Zu 6 im Auto – Welche Strafe kann drohen?
Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zu viele Köpfe für zu wenig Sitze
Autofahrer sind grundsätzlich zur Rücksicht und Vorsicht gemahnt. Dazu zählt auch, für die Sicherheit der Mitfahrenden zu sorgen. Dabei kommt es häufig zu Diskussionen darüber, wie viele Personen eigentlich in einem Wagen transportiert werden dürfen.
Wer einen regulären Pkw fährt und neben sich selbst nun fünf andere Personen fahren muss, wird wohl kaum eine auf der Straße zurücklassen. Einmal zusammenrücken, und schon können auch vier Personen auf die Rückbank passen. Was aber, wenn nun eine Verkehrskontrolle ansteht? Müssen Verkehrsteilnehmer, die zu 6 im Auto unterwegs sind, Strafe fürchten?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zu sechst im Auto fahren
Nein, das ist ein Irrtum. § 21 StVO schreibt vor, dass nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Denn es besteht Anschnallpflicht.
Bußgeldkatalog: Mehr Personen befördert als zulässig
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze mit Gurte vorhanden sind | 5 € | |
| mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze vorhanden sind (wenn für einzelne keine Gurte vorgeschrieben waren) | 5 € | |
| Personen in Laderäumen oder auf Ladeflächen befördert | 5 € | |
| Kind ohne jegliche Sicherung befördert | 30 € | |
| ... als Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher | 60 € | 1 |
| mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung befördert | 35 € | |
| ... als Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher | 75 € | 1 |
Mehr Personen als Sicherheitsgurte? Das kann eindeutig Ärger geben
Fakt ist: Sind Sie zu 6 im 5er-Auto, ist eine Strafe durchaus denkbar. Dennoch ist die gesetzliche Handhabe mitunter nicht eindeutig. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass der Gesetzgeber hierfür keinen spezifischen Tatbestand definiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Strafe bei sechs Personen im Auto verhängt wird.
In § 21 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist diesbezüglich zu lesen:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Das heißt: Sind Sie mit nur fünf Sicherheitsgurten zu 6 im Auto, kann sehr wohl eine Strafe drohen, da in diesem Fall eindeutig gegen die Gurtpflicht verstoßen wird. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob es sich bei den „überschüssigen“ Mitfahrern um Erwachsene oder Minderjährige handelt.
Womit ist nun zu rechnen?

Waren Sie unerlaubterweise zu sechst im Auto, hängt die Strafe von den genauen Umständen Ihrer Fahrt ab. Der oben genannte Auszug wird im Regelfall laut Punkt 97 des offiziellen Bußgeldkataloges grundsätzlich mit einem relativ geringen Verwarngeld von fünf Euro geahndet.
Im Normalfall sollte es jedoch nicht dabei bleiben. Wer nämlich gegen die Anschnallpflicht verstößt – was ja zumeist der Fall ist bei 6 Personen im Auto – muss eine Strafe von weiteren 30 Euro erwarten. Letzteres gilt gesetzt dem Fall, dass es sich um einen volljährigen Mitfahrer handelt. Grundlegend gilt, dass jeder für sich selbst haftet. Zudem passiert es nicht selten, dass der zusätzliche Mitfahrende die Reise dann zu Fuß fortsetzen muss.
Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro, wenn es sich um mehrere Kinder handelt.
Wurde ein Kind hingegen ohne jede Sicherung transportiert, dann fällt hierfür nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro an, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Wurden gar mehrere Kinder völlig ungesichert transportiert, dann werden hier 70 Euro plus ein Punkt fällig.


(167 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Liebe Redaktion,
Ich fahre einen oldtimer aus dem Jahr 1973.
Dieser besitzt 6 Anschnallgurte, ist aber im Kfz Schein nur mit 5 Personen eingetragen.
Darf ich hier incl mir, 6 Personen befördern?
Bei 6 Personen ist es noch nicht eng im Fahrzeug.
Viele Grüße
M
Hallo Markus,
grundsätzlich gelten die Angaben in dne Zulassungspapieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie sieht das ganze bei Motorrädern aus? Nehmen wir an, man hat ein Einsitzer und rüstet Fußrasten für den Sozius nach, hat diese aber nicht eingetragen (bekommen) – wie sieht hier die Strafe aus?
Hallo Fabian,
wenn Sie bestimmte Teile nicht eintragen lassen oder nicht eingetragen bekommen, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Dafür drohen im Regelfall 50 Euro Bußgeld. Dieses kann bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auch 90 Euro betragen. Dann kommt ein Punkt in Flensburg dazu.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, nur eine info am Rande: für Familien ab 8 Kindern kann die Führerscheinklasse D1 (zumindest in Niedersachsen) beantragt werden. Allerdings mit der Schlüsselzahl 179, d.h. für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.
Hallo eine frage und zwar bin ich noch in der Probezeit und will gleich 6 Personen mitnehmen kann ich meinen Führerschein deswegen verlieren oder nur eine Verwarnung?
Guten Tag
Im Artikel steht: „Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro.“
Meine Frage dazu ist. Wielange wird ein Mitfahrer als Kind eingestuft ?
und was ist mit der probezeit??????
Da gibt’s dann ne Probezeitverlängerung, wenn du einen Punkt bekommst.
Hallo!
Was ist mit Familien, die 8 oder mehr Kinder haben, müssen die sich etwa einen Reisebus kaufen??
Und wenn die nur mit ihren eigenen Kindern unterwegs sind, brauchen die Eltern einen extra Führerschein?
Oder gibt es für Kinderreiche Familien eine Sondergenehmigung?
Hallo Helmut,
für kinderreiche Familien gibt es keine Sondergenehmigung. In der Regel wird die Fahrerlaubnisklasse D1 benötigt, wenn 9 bis 16 Personen in einem Kfz befördert werden sollen (inkl. Fahrer). Es dürfen außerdem nur so viele Personen in einem Kfz befördert werden wie Sicherheitsgurte bzw. Sitze vorhanden sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org