Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?
Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge
Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.
Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
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Was bedeutet zulassungsfrei?
Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
- Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
- Leichtkrafträder
- elektronische Mobilitätshilfen
- Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.
Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
- einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
- Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
- Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
- Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
- Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger
„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“
Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.
Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?
§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.
Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.


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Hallo,
Wir möchten uns einen Kubota Kleintraktor kaufen. Höchstgeschwindigkeit 14 km/h. Soll nur zur Forstarbeit und zum Schneeräumen auf Privatgrund verwendet werden.
Muß der Traktor angemeldet und versichert werden? Wenn ja, wie?
Viele Grüße
Hallo Verena,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen!
Wir haben einen innerbetrieblichen Transport (sog. Milkrun) im Einsatz, welcher bislang nur einen Anhänger inkl. Beleuchtung zieht. Die Geschwindigkeit des Elektroschleppers ist auf 6km/h begrenzt.
Der Weg kreuzt an zwei Stellen auch den öffentlichen Straßenverkehr, hier liegen allerdings für das Fahrzeug und sämtliche Stapler Sondergenehmigungen vor.
Der Milkrun soll nun auch dafür verwendet werden mehrere Müllgroßbehälter zu schleppen.
Eine Beleuchtungsanlage kann hier nicht installiert werden.
a) reicht es aus, wenn die MGB entsprechend reflektierend beklebt werden? Evtl inkl. einem magnetischen Rundumlicht am letzten MGB?
b) wie viele MGB dürfen auf einmal geschleppt werden?
c) reicht ein Führerschein Klasse B?
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Hallo Arthur,
wenden Sie sich am besten direkt an die Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo vielleicht kann mir einer helfen. Habe einen Traktor (Privat, Schwarze Nummer) und einen Anhänger der aus Oma’s ehemaliger Landwirtschaft stammt. Garantiert schon 60Jahre alt und von mir restauriert wurde. Frage: darf ich den an meinen Schlepper ranhängen und was muss ich beachten! 25KM/h Schild, schwarze Nummer des Zugfahrzeug?? Habe keine ABE .
Man hört und liest soviel aber was ist richtig!! Wäre nett von euch zu hören. Gruß WFB
Hallo Herr Futterknecht
Du musst mit dein Anhänger eine Abnahme machen und genau so anmelden wie ein Fahrzeug bekommst ein Gutachten ausgestellt. Dann eine Zulassung vom Amt für den Hänger ,schwarze Nummernschild-bezahlt deine Steuern und Versicherung darauf .- genau so wie ein PKW Anhänger. TÜV aller 2 Jahre. Dann kannst du ihn nutzen!!
Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage: erlischt die Haftpflichtversicherung, wenn ich mit dem Ladewagen (Landwirtschaft) fahre und in zu Hause feststelle, dass ich das Nummernschild des Ladewagens auf der Wiese verloren habe (§ 6 PflVG).
Und welche Strafen drohen?
Besten Dank im Voraus
Hallo,
was ist mit „die gewöhnliche Zulassung (ohne Ermäßigungen)“ genau gemeint?
Danke und Gruß
Hallo moppedfahrer,
Ermäßigungen können bspw. für Menschen mit Handicap infrage kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich will meinen Traktor Schlüter750s ummelden auf schwarzes Kennzeichen, und habe mir einen alten Ladewagen gekauft,den ich als Bauwagen umbauen will und zu Traktortreffen fahren.Bekomme ich den zugelassen obwohl er eine Sibra bremse hat und keine Auflaufbremse?
Hallo, an meinem Traktor mit schwarzem Kennzeichen habe ich ab und an einen Holzrückewagen mit Kran.
Ist das mit einem 25 km/h am Hänger noch ohne Zulassung i.O. ? Gibt es da Unterschiede zwischen privat und Gewerbe?
Schon den auf 25 km/h begrenzten Pkw darfst du mit Mofaprüfbescheinigung nicht fahren!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
beim Durchlesen hab ich wirklich schon einiges gelernt – vielen Dank dafür.
Ich habe folgende Frage:
Wenn ein Brennholzbetrieb ein 25km/h Schild auf seinem neuen Kubota hat, auf sämtlichen Anhängern ebenfalls 25km/h Schilder angebracht sind, dieser aber eigentlich immer mit 45km/h vor mir her fährt, handelt es sich zum einen dann noch um die richtige Zulassung – da die Hänger offensichtlich alle nicht zugelassen sind?
