Zwangsabmeldung von KFZ – Kosten, Ablauf und Gründe

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann beim Auto eine Zwangsabmeldung fällig wird

Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?
Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?

Im deutschen Straßenverkehr benötigt in der Regel jedes Fahrzeug eine KFZ-Zulassung. Sind Sie beispielsweise umgezogen, sollten Sie Ihr KFZ ummelden. Haben Sie sich hingegen ein neues Auto zugelegt, empfiehlt es sich, das alte Fahrzeug abzumelden und das neue wiederum anzumelden.

Doch nicht in jedem Fall erfolgt die Abmeldung eines Fahrzeugs auf freiwilliger Basis. In einem solchen Fall wird von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ gesprochen. Die Zulassungsstelle wird in der Regel von der jeweiligen Versicherung oder dem Finanzamt darauf hingewiesen, dass etwas nicht in Ordnung ist, woraufhin sich das Ordnungsamt einschaltet.

Aus welchen Gründen es zu einer solchen KFZ-Zwangsabmeldung kommt, wie diese abläuft und welche Kosten eine Zwangsstilllegung vom KFZ mit sich bringt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: ZWangsstilllegung und Zwangsabmeldung

Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?

Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.

Wie funktioniert die Zwangsabmeldung?

Zunächst wird der KFZ-Halter informiert, dass eine Zwangsstilllegung droht. Er bekommt die Möglichkeit, die Gründe hierfür aus der Welt zu schaffen, also bspw. die offenen KFZ-Steuern zu entrichten. Das nun folgende Verfahren können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Was kostet eine Zwangsabmeldung?

Im Gegensatz zur gewöhnlichen – recht preiswerten – Abmeldung eines Autos müssen Sie mit Beträgen bis zu 300 Euro rechnen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie der Behörde zuvorkommen und Ihr Fahrzeug vorher selbst abmelden.

Welche Gründe sprechen für eine Zwangsabmeldung vom KFZ?

Wenn das betroffene Fahrzeug entsiegelt wurde – es also über keine Zulassung mehr verfügt – dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr führen. Die Zulassungsstelle kann daher eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen und sich damit an das Ordnungsamt wenden. Die Plakette auf dem Kennzeichen wird in diesem Fall abgekratzt, da keine Zulassung mehr besteht.

Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.
Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.

Eine Zwangsabmeldung vom KFZ kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn

  • die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde
  • das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde
  • kein TÜV vorhanden ist
  • die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht
  • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und die Sicherheit im Verkehr gefährdet

In § 14 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) heißt es dazu:

Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt (Abmeldungsbescheid).“

Dies geschieht jedoch normalerweise nicht über Nacht. Vielmehr erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung an den Halter des Fahrzeuges, dass eine Zwangsstilllegung seines KFZ wegen nicht gezahlter KFZ-Steuer im Raum steht. Weiterhin kommt es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ, wenn die Versicherung aufgrund nicht gezahlter Beiträge nicht mehr besteht oder das Fahrzeug über erhebliche Mängel verfügt, die erst behoben werden müssen, bevor eine sichere Fahrt mit dem KFZ im deutschen Straßenverkehr gewährleistet werden kann.

Wie läuft die Zwangsabmeldung von einem KFZ ab?

Bevor es zu einer Zwangsabmeldung vom Auto kommt, wird der Fahrzeughalter darüber informiert. Zudem bekommt er in der Regel die Möglichkeit, für die offenen Zahlungen aufzukommen bzw. die vorliegenden Mängel an seinem Fahrzeug zu beseitigen. Danach geht es wie folgt weiter:

Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
  • Bei einer Zwangsstilllegung des KFZ in puncto Versicherung, sprich: wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden, haben Sie normalerweise nur drei Tage Zeit, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
  • Nachdem alles erledigt wurde, sollten Sie der zuständigen Behörde einen Nachweis über die von Ihnen getätigten Änderungen zukommen lassen.
  • Ignorieren Sie die Benachrichtigung der Zulassungsstelle und kümmern sich nicht um die Rechnungen bzw. die Mängel an Ihrem Fahrzeug, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
  • Sobald Ihnen die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
  • Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
  • Den Behörden ist es zudem möglich, untereinander zu kommunizieren. Auf diese Art und Weise kann auch bei einem nicht ortsansässigen PKW die Zwangsabmeldung im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Kann auch eine Privatperson eine Zwangsabmeldung vom KFZ veranlassen?

Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl es noch nicht abgemeldet ist. Meist wird dann im Kaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, das Auto abzumelden und auf seinen Namen wieder anzumelden.

Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.

Übrigens: In diesem Fall funktioniert eine Zwangsabmeldung vom KFZ auch ohne Papiere. Selbst, wenn der neue Käufer bereits alle Unterlagen bei sich trägt, können Sie durch den Kaufvertrag beweisen, dass Sie im Recht sind. Achten Sie daher stets darauf, einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie diesen Nachweis womöglich noch.

Zwangsstilllegung vom KFZ: Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.
Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.

Die normale Abmeldung eines Fahrzeuges ist mit sehr geringen Kosten verbunden. In der Regel reichen hier bereits fünf bis zehn Euro aus, um das KFZ abzumelden.

Bei einer Zwangsstilllegung vom Auto verhält es sich jedoch etwas anders, denn Kraftfahrer müssen hier etwas tiefer in die Tasche greifen.

Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt die Zwangsabmeldung vom PKW vorgenommen werden soll. Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten bei bis zu 300 Euro liegen.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug wiederzulassen, nachdem es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ kam, bleibt es jedoch in der Regel bei einem Betrag von 12 Euro. Ihre Schulden sollten Sie im Vorfeld in jedem Fall begleichen.

Um den bei einer KFZ-Zwangsabmeldung entstehenden Kosten zu entgehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug selbst abzumelden, bevor die Zulassungsstelle bzw. das Ordnungsamt diesen Schritt für Sie übernehmen. Seit dem Jahr 2015 ist es sogar bei ausgewählten Fahrzeugen möglich, diese online auf der Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abzumelden. Dafür müssen sie jedoch nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden sein. Grund dafür ist ein verdeckter QR-Code auf dem Kennzeichen, der dafür benötigt wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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172 Kommentare

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  1. Behiye
    Am 5. Juli 2019 um 12:05

    Hallo. Bin etwas verzweifelt, hoffe sie können mir helfen.
    Mein Sohn hat vor zwei Jahren ein Transporter angemeldet. Kurz danach hatte er einen Unfall auf der Autobahn wodurch eines der Kennzeichen verloren ging.
    Die Polizei hat eine Anzeige deswegen geschrieben wegen Verlust des Kennzeichen.
    Wir sind damit zum TÜV um es abzumelden, was laut Aussage des TÜV nicht môglich ist.
    Sie wollen das zweite Kennzeichen haben
    Seitdem bekommen wir immer Zahlungsaufforderungen von der Zulassungsbehörde und vom Zoll.
    Die Polizei ist da auch keine große Hilfe, da sie nicht mehr unternehmen können.
    Wie können wir das beenden und den Transporter endlich abmelden?
    Wir zahlen für ein Auto der schon verschrottet ist.
    Vielen Dank

  2. Klaus K.
    Am 26. Juni 2019 um 18:12

    Heute wurde mein Auto wegen fehlendem Versicherungsschutz entstempelt. Was für Kosten enstehen mir bei Wiederzulassung???

  3. Titi
    Am 16. Juni 2019 um 14:55

    Hallo,
    ich habe dummerweise ein Auto zwar mit Kaufvertrag aber unabgemeldet verkauft. Habe jetzt Angst, dass der Käufer nicht abmeldet.
    Könnte ich sofort eine Zwangsstilllegung beantragen? Und wie lange müsste ich Steuern und Versicherung zahlen, wenn das Auto nie abgemeldet wird?

  4. Dirk W.
    Am 3. Juni 2019 um 10:56

    Hallo meine Bekannte kommt aus Nürnberg und hat ihr Fahrzeug welches defekt ist in Nürnberg stehen gelassen. Nun meine Frage ,das Ordnungsamt sucht das Fahrzeug schon zwecks einer zwangsstilllegung. Den fahrzeugschein und die nummernschilder hat sie doch sie kann das Fahrzeug im Moment nicht abmelden da sie keinen Geld dafür übrig hat .was kann sie tun?

  5. Franzi
    Am 3. Mai 2019 um 9:57

    Hallo an alle,

    mein KFZ wurde am 28.04. entstempelt und bekam ein Siegel, da es keine Haftpflichtversicherung hatte, da die Versicherung ein Fehler gemacht hat.

    Seit den 01.05. existiert eine neue Versicherung.

    Wie ist jetzt der weitere Werdegang um das ich mein KFZ wieder nutzen kann.

  6. Treppe
    Am 28. März 2019 um 17:13

    Hallo…mein auto wurde von meiner versicherung zwangsstillgelegt und abgemeldet…darf ich mein auto jetzt trotzdem einfach so verkaufen?

  7. Oliver
    Am 28. März 2019 um 15:58

    Hallo zusammen.
    Ich habe folgendes Problem. Meine Ex ist ausgezogen und das Auto läuft auf mich. Da sie den Brief und Schein hat, kann ich es nicht Abmelden,und die Versicherung läuft auch auf mich.
    Was kann ich tun um es stilllegen zu lassen und was für Kosten kommen auf mich zu?.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:48

      Hallo Oliver,
      wenden Sie sich mit dem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Muhi
    Am 23. Februar 2019 um 20:47

    Hallo
    Ich habe eine frage .
    Ich habe mein Auto am Samstag verkauft privat,
    Der käufer wohnt im Holland, er ist mit meinem Kennzeichen nach Holland gefahren, er hat aber auch das auto umgemeldet auf sein name, er hat mir die Kennzeichen per post geschickt, aber die original fahrzeugbrief und FahrzeugSchein sind bei Zulassungstelle im holland und sie wollten uhn nicht geben.
    Ich war hier in Deutschland und hab ich gefragt bei Zulassungstelle ob mein auto immer noch auf mein name zugelassen , sie haben mir gesagt JA.
    ich habe die dame gesagt möchte ich gerne abmelden ? Sie hat mir gesagt sie benötigt die original Papiere sonnsten geht gar nicht .
    Was muss ich tun um schnell wie möglich das auto hier abzumelden. ?????

  9. Patrick
    Am 19. Februar 2019 um 19:50

    Der Hammer! Ich komme heute nach Hause, hab ich ein gelbes päpperle am Auto kleben, das er nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist und die Kennzeichen waren entwertet! OHNE Kommentar und ohne vorher angeschrieben worden zu sein! Das Auto war auf unseren Schwerbehinderten Sohn zugelassen (Steuerbefteit) und ich hatte ihn noch nicht umgemeldet weil ich in 2-4 Wochen mein neues Auto bekomme und dies schon 1Woche nach dem Tod unseres Sohnes bestellt wurde. Konnte ich ja nicht abmelden weil für die Dieselprämie das Auto Minimum 6 Monate zugelassen sein muss… Ich war im Dezember beim Zollamt um mich zu erkundigen wie viel Zeit ich habe das Auto umzumelden und der ältere Herr dort meinte, das ich mir keine Sorgen machen muss, weil einige erst nach einem Jahr zum ummelden gehen…jetzt hab ich den Salat, so eine Zwangsstillegung kostet ja 300€. Sollte hier eine Rechnung einflattern, gehe ich zum Anwalt, da ich im Vorfeld keinerlei Benachrichtigungen bekommen habe?

  10. Reggani
    Am 17. Januar 2019 um 15:40

    Hallo habe ein Problem habe im Auftrag meiner Mutter an einen Mann ihr Auto verkauft er hat im Kaufvertrag denn Namen von seiner Freundin eingetragen,für sie hat er das Auto gekauft, haben uns geeinigt das er das Auto bitte bzw seine Freundin anmeldet und er sollte sich melden und mir ein Bild schicken hat es nicht gemacht habe paar mal die zulassungstelle kontaktiert wurde nichts gemacht erreichbar ist er auch nicht habe der Versicherung Bescheid gesagt aber beide Seiten sagen das er das selbst machen muss bzw sie nichts machen können aber es kann ja sein das es die Person nicht gibt bzw seine Freundin und ich denke vielleicht das ich einen Betrüger in die Falle getappt bin bitte um Hilfe wann ist die zwangsanmeldung machbar bzw wann müssen die Behörden es machen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:17

      Hallo Reggani,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Maik
    Am 6. Dezember 2018 um 11:08

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem
    Ich habe ein Auto gekauft mit Kaufvertrag.
    Papiere sollten mir noch zu gesand werden. Kopie vom fahzeugschein vorhanden
    Jetzt wollte ich mein Auto mit 5 tageskennzeichen bis dahin versehen was aber nicht ging da mir mitgeteilt wurde das mein Auto noch zugelassen ist. Da ich aber keine Schilder vom Vorbesitzer besitze kann ich das Fahrzeug nicht anmelden
    Desweiteren ist der Vorbesitzer nicht bereit es abzumelden und möchte aus unerklärlichen Gründen den fahrzeugbrief nicht herausgeben obwohl ich mein Auto in Gebrauchtwagenhandel rechtmäßig gekauft habe.
    Ich weis nicht mehr weiter was ich machen soll.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 17:27

      Hallo Maik,

      wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt einzuschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hans Peter
    Am 20. November 2018 um 12:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wohne im Raum Heilbronn und bei mir ist zweimal folgendes passiert:

    Das Auto wurde wegen geringfügiger Schulden 2x stillgelegt, obwohl ich keine Benachrichtung bekommen habe.
    Es hieß man wäre 3x gekommen, ich hätte nicht aufgemacht und man hätte mir eine Nachricht in den Briefkasten gelegt.

    Genau heute wäre selbiges beinahe meinen Eltern passiert:

    Der Kerl kommt ohne Benachrichtigung, klopft nicht an und macht sich am Auto zu schaffen. Gottseidank haben wir ihn vorher bemerkt.

    Ist sowas nicht eigentlich illegal?

    Und wie gut stehen die Chancen Klage einzureichen wenn sowas wiede passiert?

    Ich meine sowas ist doch knallharte Abzocke und Betrug.

    MfG, Hans

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:52

      Hallo Hans Peter,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sven
    Am 2. November 2018 um 11:48

    Hallo, ich habe von einem Bekannten ein Auto geschenkt bekommen. 1 von 2 Schlüsseln, Fahrzeugschein und Nummernschilder wurden konfisziert (warum auch immer, geht mich nichts an), sein Anwalt will sich darum kümmern die Sachen zu besorgen. Jetzt zu meiner Frage: Kann ich das Auto auf mich Anmelden, kommen da irgendwelche Bußgelder/ Kosten auf mich zu (Anmeldegebühren sind mir bewusst)? Auto, 1 Schlüssel, Brief und TÜV Bericht hab ich bei mir, Kaufvertrag gibt es nicht, da er es mir ja Geschenkt hat.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:28

      Hallo Sven,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um diese Fragen zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Masterlord
    Am 26. September 2018 um 19:23

    Hallo,
    ich habe gesehen das bei mir hinten am Nummernschild entstempelt / abgekratzt wurde, ich bin darüber bislang nicht informiert worden und vorne am Nummernschild befindet sich der Stempel. Steuern und Versicherung wurden immer bezahlt, allerdings habe ich mich mit meiner HU vertan und bin ca. 3 Monate drüber. Kann es sein das ich ohne jegliche Benachrichtigung entstempelt wurde? Wo kann ich dieses erfragen? Ich weiß ja noch nichtmal wann dies passiert ist, so häufig schaut man hinten auch nicht auf das Nummernschild, wobei die HU ja noch dran ist. Versicherung wurde heute ebenfalls nochmal abgebucht. Also ich bin ratlos.

    Vielen Dank für die Hilfe

  15. Sylvio
    Am 26. September 2018 um 6:07

    Hallo, hatte Probleme mit Versicherung. Diese wurden geklärt und am 20.09. Wurde mir gesagt das die Versicherung eine Klarstellung an die Zulassungsstelle geschickt wurde. Jetzt wurde mir am 25.09. Die Plakette abgekratzt. Wie kann ich tun??
    Mfg
    Sylvio

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:39

      Hallo Sylvio,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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