Auto zugeparkt: Was tun, um gegen Verkehrssünder vorzugehen?
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auto oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?

Sie wollen wie gewohnt aus Ihrer Garage oder von Ihrem Grundstück fahren, um sich auf den Weg zur Arbeit zu machen, kommen mit dem Auto aber nicht von der Stelle, weil ein Auto diese zugeparkt hat? Die Gesetze in Deutschland sind in einem Fall nicht immer eindeutig.
Es gibt zahlreiche Urteile, die sich jedoch nicht selten gegenseitig widersprechen. Wollen Sie einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen, ist der Rat eines Anwalts stets vorab zu empfehlen. Dieser kann Ihnen im Zweifel erläutern, welche Erfolgsaussichten sich erkennen ließen.
Handelt es sich beim Zuparken um vollendete Nötigung oder lediglich um einen geringfügigen Parkverstoß? Dürfen Sie den Verkehrssünder selbst abschleppen lassen oder müssen Sie hierzu Ordnungsamt oder Polizei verständigen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zuparken
Sie sollten zunächst mindestens fünf Minuten warten, ob der Fahrer des geparkten Wagens zurückkehrt. Andernfalls verständigen Sie das Ordnungsamt.
Nein. Es ist ratsam, das Ordnungsamt zu verständigen. Diese können die Ordnungswidrigkeit dann ahnden.
Das kommt darauf an, wo, was oder wen Sie zuparken. So fallen für das Parken vor einer Grundstücksausfahrt mindestens 10 Euro Verwarngeld an. Wer jedoch z. B. eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema „Falschparker abschleppen“ im Video
Aktuelle Bußgeldtabelle zum Thema „Zugeparkt“
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten | 10 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung | 15 € | eher nicht | ||
| ... über 3 Stunden | 20 € | eher nicht | ||
| ... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | eher nicht | ||
| Parken in zweiter Reihe | 55 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... mit Gefährdung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... mehr als 15 Minuten | 85 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... mehr als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Parken vor oder in der Feuerwehrzufahrt | 55 € | eher nicht | ||
| ... mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
Einfahrt zugeparkt = Nötigung im Straßenverkehr?
In den letzten Jahren kam es in der Rechtsprechung immer häufiger zu Verurteilungen von Verkehrssündern, die andere Fahrzeuge oder Einfahrten zugeparkt haben. Ein beliebter Tatvorwurf dabei: die Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Nach Absatz 1 des benannten Paragraphen handelt es sich nach strafrechtlicher Definition dann um Nötigung, wenn eine Person im Zuge einer rechtswidrigen Handlung eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zum Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt.
Der Handlung zugrundeliegen muss dabei also stets eine gegen geltendes Recht verstoßende Handlung. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr sind die Begriffe „Gewalt“ und „Drohung“ wesentlich abstrakter zu verstehen. Nicht ein direkter Fausthieb oder das Drohen mit der Faust können erst als Nötigung gelten, sondern zum Beispiel auch das Drängeln auf der Autobahn, das Schneiden eines Fahrzeugs oder eben auch das Zuparken.
Aber: Die Oberlandesgerichte haben sich immer häufiger auch mit diesem Tatbestand auseinandersetzen müssen. In zahlreichen Fällen (u. a. Az.: 4 Ss 234/08) entschied es, dass für die strafrechtliche Behandlung eines Beschuldigten, der ein anderes Auto zugeparkt habe, vor allem der direkte Tatvorsatz geboten sein muss.
Ist Ihr Auto demnach zugeparkt, kann eine Nötigung im Einzelfall vorliegen. Suchen Sie jedoch den Rat eines Anwalts, um abzuklären, inwiefern eine entsprechende Anzeige im vorliegenden Fall sinnvoll erscheint. Entscheidet das Gericht, dass eine Nötigung beim Zuparken letztlich nicht vollendet oder feststellbar sei, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten im Zweifel alleine tragen.
Dennoch ist das Zuparken strafbar und kann zu einem Verwarngeld und im Zweifel auch zu weiteren Kosten führen.
Mindestabstand beim Parken – im Video erklärt
Garage oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?

Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht aus der Garage fahren, weil die Garageneinfahrt zugeparkt ist? “Was kann ich tun?”, lautet die erste Frage nach dem Verrauchen des anfänglichen Ärgers. Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten hat mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Abhängig von der Dauer und den Umständen des Parkverstoßes können aber auch 30 Euro fällig sein. Was zu tun ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Generell gilt es, erst einmal abzuwarten. Sie sollten dem Falschparker mindestens fünf Minuten Zeit einräumen. Vielleicht hat er ja nur kurz geparkt, um Brötchen zu holen und macht den Platz schnell wieder frei.
