Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?
Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge gelten als zulassungsfrei?

Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.

Existieren auch Anhänger, die zulassungsfrei sind?

Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.

Was haben zulassungspflichtige und zulassungsfreie Kraftfahrzeuge gemeinsam?

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Was bedeutet zulassungsfrei?

Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:

  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • Leichtkrafträder
  • elektronische Mobilitätshilfen
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
In der Regel benötigen Sie demnach beispielsweise für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Zulassung und müssen sich keinem Zulassungsverfahren stellen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings müssen Sie in gewissen Fällen (z. B. bei Leichtkrafträdern, Arbeitsmaschinen oder Staplern) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Besteht keine Versicherungspflicht, muss ein Kennzeichen gemäß § 8 FZV angebracht werden.

Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.
Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.

Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

  • einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
  • Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
  • Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
  • Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
  • Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt

Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger

„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“

Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?

§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.

Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.

Bewegen Sie sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und können keine Betriebserlaubnis vorweisen, so kostet Sie das ein Bußgeld von 50 Euro.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (197 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

160 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Andre L.
    Am 10. Juli 2020 um 6:25

    Hallo,
    sehe ich es richtig, dass ein handelsüblicher Anhänger, der zum Transport eines Wasserfasses für die Pferdekoppel als landwirtschaftlicher Anhänger Zulassungs- und HU-frei ist, sofern er nur zwischen Hof (Wasseranschluss) und Koppel mit maximal 25km/h bewegt wird?

  2. Thomas
    Am 1. Juni 2020 um 7:15

    Hallo
    Darf ich mit einem Aufsitzrasen fahren ,(teilweise mit Anhänger) ,auf der öffentlichen strasse.?.,keine Mäharbeiten

  3. Johannes
    Am 6. April 2020 um 18:17

    Hallo
    Darf ich ein komplett selbstgebautes moped (zweirad) mit 50ccm motor auf der straße fahren wenn ich es auf 6km/h drossle.
    Mei gefährt besitzt ein licht vorne ein licht hinten und ein bremslicht.

  4. Maurice
    Am 9. März 2020 um 16:39

    Darf ich mit meinem 50ccm einen Anhänger ziehen und wenn ja was muss ich beachten?

  5. Maurice
    Am 9. März 2020 um 10:56

    Hallo,
    darf ich mit einem 50 ccm Roller einen alten Mofa Anhänger ziehen und wenn ja was muss ich beachten?

  6. Patrick
    Am 8. September 2019 um 0:57

    Hallo. Ich habe mir eine alte Wohnwagen Achse gekauft. Also nur das nackte Gestell. Dort habe ich eine heuraufe für Pferde aus Holz drauf gebaut. Ich in Fahrtrichtung 2.40m breit und knapp 3 Meter hoch. Das wohnwagengestell hab ich abgeschnitten. Und ist jetzt ca 1m kürzer. Papiere für den wohnkasten waren nicht bekannt. Und auch kein Typenschild mehr an der Achse. Allerdings muss ich dieses Geschütz mal ein paar km Richtung Geburtstag befördern auf eigener Achse wenn möglich. Aber wie stelle ich das am besten an? 6kmh Schild und dann in Schritt Geschwindigkeit da hin knuddeln? Was für Möglichkeiten habe ich?
    Grüße!

  7. Sandy
    Am 2. September 2019 um 1:25

    Hallo, wir wollen uns einen Einachser anschaffen. So einen mit dem man Fräsen kann aber eben auch mit einem Anhänger fahren kann. Wir brauchen ihn für die pferdehaltung und für die Imkerei. Die Agria ist von ca. 1960 und fährt nicht schneller als 25km/h. Was muss ich beachten um damit fahren zu dürfen? Müsste ich evt. Ein sogenantes Mofa Kennzeichen besorgen?
    LG Sandy

  8. JOE
    Am 31. August 2019 um 14:05

    Ich fahre eine PIAGGIO APE 50ccm
    mit Drosselung auf 25kmh.

    Ich habe nun einen kleinen FOOD-TRUCK
    Anhänger gebaut, ohne Papiere, etc. usw.!

    Das Zugfahrzeug, APE hat eine entsprechende
    Anhängerkupplung und E-Dose verbaut und
    der Anhänger hat eine entsprechende Lichtanlage.

