Zeugenfragebogen erhalten – Was ist jetzt zu tun?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein

In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.

In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.

Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?

Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?

Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Keine Lust zu lesen? Zeugenfragebogen im Video erklärt

Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!
Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!

Weiterführende Ratgeber zum Zeugenfragebogen

Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?

Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet

Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.

Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.

Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.

Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.

Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:

Adresse der Behörde
Straße
PLZAdresse des Betroffenen
Straße
PLZ
Geboren am: XX.XX.XX
Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY

Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h

§ XX Abs. XX

Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto
Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX

Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Im Auftrag,

XY

Zeugenfragebogen als Muster

Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Beispielhafte Vorlage

Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?

Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.

Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.

Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.

Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.

Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.

Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.

Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.

Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.

Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,

  • deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
  • den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
  • das amtliche Kennzeichen,
  • Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.

Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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181 Kommentare

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  1. Johannes
    Am 14. Juni 2018 um 14:31

    Guten Tag,
    darf die Polizei mein Fahrzeug, dass auf einem Parkplatz, im Hof meines Wohnhauses, ohne mich dabei zu haben, anschauen und davon Fotos machen?

    Das ist mir vor kurzem passiert. Ich habe jetzt einen Anhörungsbogen erhalten. Da stand auch ein Datum und die Uhrzeit des Vorfalls drin. Zeugen: nur 2 Polizeibeamte.

    An dem Tag, um diese Uhrzeit war ich Zuhause und habe meine Arbeitstasche gepackt. Die könnten ja nur mein Auto von der Strasse gesehen haben und sind dann wahrscheinlich angehalten um Fotos zu machen.

    Beweise:
    Angeblich sind meine Scheinwerfer zu dunkel, damit habe ich dem Verkehr gefährdet. Obwohl die beiden Scheinwerfer Original sind.

    Ich habe diesen Bogen ausgefüllt und abgeschickt. Die Vorwürfe habe ich nicht zugegeben und das auch schriftlich begründet.

    Vor 2 Tagen fand ich im Briefkasten einen Kontrollbericht von der Polizei. Jetzt müssen die ja da gewesen sein. Die fordern von mir jetzt den Par. 21 Stvzo. Die Betriebserlaubnis sei jetzt erloschen. Zu den Scheinwerfern kommt jetzt auf einmal die unpassende Bereifung dazu. Die Einzelnorm würde mich mind. 250 Euro kosten. Das soll ich auch noch „unverzüglich“ machen.

    Warum, Wofür? Ich wurde nicht mal angehalten. Ich wurde nicht mal von Polizeibeamten angesprochen und keinen in meiner Nähe gesehen. 2 mal Post, 2 mal keinen Polizeibeamten gesehen.

    Kann sowas überhaupt möglich sein?
    Ich sitze zuhause und bekomme Post mit schockierenden Inhalten.

    Vielen Dank!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:35

      Hallo Johannes,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von diesem beraten. Unter Umständen kann er Ihnen helfen, einen Widerspruch einzulegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Kay
    Am 3. Juni 2018 um 9:47

    Ich habe einen flüchtigen Bekannten, dessen Vorname mir lediglich bekannt ist mitgenommen. Da ich übermüdet war, haben wir uns abgewechselt. Er wurde geblitzt. Halter bin ich. Ich kann jedoch zum Fahrer keine Aussage machen. Zeugnisverweigerung oder exakt so in die Anhörung?!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 15:00

      Hallo Kay,

      leider sind wir nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Wenn Sie juristischen Rat suchen, können Sie sich gerne an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. B.
    Am 16. Mai 2018 um 20:20

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    ich bin innerorts mit 76 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt wurden und habe heute einen Zeugenfragebogen erhalten. Bringt es etwas vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder erhöht das nur die Kosten. Ich bin rechtschutzversichert. Lohnt sich eine Rechtsberatung?
    Viele Grüße B.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:21

      Hallo B.,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen zu Schritten zu raten oder davon abzuraten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jule
    Am 29. April 2018 um 14:43

    Ich bin mit dem Fahrzeug meiner Mutter in eine Abstandmessung gekommen. Nun hat sie nach 5 Wochen einen Zeugenfragebogen bekommen. Die Messung hat ergeben, dass der vorgeschriebene Abstand um weniger als 5/10 unterschritten wurde.

    Die Fahrerin ist auf dem Foto nicht wirklich zu erkennen. Wie geht es weiter, wenn sie die Aussage verweigert?

