Wiederholungstäter: Drohen härtere Sanktionen?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wiederholte Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr

Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.
Wiederholungstäter müssen oftmals mehr Geld zahlen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dazu entwickelt, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Verkehrsrecht gibt es daher für unterschiedliche Delikte auch ganz verschiedene Strafen.

Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt. Etwas eindeutiger und drastischer sind die Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Gleiches gilt für das Delikt „Fahren unter Drogeneinfluss“. Die betroffenen Kraftfahrer müssen mit schweren Strafen rechnen.

Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und wann muss an einer MPU teilgenommen werden? Wann sprechen Juristen von einer Wiederholungstat? Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Wiederholungstäter und Fahrverbote.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Temposünder als Wiederholungstäter?

Die Einordnung als Wiederholungstäter erfolgt bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Welche Folgen hat die Bewertung als Wiederholungstäter?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ergänzend zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor.

Werden auch mehrere Handyverstöße als Wiederholungstat gewertet?

Nein, dies gilt eigentlich nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer allerdings wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ggf. mit härteren Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit rechnen.

Die Strafen für zu schnelles Fahren

Generell gilt, dass je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher auch das Bußgeld ausfällt. Dabei sind klare Unterscheidungen zwischen geschlossenen Ortschaften und Landstraßen bzw. Autobahnen zu treffen. Wer innerorts beispielsweise 41 bis 50 km/h zu schnell ist, zahlt 400 Euro. Dasselbe Vergehen kostet außerhalb der Ortschaft 80 Euro weniger. Die Spanne der zu entrichtenden Beträge reicht generell von 20 Euro (bis 10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts).

Zusätzlich zu den Bußgeldern warten ab einer Übertretung von mehr als 21 km/h sowohl inner- als auch außerorts Punkte und Fahrverbote. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Außerorts liegt diese Grenze bei 41 Kilometern pro Stunde.

Wiederholungstäter Geschwindigkeit – das sind die Strafen

Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) müssen mit erhöhten Strafen in Bezug auf Fahrverbote rechnen. Ein Beispiel:

Person A fährt am 22.11.2021 außerorts 131 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind. Er vergisst dabei, dass auf seinem täglichen Arbeitsweg ein fest installierter Blitzer steht. Vier Wochen später trifft der Bußgeldbescheid ein. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Prozent war Person A noch genau 27 km/h zu schnell. Folglich muss er eine Strafe von 150 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Im Dezember desselben Jahres hat es A wieder eilig. Eine mobile Polizeikontrolle erwischt ihn mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 32 km/h. Person A ärgert sich, doch zum Glück wurde er außerhalb geblitzt, denn innerorts würde das Vergehen direkt zu einem Fahrverbot führen. Als ihm mitgeteilt wird, dass er seinen Führerschein dennoch abgeben muss, ist er sichtlich verwirrt. Bei einer solchen Überschreitung ist doch normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Am nächsten Tag geht er direkt zu seinem Anwalt. Dieser erklärt Person A, dass er bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Wiederholungstäter sei. A merkt an, dass seine letzte Tat ja schon im November dieses Jahres war und er schließlich nicht innerhalb eines Monats 2-mal geblitzt worden sei. Genau hier ist der springende Punkt:

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Thema „Wiederholungstäter & Geschwindigkeit“.

Alkohol und Drogen am Steuer – die Strafen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland im internationalen Vergleich relativ gering. Weniger milde ist der Bußgeldkatalog im Bereich von Alkohol und Drogen. Besonders eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird stark geahndet.

Die Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und das anschließende Führen eines Fahrzeugs liegt in Deutschland derzeit bei 0,5 Promille. Allerdings müssen Autofahrer, die unter geringerem Alkoholeinfluss in einen Unfall geraten, damit rechnen, dass die Versicherung auch bei Werten unterhalb der Grenze gar nicht oder nur teilweise zahlt. Für den Drogenkonsum am Steuer gibt es ebenfalls eine Grenze.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Cocain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin 25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

Eine Überschreitung dieser Grenzwerte wird direkt mit zwei Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro geahndet. Ebenso hoch ist die Strafe für Alkoholfahrten mit mehr als 0,5 Promille.

Deutlich schärfer sind die Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert und die Strafen verdoppelt. Zudem kann und wird die Polizei in den meisten Fällen eine MPU für Wiederholungstäter beantragen.

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen nicht selten zur MPU.