    Beide Fahrzeuge sind mit einem 25kmh Schild versehen.
    Kann ich jetzt den Anhänger auf öffentlicher Straße
    fahren, oder muss ich trotzdem dass Gespann dem
    TÜV vorstellen?!

    Mir wurde aber gesagt, das es sich ja rechtlich um
    ein dreirådriges Moped/Mofa handelt, das ich das
    Gespann so fahren kann und nicht vorstellig werden muss.

    Hier wäre mal eine Rückinfo erforderlich.

    Dankeschön im voraus.

  9. Schuh
    Am 30. August 2019 um 13:10

    Hallo
    Ist es erlaubt mit einem Traktor (grünes Kennzeichen) 25 kmh einen Bagger mit einem Anhänger auch 25 kmh Schild für Landwirtschaftliche Zwecke zu transportieren oder braucht man für den Anhänger eine Betriebserlaubnis .

    Vielen Dank im Vorraus

  10. Manuel
    Am 17. August 2019 um 18:46

    Hallo, ich besitze einen Traktor mit schwarzen Kennzeichen.
    Mein bekannter hat ein landwirtschaftlichen Betrieb und Traktor und Anhänger alles auf grünes Kennzeichen zugelassen..
    Meine Frage.. Kann ich einen Anhänger mit grünen Kennzeichen an meinen Traktor mit schwarzen Kennzeichen Anhängen und mit Ernte einfahren?
    Brauch ich ein Schriftstück?

  11. Jan
    Am 9. August 2019 um 2:06

    Es geht um eine Simson S51.

    An dem KKR wurden u.a. Umbaumaßnahmen am Fahrwerk vorgenommen ohne ABE oder eine Abnahme durch einen Sachverständigen. (längere Federgabel vorn, gekürzte scharfkantige Schutzbleche, Crosslenker,) Alles in allem, nichts leistungssteigerndes.
    Erlischt somit die Betriebserlaubnis?
    Wenn ja, nach der StVZO oder FZV und mit welcher Strafe ist zu rechnen?
    Was wäre die Folge, wenn auch der Luftfilter oder die Abgasanlage verändert würde ohne eine ABE, EG-TYP Genehmigung, Teilegutachten oder eine Einzelabnahme?

  12. James
    Am 30. Juli 2019 um 8:45

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es zulässig, einen Holder (Einachser) mit Anhänger für Spazierfahrten zu nutzen? Es sitzen Personen ungesichert auf einem Anhänger, der am Holder angebracht ist. Der Anhänger besitzt keine Verkehrssicherung (Licht etc.) und wird nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt, sondern ausschließlich für Spazierfahrten. Muss das Fahrzeug über ein Versicherungskennzeichen verfügen? Darf diese Gefährt auf dem Gehweg geparkt werden und wenn ja wie lange? Wie sieht es aus, wenn Öl auf den Gehweg tropft?
    Für eine Antwort wäre ich dankbar!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 13:59

      Hallo James,
      wenden Sie sich mit diesen Anliegen an die zuständigen Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Chris
    Am 17. Juli 2019 um 0:52

    Wie ist des wenn man einen Einachstracktor mit Anhänger zu Privater Land- und Forstwirtschaft über öffentliche Straßen bewegt muss man den dann irgendwie beim TüV abnehmen lassen und ne art Beschreit mit sich führen oder?

  14. Käthe
    Am 16. Juli 2019 um 10:18

    Wie wäre es wenn ich einen Anhänger gar nicht benutzen, sondern ihn erstmal nur auf dem eigenen Grundstück stehen lassen will? Bei einem Tiny House beispielsweise? Wennn also der Anhänger direkt auf mein Grundstück geliefert werden würde (mit Überführungskennzeichen, dasja noch die Firma betrifft) muss ich es dann überhaupt zulassen, oder reicht es wenn ich das mache, wenn ich zum ersten Mal fahen will?
    Danke!

  15. Torsten
    Am 30. Juni 2019 um 12:30

    Hallo, Ich habe mir für den Bootstransport ( 2x im Jahr 16km zum Hafen und zurück) einen Sattelschlepper 7,49to mit Sattelauflieger gekauft und möchte diese nun auf 6kmh zulassen. Der Auflieger hat eine Zulassung zum Bootstransporter. Was muss ich dazu tun und bei wem bekomme ich diese Zulassung? Ein Tüvprüfer sagte mir.. 6kmh Schild dran und nicht schneller fahren! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar