Zwangsabmeldung von KFZ – Kosten, Ablauf und Gründe

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann beim Auto eine Zwangsabmeldung fällig wird

Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?
Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?

Im deutschen Straßenverkehr benötigt in der Regel jedes Fahrzeug eine KFZ-Zulassung. Sind Sie beispielsweise umgezogen, sollten Sie Ihr KFZ ummelden. Haben Sie sich hingegen ein neues Auto zugelegt, empfiehlt es sich, das alte Fahrzeug abzumelden und das neue wiederum anzumelden.

Doch nicht in jedem Fall erfolgt die Abmeldung eines Fahrzeugs auf freiwilliger Basis. In einem solchen Fall wird von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ gesprochen. Die Zulassungsstelle wird in der Regel von der jeweiligen Versicherung oder dem Finanzamt darauf hingewiesen, dass etwas nicht in Ordnung ist, woraufhin sich das Ordnungsamt einschaltet.

Aus welchen Gründen es zu einer solchen KFZ-Zwangsabmeldung kommt, wie diese abläuft und welche Kosten eine Zwangsstilllegung vom KFZ mit sich bringt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: ZWangsstilllegung und Zwangsabmeldung

Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?

Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.

Wie funktioniert die Zwangsabmeldung?

Zunächst wird der KFZ-Halter informiert, dass eine Zwangsstilllegung droht. Er bekommt die Möglichkeit, die Gründe hierfür aus der Welt zu schaffen, also bspw. die offenen KFZ-Steuern zu entrichten. Das nun folgende Verfahren können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Was kostet eine Zwangsabmeldung?

Im Gegensatz zur gewöhnlichen – recht preiswerten – Abmeldung eines Autos müssen Sie mit Beträgen bis zu 300 Euro rechnen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie der Behörde zuvorkommen und Ihr Fahrzeug vorher selbst abmelden.

Welche Gründe sprechen für eine Zwangsabmeldung vom KFZ?

Wenn das betroffene Fahrzeug entsiegelt wurde – es also über keine Zulassung mehr verfügt – dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr führen. Die Zulassungsstelle kann daher eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen und sich damit an das Ordnungsamt wenden. Die Plakette auf dem Kennzeichen wird in diesem Fall abgekratzt, da keine Zulassung mehr besteht.

Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.
Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.

Eine Zwangsabmeldung vom KFZ kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn

  • die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde
  • das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde
  • kein TÜV vorhanden ist
  • die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht
  • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und die Sicherheit im Verkehr gefährdet

In § 14 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) heißt es dazu:

Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt (Abmeldungsbescheid).“

Dies geschieht jedoch normalerweise nicht über Nacht. Vielmehr erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung an den Halter des Fahrzeuges, dass eine Zwangsstilllegung seines KFZ wegen nicht gezahlter KFZ-Steuer im Raum steht. Weiterhin kommt es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ, wenn die Versicherung aufgrund nicht gezahlter Beiträge nicht mehr besteht oder das Fahrzeug über erhebliche Mängel verfügt, die erst behoben werden müssen, bevor eine sichere Fahrt mit dem KFZ im deutschen Straßenverkehr gewährleistet werden kann.

Wie läuft die Zwangsabmeldung von einem KFZ ab?

Bevor es zu einer Zwangsabmeldung vom Auto kommt, wird der Fahrzeughalter darüber informiert. Zudem bekommt er in der Regel die Möglichkeit, für die offenen Zahlungen aufzukommen bzw. die vorliegenden Mängel an seinem Fahrzeug zu beseitigen. Danach geht es wie folgt weiter:

Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
  • Bei einer Zwangsstilllegung des KFZ in puncto Versicherung, sprich: wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden, haben Sie normalerweise nur drei Tage Zeit, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
  • Nachdem alles erledigt wurde, sollten Sie der zuständigen Behörde einen Nachweis über die von Ihnen getätigten Änderungen zukommen lassen.
  • Ignorieren Sie die Benachrichtigung der Zulassungsstelle und kümmern sich nicht um die Rechnungen bzw. die Mängel an Ihrem Fahrzeug, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
  • Sobald Ihnen die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
  • Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
  • Den Behörden ist es zudem möglich, untereinander zu kommunizieren. Auf diese Art und Weise kann auch bei einem nicht ortsansässigen PKW die Zwangsabmeldung im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Kann auch eine Privatperson eine Zwangsabmeldung vom KFZ veranlassen?

Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl es noch nicht abgemeldet ist. Meist wird dann im Kaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, das Auto abzumelden und auf seinen Namen wieder anzumelden.

Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.

Übrigens: In diesem Fall funktioniert eine Zwangsabmeldung vom KFZ auch ohne Papiere. Selbst, wenn der neue Käufer bereits alle Unterlagen bei sich trägt, können Sie durch den Kaufvertrag beweisen, dass Sie im Recht sind. Achten Sie daher stets darauf, einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie diesen Nachweis womöglich noch.

Zwangsstilllegung vom KFZ: Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.
Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.

Die normale Abmeldung eines Fahrzeuges ist mit sehr geringen Kosten verbunden. In der Regel reichen hier bereits fünf bis zehn Euro aus, um das KFZ abzumelden.

Bei einer Zwangsstilllegung vom Auto verhält es sich jedoch etwas anders, denn Kraftfahrer müssen hier etwas tiefer in die Tasche greifen.

Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt die Zwangsabmeldung vom PKW vorgenommen werden soll. Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten bei bis zu 300 Euro liegen.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug wiederzulassen, nachdem es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ kam, bleibt es jedoch in der Regel bei einem Betrag von 12 Euro. Ihre Schulden sollten Sie im Vorfeld in jedem Fall begleichen.

Um den bei einer KFZ-Zwangsabmeldung entstehenden Kosten zu entgehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug selbst abzumelden, bevor die Zulassungsstelle bzw. das Ordnungsamt diesen Schritt für Sie übernehmen. Seit dem Jahr 2015 ist es sogar bei ausgewählten Fahrzeugen möglich, diese online auf der Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abzumelden. Dafür müssen sie jedoch nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden sein. Grund dafür ist ein verdeckter QR-Code auf dem Kennzeichen, der dafür benötigt wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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172 Kommentare

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  1. Oguz
    Am 4. August 2021 um 22:17

    Hallo Ich habe ein Auto verkauft,
    Der käufer hat alles von mir erhalten aber hat das auto immer noch nicht Abgemeldet (1Woche her).
    Was kann ich da tuen wie kann Ich das Auto Abmelden.
    Einen Kaufvetrag Haben wir gemacht.
    Mittlerweile Vetraue ich ihm nicht mehr er will noch 1 woche zeit, aber was passiert wenn der in der Zeit was Anstellt ?
    Wie Soll Ivh Vorgehen…

    • Erdem
      Am 17. Mai 2024 um 14:09

      das auto ist.ganz normal bei Versicherung angemeldet aber fehlte Bearbeitung aus welchem Grund nicht bekannt gegeben die haben nach drei Monaten sich gemeldet das ich auto abmelden muss wer muss die Kosten tragen das auto Zeit eine monatliche TÜV ist abgelaufen und kann ich nicht mehr anmelden müssen verloren Sicherung die kosten nicht tragen fehle ist von die auf getreten oder mit Absicht gemacht haben jetzt sehr schwere das auto zum TÜV zur fahren und anzumelden

  2. B.Freudenberg
    Am 10. Juli 2021 um 13:32

    Hallo,
    meine Tochter hat sich ein kleines Auto gekauft, das privat im Auftrag verkauft wurde. Sie hat Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die TÜV-Bescheinigung erhalten. Ein Kaufvertrag besteht nicht.
    Es wurden auch keine Nummernschilder ausgehändigt.
    Sie wollte das Fahrzeug nun über einen Zulassungsservice anmelden lassen. Dieser meinte, dass das Auto laut Fahrzeugschein noch angemeldet sei und eine Ummeldung ohne Nummernschilder nicht möglich sei.
    Der Vorbesitzer hat nun gesagt, dass das Fahrzeug zwangsstillgelegt worden sei, er darüber aber keinen Nachweis und auch die Nummernschilder nicht mehr habe. Was kann meine Tochter nun tun, um das Auto anmelden zu können?
    Es kommt aus einem anderen Kreis.

    • Rene
      Am 4. April 2022 um 15:14

      Hallo B.,

      ich hoffe Ihr konntet das schon klären, aber den Nachweis der Zwangsabmeldung seitens KBA (Kraftfahrzeugbundesamt, Landratsamt Zulassungsstelle) ist sicherlich auf den alten Kennzeichen dokumentiert. Das heißt der Verkäufer könnte sein Kennzeichen mitteilen und wenn die Zulassungsstelle meint, es ist noch angemeldet, dann ist es auch nicht zwangsstillgelegt worden.
      Bei Abmeldung sind definitiv die alten Kennzeichensiegel von der Polizei/zulassungsstelle entfernt worden. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich dennoch freuen. Rene

  3. te sligte
    Am 22. Juni 2021 um 17:15

    hallo habe in der nachbarstaDT EIN AUTO GEKAUFT WAS WOHL ZWANGSABGEMELDET WURDE;KEINE ZULAssungbescheinigung,will das auto jetzt in meiner stadt anmelden wie gehts ohne die zulassungsbescheinigung?

  4. Domenika W
    Am 3. Mai 2021 um 9:43

    Hallo, ich habe ein kleines Problem mit (meinem Auto).
    Es ist so das ist im letzten jahr ein Auto über Finazierung gekauft habe. Aber nicht alleine. Meine Tante hat die Finanzierung übernommen und ist somit auch halter. Ich bin aber Versicherungsnehmer. Sie hat das Auto seid über 1 Woche bei sich, weil sie es haben wollte. Die Familienverhältnisse haben sich so drastisch geändert das auch kein Kontakt besteht. Ich habe allerdings das ganze seit Anfang bezahlt sei es den Kredit und auch die Versicherung. Was kann ich tun um ein Auto was nicht in meinem Besitz ist Versicherungstechnisch zu kündigen, wenn die Versicherung auf das Abmelden wartet, sie es aber nicht macht und ich ein neues Auto anmelden möchte?

  5. Karsten H
    Am 30. April 2021 um 16:23

    Habe mein Auto einem VW Händler in Zahlung gegeben. Wie lange kann er warten, bis er das Auto abmeldet. So viel ich weiß, 1 Woche??
    Sollte er es bis dahin nicht abgemeldet haben, kann ich es doch selber aufgrund des Kaufvertrages an ihn abmelden, oder??

  6. Kaan
    Am 16. April 2021 um 21:56

    Hallo liebes Team vom Bussgeldkatalog,

    Mein Problem ist dass ich das Auto angemeldet verkauft habe und der Käufer das Auto nicht ummeldet. Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige wurden festgehalten. Ihr habt ja geschrieben, dass man das bei der Zulassungsstelle zur Anzeige bringen kann. Muss ich mich da an meine Zulassungsstelle wenden oder an die des Käufers, wo sein Wohnsitz besteht. Und in welchem Gesetz steht dass genau drin ? Meine Zulassungsstelle hat gemeint Sie können da nichts machen und ich soll zur Polizei.
    Vielen Dank

  7. Sabi
    Am 16. April 2021 um 18:23

    Hallo, ich hatte in der Vergangenheit Ärger mit der Zulassungsstelle weil mein Auto Zwangsstillgelegt wurde. Dies liegt aber schon einige Jahre zurück. Kann ich nun trotzdem ein neues Auto auf mich zulassen oder kann mir dies versagt werden?

  8. M.Brettschneider
    Am 13. April 2021 um 14:49

    Was kann man gegen eine angedrohte Zwangsabmeldung WEGEN 3 MONATIGEM TÜV überziehen
    ( “ BEGRÜNDET “ durch Paragraph 29 STVO und Paragraph 13 FZV ) RECHTLICH tun ???

    Also, das Auto tatsächlich 17 Jahre alt, wurde aber immer gepflegt, ist KEINE ROSTLAUBE ! Von Aussen macht es auch einen guten Eindruck .

    TÜV ÜBERZIEHEN SELBER wird meines Wissens nach mit einem Bussgeld laut Bussgeldkatalog geahndet,
    ABER NICHT NOTWENDIGERWEISE mit EINER ZWANGSABMELDUNG ???

    ZUDEM HABE ICH DEN WAGEN JETZT BEIM TÜV VORGEFÜHRT und es wurde lediglich ein defektes Rücklicht und eine Handbreme mit seitenverschieden ungleichmässiger Wirkung bemängelt…

    DAS SPÄTESTENS ( TÜV Bericht bereits an die Stelle dort gemailt ) macht eine ZWANGSSTILLEGUNG doch absolut unsinnig.

    ICH MÖCHTE GEGEN DIESE UNANGEBRACHTE ANDROHUNG UND DIESE BEHÖRDENWILLKÜR VORGEHEN…

    ABER WIE ??? Wer kennt ein GUTEN Anwalt in Hannover ?

  9. Peter
    Am 10. März 2021 um 11:52

    Hallo,
    ein Versicherungswechsel ist bei mir nicht zustande gekommen. Der neue Vertrag musste daraufhin storniert werden. Die „neue“ Versicherung hat der Zulassungsstelle dies mitgeteilt, worauf ich angeschrieben wurde, dass kein Versicherungsschutz mehr bestehen würde und eine Zwangsabmeldung droht. Ich habe daraufhin veranlasst, dass von der weiterhin bestehenden Versicherung eine eVB übermittelt wird. Somit war die Sache geklärt. Jetzt bekomme ich von der Zulassungsstelle eine Zahlungsaufforderung über 68,- € gemäß §25 Abs. 4 FZV. Warum? Eine Abmeldung ist nicht erfolgt. Muss ich der Zahlungsaufforderung Folge leisten und welche Einspruchmöglichkeiten habe ich?

  10. Belal
    Am 25. Februar 2021 um 19:26

    Hallo
    Ich habe vor 3 Monate meine Auto verkauft und der Verkäufer kommt aus Polen!!
    Wegen weihnachten und corna konnte ich das Auto nicht abmelden und der Verkäufer hat mir Angebot gemacht dass er mein Auto in Berlin ab meldet Und der Auto Export macht an der noch drei Autos abmelden wollte, deswegen habe ich auch meine Auto und die Papiere ihm gegeben und jetzt will er das nicht abmelden und ich zahle seit drei Monaten den Versicherung weiter als ein Fahranfänger die Versicherung kostet zu viel !!
    Kann man eine Zwangsabmeldung machen und eine Bescheinigung von Zulassungsstelle nehmen und Versicherung zeigen ???
    Ich freue mich auf eure Hilfe
    Lg

  11. Vxc
    Am 12. Februar 2021 um 19:27

    Ich habe mein Auto ohne Vertrag verkauft und ohne Abmeldung und der Käufer hat nicht abgemeldet und er hat alle Papiere was soll machen

  12. Iche hier
    Am 16. Dezember 2020 um 19:44

    Ich habe meinen alten PKW verkauft in Berlin an eine Familie und alles übergeben. Ich habe gleich nach dem Verkauf alle zuständigen Stellen darüber informiert mit der Kopie des Kaufvertrages dass das Auto verkauft ist und ich leider nun nichts mehr habe außer einen TÜV Bericht und diesen Kaufvertrag.
    Nach langen hin und her wurde mir zwar mitgeteilt das ich alles richtig gemacht habe aber das Auto nicht abmelden bzw., Zwangsabmelden kann da ich die Papiere nicht habe. Nun kommen die Kosten auf mich zu. Ich kann das Auto nicht abmelden in Berlin und muss auch noch die Versicherung, Steuer und weitere Kosten dafür tragen? Da muss irgendwo ein Fehler sein.

  13. Gianluca
    Am 13. November 2020 um 19:24

    Hallo,

    bei mir kann es zu einer Zwangsabmeldung durch die Stadt. Es stellte sich heraus, dass die Versicherung versäumt hatte der Stadt eine Information zukommen zu lassen, dass ein Versicherungsschutz besteht. Wie verhält es sich in diesem Falle? Sowohl die Steuer als auch die Versicherung war vorhanden!!! Kann man dagegen vorgehen?

    Beste Grüße

  14. Thomas
    Am 18. Oktober 2020 um 13:31

    Hallo,

    mein Fahrzeug war aufgrund von nicht bezahlten Versicherungsbeiträgen zur Fahndung ausgesetzt.
    Nun hatte ich eine Kontrolle, dort wurde gesehen, dass ich keine Versicherung bezahlt hatte und es Zwangsabgemeldet werden muss.
    Sie haben mein Nummernschild entstempelt, mir aber meinen Fahrzeugschein zurückgegeben.
    Nun reicht es doch einfach einen neue VS Karte /Nummmer an die Zulassungsstelle zusenden oder?
    Da das Fahrzeug ja immer noch angemeldet ist , da ich den Fahrzeugschein noch habe oder?

    Um eine Info wäre ich dankbar.

  15. G.
    Am 4. Oktober 2020 um 11:52

    Hab mein Auto verkauft 2017/ 03
    Der Kaufvertrag in original liegt bei der Polizei eine Kopie ist nicht zu bekommen
    Schulwesen bis heute 2020 aufgetreten
    Ich hab versucht ihn abzumelden keine Chance
    Hab um Nachlass der Schulden geben keine Chance
    Ein Schreiben absurderweise bekommen wo deutlich drin steht ein privater Vertrag ist ungünstig für Das Steuer Amt
    Wie kann das bitte sein
    Zu dem 87€ strafezahlung für das abmelden/Stilllegung seitens der Behörde 2017
    Aber steuern sollen bis 2020 gezahlt werden

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