Zu 6 im Auto – Welche Strafe kann drohen?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sechs Leute im Auto: Ist eine Strafe vorgesehen?
Sechs Leute im Auto: Ist eine Strafe vorgesehen?

Zu viele Köpfe für zu wenig Sitze

Autofahrer sind grundsätzlich zur Rücksicht und Vorsicht gemahnt. Dazu zählt auch, für die Sicherheit der Mitfahrenden zu sorgen. Dabei kommt es häufig zu Diskussionen darüber, wie viele Personen eigentlich in einem Wagen transportiert werden dürfen.

Wer einen regulären Pkw fährt und neben sich selbst nun fünf andere Personen fahren muss, wird wohl kaum eine auf der Straße zurücklassen. Einmal zusammenrücken, und schon können auch vier Personen auf die Rückbank passen. Was aber, wenn nun eine Verkehrskontrolle ansteht? Müssen Verkehrsteilnehmer, die zu 6 im Auto unterwegs sind, Strafe fürchten?

FAQ: Zu sechst im Auto fahren

Stimmt es, dass sechs Personen im Auto mitfahren dürfen, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird?

Nein, das ist ein Irrtum. § 21 StVO schreibt vor, dass nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Denn es besteht Anschnallpflicht.

Welche Sanktionen drohen, wenn unerlaubterweise sechs Personen mitfahren?

Die möglichen Folgen variieren je nach den Umständen des Einzelfalls. Wir haben die möglichen Verwarn- bzw. Bußgelder im folgenden Abschnitt für Sie zusammengefasst. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier.

Bußgeldkatalog: Mehr Personen befördert als zulässig

VerstoßBußgeldPunkte
mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze mit Gurte vorhanden sind5 €
mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze vorhanden sind (wenn für einzelne keine Gurte vorgeschrieben waren)5 €
Personen in Lade­räumen oder auf Lade­flächen befördert5 €
Kind ohne jegliche Siche­rung befördert30 €
... als Kraftfahr­zeug­führer bzw. Verant­wortlicher60 €1
mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung befördert35 €
... als Kraftfahr­zeug­führer bzw. Verant­wortlicher75 €1

Mehr Personen als Sicherheitsgurte? Das kann eindeutig Ärger geben

Wer online nach Antworten zu der Frage sucht, ob der Transport von sechs Personen im eigenen 5-Sitzer erlaubt ist oder nicht, der trifft auf verschiedene Einschätzungen. Dabei hält sich hartnäckig die Behauptung, dass es keine Strafe gibt, wenn zu sechst im Auto mit fünf Sitzplätzen gefahren wird. Solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde und die Führerscheinklasse des Fahrers die Anzahl der zu Transportierenden erlaubt, sei solch eine Personenbeförderung legal. Das ist jedoch in der Form nicht wahr.

Fakt ist: Sind Sie zu 6 im 5er-Auto, ist eine Strafe durchaus denkbar. Dennoch ist die gesetzliche Handhabe mitunter nicht eindeutig. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass der Gesetzgeber hierfür keinen spezifischen Tatbestand definiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Strafe bei sechs Personen im Auto verhängt wird.

In § 21 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist diesbezüglich zu lesen:

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Das heißt: Sind Sie mit nur fünf Sicherheitsgurten zu 6 im Auto, kann sehr wohl eine Strafe drohen, da in diesem Fall eindeutig gegen die Gurtpflicht verstoßen wird. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob es sich bei den „überschüssigen“ Mitfahrern um Erwachsene oder Minderjährige handelt.

Womit ist nun zu rechnen?

Zu sechst in einem 5-Sitzer: Eine Strafe droht u. a. für missachtete Gurtpflicht.
Zu sechst in einem 5-Sitzer: Eine Strafe droht u. a. für missachtete Gurtpflicht.

Waren Sie unerlaubterweise zu sechst im Auto, hängt die Strafe von den genauen Umständen Ihrer Fahrt ab. Der oben genannte Auszug wird im Regelfall laut Punkt 97 des offiziellen Bußgeldkataloges grundsätzlich mit einem relativ geringen Verwarngeld von fünf Euro geahndet.