Ist nach einer angemessenen Wartezeit die Sperrfläche immer noch zugeparkt, können Sie das Ordnungsamt zur Unterstützung herbeirufen. Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs veranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen – beachten Sie hierzu jedoch, dass Sie für diese Kosten in der Regel eine Vorabzahlung zu erbringen haben, welche Sie später wieder geltend machen sollten.
Sanktionen drohen ebenfalls, wenn Sie durch das unerlaubte Parken in der zweiten Reihe nicht die Parklücke verlassen können. In einem solchen Fall drohen mindestens 55 Euro. Informationen den Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.
Besonders empfindlich können die Strafen sein, wenn Personen eine Feuerwehrzufahrt zuparken. Behindert das falsch abgestellte Auto Einsatzkräfte, so können ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Privatparkplatz zugeparkt – Was tun?
Häufig stellen Fahrer ihr Fahrzeug auch einfach auf Parkplätze ab, die für Anwohner oder Eigentümer reserviert sind. Es handelt sich also nicht um öffentliche, sondern private Stellplätze. Ist ein privater Parkplatz zugeparkt, kann der Eigentümer oder Pächter zwar Polizei oder Ordnungsamt informieren, allerdings können diese nur die Identität des Halters des anderen Fahrzeugs feststellen. Eingreifen darf das Ordnungsamt nämlich nur auf öffentlichen Straßen.
Einfahrt zugeparkt – Abschleppen lassen auf eigene Veranlassung hin?
Können Sie einen Falschparker auch selbst abschleppen lassen? Nein. Es handelt sich nicht um Ihr eigenes Eigentum. Während Sie für Ihr eigenes Fahrzeug also jederzeit einen Abschleppdienst verständigen dürfen, ist dies bei Fremdeigentum nicht möglich. Hierzu bedarf es des Umweges über das Ordnungsamt oder andere offizielle Stellen.
Nur diese sind dazu befugt, ein falsch abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen.




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Guten Tag,
leider stehen gegenüber von meinem Carport ständig Autos so das ich nicht die Möglichkeit habe mein Carport zu nutzen. Was kann ich dagegen tun?
Hallo,
wir haben vor dem Haus (Mehrfamilienhaus zur Miete) bezahlte Stellflächen. Die Zufahrt ist als Privatgrundstück und als Feuerwehrzufahrt beschildert. Hin und wieder parken dort PKWs. Teilweise kann man nicht mehr seinen Stellplatz benutzen. Wen kann man sich nun zur Unterstützung holen? Da es ja ein Privatgrundstück ist, fällt ja das Ordnungsamt wieder aus. Meines Wissens ist in einer Feuerwehrzufahrt grundsätzlich Halteverbot. Kann hier die Polizei tätig werden? Oder müsste ich selbst einen Abschleppdienst bemühen? Teilweise stehen hier Fahrzeuge mitunter stundenlang.
Kann ich vom Zugeparkten erwarten, dass er mich verständigt, wenn er nicht ausparken kann. Im vorliegenden Fall, wissen alle Anwohner wem das Auto gehört. Der zu Fuß zurückzulegende Weg, um mich auf die Entfernung meines Fahrzeuges hinzuweisen, beträgt lediglich Sekunden. Dies tun auch die betreffenden Anwohner schon seit Jahren. Nur, ein missgünstiger Nachbar, den ich objektiv nicht behindere, hat sich beim Ordnungsamt beschwert. Die Folge sind drei Verwarnungen a
€ 15 –.
Jetzt stellen die Zuparker auch noch Ansprüche, wird immer besser. Wie kommt man überhaupt auf die Idee, andere aus Faulheit zu behindern und sich dann über Verwarngelder zu beschweren? Wiederholtäter sollten deutlich stärker zu Kasse gebeten werden.