Alkohol am Steuer kann aber auch strafrechtlich verfolgt werden. So heißt es in Absatz eins §316 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nach Höhe des festgestellten Promillewerts, fällt dann auch die Strafe aus. Bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen. Im Falle eines durch die Drogen- oder Alkoholfahrt verursachten Unfalls kann es gar zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen.

MPU: Wiederholungstäter haben ein größeres Risiko

Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, ist nicht in allen Fällen klar definiert. Es liegt generell im Ermessensbereich der Behörden, wann eine MPU verordnet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe kurz auf.

GrundBemerkung
Alkohol am Steuer
  • Der häufigste Grund für MPUs

  • Kann schon beim ersten Verstoß erteilt werden (Werte oberhalb von 1,6 Promille, in einigen Bundesländern schon ab 1,1 Promille)

  • Wiederholungstäter (Alkohol) so gut wie immer von MPU betroffen, auch bei jeweils nur kleineren Mengen

Drogenkonsum
  • Wer erwischt wird, muss immer zur MPU

  • Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn der Konsument nicht selber gefahren ist (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
  • Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen, die MPU ist dann Pflicht

  • Wiederholungstäter (Geschwindigkeit, Stoppschilder überfahren etc.) können so auch durch viele kleine Delikte zur MPU gebeten werden

Strafrechtliche AuffälligkeitenVom Straßenverkehr unabhängige Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle etc. können zum Führerscheinentzug führen (geistige Reife des Verkehrsteilnehmers)
Behinderungen, KrankheitenMPU hier nicht als „Strafe“, sondern als Überprüfung der Fahrteignung
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Eine Wiederholungstat kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Eine MPU wegen Alkohol am Steuer ist für Wiederholungstäter also im Rahmen des Möglichen. Die Untersuchung schließt dabei immer ein Gespräch mit einem Psychologen ein. Zusätzlich werden medizinische Untersuchungen und ein Reaktionstest durchgeführt. Empirische Studien haben ergeben, dass rund ein Drittel der Teilnehmer die MPU nicht (sofort) bestehen.

Fazit

Das deutsche Verkehrsrecht geht konsequent gegen Wiederholungstäter vor. Die Strafen für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder erneutes Fahren mit Alkohol am Steuer sind drastisch.

Mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter ist fast immer zu rechnen, oft muss zusätzlich eine MPU durchgeführt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zurück. Auf Wiederholungstäter kommen allerdings nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen zu. Wer mit hohen Alkohol- oder Drogenwerten erwischt wird, muss unter Umständen mit Freiheitsstrafen oder zumindest hohen Geldstrafen rechnen.

Zusammengefasst: Alles über Wiederholungstäter und was ihnen droht

Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?
Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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140 Kommentare

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  1. Nico P.
    Am 22. August 2019 um 10:26

    Hallo,

    ich wollte mal wissen, ab wann man nicht mehr als „Wiederholungstäter“ zählt?
    2008 habe ich meine Fahrerlaubnis nach MPU wegen THC (6,8ng/ml) im Strassenverkehr wiedererlangt.
    Angenommen ich werde jetzt nach 11 Jahren erneut wegen THC mit einem sehr geringen Wert erwischt. Zähle ich dann als „Ersttäter“ oder „Wiederholungstäter“ ?
    Lg und vielen Dank im Vorraus

  2. Alex
    Am 8. August 2019 um 23:07

    Hallo,
    ich bin innerhalb kurzer Zeit innerorts zwei mal geblitz worden. Einmal mit 47 km/h zu schnell und das andere mal mit 27 km/h. Wobei der erste Verstoß bereits in einem einmonatigen Fahrverbot endete. Mit welchem Strafmaß habe ich hier zurechnen?

  3. Tommi
    Am 2. August 2019 um 20:37

    Hallo.
    Ich wurde im Jahr 2013 zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt. Einmal mit 0.7 Promille und mit 0.9. Musste MPU machen da Wiederholungstäter. Jetzt im April 2019 wurde ich wieder angehalten mit 1.12 Promille.
    In Flensburg sind die beiden ersten Ordnungswidrigkeiten gelöscht.
    Kann ich trotzdem als Wiederholungstäter belangt werden und muss zur MPU?
    Danke im Voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:35

      Hallo Tommi,

      dass eine MPU angeordnet wird, ist durchaus möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. David
    Am 30. Juli 2019 um 10:48

    Hallo liebes Team,

    ich wurde innerhalb eines Jahres 2 mal über 25 km/h zu viel geblitzt. Ich habe meinen Führerschein für einen Monat abgegeben und habe ihn auch wieder. Ab wann (Geschwindigkeit) könnte ich wieder mit Führerscheinentzug rechnen? Was müsste ich falsch gemacht haben? Und das ganze gilt auch nur innerhalb eines Jahres oder?