Im Normalfall sollte es jedoch nicht dabei bleiben. Wer nämlich gegen die Anschnallpflicht verstößt – was ja zumeist der Fall ist bei 6 Personen im Auto – muss eine Strafe von weiteren 30 Euro erwarten. Letzteres gilt gesetzt dem Fall, dass es sich um einen volljährigen Mitfahrer handelt. Grundlegend gilt, dass jeder für sich selbst haftet. Zudem passiert es nicht selten, dass der zusätzliche Mitfahrende die Reise dann zu Fuß fortsetzen muss.

Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro, wenn es sich um mehrere Kinder handelt.

Wurde ein Kind hingegen ohne jede Sicherung transportiert, dann fällt hierfür nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro an, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Wurden gar mehrere Kinder völlig ungesichert transportiert, dann werden hier 70 Euro plus ein Punkt fällig.

Im Fall sechs Personen im Fünfsitzer variiert die Sanktion also je nach Einzelfall. Waren mehr Personen als erlaubt im Wagen und bauen infolgedessen einen Unfall, dann ist ebenso denkbar, dass die Versicherung Zahlungen verweigert. Auch Schadensersatzansprüche können so vermindert werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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28 Kommentare

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  1. Markus
    Am 31. Juli 2019 um 9:48

    Liebe Redaktion,

    Ich fahre einen oldtimer aus dem Jahr 1973.

    Dieser besitzt 6 Anschnallgurte, ist aber im Kfz Schein nur mit 5 Personen eingetragen.

    Darf ich hier incl mir, 6 Personen befördern?

    Bei 6 Personen ist es noch nicht eng im Fahrzeug.

    Viele Grüße

    M

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 15:03

      Hallo Markus,
      grundsätzlich gelten die Angaben in dne Zulassungspapieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Fabian K.
    Am 22. Juli 2019 um 22:36

    Hallo,
    wie sieht das ganze bei Motorrädern aus? Nehmen wir an, man hat ein Einsitzer und rüstet Fußrasten für den Sozius nach, hat diese aber nicht eingetragen (bekommen) – wie sieht hier die Strafe aus?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 9:36

      Hallo Fabian,

      wenn Sie bestimmte Teile nicht eintragen lassen oder nicht eingetragen bekommen, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Dafür drohen im Regelfall 50 Euro Bußgeld. Dieses kann bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auch 90 Euro betragen. Dann kommt ein Punkt in Flensburg dazu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Karl
    Am 19. Juli 2019 um 1:15

    Hallo, nur eine info am Rande: für Familien ab 8 Kindern kann die Führerscheinklasse D1 (zumindest in Niedersachsen) beantragt werden. Allerdings mit der Schlüsselzahl 179, d.h. für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.

  4. Anna
    Am 19. Juni 2019 um 23:22

    Hallo eine frage und zwar bin ich noch in der Probezeit und will gleich 6 Personen mitnehmen kann ich meinen Führerschein deswegen verlieren oder nur eine Verwarnung?

  5. Ben
    Am 4. Juni 2019 um 1:06

    Guten Tag

    Im Artikel steht: „Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro.“

    Meine Frage dazu ist. Wielange wird ein Mitfahrer als Kind eingestuft ?

  6. tom
    Am 24. Mai 2019 um 0:49

    und was ist mit der probezeit??????

    • Tobias
      Am 2. Juni 2022 um 18:46

      Da gibt’s dann ne Probezeitverlängerung, wenn du einen Punkt bekommst.

  7. Helmut
    Am 16. Mai 2019 um 5:16

    Hallo!
    Was ist mit Familien, die 8 oder mehr Kinder haben, müssen die sich etwa einen Reisebus kaufen??
    Und wenn die nur mit ihren eigenen Kindern unterwegs sind, brauchen die Eltern einen extra Führerschein?
    Oder gibt es für Kinderreiche Familien eine Sondergenehmigung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2019 um 15:05

      Hallo Helmut,

      für kinderreiche Familien gibt es keine Sondergenehmigung. In der Regel wird die Fahrerlaubnisklasse D1 benötigt, wenn 9 bis 16 Personen in einem Kfz befördert werden sollen (inkl. Fahrer). Es dürfen außerdem nur so viele Personen in einem Kfz befördert werden wie Sicherheitsgurte bzw. Sitze vorhanden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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