    Gibt es, wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann, bereits beim ersten Verstoß ein Fahrtenbuch?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:54

      Hallo Jule,

      die Behörde wird vermutlich versuchen, weiterhin den Fahrer zu ermitteln. Ggf. kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, ob dies geschieht, ist jedoch nicht zu prognostizieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mitze
    Am 25. April 2018 um 9:54

    Meine Tochter ist der Halter meines PKws,welches ich immer nutze,da sie keinen Führerschein besitzt.Nun wurde mein Verlobter geblitzt.Kann ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen,obwohl ich nicht der Halter bin?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:41

      Hallo Mitze,

      in bestimmten Situationen steht Ihnen tatsächlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Inbesondere innerhalb der Familie soll niemand zu einer Aussage gezwungen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Markus
    Am 24. April 2018 um 16:03

    Bin mit dem Firmenwagen zu schnell gewesen. Die GmbH & Co.KG hat den Zeugenfragebogen bekommen. Ich bin der Geschäftsführer und würde gerne wissen ob ich auf das Schreiben stellen nehmen soll.
    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:17

      Hallo Markus,

      welches Verhalten in Ihrem Falle ratsam ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Wir sind leider nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Elmasli
    Am 19. April 2018 um 18:46

    Hallo

    Ich habe mein Fahrzeug verliehen und mein Wagen wurde geblitzt mit Telefon am Steuer. Ich bin nicht die Person und kenne die Person auch nicht persönlich er kommt aus dem Ausland ich könnte nur name und Geburtsort so wie Geburstag herausfinden? Dies habe ich schon gemeldet. Was soll ich nun tun da die Behörde mich persönlich Anruf und unter Druck setzt mit starfen. Die Person komm aus dem Ausland und ich weiß auch nicht wer sie eingeladen hat und komm auch an keine weiteren Infos mehr ran.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:49

      Hallo Elmasli,

      Sie sollten einen Anhörungsbogen erhalten, dort können Sie den Fahrer angeben. Erhalten Sie trotzdem einen Bußgeldbescheid, können Sie Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Buer
    Am 21. März 2018 um 0:47

    Hallo.
    Und zwar hab ich zur zeugenbefragung einen brief bekommen unwissentlich hab ich angegeben das ich Fahrzeug Führer war. (Dachte dann ist es erledigt) Obwohl es mein Freund war.
    Nun hab ich eine vorladung bekommen als Zeugin da dazu auszusagen. Wie verhalte ich mich dort am besten.? Zählt das auch zur falschaussage ?
    Freundliche grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:15

      Hallo Buer,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mohamed
    Am 8. März 2018 um 20:20

    Hallo,
    ein näher verwandter ist meinem Fahrzeug am 23.12.17 geblitzt worden wo ich im Urlaub war, habe das schreiben am 14.01.18 erhalten und nicht drauf geantwortet heute am 08.03.18 die wollen jetzt unverzüglich Name und Anschrift von Fahrzeugführer haben.
    Kann ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen?
    Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

    Besten dank im vorraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:02

      Hallo Mohamed,

      grundsätzlich besteht bei nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings sollten Sie sich auch dessen bewusst sein, dass Sie damit für die Behörden den Kreis der möglichen Fahrer deutlich einschränken und somit möglicherweise einen Hinweis liefern. Bei weiteren Fragen können Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ulrike
    Am 7. Februar 2018 um 22:16

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug gefahren, dessen Halter ich nicht bin und wurde geblitzt. Die Behörde hat dem Fahrzeughalter jetzt einen Zeugen – Anhörungsbogen zugesandt. Der Fahrzeughalter ist aber zwischen zeitlich verstorben. Ich habe weder mit dem Fahrzeughalter in einem Haushalt gewohnt, noch bin ich direkt mit ihm verwandt gewesen.

    Was soll ich machen? Verjährt das Ganze nach drei Monaten?

    Gruß Ulrike

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:00

      Hallo Ulrike,

      Eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die dreimonatige Verjährungsfrist greift hier in der Regel nicht – sie würde dann gelten, wenn Sie drei Monate lang von der Sache gar nichts gehört hätten. Wenn Sie Informationen über die Behörde haben, dann sollte dieser mitgeteilt werden, dass der Fahrzeughalter verstorben ist – sonst geht diese davon aus, dass nicht kooperiert wird und verhängt weitere Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Hadi
    Am 1. Februar 2018 um 1:30

    Hallo,
    gestern war das Ordnungsamt bei mir zur Fahrerermittlung. Die Person auf dem Blitzerfoto ist 43km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren und sieht mir (erschreckender weise) sehr ähnlich. Da ich den Fahrzeughalter nicht kenne, seit langem nicht geblitzt wurde und ich das Auto auf dem Blitzerfoto werder kenne, noch gefahren bin, kann ich es nicht gewesen sein.
    Der Fahrzeugführer wohnt in der selben Ortschaft wie ich und hat den selben Nachnamen..
    Der Beamte vom Ordnungsamt hatte ein Bild von mir aus dem Internet dabei (Landesbesten Ehrungen). Und es mit dem Blitzerfoto verglichen.
    Er gab an, in seinem „Bericht“ schreiben zu wollen, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrzeugführer gewesen bin….
    Was kann ich nun machen???
    Wie kann es sein das dass Ordnungsamt mich verdächtigt, obwohl ich gar kein Bezug zu dem Fahrzeughalter habe?