    Beste Grüße,

    David

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:04

      Hallo David,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Maria
    Am 24. Juli 2019 um 13:32

    Hallo,
    ich wurde letztes Jahr 2x geblitzt. Einmal mit +21Km/h (1 Punkt) und das andere Mal mit +26 Km/h (1 Punkt).
    Da ich vor zwei Jahren einen Autounfall hatte, bekam ich einen weiteren Punkt.. was mir erst dann klar wurde, als ich den Bescheid bekam.
    Das hatte 1 Monat Fahrverbot zur Folge. Die Strafe bin ich bereits im März angetreten. Jetzt wurde ich erneut geblitzt mit 109 Km/h in einer 80er Zone.
    Wenn ich mithilfe des Bußgeldrechners die Strafe ermittle, komme ich auf 25Kmh Geschwindigkeitsüberschreitung, welches kein Fahrverbot (bei Wiederholungstäter; was wohlmöglich bei mir in Kraft tritt) mit sich zieht. Da aber die Toleranz gerundet wird (3% von 109 Km/h wären 3,27 Km/h also abgerundet 3 Km/h), wären es rein rechnerisch 26Kmh, womit ich dann wieder im Raster lade.
    Des Weiteren muss ich mit einer Messungenauigkeit rechnen, da das Fahrzeug neben mir ebenfalls geblitzt wurde.

    1. Kann ein Fahrverbot aufgrund von Beharrlichkeit verhängt werden wenn ich Pech habe und mit 26 Km/h gerechnet wird?
    2. Wäre mein Bußgeldbescheid bei den nachstehenden Gründen anfechtbar?
    2a) Messungenauigkeit durch benachbartes Fahrzeug
    2b) Nachkommastellen (< 1,00 Km/h, die wirklich alles entscheiden)

    Da sich mein Arbeitsweg über 50Km bzw. 100Km (hin- und zurück) erstreckt und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel kaum bis gar nicht vorhanden ist, kommt für mich noch ein weiteres Problem hinzu. Wenn das Urteil nicht für mich spricht, kann das Busßgeld verdoppelt werden und ich meine Führerschein behalten?

  6. Thomas
    Am 18. Juli 2019 um 18:03

    Ich wurde 2017 zweimal über 26km/h geblitzt. Beim zweiten mal habe ich Einspruch eingelegt und das Fahrverbot wurde vor Gericht umgewandelt in eine höhere Bussgeldstrafe. Rechtskräftig war dies am 26.7. Nun wurde ich heute, am 18.7, geblitzt, mit Sicherheit über 26km/h Zuviel. Was bedeutet das für mich? Bekomme ich einen Monat Fahrverbot und zusätzlich noch einen für die alte Sache, obwohl die in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wurde? Zählten noch bis zum 26.7 die 12 Monate?

    Liebe Grüße
    Thomas

  7. Julia
    Am 17. Juli 2019 um 18:07

    Hallo,

    ich wurde am 8.7. mit genau 25kmh zu viel außerorts geblitzt (Bußgeldbescheid kam schon). Heute an der selben Stelle noch einmal, wird diesmal bestimmt über 26kmh zu viel sein. Können die mir das dann trotzdem schon als Wiederholung (=1Monat Fahrverbot) ankreiden? Ist ja eigentlich genau an der Grenze dann beim 1. Verstoß.

    Danke und viele Grüße
    Julia

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:30

      Hallo Julia,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei einer Geshwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h. Darüber hinaus muss der erste Verstoß bereits rechtskräftig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 11. Juli 2019 um 12:46

    Hallo,
    nochmal wegen meiner Frage vom 3. Juli. Gilt der Tattag auch bei meinem Sachverhalt d.h. der Feststellung ob ich nun Wiederholungstäter bin oder nicht?
    Danke für ihre Antwort

