Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?
Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025
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Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge
Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.
Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
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Was bedeutet zulassungsfrei?
Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
- Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
- Leichtkrafträder
- elektronische Mobilitätshilfen
- Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.
Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
- einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
- Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
- Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
- Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
- Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger
„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“
Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.
Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?
§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.
Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.


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ich habe ein E-Fzg (John Deere Gator TE) mit max 24 km/h ohne Strassenzulassung und ohne Betriebserlaubnis. Was muß ich mache, wenn der auf öffentlichen Wegen bewegt werden soll?
Darf ich mit meinem Schlepper 20km/h einen Selbstbau Anhänger ziehen mit Folgekennzeichen des Schleppers?
Hallo, habe einen Traktor mit H-Kennzeichen max. Geschwindigkeit 25 km/h. Nun meine Frage, habe zwei Anhänger gebaut, die keine Zulassung haben. Es exestieren auch keine Typenkennzeichen für Achse, Zugvorrichtung usw. Darf ich diese Anhänger auf öffentlichen Strassen bewegen ? (Beleuchtung vorhanden, beide durch Auflaufvorrichtung gebremst)
Ich habe einen LoF Betrieb, den ich allerdings nicht mehr selber bewirtschafte. Alle Äcker sind verpachtet. Lediglich knapp ein Hektar Wald sowie ein Waldrecht sind noch zum Brennholz machen da. Hierfür benötige ich weiterhin den Traktor. Muss ich den nun auf schwarze Kennzeichen ummelden? Was ist mit den Anhängern, die bisher mit einem grünen Folgekennzeichen liefen? Müssen die nun auch angemeldet werden?
Haben einen Bagger auf 6 km/h gedrosselt,muss ich damit zum TÜV wegen Eintragen?
Hallo,
Wir haben seit einigen Jahren einen Multicar M25. Dieser ist bisher ohne Zulassung mit einem 6km/h Schild herum gefahren, neulich hat uns die Polizei damit angehalten und meinte das dies so nicht mehr möglich wäre, wir mussten keine Strafe oder so zahlen, sie haben uns allerdings darauf hingewiesen, dass es nötig sei ein M25 als LKW zuzulassen um ihn auf unseren Straße fahren zu dürfen. Das der Tag irgendwann kommt war uns bewusst, da er ja deutlich schneller fährt wie 6km/h.
Meine Frage wäre jetzt: Gibt es eine andere Möglichkeit ihm im Straßenverkehr zu fahren außer ihn als LKW anzumelden….dies käme für uns nicht in Frage, da wir ihn für unsere Forsttätigkeiten modifiziert haben. Er stellt kein Risiko für den Straßenverkehr meiner Meinung nach dar, da wir Bremsen, Beleuchtung etc. alles in Ordnung halten, aber schon allein aufgrund der Bereifung werden wir kein TÜV auf ihn bekommen, da er mit V-Bereifung ausgestattet ist…die man sonst nur von Schleppern kennt.
Gibt es eine andere Möglichkeit ihn weiter zu nutzen oder was müssten Wir umbauen damit er weiter mit den 6km/h fahren darf?
MfG
hallo,
ich möchte mir einen bauwagen zulegen um damit mit meinem traktor durch deutschland zu reisen. der traktor ist mit einem schwarzen kennzeichen zugelassen und <25km/h. (bj. 1965)
muss ich diesen anhänger zulassen?
braucht er eine eigene versicherung?
braucht er tüv?
braucht er ein (nachlauf-)kennzeichen?
lg hennak
Ich habe einen Traktor mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und möchte den normal mit schwarzem Kennzeichen zulassen. Nun meine Frage: darf ich einen Hänger ca. 3,5 to zulassungsfrei an den Traktor hängen wen ich keinen Betrieb habe, den aber für Waldarbeit und Landwirtschaft im Hobbybereich nutzen möchte?
Hallo.
Ich habe einen 7,5t lkw mit H Kennzeichen.
An diesen will ich jetzt einen ehemaligen Bauwagen anhängen mit einleiter druckluftbremsanlage. Mein Dekra man erklärte mir das dies geht mit 25km/h Zulassung und er würde ihn mir wegen meinem Umbau auch eine Abnahme als Wohnwagen machen.
Ich habe einen Traktor mit grünem Kennzeichen wegen Forstbetrieb.
Darf ich den Anhänger auch mit dem grünen folgekennzeichen vom Traktor und einer 25 hinten dran zulassungsfrei an meinen lkw anhängen und zum Oldtimer treffen fahren ?
Beleuchtung ist dran und er hat ein Gewicht von ca 3t leer und zwei Achsen. Was gibt es denn sonst für möglichkeiten?
Welche Konsequenzen könnten mir drohen wenn ich mit einem Einachser(6kmh) mit Anhänger am Straßenverkehr teilnehme ,ohne forst- oder landwirtschaftlichen Grund ?
Hallo
Darf ich an einer Landwirtschaftlichen zugmschine einen ungebremsten Anhänger mit führen wenn ja bis wie viel kg
Danke
Ich möchte auf einem Motorboot was auf einem zugelassenen Anhänger (Trailer) liegt, 2 Personen befördern (Hochzeit) wenn ich den zugelassenen Trailer hinter einem PKW schleppe wie mache ich mich da u. U. strafbar finde nichts in den einschlägigen Vorschriften? Möglich ist auch ein Trailer mit 25km Zulassung oder roter Nummer!
Möchte mir einen „zulassungsfreien“ Hafentrailer / Sportgerätetrailer (Leergewicht 800 kg; zul. ges Gewicht 8.000 kg) kaufen.
Frage 1: Welches Kennzeichen muss da drauf oder gar keines?
Frage 2: Hab „graue Pappe“ vor 2 Jahren getauscht und alle Einträge übernommen (auch Nachweis für gelegentliche Mitarbeit in Landwirtschaft / Anhänger). Muss ich jetzt, da ich jetzt über 50 bin, die Gesundheitsprüfung machen um diesen Anhänger fahren zu dürfen oder fällt der da gar nicht darunter?
Frage 3: Ziehen mit 7,5 to Klein LKW erlaubt oder nur mit Traktor mit schwarzer Nummer?
Frage 4: Habe Adapterkupplung für PKW-Anhängekupplung – darf ich den Trailer mit PKW (max. Anhängelast 3,5 to) leer mit den 25 km/h ziehen? Vielen Dank!
ich habe eine eigenbau trecker der nur 6 km h fährt ist der zulasungsfrei
Hallo.
Ich habe ein Traktor (max. 20 Km/h) mit schwarzem Kennzeichen. Ich nutze ihn Hobby mässig. Und einen Anhänger habe ich auch. Der Anhänger hat aber keine Zulassung oder sonstige Papiere. Kann ich mir den Anhänger einfach hinterhängen und im öffentlichen Strassenverkehr nutzen? Zum Beispiel Holz fahren oder sonstige Güter. Wie gesagt als privat. Reicht da ein Kennzeichen wie beim Traktor + 25 Km/h Schild?
MfG Michael