seitens der Behörde zu bewerten und der zweite ggfls. mit einem abgminderten Bußgeld ohne Fahrverbot?

    Es heißt, innerhalb von 12 Monaten 2x schneller als 26 km/h. Nach meiner Lesart beginnt diese Frist aber erst mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid nach erstem Vergehen, da es zum Tatzeitpunkt keine Kenntnis hierüber gegeben hatte.

    Vielen Dank
    C.B.

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