Hallöchen an alle Leidensgenossen,
ja, die Probleme kenne ich nur zu gut. Entweder meine Einfahrt wird so zugeparkt, dass ich nicht aus der Garage komme oder man parkt praktischer Weise gleich direkt davor. Also, wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich einen Falschparker auf der öffentlichen Straße vom Ordnungsamt entfernen lassen. Ich hatte erst gestern einen riesen Streit, weil der Falschparker meinte, ich könnte Ihn doch ansprechen. Und das obwohl mein Mann eine Woche zuvor schon gesagt hat, dass er dort nicht parken soll. Ich weiss ja nicht, ob der was an den Ohren hat oder wir undeutlich sprechen, aber gut. Beim nächsten Mal werde ich den Herrn nicht mehr ansprechen, sondern sofort die Polizei bzw. das Ordnungsamt informieren oder wie geschrieben wurde, eine Unterlassungsklage via Anwalt einreichen lassen, dann zahlt er das eben auch noch. Mir reicht es sowas von. Ich spreche diesen Menschen nicht mehr an, weil als er gemerkt hat, dass mich das nicht interessiert, dass ich Ihn ansprechen kann (Handynummer in der Windschutzscheibe mit dem Vermerk “ bei Bedarf melden“), wurde der auch noch frech und dann bin ich vor Wut geplatzt, weil ich bin ja eine Prinzipienreiterin, nur weil ich meine Einfahrt nutzten möchte. Klasse. Meint der ernsthaft ich suche mir nen Parkplatz, nur damit er keinen Meter mehr gehen muss? Sicher nicht. Von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Daher danke für die guten Tipps. Der Nächste bekommt eben gleich mal die volle Packung ab. Scheint leider nicht anders zu gehen. Vielleicht sollten sich Falschparker mal überlegen, was Sie da anrichten. Was, wenn Krankenwagen u Feuerwehr nicht durchkommmen, nur weil Ihr so parkt? Wenn deswegen jemand keine Hilfe bekommt und stirbt? Könnt Ihr das verantworten? Ach ich vergaß, jeder ist sich selbst der Nächste oder? Bei uns kam es schon vor, dass der Nachbar Hilfe brauchte u dann der Notarzt bei uns geparkt hat, was auch völlig in Ordnung ist, damit die Strasse nicht komplett gesperrt ist. Was, wenn gerade Euch das passiert? Denkt einfach mal nach, was Ihr da macht. Ich für meinen Teil, werde, wenn ich nochmal so attakiert werde, Strafanzeige erstatten. Ich habe für so ein Verhalten kein Verständnis. Das Verhalten sollte meiner Meinung nach ganz massiv bestraft werden. Nicht 10-15 Euro, sondern 500 bis 1000 Euro. Dann füllen sich die öffentlichen Kassen u es zeigt Wirkung. Bei den Gebühren wird sich nichts ändern. Oder sofort abschleppen, natürlich auf Kosten des Verursachers, dann tuts richtig weh. Auto weg und Taschen geleert. Die Art und Weise wie man im Strassenverkehr miteinander umgeht, stört mich schon lange und da geht es nicht nur ums Parken, weil bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob die sich überhaupt morgens die Schuhe alleine zubinden können. Sorry, aber es ist so, anders kann ich mir sowas nicht erklären. Ich verstehe sehr gut, dass man völlig mit den Nerven runter ist, wenn man nicht aus seiner Einfahrt rauskommt, weil jeder parkt wie er lustig ist und wünsche alles Gute und hoffentlich wird es bald besser. So gehts halt einfach nicht. LG Sandra.
Hallo Sandra,
leider kenne ich Ihr Problem nur zu gut. Ich ärgere mich schon seit Jahren mit meinem Nachbarn rum, der erlaubt ständig seinem Besuch, vor seiner und auch vor unserer Einfahrt zu parken. Sprechen wir ihn darauf an, heißt es nur, es waren doch nur 5 Minuten ( was leider nicht immer der Wahrheit entspricht). ich werde es jetzt so handhaben, mache Fotos, schicke diese zum Ordnungsamt. Mal schauen, wie es weiter geht.
Grüsse Sandra
Guten Abend,
folgende Situation: meine Garageneinfahrt wird regelmäßig von anderen Fahrzeugen zugeparkt, so daß ein Ein- oder Ausfahren aus der Garage mit dem PKW nicht möglich ist. Laut Versicherungspolice steht mein Fahrzeug jedoch in einer „abschließbaren Einzelgarage“.
Darf ich schon die Polizei/Odrnungsamt rufen wenn ich hinein möchte oder lediglich wenn ich heraus möchte? Ich meine da mal was gelesen zu haben daß lediglich bei verhinderter Ausfahrt Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wohingegen ich bei versperrter Einfahrt einen alternativen Parkplatz suchen muss und ausnahmsweise nicht in der Garage parken muss. Gibt es hierzu verlässliche Informationen?
H. W
Hallo, darf ein privates Unternehmen einen Verkehrsteilnehmer ohne behördliche Anordnung im öffentlichen Raum abschleppen lassen, wenn dieser mit dem Fahrzeug die Zufahrt zu einem Car-Sharing-Stellplatz teilweise zustellt? Herzlichen Dank für eine kurze Info.