    Danke für die Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:37

      Hallo Hadi,

      in Ihrem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie über das weitere Vorgehen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jens
    Am 16. Januar 2018 um 12:27

    Hallo, ich bin scheinbar mit einem Leihwagen am 10.10.2017 geblitzt worden (21 km/h zu schnell / innerorts).
    Am 15.01.18 erhielt ich ein Schreiben der Behörde mit Datum vom 21.12.2017 (Anhörung im Bußgeldverfahren) mit einem Roten Erinnerungsstempel darauf „Bitte ausgefüllt zurücksenden, Sachbearbeiter, 11.01.2018.
    Vorher habe ich nix erhalten.

    Was soll/muss ich tun? Ist es nicht bereits verjährt?

    Gruß Jens

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:38

      Hallo Jens,

      die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid verschickt worden ist. Da das Schreiben aber bereits am 21.12.2017 verfasst sein sollte, müssen Sie bei der Bußgeldstelle nachweisen, dass der Brief erst am 15.01.2018 bei Ihnen eingetroffen ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. Gisela
    Am 4. Januar 2018 um 20:23

    Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich habe heute einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen. Der Führerin des PKW wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Beweisfoto ist auch beigefügt. Aber ich komme als Fahrzeugführer nicht in Betracht.
    Merkwürdig, ich bin es aber gewesen. Soll ich die Aussage verweigern und so eine Bußgeldzahlung vermeiden?
    Danke für Ihre Antwort.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:01

      Hallo Gisela,

      es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Grundsätzlich können Sie die schriftliche Aussage verweigern, Sie sind jedoch immer dazu angehalten, die korrekten Personalien des tatsächlichen Fahrers anzugeben und den Bogen fristgerecht zurück zu senden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Anikó
    Am 20. Dezember 2017 um 12:12

    Hallo,

    ein Bekannter von mir hat eine Firma in Ungarn, welche sich mit Transportieren von Produkten nach Deutschland beschäftigt. Die Firma (gleichzeitig auch Adressat der Briefe) erhält regelmäßig Zeugenfragebogen von verschiedenen Polizeibehörden, normalerweise wegen Ordnungswidrigkeiten wie Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung oder Überholverbotsverletzung. In manchen Briefen wird die Firma zur Angabe des Namens und Adresse des Kfz-Fahrers aufgefordert, in anderen Briefen wird ihr aber auch die Möglichkeit angeboten, den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen zu müssen, wenn sie innerhalb bestimmter Tage eine Strafe von 15 bis 25 Euro bezahlt. Die Firma präferiert das letztere Verfahren, also sie möchte im Weiteren keine Informationen über die jeweiligen Fahrer (Angestellte) ausgeben, sondern sie ist bereit, die Strafe zu bezahlen.

    Wie kann das erreicht werden, dass die Behörden in seinen Schriften immer auch diese Möglichkeit der Firma anbieten? Falls die Firma zu der Angabe der Daten des Fahrers trotzdem verpflichtet ist, was sind die Konsequenzen, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllt und sie die Daten nicht ausliefert?

    Mfg,

    Anikó

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 10:00

      Hallo Anikó,

      dass eine entsprechende Geldbuße gezahlt wird statt einen Zeugenfragebogen ausfüllen zu müssen, ist nicht die Norm. Wahrscheinlich handelt es sich bei besagten Fällen um eher kleine Delikte mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe, weshalb Ihnen diese Möglichkeit gegeben wird. Es gibt jedoch keinen Antrag oder Ähnliches, durch welchen Sie immer von dieser Methode Gebrauch machen können.

      Grundsätzlich müssen auf einen Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen Angaben zum Fahrer gemacht werden, die schriftliche Stellungnahme hingegen ist freiwillig. Werden solche Bögen nicht oder unvollständig beantwortet, verhängen die Behörden in der Regel eine zusätzliche Sanktion in Form einer Geldstrafe. Sollten sich Betroffene weiterhin weigern, Angaben zu tätigen, dann ist eine Fahrtenbuchauflage wahrscheinlich. Dann sind Sie dazu verpflichtet, entsprechend Buch über die Nutzung Ihrer Firmenwagen zu führen und dies auf Verlangen vorzuzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Merve
    Am 19. November 2017 um 20:03

    Hallo,

    Ich wurde mit dem Fahrzeug von meine Vater geblitzt. Mein Vater hat ein Zeugenfragebogen erhalten. Ich habe mich beraten lassen, ein Anwalt meint, dass ich Garnichts machen soll. Wir sollen das Schreiben nicht wahrnehmen.. und warten bis die selbst auf mich kommen .. was meinen Sie bekommen wir Sanktionen wenn wir es so tuen ?
    Mfg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:37

      Hallo Merve,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die Behörden weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung anstreben können. Unter Umständen kann Ihren Vater die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, auferlegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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