Liegt bei einem solchen umfangreichen Gewerbe noch eine landwirtschaftliche Tätigkeit vor, da der größte Teil der Tätigkeit eigentlich im Handel besteht und müsste der Schlepper dann nicht ein schwarzes Kennzeichen haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Simone
Hallo,
Ich besitze einen Traktor mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit schwarzes Kennzeichen, keine landwirtschaftliche Nutzung, Zulassung als Zugmaschine /Ackerschlepper.
Nun möchte ich einen einachsigen Bauwagen Baujahr 1993 ohne Kennzeichen anhängen um damit auf ein Traktortreffen zu fahren.
Darf ich das bzw. was benötige ich? Kennzeichen? Betriebserlaubnis?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
besteht die Möglichkeit bei einem ausgesprochenen Fahrverbot trotzdem zulassungsfrei Fahrzeuge im Straßenverkehr zu benutzen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben samt unserem Haus einen Einachsschlepper Typ Hakorette samt Anhänger gekauft. Die Hakorette ist laut Typenschild Baujahr 1980, auf dem Anhänger ist keine Plakette zu finden. Bauartbedingt sollte die Hakorette nicht schneller als 6km/h fahren. Eine Betriebserlaubnis ist nicht vorhanden.
Welchen Bedingungen unterliegt dieses Gespann?
Was müsste eingehalten werden, um am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen?
(z.B. fahrt zum Wertstoffhof)
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas W.
Ich (Geb. 1963) muss 3 Monate den Führerschein abgeben!
Jetzt habe ich folgende Möglichkeiten, während der Zeit mobil zu bleiben:
1. Pedelec (Fahrrad) mit Elektromotor 36V/300W
2. Zugelassener Scooter mit kleinem Nummernschild, max. 24km/h laut Betriebserlaubnis
3. Krause-Simson-DUO4.1 (ehem. DDR-Krankenfahrzeug) zugelassen mit 50ccm-Verbrennermotor
Mit welchem der angegebenen KFZ darf ich mich bedenkenlos auf den Weg machen?
Rathjan
Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe/Rat
ich habe den Traktor von meinem Vater geerbt, dieser hat derzeit noch ein grünes Kennzeichen.
Mein Vater hat bis vor kurzem Landwirtschaft betrieben.
Seit kurzer Zeit nicht mehr – zum Besitz gehört jedoch 1 HA Ackerland.
Ich gehe davon aus, das ich das grüne Kennzeichen nicht halten kann, da ich selbst keine Forstwirtschaft oder Landwirtschaft betreibe (jedoch das Ackerland) behalten möchte?!
Oder denkt Ihr ich habe eine Chance?
Mein Vater hat auch einen Lenkachskipper für seinen Traktor (Klöckner-Deutz D45 06-S) (Höchstgewschwindigkeit 25 km/h).
Dieser Kipper hat ein grünes (gleiche Nummer wie Traktor)Kennzeichen.
Wenn ich nun die grüne Nummer verliere für den Traktor – wie läuft dies dann mit dem Lenkachskipper?
Ich habe für diesen Hänger, weder Papiere noch sonstiges bei meinem Vater gefunden.
Ich freue mich von euch zu hören.
Hallo Sven,
wird das Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt, kann es nicht mit grünem Kennzeichen zugelassen werden. Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h dürfen ein grünes Kennzeichen erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Zum Thema Anhänger habe ich Fragen.
Mein Traktor hat ein schwarzes Kennzeichen und ist als Zugm. Ackerschlepper mit max 20 Km/h zugelassen.
1. Darf ich einen Anhänger ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen der an diesem Traktor angekoppelt ist benutzen wenn ein 25 km/h Schild gekennzeichnet ist?
2. Ist es erlaubt wenn ein der Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen hat (ich meine damit das gleiche wie das Zugfahrzeug)
3. Was hat es mit der Bezeichnung Folgekennzeichen bis 14961 auf sich?, gibt es für Anhänger die vor 1.7.1961 zugelassen worden sind andere Vorschriften?
Hallo Frank,
bis 25 km/h sind land- oder forstwirtschaftliche (lof) Anhänger nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden und mit „25“-Schild gekennzeichnet sind (§§ 3, 4 FZV). Geschwindigkeitsschild nach Vorgabe § 58 StVZO (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm, etc.). Diese Anhänger benötigen ein Folgekennzeichen. Die Kennzeichen müssen den Vorschriften nach § 10 FZV Abs. 2 entsprechen und dürfen z. B. nicht selbst geschrieben sein. Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den lof Verkehr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org