Wir haben seit Anfang des Jahres das Problem, dass ein Nachbar sich abends immer vor unsere Garage stellt (also auf den recht breiten Bürgersteig davor) und dort über Nacht parkt.
Zuerst dachte ich, es wäre eine Ausnahme, weil durch eine Baustelle die Park-Platz-Situation im Viertel etwas angespannt war, und habe es toleriert, aber inzwischen ist die Baustelle weg und ich sehe ihn dort jeden Morgen stehen, wenn ich das Haus verlasse.
Darauf angesprochen, dass er unsere Garage blockert kam die Antwort „Ich komme ja immer nach Ihnen und fahre morgens wieder weg, nachts müssen sie ja nicht an die Garage“.
Stimmt ja im Prinzip, nachts nutzen wir die Garage nicht, mein Vater muss auch immer erst später los, aber der Nachbar parkt aber trotzdem vor einer fremden Garagen-Einfahrt (wir können da er so dicht davor steht nicht mal das Tor öffnen) und betrachtet diese inzwischen als „seinen“ Parkplatz. Vermutlich war es dumm, das anfänglich zu toleriere, da sich inzwischen eine Gewohnheit eingeschliffen hat.
Kann man da irgendwas machen?
Hallo
Ich arbeite in einem Restaurant, welches einen Parkplatz besitzt. Der Nachbar gegenüber(welcher kaum Deutsch spricht) parkt auf diesem immer mal wieder gerne und unsere Gäste bekommen daher kaum Parkplätze. Ich habe Ihn mehrmals darauf hingewiesen, wohl bitte woanders zu Parken, da dies ein Privatparkplatzt ist. Seine Aussage war wie folgt: „ja okay danke“.
Meine Frage nun: Sollte ich einen Abschleppdienst(trage die Kosten ich selber?) oder lieber die Polizei benachrichtigen?
MFG Andi
Hallo zusammen,
Mein Auto ist abgemeldet, steht auf einem privaten Stellplatz und wurde zugeparkt . Kann ich trotzdem das Ordnungsamt zu Hilfe nehmen?
Vielen Dank für eure Antwort
LG
Frage: Unsere Ausfahrt (Kunden-/Mitarbeiterparkplätze) wird regelmäßig von LKW zugeparkt, die den Nachbarbetrieb beliefern und lange Ausladevorgänge (20-30 Minuten) bewerkstelligen. Auch nach Aufforderung, die Ausfahrt freizugeben, weigern sich die Fahrer des LKW, unsere Kunden oder Mitarbeiter vom Hof zu lassen, bis sie ihr Geschäft erledigt haben. Unsere Leute werden so im Hof gefangen. st das Nötigung und was tun?
Hallo Maxe,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich habe bei uns in der Straße immer wieder mit freien Parkplätzen zu kämpfen. Ich muss gestehen ich selbst fahre einen Transporter.
Dennoch gibt es bei uns eigentlich genug Parkplätze. Aber immer wieder gibt es diese speziellen und parkfaulen Fahrer. Beispiel, zwischen 2 Einfahrten auf ein Privatgrundstück passen hier mit genug Platz 3 Fahrzeuge hin. Wenn man sie richtig abstellt. Doch es gibt immer wieder diese Spezialisten die von der Einfahrt bis zu ihrem gewünschten Parkplatz 2 Meter Abstand lassen so das anstatt 3 nur 2 Fahrzeuge Platz haben.
Selbst mit einem normalen PKW hat man hier dann nicht mehr die Möglichkeit zu parken.
Was kann man hier tun ? Preise verteilen für die dümmsten Fahrzeughalter ?
Jetzt ist mir sogar passiert , und das obwohl vor und hinter mir keiner stand ich so zugeparkt worden bin das maximal eine Hand breit vorne und hinten Platz zum anderen Auto war.
Ich hatte selbst nicht die Möglichkeit alleine aus der Lücke zu kommen ohne das mein Nachbar schaut. Der zufällig von der Arbeit kam
Und das nachts um halb 3. Was wäre wenn er nicht da gewesen wäre und ich die anderen beiden Autos etwas angestupst hätte? Was hätte ich tun können ?
Und was ist wenn mein Transporter so zugeparkt ist das ich nicht mal mehr meine Hecktüren aufbekomme ?
Wer haftet dann wenn ich zb in das hinter mir parkende Fahrzeug ausversehen eine Delle mache oder einen Kratzer verursache?