  9. Ralf G.
    Am 4. Juli 2019 um 14:25

    Hallo,
    ich wurde im Februar auf der Hin- und auf der Rückfahrt nach Berlin in Brandenburg geblitz. beide Male mit jeweils 29 km/h zuviel. Ich kenne die Strecke sehr gut. Dort war schon immer die Begrenzung auf 130 km/h. Offensichtlich ist dort nun , aufgrund von angeblichen Strassenschäden (die nirgends bemerkbar sind, die Geschwindigkeit gesondert begrenzt worden. Ich kann mich beim beim besten Willen nicht erinnern, dort eine Beschilderung gesehen zu haben. Bin dort auch beide Male unter 130 km/h gefahren. Nun habe ich innerhalb von 3 Tagen 2 Bußgeldbescheide bekommen (je 80 € + 1 Punkt). Ist da ein Fahrverbot zwangsläufig? Oben steht „kann“ ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  10. Michael
    Am 3. Juli 2019 um 17:53

    Ich wurde am 30.05.2018 mit 81 in der 50er Zone geblitzt, habe am 20.07.2018 einen Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot bekommen. Habe ich seinerzeit akzeptiert. Nun wurde ich am 03.07.2019 mit dem Motorrad von einem Polizeimotorrad angehalten. Hat Video Aufzeichnung gemacht. Vermutlich mehr als 25km/h zu schnell (außerorts). Gelte ich noch als Wiederholungstäter oder ab wann beginnt die Frist zu laufen?
    Danke für die Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:43

      Hallo Michael,

      nach deutschem Recht ist der Tattag ausschlaggebend und nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag zum Tattag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tugay
    Am 1. Juli 2019 um 15:26

    Ich wurde innerhalb 15min 4mal geblitz ausserorts 50er zone bin ich 75 gefahren umgefähr mit was kann ich rechnen?

    Danke im Vorraus

  12. Lilli
    Am 17. Juni 2019 um 9:41

    Hallo,
    Hatte im November 2018 einen leichten Unfall weil ich das Stoppschild übersehen hatte ..es gab zum Glück keine Verletzten und nur leichte kratzen an meinem und den anderen Auto, in dem ich reingefahren bin..
    Habe damals 120€ Bußgeld und 1 Punkt bekommen.

    Am Freitag hatte ich leider wieder einen Unfall..
    Ich fuhr vielleicht 20-30 km/h und vor mir war ein Lastwagen der plötzlich anhielt da aus einer Ausfahrt plötzlich ein Müllwagen rausfuhr..
    Ich habe zwar auch versucht noch rechtzeitig zu bremsen ..war aber zu spät und bin gegen den Lastwagen gefahren …
    Mein Auto ist vorne total kaputt una ich habe eine Schleudertrauma ..
    Am Lastwagen da ist nur die Stoßstange leicht gebogen und der Fahrer erlitt Gott sei dank keine Verletzungen.

    Was habe ich jetzt zu erwarten ?
    Danke für Ihre Antwort!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:02

      Hallo Lilli,

      die zuständigen Ermittler werden feststellen, wer am Unfall die Schuld trägt. Sollten Sie der Schuldige sein, müssen Sie mind. damit rechnen, dass Sie (bzw. Ihre Kfz-Haftpflicht) die Schäden am Lkw übernehmen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Dürk
    Am 21. Mai 2019 um 12:51

    Guten Tag,

    Vor einigen Jahren war ich mal sehr auffällig in Verkehr, ich hab zwar nie was mit Drogen oder Alkohol zu tun gehabt, bin aber immer schon relativ zügig unterwegs gewesen … seit 2012 war eigentlich Ruhe eingekehrt doch DANN …

    bin ich am 13.10.2018 mit Abzug 25 kmh innerhalb geschlossener Ortschaft erwischt worden …

    dann am 30.04.2019 mit Abzug sogar 33 kmh zu viel …

    und am 05.06.2019 mit Abzug 21 kmh ebenfalls innerorts …

    Was genau habe ich zu erwarten im Gesamten ?

    lg Dürk

  14. B.Schmit
    Am 17. Mai 2019 um 15:49

    Ich bin vor einem Monat auf der BAB9 mit 40 kmh überhöhter Geschwindigkeit (statt 100 kmh hatte ich 140 kmh)
    geblitzt worden.
    Vor drei Jahren wurde ich wegen überhöhter Geschwindigkeit (20 kmh) geblitzt worden.

    Mit was muss ich bitte rechnen?
    MfrGr
    B.Schmit

  15. Steffi U
    Am 11. Mai 2019 um 19:24

    Hallo, ich habe bereits 2 Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahren. Nun werde ich nochmal 2 bekommen aufgrund von einem Abstandsblitzer, 160€ Strafe und einen Monat Fahrverbot. Nun meine Frage: Erhöht sich die Geldstrafe und verlängert sich das Fahrverbot wegen den 2 alten Punkten?
    Liebe Grüße,
    Steffi

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