Viel Text. Danke schonmal für eure Antwort
Wir haben eine Garage, diese wird über Dienstgrade direkt angefahren. Unser Auto steht oft in der Einfahrt . In letzter Zeit parkt immer der gleiche Wagen vor der Garage , der Unbekannte hat wohl eher Feierabend als mein Mann und stellt sich jetzt immer davor. Was können wir hier tun, und ist es so das nur ( übers Ordnungsamt) abgeschleppt wird wenn man aus der Garage will?
Hallo,
ich hatte den Fall, das ein privater Parkplatz, welcher mit einem nicht aufgeklappten Parkbügel versehen ist, zugeparkt wurde.
Ich wies den Falschparker darauf hin, das dies ein privater Stellplatz ist, woraufhin mir patzig entgegnet wurde, woran man das denn sieht.
Ich wies auf den Parkbügel hin, das man es doch daran eindeutig erkennen könnte.
Die ebenso patzige Antwort lautete “ Dann machen Sie den doch hoch“.
Da der falsch geparkte PKW ziemlich weit hinten stand, kam ich der Aufforderung nach und klappte den Bügel hoch und schloß ab.
Jetzt habe ich eine Nötigungsanzeige am Hals.
Muß ich tatsächlich in den sauren Apfel beißen?
Gruß, Micha
Zu unserem Grundstück führt eine ca. 150 m lange private Zufahrt, die zur angrenzenden öffentlichen Straße durch eine Schranke abgegrenzt ist. Die öffentliche Straße mündet praktisch in einer Sackgasse in deren Verlängerung am Beginn der privaten Zufahrt (nur halb so breit wie die Straße) die Schranke ist, die in der Regel abgeschlossen ist. Als wir abends zu unserem Haus fahren wollten, die Schranke hatten wir eine ca. 1 Stunde vorher offen gelassen ( also wie eine Bahnschranke senkrecht hochgestellt), parkte ein PkW inmitten unserer Zufahrt in Fahrtrichtung unmittelbar vor der offenen Schranke auf der öffentlichen Straße. Eine Zufahrt war unmöglich, da nur max. 1 Mal Platz auf jeder Seite des parkenden PkW war. Bei der Zufahrt handelt es sich auch um die einzige Zufahrt für Feuerwehr, Krankenwagen, Notariat usw. Wir versuchten zunächst in der Nachbarschaft, es war bereits 20.30 h, den Fahrer ausfindig zu machen. Ergebnislos! Nach einer halben Stunde haben wir die Polizei angerufen, die auch kam und über das amtl. Kennzeichen den Halter ermitteln und anrufen konnte. Dort wurde der Polizei wohl mitgeteilt, dass sich der Nutzer in der Nähe aufhalten würde. Die Polizei fuhr dort hin und der Nutzer kam kurz darauf lustig pfeifend um sein Fahrzeug, welches uns mindestens 3/4 Stunde an der Zufahrt hinderte –
ohne Entschuldigung – wegzulassen. Die Polizei unternahm nichts, obschon ich wegen Nötigung und blockierter Feuerwehrzufahrt auf Aufnahme einer Anzeige bestand. Man verwies mich nur an das Ordnungsamt und übergab mir die Anschrift des Fahrzeugnutzers, allerdings erst nach ausdrücklicher Aufforderung wegen Nichtaufnahme einer Anzeige. Wie kann man hier gegen den Halter/Nutzer vorgehen, da die Zufahrt einwandfrei durch die Schranke ersichtlich ist und ausser der gravierenden Nötigung auch in einem Notfall keinerlei Hilfe möglich gewesen wäre, da unser Haus ca. 150 m in Alleingang entfernt ist. Auch wurde hier mindestens für über 45 Minuten der PkW abgestellt.
Hallo,
ich habe auch eine Frage.
Und zwar wohne ich in einem Viertel, in dem es nur Einbahnstraßen gibt. Wir parken alle am Straßenrand oder dort wo es erlaubt ist, auf den breiten Gehwegen/Parkflächen. Jetzt war es heute schon den zweiten Tag so, das ich dort zugeparkt wurde. Rechts von mir ist der Bürgersteig, vor und hinter mir standen jeweils Autos, links von mir standen ebenfalls 2 Pkw´s, also auf der Straße über die ich meinen Parkplatz normal verlasse…… Theoretisch wäre auf dem Bürgersteig Platz gewesen zum Ausparken (ist an einer Kreuzung) Aber in der anderen Straße stand ebenfalls jemand, so dass die „Ausfahrt“ zu eng gewesen wäre.
Was habe ich hier für Möglichkeiten?
LG Marion